Auch der in Köln ansässige Direktversicherer Europa bietet eine Haftpflichtversicherung an. Die Haftpflichtversicherung des Versicherers Europa schließt dabei auch unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle ein. Drohnen-Piloten sollten jedoch die Versicherungsbedingungen und enthaltenen Leistungen der Europa-Drohnenversicherung beachten, denn nicht alle Drohnen und Flugmodelle sind von der Grunddeckung der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
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Europa-Haftpflichtversicherung für Drohnen
Schon seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für Flugmodelle wie Kameradrohnen gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen besteht dabei in Unabhängigkeit von der privaten oder gewerblichen Nutzung – es spielt daher keine Rolle, ob man die Kameradrohne lediglich zu privaten oder kommerziellen Zwecken einsetzt. Bei der Wahl einer Drohnen-Haftpflicht kann man zwischen herkömmlichen Privat-Haftpflichtversicherungen mit angepasster Grunddeckung oder speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen wählen.
Motorisierte Mini-Drohnen bis 100 Gramm mitversichert
Auch die Europa-Versicherung erwähnt Drohnen und Flugmodelle in den Bedingungen und Leistungsumfängen der Privat-Haftpflicht. Demnach sind sowohl im Basis-Schutz, im Komfort-Schutz als auch im Premium-Schutz unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle inkludiert. Aber: Hierbei handelt es sich einerseits lediglich um solche Flugmodelle, die weder durch Motoren noch durch einen Treibsatz angetrieben werden und deren Fluggewicht nicht über fünf Kilogramm liegt. Andererseits sind Flugmodelle von der Europa-Haftpflichtversicherung abgedeckt, die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht nicht über 100 Gramm liegt. Insofern deckt die Haftpflicht-Versicherung lediglich kleinere Drohnen mit Motor ab – beispielsweise klassische Mini- und Spielzeugdrohnen. Drohnen wie DJI Mavic, DJI Phantom oder Parrot Anafi sind hingegen nicht im Haftpflicht-Tarif inkludiert.
Am Beispiel der Europa-Haftpflichtversicherung zeigt sich: Nicht immer sind herkömmliche Kameradrohnen auch tatsächlich abgedeckt. Im Zweifel ist es daher empfehlenswert, sich direkt an den Versicherer zu wenden oder in den Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob und in welchem Rahmen etwaige Flugmodelle mitversichert sind. Deckelt die Privat-Haftpflichtversicherung keine Kameradrohnen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder der Wechsel zu einer anderen Haftpflichtversicherung in jedem Fall empfehlenswert.
(alle Angaben ohne Gewähr)