Die DJI Mini 4 Pro ist die erste Drohne, die auf Basis der EU-Drohnenverordnung bei Markteinführung die neue Drohnen-Klasse C0 erhalten hat. Ab 1. Januar 2024 dürfen keine Drohnen ohne Drohnenklassen-Zertifizierung mehr innerhalb der EU eingeführt oder verkauft werden. Eine Zertifizierung nach den neuen Drohnenklassen ist folglich für die Hersteller Pflicht.
Bereits im Markt verkaufte Drohnen – die sogenannten Bestandsdrohnen – dürfen natürlich weiterhin und auch dauerhaft weiter geflogen werden, auch ohne Drohnenklasse. Für einige dieser Bestandsdrohnen gibt es seitens DJI einen optionalen und freiwilligen Weg, diese nachträglich klassifizieren zu lassen. Für Modelle über 250g bringt dies entscheidende Vorteile, für Modelle unter 250g aber sogar Nachteile. Alle Infos dazu hier: Bestandsdrohnen und nachträgliche Klassifizierung
Die Drohnenklasse C0 ist bei den bereits klassifizierten Drohnen sicherlich die begehrteste Drohnenklasse, da dort die Besitzer und Drohnen-Piloten die geringsten Auflagen haben und gleichzeitig aber mit ihren Drohnen die größten Freiheiten genießen dürfen. So ist beispielsweise kein Drohnenführerschein für diese Drohnen erforderlich. Trotzdem dürfen Drohnen der Drohnenklasse C0 und C1 laut EU-Drohnenverordnung in der Kategorie OPEN A1 – also auch nahe an Menschen und z.B. in Wohngebieten etc. – geflogen werden.
Damit eine Drohne diese begehrteste aller Drohnenklassen überhaupt erhält, müssen seitens der Drohnen und des Drohnenherstellers diverse Auflagen erfüllt werden. Zum Beispiel darf die Drohne mit sämtlichen Zubehör das Maximalgewicht von 250 Gramm nicht überschreiten. Ein weiterer Nachteil der Drohnenklasse C0 ist das fest eingestellte Höhenlimit von 120 Metern über dem Startpunkt. Diese maximale Flughöhe muss fest in der Drohne verankert sein und darf nicht manipulierbar sein. Hierbei geht es um die in der EU-Drohnenverordnung festgelegte maximale Flughöhe von 120 Metern über dem Startpunkt (nicht über Grund!).
Für Bestandsdrohnen noch ohne Drohnenklasse (wie die DJI Mini 3 oder MINI 3 Pro zum Beispiel) oder Drohnen der höheren Drohnenklassen (zum Beispiel C1 oder C2) zählt diese Vorgabe für ein festes in der Firmware verankertes Höhenlimit über dem Startpunkt nicht. Diese dürfen zwar trotzdem nur 120m über Grund geflogen werden, das Limit muß aber nicht fest in der Firmware verankert sein sondern muß vom Piloten manuell eingehalten werden.
Zitat DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 – ANHANG TEIL 1 Punkt 3 – Vorgaben für Drohnen der Drohnenklasse C0:
Seine maximal erreichbare Höhe liegt bei 120 m über dem Startpunkt.
Bei den Drohnen der anderen Klassen wie der Drohnenklasse C1 lauten die Vorgaben anders:
Es hat eine maximal erreichbare Höhe von 120 m über dem Startpunkt oder ist mit einem System ausgestattet, das die Höhe über der Oberfläche oder über dem Startpunkt auf 120 m oder auf einen Wert begrenzt, der vom Fernpiloten eingestellt werden kann. Ist der Wert einstellbar, müssen dem Fernpiloten während des Flugs klare Angaben zur Höhe des UA über der Oberfläche oder dem Startpunkt geliefert werden.
Dies ist auch kein Problem, da diese Flughöhe jedem Drohnenpilot ausreichen sollte und ohnehin gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben ist. Bisher gab es mit dieser Vorgabe auch keine großartigen Diskussionen und Probleme. Bei älteren Drohnen war die maximale Flughöhe in der Firmware / in der DJI Fly App nicht beschränkt oder konnte individuell angepasst werden. Das gesetzliche Limit auf Seiten des Pilotenbetrug jedoch schon immer 120 Meter – für den Piloten jedoch über Grund – nicht über dem Startpunkt wie hier die Vorgabe für die Drohnen-Limits und Drohnenhersteller.
Durch die neue Drohnenklassifizierung C0 musste dieses Höhenlimit seitens DJI / der Hersteller nun jedoch in der Firmware fest verankert werden. Und für Drohnen der Klasse C0 auch nicht veränderbar sein. Und dieses eingestellte Limit bezieht sich eben auf die Höhe über dem Startpunkt. Nicht – wie die Vorgaben für die Drohnenpiloten: über Grund.
Aufhebung des Höhenlimits durch Wechsel der Drohnenklasse
Update: Seitens DJI gibt es nun eine Lösung für alle DJI MINI 4 Pro Besitzer: Diese können die Drohnen-Klassifizierung nachträglich von C0 auf C1 ändern lassen. In diesem Zuge wird dann das Höhenlimit wieder auf 500 Metern erweitert! Da auch mit Drohnen der Drohnenklasse C1 in der Kategorie OPEN A1 (also nahe an Menschen) geflogen werden darf, entstehen diesbezüglich erst einmal keine Nachteile. Auch das Gewichtslimit von 250 Gramm entfällt in diesem Zuge für die DJI MINI 4 Pro. Allerdings ist für C1-Drohnen aber der kleine Drohnenführerschein gesetzlich Pflicht.
Der Wechsel der Drohnenklasse ist freiwillig und kann in der DJI Fly App beantragt werden.
Alle Details dazu und die Unterschiede und Vor- und Nachteile der Drohnenklassen C0 und C1 hier in diesen Beiträgen:
Problem mit der maximalen Flughöhe
Unter besonderen Umständen kann es jedoch ein Problem mit dieser maximalen Flughöhe geben. Technisch wird die Flughöhe der Drohne nur in geringer Flughöhe wirklich genau über Grund gemessen. Fliegt die Drohne höher, wird die Flughöhe dann über den Druckunterschied in der Luft über ein Barometer gemessen. Auch dieses Messverfahren ist sehr genau. Allerdings wird damit dann nicht die Flughöhe über Grund gemessen und kalkuliert, sondern die Flughöhe in Relation zum Startpunkt. Für die Drohnenklasse C0 ist dies wie oben beschrieben ohnehin gesetzlich vorgegeben.
Dies funktioniert problemlos – mit einer Ausnahme: Wenn sich der Pilot und oder die Drohne zum Beispiel am Berg hangaufwärts bewegt.
Würde die Drohne auf ihrer Maximalhöhe von 120 Metern am Startpunkt fliegen und dann dann hangaufwärts fliegen, so darf die Drohne mit dem ansteigenden Gelände nicht weiter nach oben steigen. Denn die Maximalhöhe und das Höhenlimit ist in der Drohnenklasse C0 im Verhältnis zum Startpunkt festgelegt – nicht im Verhältnis zum Grund.
Durch die neue Regelung und Limitierung in der Drohnenklasse C0 sowie die technische Umsetzung berechnet die Drohne also ihre maximale Flughöhe nur in Relation zum Startpunkt, der sich ja nicht verändert hat. Fliegt man folglich dem aufsteigenden Hang entgegen und der Hang steigt beispielsweise um 50 Höhenmeter, so ist die Flughöhe über dem Hang nun auf 70 Meter beschränkt. Steigt der Hang sogar um 120 Meter, wäre die maximale Flughöhe quasi 0 Meter.
Dieses Problem trifft nun die DJI Mini 4 Pro. Auch technisch wäre die Höhenmessung über Grund kaum anders lösbar, da Sensoren wie Ultraschall oder Stereokameras keine Entfernungen von 50 oder gar 100 Meter zuverlässig messen könnten. Doch die Drohnen der anderen Klassen (C1, C1,..) haben (wie oben beschrieben) zumindest die Freiheit, daß der Drohnenpilot das Limit in der Software (also hier in der DJI Fly App) selbst anpassen darf. Und lediglich selbst dafür sorgen muß, daß das Höhenlimit von 120m über Grund immer eingehalten wird. Das Problem des Hang-Fluges und der eventuell fehlenden Höhen-Freiheit betrifft daher nur Drohnen der Klasse C0. Gleichzeitig öffnet dieses Szenario in anderer Richtung auch eine Gesetzeslücke, die ebenfalls ungelöst ist: Fliegt man hangabwärts oder über einen Abhang in gleichbleibender Höhe, so ist die maximale Flughöhe über Grund von 120 Metern schnell überschritten, ohne dass die Drohne dies überhaupt bemerkt oder messen und verhindern kann.
Die Lösung zum Höhen-Limit
Kann man die maximale Flughöhe der DJI Mini 4 Pro ändern oder die maximale Flughöhe / das Limit der Flughöhe anpassen? Oder gibt es einen Hack / einen Trick dafür?
Seitens DJI gab es eine Lösung für alle DJI MINI 4 Pro Besitzer! Diese konnten die Drohnen-Klassifizierung nachträglich ändern lassen. In diesem Zuge wird dann (ohne weitere Nachteile) das Höhenlimit wieder auf 500 Metern erweitert! Außerdem fällt auch die Gewichtsbeschränkung von 250 Gramm weg. Erreicht wird dies durch einen Wechsel von der Drohnenklasse C0 auf C1.
Allerdings muss dann der Pilot den kleinen Drohnenführerschein besitzen, um die DJI MINI 4 Pro als C1-Drohne fliegen zu dürfen.
Alle Details dazu hier in diesen Artikeln:
Die einzige alternative andere Lösung beim Hangaufwärts-Fliegen wäre, die Drohne weiter oben am Hang einfach nochmals zu landen und erneut zu starten. Der Platz oben am Hang wäre dann der neue Referenzpunkt und die neue Höhe „Null“ über Grund. Folglich kann die Drohne ab dort dann wieder weitere 120 Meter aufsteigen.
Aussage von DJI zur der maximalen Flughöhe der Drohnenklasse C0
Laut DJI besteht diese Vorgabe leider für alle C0-Drohnen und kann nicht geändert werden, solange die Drohne die Klasse C0 besitzt. Eine Änderung der Drohnenklasse auf C1 ist der einzig mögliche Weg.
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