Nach langen Diskussionen ging es nun doch ziemlich flott: Die Registrierungspflicht für Drohnen ist in den USA ab sofort beschlossene Sache und wird schon ab dem 21.12.2015 eingeführt. Wer seinen Multikopter nicht registriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Registrierung in den USA könnte auch als Vorbild für ein Modell in Deutschland dienen.
Drohnen sind laut Google das am meisten gesuchte Weihnachtsgeschenk im Jahr 2015. Doch die zunehmende Beliebtheit der fliegenden Roboter bereitet vor allen Dingen in den USA viele Sorgen: Kritiker und Regierungsbehörden meinen, dass es strengere Vorschriften und Regeln für Hobby-Drohnen bräuchte, schließlich werden die technisch ausgereiften Multi- und Quadrocopter nicht immer nur für legale Zwecke eingesetzt. Auch in Deutschland stehen Drohnen immer mehr im Fokus der Sicherheitsbehörden und Politik – jüngst forderte Verkehrsminister Dobrindt unter anderem eine Kennzeichnungspflicht oder einen Führerschein für unbemannte Flugsysteme.
Alle Infos in englischer Sprache: FAA Announces Small UAS Registration Rule
In den USA ist eine solche Kennzeichnungspflicht nun durchgesetzt worden. Die US-Luftfahrtbehörde FAA reglementiert den Drohnen-Gebrauch noch kurz vor Weihnachten mit einer Registrierungspflicht. Ob das Auswirkungen auf das Weihnachtsgeschäft haben wird, bleibt noch abzuwarten. Die Registrierungspflicht der US-amerikanischen FAA setzt sich im Detail folgend zusammen:
Drohnen-Registrierungspflicht und Kennzeichnungspflicht in den USA
- Alle Drohnen, die zwischen 250 Gramm und 25 Kilogramm inklusive Zuladung (Abfluggewicht inklusive Payload wie Kamera, Gimbal, Sensoren) wiegen, müssen vor ihrem erstmaligen Einsatz bei der US-Luftfahrtbehörde registriert werden. Spielzeug-Drohnen und RC-Quadrocopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, müssen nicht registriert werden.
- Ob die Drohnen gewerblich oder nur zu Freizeitzwecken (z.B. Modellbau) eingesetzt werden, spielt für die Registrierungspflicht keine Rolle. Alle UAS (Unmanned Aircraft System) müssen bei der FAA registriert werden. Gewerbliche Nutzer können jedoch vorerst nur auf die Registrierung in Papierform (nicht Online) zurückgreifen.
- Der Einsatzort spielt keine Rolle. Auch Systeme, die beispielsweise nur über dem heimischen Garten eingesetzt werden, müssen registriert werden. UAS für den Innengebrauch (z.B. in Wohnhäusern / Sporthallen) müssen jedoch nicht registriert werden.
- Auch selbst gebaute Drohnen / Multikopter müssen, wenn sie sich innerhalb der Gewichtsangaben befinden, registriert werden.
- Bekommt man die Drohne geschenkt oder kauft man eine gebrauchte Drohne, muss das System unter Umständen umgemeldet und auf den eigenen Namen registriert werden.
- Drohnen-Piloten, die jünger als 13 Jahre sind, können ihre Systeme nicht registrieren. Dann ist die Angabe einer mindestens 13 Jahre alten Person vonnöten, auf die das System registriert wird.
- Die Registration kann sowohl Online auf einer speziell eingerichteten Webseite bzw. webbasierten Anwendung als auch in Schriftform – per Formular – bei der FAA vorgenommen werden.
- Für die Registrierung werden Name, Adresse, Postanschrift, Email-Adresse als auch Kreditkartennummer benötigt. Die Email-Adress dient als Login-ID für ein Online-Konto.
- US-Urlauber und US-Besucher können sich nicht registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich für US-Staatsbürger mit permanentem Wohnsitz in den USA möglich.
- Für die Registrierung wird eine Jahresgebühr von fünf Dollar ($5 rund 4,50 Euro) fällig.
- Die Registrierung ist gültig für drei Jahre. Nach drei Jahren muss die Registrierung verlängert werden.
- Registrierte erhalten eine individuelle und einmalige Registrierungsnummer / Lizenznummer, die am unbemannten Flugsystem (Drohne, Multikopter, Quadrocopter ect.) leicht zugänglich und sichtbar angebracht werden muss (z.B. mittels Aufkleber).
- Eine Anmeldebescheinigung steht innerhalb des Kontos zum Download zur Verfügung. Das Formular muss nicht ausgedruckt und kann auch elektronisch vorgelegt werden.
- Zudem muss die Zulassungsbescheinigung der FAA bei jedem Einsatz mitgeführt und bei behördlicher Aufforderung vorgelegt werden.
- Die Anzahl der registrierten Systeme ist unlimitiert / unbegrenzt – je Registrierungsnummer können mehrere Drohnen / Multikopter geführt werden.
- Piloten, die bereits ein unbemanntes Flugsystem vor dem 21.12.2015 besitzen, müssen bis spätestens 19. Februar 2016 ebenfalls eine Registrierung vornehmen.
- Werden Drohnen nicht ordnungsgemäß registriert und eingesetzt, können empfindliche Strafen drohen. Die Sanktionen können von zivilrechtlichen Geldstrafen in Höhe von bis zu 27.500 US-Dollar reichen. Sanktionen im strafrechtlichen Bereich können sich wiederum von Geldstrafen in Höhe von bis zu 250.000 US-Dollar oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren erstrecken.
- Die üblichen Regularien – etwa der Flug ohne spezielle Genehmigung bis zu einer Höhe von 400 Fuß (rund 120 Meter) bleiben erhalten und sind unter einer Registrierung weiterhin gültig. Selbiges gilt für einen Umkreis von fünf Meilen (acht Kilometer) rund um Flughäfen und Flugverbotszonen.
Sinn und Zweck der Registrierungspflicht
Die Registrierungspflicht von Drohnen hat eine Rückverfolgung im Schadensfall – etwa bei einem Absturz – im Sinn. Auch bei Nichtbeachtung von Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien (z.B. Flug über Flugverbotszonen, Nichtbeachtung der Privatsphäre, Spionagezwecke) soll die Registrierungspflicht bei Auffinden / Absturz des Quadrocopters / Multicopters einen Nutzen bringen. Zudem soll die Registrierungspflicht dazu beitragen, den Multicopter im Falle eines Flyaways / bei einem Kontrollverlust wieder zu seinem ursprünglichen Besitzer zurückzuführen. Außerdem soll die Registrierungspflicht für ein höheres Verantwortungsbewusstsein sorgen damit mehr Sicherheit für Drohnen-Piloten mit sich bringen. Die Registrierungspflicht der FAA gilt unabhängig von herstellerseitigen Lösungen – etwa der Freischaltung von Flugverbotszonen im Rahmen des DJI GEO – oder anderen Arten von Registrierungen sowie Haftpflichtversicherungen.