Auch die HanseMerkur hat ihr Versicherungsangebot im Rahmen der Privathaftpflicht angepasst. Zu den neuen Deckungsinhalten der HanseMerkur-Haftpflichtversicherung zählen beispielsweise seit August 2016 versicherungspflichtige Flugmodelle – daher auch Drohnen – mit Motor und Treibsätzen mit einem Abfluggewicht von bis zu 1.500 Gramm. Durch die angepasste Grunddeckung kann der HaftpflichtSchutz daher auch als HanseMerkur-Drohnenversicherung bezeichnet werden. Aber: Drohnen sind nur im Haftpflicht-Tarif „Top“ enthalten. In den Tarifen „Premium“ oder „Exklusiv“ besteht kein Haftpflicht-Schutz für Drohnen wie DJI Mavic, DJI Phantom oder Parrot Anafi.
Drohnen-Haftpflicht schon seit 2005 gesetzlich vorgeschrieben
Dass Drohnen über einen Haftpflichtschutz verfügen müssen, wird vom Gesetzgeber bereits seit 2005 vorgeschrieben. Unabhängig vom Startgewicht unterliegen gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG so genannte Luftfahrzeuge – also gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG auch Kameradrohnen oder Multikopter – der Versicherungspflicht. Die Pflicht des Versicherungsschutzes sollte von Drohnen-Piloten unbedingt beachtet werden. Denn im Schadensfall mit einer Drohne haftet der Pilot für alle Schäden, die durch die Kameradrohne entstanden sind. Moderne Kameradrohnen sind zwar vergleichsweise sicher und verfügen beispielsweise über Crash- und Hindernissensoren, doch Fehler bei der Bedienung, so genannte „FlyAways“, Unachtsamkeit oder technische Defekte können schnell zu einem Crash führen. Unter Umständen können die durch eine Kameradrohne verursachten Schäden enorm sein. Das gilt nicht nur für Sachschäden, sondern auch für Personenschäden.
Weitere Tarife, Preise, Anbieter und Details in unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
HanseMerkur-Drohnenversicherung: Im Top-Tarif inklusive
Haftpflicht-Versicherer wie die HanseMerkur haben auf die hohe Beliebtheit von Kameradrohnen reagiert und bieten entsprechende Versicherungen für Kopter und Drohnen an. Ob ein anderer Versicherer ebenfalls Drohnen in den Tarifen der Privat-Haftpflicht inkludiert hat, ist dabei nicht immer klar und auf den ersten Blick verständlich geregelt. Außerdem können sich die Deckungsinhalte im Rahmen von Flugmodellen erheblich unterscheiden. Manche Versicherer bieten den Haftpflichtschutz beispielsweise nur für Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 500 Gramm. Typische Drohnen mit Kamera – etwa DJI Mavic 2 oder DJI Phantom 5 – können schon einmal rund ein Kilo auf die Waage bringen. Hier hilft also nur direkte Nachfrage beim Versicherer und ein Blick in die spezifischen Versicherungsbedingungen des Haftpflicht-Tarifs.
Wer eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Schutz bis zu 1.500 Gramm sucht, kann beispielsweise auf den Versicherer HanseMerkur zurückgreifen. Hier sind versicherungspflichtige Flugmodelle – also Drohnen – mit einem Gewicht von bis zu 1.500 Gramm mitversichert. Diese sind allerdings nur im teuersten Tarif namens „Top“ inkludiert. In den weiteren Tarifen „Exklusiv“ und „Premium“ sind jeweils Drohnen mit bis zu 500 Gramm bzw. 200 Gramm Abfluggewicht abgedeckt. Wer daher bereits über einen der drei Versicherungstarife haftpflichtversichert ist, sollte die Gewichtsangaben der versicherten Drohnen beachten. Je nach berechneter Versicherungsprämie für den HanseMerkur-Tarif „Top“ kann sich auch ein Versicherungswechsel lohnen. Andere Haftpflicht-Versicherer schließen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 1.500 Gramm bereits in den günstigen Einsteiger-Tarifen ein. Alternativ ist natürlich auch eine spezielle Drohnen-Versicherung außerhalb der Privat-Haftpflicht oder der Haftpflichtschutz durch einen Modellflugverein möglich. In jedem Falle sollte man nicht nur den Preis der Versicherung, sondern auch die enthaltenen Leistungen beachten.
(alle Angaben ohne Gewähr)