Bereits seit 2005 gibt es die Pflichtversicherung für Luftfahrzeuge gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG und § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG. Demnach unterliegen Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht. Der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst laut § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG auch Drohnen und Kopter. In der Regel kann man dabei entweder auf eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung mit angepasster Grunddeckung zurückgreifen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, eine Modellhalter-Haftpflichtversicherung bei einer Modellsport-Organisation oder einem Modellflugverein in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Modellsportorganisation (DMO GmbH & Co. KG) bietet entsprechenden Versicherungsschutz mit einer DMO-Modell-Halter-Haftpflichtversicherung an.
Weitere Tarife, Preise, Anbieter und Details in unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
DMO-Modellsport-Versicherung: Eigentlich Allianz-versichert

Die Deutsche Modellsportorganisation – kurz DMO – besteht bereits seit mehr als 33 Jahren und agiert insbesondere als Dienstleister im Bereich des Modellsports. Mehrere zehntausend Modellsportler aus dem Hobby- und Profi-Bereich gehören zur Kundschaft der in Wuppertal ansässigen DMO GmbH & Co. KG. Die DMO bietet beispielsweise Hilfe bei der Erlangung, Erhaltung oder Erweiterung von Erlaubnissen und Genehmigungen von Übungsgeländen des Modellsports. Außerdem kann die DMO anerkannte Gutachter oder gar fachkundige Anwälte konsultieren, etwa um Übungsgelände des Modellsports genehmigen, erhalten oder erweitern zu können.
Darüber hinaus tritt die DMO GmbH & Co. KG durch die Personen Hans Otto Köddermann und Andrea Dörpelkus als Versicherungsvertreter auf. Somit darf die DMO sowohl Beratung als auch Service im Bereich der Modellsportversicherungen anbieten. Bei der eigentlichen Versicherungsgesellschaft hinter dem Vertragsangebot handelt es sich um die Allianz Global Corporate & Specialty SE, sprich die Allianz-Versicherung. Die DMO bietet dabei zwei verschiedene Modelle der Modellhalter-Haftpflichtversicherung an, die sich jeweils durch ihre Nutzung und die damit einhergehenden Vertragsinhalte unterscheiden. Für den Privatanwender einer Drohne ist das Versicherungsmodell für Privatkunden und Vereine interessant. Es bietet eine unbegrenzte Anzahl versicherter Flugmodelle, einen weltweiten Geltungsbereich (außer USA) oder ein versichertes Abfluggewicht von bis zu 25 Kilogramm. Die Anzahl der versicherten Personen ist auf lediglich einen Piloten begrenzt. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Durch explizite Deckungsinhalte wie FPV (First Person View), Steuerung mit Smartphone und Tablet, Indoor-Betrieb, Wildfliegen oder Teilnahme an Wettbewerben oder FPV-Rennen zeigt sich die DMO-Drohnen-Haftpflicht als besonders spezialisierte Drohnen-Versicherung.
Die Halter-Haftpflicht-Versicherung der DMO

Die Halter-Haftpflicht-Versicherung der DMO gewährt Versicherungsschutz für die Haltung und den Betrieb von Schiffsmodellen, Automodellen oder Flugmodellen sowie Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm. Klassische Consumer-Drohnen wie DJI Mavic oder DJI Phantom wiegen maximal ein bis eineinhalb Kilo und können daher unproblematisch versichert werden. Außerdem sind auch Einsätze außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen versichert. Voraussetzung für die Halter-Haftpflicht-Versicherung außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen ist, dass der Halter bzw. Pilot die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhält und das Abfluggewicht des Flugmodells unter fünf Kilogramm liegt. Seit 01.10.2017 sind sowohl Drohnen-Plakette ab 250 Gramm als auch Drohnen-Kenntnisnachweis ab zwei Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben. Nur wer dies beachtet, gewährt auch den Versicherungsschutz der Modellhalter-Haftpflichtversicherung.
Außerdem: Der FPV-Flug mit Videobrille oder Videomonitor ist mitversichert. Selbiges gilt auch für den Lehrer-Schüler-Betrieb. Die Deckungssummen für die Halter-Haftpflicht-Versicherung liegen für Flug-, Schiffs- und Automodellsport bei 2.000.000,– Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Außerdem gilt eine weltweite Deckungszusage ohne USA. Wer möchte, kann die Deckungssumme gegen Aufpreis erhöhen. Der Versicherungsschutz bei dem privaten Versicherungsmodell erstreckt sich auch auf die Bedienung des ferngesteuerten Modells durch alle berechtigten Personen in Anwesenheit der versicherten Person. Das bedeutet, dass man die Drohne auch mal aus der Hand geben und im Schadensfall dennoch auf den Versicherungsschutz vertrauen kann.
Preise und Leistungen
Wer einen detaillierteren Blick in die Versicherungsbedingungen wagt, wird neben der Halter-Haftpflicht-Versicherung für auch noch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung für Modellübungsgelände oder eine Rechtsschutz-Versicherung finden. Diese Leistungen sind automatisch in der Drohnen-Versicherung der DMO inkludiert. Aktuell (Stand 11/2018) liegt der Jahresbeitrag für die DMO-Drohne-Versicherung bei 39,96 Euro (Erwachsene) bzw. 26,64 Euro (Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Optional kann die Deckungssumme der Modell-Halter-Haftpflichtversicherung auf 6.000.000,- Euro erhöht werden. Der Aufpreis beläuft sich auf 12,- Euro.
Alternativ bietet die DMO auch für die gewerbliche Nutzung von Drohnen eine Haftpflichtversicherung an. Hier ist der private und gewerbliche Einsatz inklusive. Das Modell für Firmenkunden ist jeweils mit Foto-, Film- und Videoaufnahmen und ohne Foto-, Film- und Videoaufnahmen erhältlich. Die Versicherungsprämien des gewerblichen Tarifs beginnen bei 96,- Euro.
(alle Angaben ohne Gewähr)