Kameradrohnen und Multikopter sind mittlerweile in vielen Haushalten präsent. Die intelligenten Flugroboter gehören zu den derzeit beliebtesten Gadgets, schließlich eignen sich Kameradrohnen bestens für private Luftaufnahmen im Urlaub oder Zuhause. Was den Piloten nicht immer gänzlich bewusst ist: Bereits seit 2005 müssen Flugmodelle wie Drohnen haftpflichtversichert sein. Dies wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben und geregelt, da Drohnen gemäß Luftverkehrsgesetz als versicherungspflichtige Flugobjekte gelten. Ob es sich dabei um eine Spielzeug- und Fun-Drohne oder eine ausgereifte Kameradrohne handelt, spielt hierbei keine Rolle. Auch der Verwendungszweck der Drohne, sei es nun aus gewerblichem Interesse oder aus Gründen des Freizeit- oder Sportvergnügens, schließt den Versicherungsschutz nicht aus. Streng genommen müssen auch Mini-Quadrocopter für Kinder bei Benutzung unter freiem Himmel über eine Haftpflichtversicherung verfügen.
Weitere Tarife, Preise, Anbieter und Details in unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
Gothaer Drohnen-Versicherung: Drohnen-Schutz abhängig vom Tarif
Möchte man eine Haftpflichtversicherung für Drohnen abschließen, bleibt die Wahl zwischen speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen oder einer konventionellen Privat-Haftpflichtversicherung. Denn je nach Versicherer und Versicherungstarif werden Kameradrohnen auch durch den privaten Haftpflichtschutz abgedeckt. Die Gothaer reiht sich unter weitere Versicherer ein, die die Grunddeckung privater Haftpflicht-Versicherungen im Sinne eines Drohnen-Piloten angepasst haben. Dabei ist jedoch auf den spezifischen Tarif zu achten.
Drohnen-Schutz der Gothaer-PHV (Privat-Haftpflicht-Versicherung)
Demnach ist die Gothaer-Haftpflichtversicherung derzeit (Stand 11/2018) mit vier unterschiedlichen Tarifen erhältlich. Im Tarif „Gothaer PHV mit Sparoption“ und „Gothaer PVH Basis“ sind lediglich nicht versicherungspflichtige Flugmodelle und Spielgeräte mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm abgedeckt. Typische Kameradrohnen mit Elektromotoren bzw. elektrischem Antrieb, etwa DJI Mavic 2 oder DJI Phantom, gelten jedoch als versicherungspflichtige Flugmodelle und werden von den beiden Basis-Tarifen daher nicht abgedeckt. Sollen jedoch versicherungspflichtige Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm mit oder ohne Antrieb im Haftpflichtschutz der Gothaer-Versicherung abgedeckt sein, so muss man zu den Tarifen „Gothaer PHV Plus“ oder „Gothaer PHV Premium“ greifen. Diese bieten jeweils Deckungssummen von bis zu 20.000.000 Euro bzw. 50.000.000 Euro.
(alle Angaben ohne Gewähr)