DJI Mini 4 Pro Höhenlimit über 120 Meter C0 entfernen

DJI hebt 120m Höhenbeschränkung für DJI Mini 4 Pro-Serie optional auf!

Anfangs hat die DJI Mini 4 Pro für reichlich Gesprächsstoff gesorgt, insbesondere im Hinblick auf die fest implementierte Höhenbeschränkung auf 120 Meter über dem Startpunkt. Diese ist laut EU-Drohnenverordnung gesetzlich für alle Drohnen der Drohnen-Klasse C0 vorgeschrieben. In einem Firmware-Update vom September 2023 wurde diese Beschränkung von DJI aufgrund eines Softwarefehlers temporär aufgehoben. Doch mit einem weiteren neuen Update im Oktober 2023 wurde dieses ursprüngliche Höhenlimit von 120 Metern in Übereinstimmung mit den neuen europäischen Drohnen-Richtlinien wiederhergestellt. Auf Wunsch vieler DJI-Kunden und DJI Mini 4 Pro-Besitzer hat DJI jedoch einen Weg gefunden, wie dieses Höhenlimit optional wieder aufgehoben wird und weiterhin frei bleibt (bzw. auf ein Limit von 500 Meter ausgeweitet kann –  wie bei allen anderen DJI Drohnen). Alle Infos und Hintergründe  dazu in diesem Artikel!


Höhenlimit von 120 Metern laut EU-Drohnenverordnung

Vorab ist wichtig zu verstehen, dass es bei dieser Höhenbeschränkung in der Firmware der Drohne sowie in der DJI Fly-App allein das technisch beschränkte Höhenlimit der Drohne geht. Also die Maximalhöhe, über die die Drohne sich nicht weiter steuern lässt. Unabhängig von diesem technischen Limit greift in jedem Falle zusätzlich die gesetzliche Vorgabe der EU-Drohnenverordnung, laut derer der Pilot selbst die Drohne nie über eine Höhe von 120 Metern über Grund hinaus steuern darf – auch wenn es die Drohne technisch zulassen würde. Trotzdem kann es Ausnahmesituationen geben (oder Ausnahmegenehmigungen), in denen eine technische Beschränkung von 120 Metern über dem Startpunkt vom Piloten überschritten werden dürfte (zum Beispiel, weil er sich mit der Drohne hangaufwärts bewegt und somit zwar die 120 Meter über dem Startpunkt überschreiten würde, jedoch nicht für ihn vorgegebenen 120 Meter gemessen über Grund unter der Drohne).

Mehr dazu: DJI Mini 4 Pro [ Klasse C0 ] – maximale Flughöhe 120 Meter

TIPP: Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben!
Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Da die DJI Mini 4 Pro bereits bei Markteinführung ursprünglich als C0-Drohne klassifiziert wurde, ist DJI gesetzlich dazu verpflichtet, ein festes technisches Höhenlimit von 120 Metern über dem Startpunkt bei dieser C0-Drohne zu implementieren. Um jedoch einzelnen Kunden weiterhin die heiß diskutierte und gewünschte Freiheit über ein frei einstellbares Höhenlimit zu ermöglichen, wurde seitens DJI ein Weg gefunden, der gleichzeitig diese Option ermöglicht ohne gegen gesetzliche Auflagen zu verstoßen. Dies wird erreicht durch den nachträglichen Wechsel von der Drohnenklasse C0 auf C1.

Wie dieser Prozess funktioniert und die Vor- und Nachteile der beiden Klassen C0 und C1 haben wir in den folgenden Artikeln beschrieben:


Achtung: der im Folgenden beschriebene Prozess zum Antrag zur Aufhebung der Drohnenklasse C0 und der Aufhebung des Höhenlimits durch nachträgliche Entfernung der Drohnenklasse C0 war nur bis zum 1.1.2024 möglich. Seit 2024 steht diese Möglichkeit (auch gesetzlich bedingt) nicht mehr zur Verfügung!
Allerdings gibt es nun eine gute Alternative: Man kann die DJI MINI 4 Pro alternativ von der Drohnenklasse C0 in die Drohnenklasse C1 umzertifizieren lassen. Auch dort ist das Höhenlimit aufgehoben. Zusätzlich hat die Klasse C1 den Vorteil, daß auch das Gewichtslimit von 250g für die DJI MINI 4 Pro aufgehoben ist und dadurch weiteres Zubehör verbaut werden kann.
Der Wechsel der Drohnenklasse von C0 auf C1 kann ebenfalls online in der DJI Fly App bei DJI beantragt werden.

Wechsel von Drohnenklasse C0 zur Klasse C1 und Höhenbeschränkung der DJI Mini 4 Pro aufheben

Höhenbeschränkung der DJI Mini 4 Pro aufheben
Höhenbeschränkung der DJI Mini 4 Pro aufheben

Für Nutzer einer DJI Mini 4 Pro gibt es jetzt eine Möglichkeit und Lösung: Sie können von der Drohnenklasse C0 zur Klasse C1 wechseln und über ein spezielles DJI-Portal in der DJI Fly App einen Antrag stellen, um dadurch die technische Höhenbeschränkung auf 500 Meter zu erhöhen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass auch mit dieser Erhöhung das Fliegen in der Open Category auf 120 Meter beschränkt bleibt, es sei denn, man erhält eine Genehmigung der nationalen Luftfahrtbehörde. Außerdem ist dann auch für die DJI MINI 4 Pro der EU Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein) erforderlich – wie für alle C1-Drohnen

Eine ausführliche Anleitung gibt es unter folgendem Link:

DJI Mini 4 Pro und DJI Mini-Serie: Wechsel von C0 auf C1 – Anleitung

Höhenbeschränkung bei der DJI Mini 4 Pro aufheben

  • Beantrage den Wechsel von Drohnenklasse C0 auf C1 in der DJI Fly App
  • Tausche an Deiner Drohne die C0-Aufkleber gegen die von DJI dann per Post zugesendeten C1-Labels und sende in der App die Fotos von der Drohne mit den neuen Aufklebern
  • Beachte, dass du mit der DJI Mini 4 Pro trotzdem in der Open Category nicht höher als 120 Meter Grund fliegen darfst. Auch wenn das technische Höhenlimit dann aufgehoben wurde.
  • Nur mit einer Ausnahmegenehmigung von der nationalen Luftfahrtbehörde deines Landes darfst du in der Specific Category sogar über 120 Meter Flughöhe fliegen.

Eine ausführliche Anleitung gibt es unter folgendem Link:

DJI Mini 4 Pro und DJI Mini-Serie: Wechsel von C0 auf C1 – Anleitung

Höhenbeschränkung bei anderen DJI Mini-Drohnen / DJI Mini 3 Pro aufheben

Für andere Modelle der DJI Mini-Serie, die vor 2024 gekauft wurden, beispielsweise die DJI Mini 3 Pro, DJI Mini 3 und DJI Mini 2 SE, gibt es zwei Optionen. Entweder man beantragt bei DJI das CO-Label und die CO-Firmware über das DJI-Portal und erhält mit dem damit verbundenen Firmware-Update ebenfalls die fest integrierte und gesetzlich vorgegebene Beschränkung auf eine Flughöhe von 120 Metern über dem Startpunkt.
Oder man nutzt die Drohne einfach weiterhin ohne C0-Klasse auf Basis der Bestandsdrohnenregelung. Dann bleibt die technisch Höhenbeschränkung auf 500 Metern wie bisher. Natürlich gilt (wie immer) eine betrieblich Maximalhöhe von 120 Metern über Grund, für deren Einhaltung der Pilot selbst zuständig ist.

Diese Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich und für alle Zukunft unbegrenzt. Daher ergeben sich für die bisher noch nicht klassifizierten Drohnen unter 250 Gramm eigentlich keinerlei Nachteile, wenn man diese (wie in Option 2 beschrieben) einfach unklassifiziert belässt und auf Basis der Bestandsregelung weiter nutzt. Vielmehr hat man so den klaren Vorteil, kein zusätzliches fest integriertes Höhenlimit mit der Firmware implementiert zu bekommen. Leider ist diese 2. Option nur für nicht-klassifizierte Drohnen möglich (also nicht für die DJI Mini 4 Pro, welche bereits die Drohnenklasse C0 ab Werk besitzt). Alle Drohnen, die ab dem 1.1.2024 auf den Markt gekommen sind, müssen sogar per Gesetz eine Drohnenklasse besitzen.

Technische Anforderungen an C0-Drohnen und Anforderungen an den Steuerer

In der Welt der Drohnen gibt es klare Vorgaben und Richtlinien, die sowohl von den Herstellern als auch von den Drohnenpiloten zu beachten sind. Diese Regeln sind da, um sicherzustellen, dass sowohl die Sicherheit der Allgemeinheit als auch die Integrität des Luftraums gewahrt bleibt. Eine Zertifizierung nach den neuen Drohnenklassen ist folglich ab dem 1.1.2024 für die Hersteller Pflicht. Die gesetzlichen Vorgaben an die Hersteller können aber in einzelnen Punkten von den Vorgaben abweichen, die an die Drohnenpiloten per Gesetz gestellt werden. Da es sich bei den Vorgaben für die Hersteller um technische Vorgaben handelt – bei den Vorgaben für die Piloten aber um betriebliche Vorgaben.

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Technische Anforderungen an CO-Drohnen (für Hersteller)

Die Hersteller von Drohnen, die unter die CO-Kategorie fallen, müssen sich an spezifische technische Anforderungen halten. Zu diesen Vorgaben gehören unter anderem:

  • Maximale Startmasse: Die Drohne darf eine maximale Startmasse von weniger als 250 Gramm haben.
  • Höchstzulässige Flughöhe: Ab dem Startpunkt darf die Drohne eine maximale Höhe von 120 Metern erreichen.
  • Höchstgeschwindigkeit: Während des Fluges sollte die Drohne eine maximale Geschwindigkeit von 19 m/s nicht überschreiten.

Anforderungen an den Drohnen-Steuerer und Drohnen-Nutzer

Drohnenpiloten, die Modelle aus der CO-Kategorie betreiben, müssen sich an bestimmte Regeln halten, um sicherzustellen, dass sie keine Risiken für andere darstellen. Sie dürfen in der Kategorie OPEN A1 fliegen:

  • Flüge über Unbeteiligte: Flüge über nicht involvierte Personen sind zu vermeiden. Es darf aber nah an Menschen geflogen werden.
  • Menschenansammlungen: Es dürfen keine Flüge über Menschenansammlungen durchgeführt werden.
  • Flughöhenbegrenzung: Die Flughöhe muss so gewählt werden, daß sie jederzeit bei maximal 120 Metern über dem Grund (nicht über dem Startpunkt) liegt.

Das Einhalten dieser Regeln und Richtlinien stellt sicher, dass sowohl Drohnenpiloten als auch Hersteller ihren Teil dazu beitragen, dass der Luftraum sicher und geregelt bleibt.

Die C0-Klassifizierung bietet Drohnenpiloten in vielen Regionen einen großen Spielraum, da sie keine speziellen Führerscheine benötigen, um eine Drohne zu steuern. In den meisten Ländern sind die Registrierung der Drohne (des Piloten) und eine zusätzliche Haftpflichtversicherung erforderlich. Bitte informiere dich auf den Websites der örtlichen Luftfahrtbehörden über die lokalen Vorschriften und Regelungen im jeweiligen Einsatzland.

Wichtig zu betonen ist, dass gemäß den Vorschriften die allgemeine Flughöhenbeschränkung für den Betrieb in der Offenen Kategorie 120 Meter über dem Erdboden beträgt, selbst wenn Flugzeuge theoretisch höher fliegen könnten! Dies betrifft auch Drohnen, die nach anderen Klassen wie C1, C2 usw. zertifiziert sind.

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