Auch die VHV-Versicherung reiht sich unter die Versicherer ein, die auf den Trend der Drohnen reagieren. So umfasst die Privathaftpflicht der VHV-Versicherung sogar Drohnen und Flugmodelle. Je nach gewähltem Tarif sind Drohnen bis 250 Gramm oder bis zu fünf Kilogramm inklusive. Die Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung könnte daher auch für Drohnen-Piloten bedienen.
In der Privathaftpflicht: VHV Drohnen-Versicherung
Schon seit 2005 ist eine spezielle Drohnen-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann man sowohl zwischen speziellen Flugmodell-Haftpflichtversicherungen oder herkömmlichen Privathaftpflicht-Tarifen wählen. Im letzteren Fall sollte man sich die Versicherungsbedingungen und die Leistungsübersicht des gewählten Versicherungstarifs jedoch genauer anschauen. VHV ist einer der wenigen Haftpflicht-Versicherer, der auch Drohnen und Flugmodelle mit der Privathaftpflichtversicherung namens „KLASSIK-GARANT“ ohne Aufpreis abdeckt. Im VHV-Tarif Klassik Garant sind jedoch nur motorisierte Flugmodelle und Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder Flugmodelle und Drachen ohne Motor mit einem Abfluggewicht von fünf Kilogramm abgedeckt. Daher bietet der Tarif vorrangig für Spielzeugdrohnen einen entsprechenden Haftpflichtschutz. Wer motorisierte Kameradrohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm nutzt, darf insofern nicht auf den herkömmlichen Privathaftpflicht-Tarif zählen.
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Mehr als 250 Gramm nur im Tarif VHV KLASSIK GARANT EXKLUSIV
Wer eine Kameradrohne wie die DJI Mavic 2, DJI Mavic Air oder DJI Phantom im Leistungsspektrum der VHV-Haftpflichtversicherung inkludiert haben möchte, muss zwingend zum optionalen Leistungsbaustein namens „EXKLUSIV“ greifen. Denn nur im Exklusiv-Tarif der VHV Klassik Garant sind Flugmodelle mit Motor bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm enthalten. Wer eine Drohne gewerblich nutzt, wird mit der Privathaftpflicht-Versicherung Klassik Garant ebenfalls nicht viel anfangen können. Denn für gewerblich genutzte Drohnen bietet die VHV spezielle Versicherungen wie die „VHV BAUPROTECT“ an. Hierbei handelt es sich um eine Betriebshaftpflicht. Bei der Wahl einer Drohnen-Versicherung der VHV ist daher speziell auf das Gewicht der Drohne sowie den Verwendungszweck zu achten.
(alle Angaben ohne Gewähr)