Laut Medienberichten wollen US-Behörden eine künftige Registrierungspflicht auch für nicht kommerziell betriebene Drohnen innerhalb der US-Staaten einführen. Das bedeutet, dass auch zivile Drohnen sowie Multikopter aus dem Hobby-Bereich in Zukunft registriert werden müssten – und das unter Umständen schon beim Kauf.
Update: 14.12.2015: Die Registrierungspflicht für Drohnen in den USA ist ab sofort beschlossene Sache und ab dem 21.12.2015 möglich. Mehr Infos zur Registrierungspflicht in den USA gibt es hier: FAA Drone / UAS Registration Rule.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl kleinerer und größerer Zwischenfälle mit privat genutzten Drohnen – etwa Kollisionen mit Fahrzeugen, Gebäuden sowie Flüge über Gefängnissen und Regierungsbehörden – wollen US-Behörden eine generelle Registrierungs- und Meldepflicht für zivile Drohnen einführen. In den kommenden Tagen sollen Pläne für das Registrierungssystem auf einer Pressekonferenz in Washington D.C. vorgestellt und genauer erläutert werden.
In Deutschland noch keine Registrierungspflicht
In Deutschland gibt es bislang keine generelle Registrierungspflicht. Je nach Einsatzzweck, Modell oder Örtlichkeit können die Behörden jedoch unter Umständen eine entsprechende Aufstiegsgenehmigung einfordern. Eine solche Aufstiegsgenehmigung bzw. Aufstiegserlaubnis wird in der Regel von den zuständigen Luftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer erteilt und muss im Vorfeld beantragt werden.