Auch die AXA Versicherung bietet eine Versicherung für Drohnen an. Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Drohnenhaftpflicht. Vielmehr ist das Thema Drohnen in der normalen AXA Privathaftpflicht-Versicherung (PHV) mit eingegliedert und abgedeckt.
Aber eine gute Drohnenversicherung (auch in Kombination mit einer PHV Privathaftpflicht) muß nicht teuer sein. Drohnenversicherungen gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr – hier lohnt in jedem Falle ein Vergleich:
Die AXA selbst bietet sowohl Drohnenversicherungen für gewerbliche Kunden / Firmen an als auch für Privatpersonen.
AXA Drohnenversicherung Privat und Hobby
Für Privatpersonen ist die Drohnen-Haftpflicht in der PHV-Versicherung mit enthalten. Bei den Privathaftpflichtversicherungen bietet AXA 3 Tarife an. Im Tarif M ist eine Drohnenversicherung für Drohnen bis 250 Gramm mit integriert. Im AXA-Tarif L ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bis 5kg enthalten:
Zur AXA Privathaftplicht mit Drohnen-Versicherung inklusive:
Wichtig bei der Tarifwahl einer Drohnenversicherung:
- Wie hoch ist die Deckungssumme?
- Wie viele Drohnen sind mit der Versicherung abgedeckt? Ist die Drohnen-Anzahl limitiert?
- Welche Länder sind abgedeckt (Thema: Drohne im Urlaub)
- Wie flexibel ist die Versicherung (Laufzeit / Kündigungsfristen)
- Wie teuer ist der Tarif? Was kostet die Versicherung im Jahr?
- Wer ist mit abgedeckt? Ist nur der Versicherungsnehmer als Pilot versichert? Oder auch fremde Piloten (z.B. wenn ein Freund die Drohne kurzzeitig fliegt)?
- Sind nur eigene Drohnen abgedeckt oder auch das Fliegen einer fremden Drohne (Probeflug / ausgeliehene Drohne)?
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich:
AXA Drohnenversicherung für Firmen und Gewerbe
Für Firmenkunden und Gewerbetreibende bietet AXA die Drohnen-Haftpflicht als Teil der Betriebshaftpflichtversicherung mit an:
Die Versicherungspflicht für Drohnen hat sich auch mit der neuen EU Drohnenverordnung 2021 nicht geändert – da diese Vorgabe nicht im EU-Recht sondern im Landesrecht in der LuftVO und im Luftrecht verankert ist, hat sich im Zuge der neuen EU Gesetzgebung in Punkte Versicherungspflicht für Drohnen nichts geändert.