Die Deutsche Modellsportorganisation (DMO) bietet zwei unterschiedliche Drohnenversicherungen mit einigen einmaligen Besonderheiten und Vorteilen an. Es gibt eine private Drohnenversicherung, die neben den normalen Bedingungen und Gesetzen der EU-Drohnenverordnung zusätzlich auch den Flug unter den wesentlich lockereren Regeln der Modellsportverbände (DMFV) erlaubt. Außerdem bietet DMO eine gewerbliche Drohnenversicherung für Firmen (siehe weiter unten).
Private Drohnenversicherung DMO
Einmalige Besonderheit der privaten DMO Drohnen-Haftpflicht ist sicherlich der Umstand, daß mit dieser Versicherung auch unter der Verbands-Drohnenregelung geflogen werden darf. Eigentlich ist dies nur Mitgliedern der Modellflugverbände (DMFV und MFSD) vorbehalten. Siehe dazu auch: Erleichterung durch Verbandsregelung für Drohnen. Doch mit einer privaten DMO Drohnenversicherung wird man automatisch außerordentliches (passives) Mitglied im DMFV (ohne Beiträge) und darf somit die Verbandsdrohnenregelung in Deutschland ebenfalls nutzen. Dies verschafft etliche Erleichterungen im Vergleich zur sonst geltenden EU-Drohnenverordnung:
- FPV Flug auch ohne Spotter / Beobachter
- kein Drohnenführerschein für alle Drohnen unter 2kg erforderlich
Gleichzeitig bietet die DMO Drohnenversicherung auch alle Vorteile einer gängigen Drohnen-Haftpflichtversicherung an:
- Deckungssumme wahlweise 3 Mio € oder 10 Mio €
- abschließbar als Einzelperson oder mit Lebenspartner inklusive oder mit kompletten Familienschutz
- Anzahl der mitversicherten Drohnen: UNBEGRENZT
- auch fremde Steuerer sind im Beisein des Versicherungsnehmers automatisch mit versichert
- Rechtschutzversicherung für Drohnen inklusive
- weltweite Deckung – auch inklusive USA (für Urlaub – nach Absprache)
Gewerbliche Drohnenversicherung DMO für Firmen
Drohnenversicherungen – gesetzlich Pflicht!
Bereits seit 2005 gibt es die Pflichtversicherung für Luftfahrzeuge gemäß § 43 Abs. 2 LuftVG und § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG. Demnach unterliegen Luftfahrzeuge der Versicherungspflicht. Der Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst laut § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG auch Drohnen und Kopter. Diese gesetzliche Versicherungspflicht bleibt auch später mit einführung der EU-Drohnenverordnung bestehen.
In der Regel kann man dabei entweder auf eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung mit angepasster Grunddeckung zurückgreifen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Modellhalter-Haftpflichtversicherung bei einer Modellsport-Organisation oder einem Modellflugverein in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Modellsportorganisation (DMO GmbH & Co. KG) bietet entsprechenden Versicherungsschutz mit einer DMO-Modell-Halter-Haftpflichtversicherung an.
Weitere Tarife, Preise, Anbieter und Details in unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
DMO-Modellsport-Versicherung: Eigentlich Allianz-versichert
Die Deutsche Modellsportorganisation – kurz DMO – besteht bereits seit 1983 und agiert insbesondere als Dienstleister im Bereich des Modellsports. Mehrere zehntausend Modellsportler aus dem Hobby- und Profi-Bereich gehören zur Kundschaft der in Wuppertal ansässigen DMO GmbH & Co. KG. Die DMO bietet beispielsweise Hilfe bei der Erlangung, Erhaltung oder Erweiterung von Erlaubnissen und Genehmigungen von Übungsgeländen des Modellsports. Außerdem kann die DMO anerkannte Gutachter oder gar fachkundige Anwälte konsultieren, etwa um Übungsgelände des Modellsports genehmigen, erhalten oder erweitern zu können.
Darüber hinaus tritt die DMO GmbH & Co. KG durch Andrea Dörpelkus als Versicherungsvertreter auf. Somit darf die DMO sowohl Beratung als auch Service im Bereich der Modellsportversicherungen anbieten. Bei der eigentlichen Versicherungsgesellschaft hinter dem Vertragsangebot handelt es sich um die Allianz Global Corporate & Specialty SE, sprich die Allianz-Versicherung. Die DMO bietet dabei zwei verschiedene Modelle der Modellhalter-Haftpflichtversicherung an, die sich jeweils durch ihre Nutzung und die damit einhergehenden Vertragsinhalte unterscheiden. Für den Privatanwender einer Drohne ist das Versicherungsmodell für Privatkunden und Vereine interessant. Es bietet eine unbegrenzte Anzahl versicherter Flugmodelle, einen weltweiten Geltungsbereich (USA auf Anfrage für fest definierten Zeitraum ohne Aufpreis) und ein versichertes Abfluggewicht von bis zu 25 Kilogramm. Die Anzahl der versicherten Personen kann im Tarif gewählt werden. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. Durch explizite Deckungsinhalte wie FPV (First Person View), Steuerung mit Smartphone und Tablet, Indoor-Betrieb, Wildfliegen oder Teilnahme an Wettbewerben oder FPV-Rennen zeigt sich die DMO-Drohnen-Haftpflicht als besonders spezialisierte Drohnen-Versicherung.
Die Halter-Haftpflicht-Versicherung der DMO
Die Halter-Haftpflicht-Versicherung der DMO gewährt Versicherungsschutz für die Haltung und den Betrieb von Schiffsmodellen, Automodellen oder Flugmodellen. Flugmodelle sind bis 150 kg versichert, Drohnen bis 25 kg, Raketenmodellen mit einem Treibsatz von nicht mehr als 50 g und einer maximalen Startmasse von nicht mehr als 50 kg. Modellballone, Modellzeppeline, Lenkdrachen und Einleiner sind ebenfalls versichert. Klassische Consumer-Drohnen wie DJI Mavic oder DJI Phantom wiegen maximal ein bis eineinhalb Kilo und können daher unproblematisch versichert werden. Außerdem sind auch Einsätze außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen versichert. Voraussetzung für die Halter-Haftpflicht-Versicherung außerhalb von genehmigten Modellflugplätzen ist, dass der Halter bzw. Pilot die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einhält und das Abfluggewicht des Flugmodells unter fünf Kilogramm liegt. Mit Einführung der EU-Drohnenverordnung in 2021 gilt für alle Drohnen eine Registrierungspflicht und Kennzeichnungspflicht. Auch für Drohnen unter 250 Gramm. Beim Flug in der Kategorie OPEN nach EU-Drohnenverordnung ist der Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) für alle Drohnen ab 250g erforderlich. Fliegt man optional nach Verbandsrichtlinien / im Verbandsrahmen, so ist der Schulungsnachweis erst ab 2kg erforderlich. Nur wer dies beachtet, gewährt auch den Versicherungsschutz der Modellhalter-Haftpflichtversicherung.
Außerdem: Der FPV-Flug mit Videobrille oder Videomonitor ist mitversichert. Selbiges gilt auch für den Lehrer-Schüler-Betrieb. Die Deckungssummen für die Halter-Haftpflicht-Versicherung liegen für Flug-, Schiffs- und Automodellsport bei wahlweise 3 Mio. € oder 10 MMio. € (je nach gewähltem Tarif) für Personen- und/oder Sachschäden. Außerdem gilt eine weltweite Deckungszusage. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Bedienung des ferngesteuerten Modells durch alle berechtigten Personen in Anwesenheit der versicherten Person. Das bedeutet, dass man die Drohne auch mal aus der Hand geben und im Schadensfall dennoch auf den Versicherungsschutz vertrauen kann.
Preise und Leistungen
Wer einen detaillierteren Blick in die Versicherungsbedingungen wirft, wird neben der Halter-Haftpflicht-Versicherung für Drohnen und Modelle auch noch eine Vereinshaftpflicht-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung für Modellübungsgelände und eine Rechtsschutz-Versicherung finden. Diese Leistungen sind automatisch in der Drohnen-Versicherung der DMO inkludiert. Aktuell (Stand 02/2024) liegt der Jahresbeitrag für die DMO-Drohne-Versicherung bei 39,96 Euro (Erwachsene) bzw. 26,64 Euro (Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres). Optional kann die Deckungssumme der Modell-Halter-Haftpflichtversicherung auf 10.000.000,- Euro erhöht werden. Der Aufpreis beläuft sich auf 12,- Euro.
Alternativ bietet die DMO auch für die gewerbliche Nutzung von Drohnen eine Haftpflichtversicherung an. Hier ist der private und gewerbliche Einsatz inklusive. Das Modell für Firmenkunden ist jeweils mit Foto-, Film- und Videoaufnahmen und ohne Foto-, Film- und Videoaufnahmen erhältlich. Die Versicherungsprämien des gewerblichen Tarifs beginnen bei 96,- Euro.
(alle Angaben ohne Gewähr)