Auch der Versicherer Ergo bietet im Rahmen der herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung eine angepasste Grunddeckung mit Drohnen-Schutz an. Sowohl der herkömmliche Haftpflicht-Tarif als auch der Haftpflicht-Tarif mit Premium-Schutz deckt Flugmodelle und Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm ab – sofern die Kameradrohne rein aus Freizeit- und Sportzwecken benutzt wird.
Ergo Privat-Haftpflichtversicherung: Drohnen bis fünf Kilogramm
Bereits seit 2005 müssen unbemannte Flugobjekte, daher auch Drohnen bzw. Kameradrohnen, versichert werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen besteht dabei in Unabhängigkeit von der privaten oder gewerblichen Nutzung – es spielt daher keine Rolle, ob man die Kameradrohne lediglich zu privaten oder kommerziellen Zwecken einsetzt. Meist bleibt die Wahl zwischen angepassten Haftpflicht-Tarifen oder speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen des Versicherers. Der Versicherer Ergo bietet zwar keine eigene Drohnen-Versicherung an, reagiert jedoch auf den anhaltenden Drohnen-Trend mit einer angepassten Grunddeckung der herkömmlichen Haftpflicht-Tarife. Demnach sind Flugmodelle und Drohnen bis 5 kg Fluggewicht zu Freizeit- und Sportzwecken inkludiert. Der Vertragspartner der privaten Haftpflicht-Tarife ist die ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf.
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Wird man wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten in Anspruch genommen, prüft der Versicherer, ob und in welchem Umfang man dem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wichtig: Das Schadensereignis muss während der Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein. Insbesondere bei Abschluss einer Drohnen-Versicherung oder einer herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherung ist daher darauf zu achten, die Versicherungspolice auch wirklich in den Händen zu halten und die Versicherungsprämie fristgerecht entrichtet zu haben. Darüber hinaus erwarten die Versicherer das Einhalten der gesetzlichen Regeln und Vorschriften – etwa die Gesetze im Rahmen der neuen Drohnen-Verordnung. Dazu gehört auch die Kennzeichnungspflicht des Besitzers bei einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm oder das Steuern in Sichtweite. Außerdem dürften mit der Drohne weder Personen noch Tiere angeflogen werden. Wichtig: Bei einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm ist zusätzlich ein Flugkundenachweis erforderlich. Deckungsbeschränkungen vieler Versicherer gibt es auch bei vorsätzlicher Handlung oder aus so genannter ungewöhnlicher und gefährlicher Beschränkung. Daher gilt: Nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden und die Drohne mit Sinn und Verstand eingesetzt wird, greift die Versicherung im Schadensfall. Darüber hinaus besteht der Versicherungsschutz für Drohnen im Rahmen der Ergo-Haftpflicht nur dann, wenn das Fluggerät aus hobbymäßigen Gründen eingesetzt wird. Wer die Drohne gewerblich oder kommerziell nutzt, wird im Schadensfall nicht auf die Versicherung zurückgreifen können – hier wäre eine spezielle, gewerbliche Drohnen-Versicherung notwendig.
(alle Angaben ohne Gewähr)