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Nachträgliche Drohnenklassen DJI Zertifizierung Bestandsdrohnen

DJI Update: Nachträgliche Zertifizierung von Drohnen

Drohnenklassen für folgende Drohnen-Modelle

DJI gibt im Januar 2024 bekannt, welche DJI Drohnen der älteren Generationen (Bestandsdrohnen oder Lagacy-Drohnen) nachträglich eine Klassifizierung oder Zertifizierung für eine Drohnenklasse erhalten werden. Laut DJI scheint diese Liste final und endgültig zu sein. Dies würde im Umkehrschritt auch bedeuten, daß alle anderen älteren DJI Bestandsdrohnen keine nachträgliche Drohnenklasse erhalten werden.

Wichtig ist zu verstehen, daß die im folgenden genannten Drohnen ihre Drohnenklasse nicht automatisch erhalten. Der UAS-Betreiber bzw. der Besitzer oder Pilot muß für die Erteilung der Drohnenklasse einen automatisierten Bewerbungsprozess bei DJI durchführen und anschließend das Drohnen-Klassen-Label (als Aufkleber) auf der Drohne anbringen. Zu diesem Ablauf haben wir eine gesonderte Anleitung erstellt:

  • Anleitung für den Prozeß der nachträglichen Klassifizierung von DJI Drohnen

Achtung: Nicht für alle der im folgenden aufgelisteten Drohnen macht die von DJI angebotene nachträgliche Zertifizierung für eine Drohnenklasse auch wirklich Sinn. Speziell bei den Modellen unter 250g wie den DJI Mini Modellen kann eine Bestandsdrohne OHNE Drohnenklasse nach der Bestandsdrohnenregelung sogar besser gestellt sein als MIT Drohnenklasse:


  • Infos: Feste Höhenbeschränkung für Drohnenklasse C0 (weitere Infos dazu auch weiter unten: Nachteile)

Für Bestandsdrohnen über 250g ohne Drohnenklasse ist eine nachträgliche Zertifizierung allerdings ein großer wichtiger Schritt und bringt enorme Vorteile! (Infos weiter unten)

Fest geplante nachträgliche Klassifizierung für die folgenden Bestandsdrohnen (ab Januar 2024):

  • DJI AIR 2S >> Drohnenklasse C1 (sinnvoll!)
  • DJI MINI 2 SE >> Drohnenklasse C0 (siehe Hinweis und Link oben – ggf. nicht sinnvoll)
  • DJI MINI 3 >> Drohnenklasse C0 (siehe Hinweis und Link oben – ggf. nicht sinnvoll)

Bereits verfügbare nachträgliche Klassifizierung für die Drohnenmodelle:

  • DJI Mavic 3 / DJI Mavic 3 Cine >> Drohnenklasse C1 (sinnvoll!)

Dies bedeutet, daß Beispielsweise für die folgenden Bestandsdrohnen  und Drohnenmodelle keine nachträgliche Klassifizierung für eine Drohnenklasse mehr zu erwarten ist:

  • DJI MINI 3 Pro (explizit bestätigt von DJI, daß es hierfür keine nachträgliche Klassifizierung geben wird – nur für die MINI 3 – siehe oben)
  • DJI Phantom 1 / DJI Phantom 2 / DJI Phantom 3 / DJI Phantom 4
  • DJI Mavic Pro
  • DJI Mavic 2 Pro / Zoom
  • DJI AIR 2 / DJI AIR
  • DJI Mavic Mini / DJI Mini 2
  • DJI Avata / DJI FPV
  • DJI Spark / DJI Tello

Alle Drohnenmodelle, die ab 2024 vertrieben werden oder in den Markt gebracht werden, werden automatisch bereits eine Drohnenklasse besitzen. Dies ist per Gesetz geregelt und in der EU-Drohnenverordnung vorgegeben. Dies betrifft zum Beispiel Drohnen wie die DJI AIR3 (Drohnenklasse C1) oder DJI Mini 4 Pro (Drohnenklasse C0) und neuere Drohnenmodelle

  • Auflistung aller Drohnen nach Drohnenklasse

Vorteile einer nachträglichen Klassifizierung von Bestandsdrohnen über 250g

Für Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse und einem Gewicht von über 250g (wie zum Beispiel die DJI AIR 2S) bringt die nachträgliche Klassifizierung enorme Vorteile und Freiheiten. Solche Drohnen dürften nach der Bestandsdrohnenregelung zwar dauerhaft und uneingeschränkt weiter geflogen werden – allerdings ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3. Dies bedeutet:

  • nur weit weg von Menschen
  • mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industrieanlagen etc.
  • somit auch nicht in der Nähe von Städten

Sollte eine solche Drohne jedoch nachträglich sogar mit der Drohnenklasse C1 klassifiziert werden (wie die DJI AIR 2S), so könnte diese ab dann dauerhaft in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden, also sogar gleichgestellt mit Drohnen unter 250g. Dies bedeutet:

  • nahe an Menschen
  • ohne Mindestabstand zu Wohngebieten / Gewerbegebieten etc.
  • also auch in Städten (siehe Auflagen)

Nach wie vor wäre natürlich weiterhin der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.

Außerdem wäre auch weiterhin eine Registrierung als Drohnenpilot sowie eine Drohnenversicherung erforderlich

 

Wichtiger Hinweis: Für  alle Drohnen besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Eine nachträgliche Klassifizierung einer Drohne über 250g macht also in jedem Falle Sinn!

Nachteile einer Klassifizierung von Bestandsdrohnen unter 250g

Bestandsdrohnen unter 250g ohne Drohnenklasse (wie zum Beispiel die DJI Mini 3 Pro oder DJI Mini 2 und andere ältere DJI Mini Modelle) dürfen nach der Bestandsdrohnenregelung ohnehin dauerhaft in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Dies bedeutet also:

  • nahe an Menschen
  • ohne Mindestabstand zu Wohngebieten / Gewerbegebieten etc.
  • also auch in Städten (siehe Auflagen)

Außerdem ist für diese Drohnen auch kein Drohnenführerschein erforderlich.

Zusätzlich bieten sich sogar weitere Vorteile ohne eine Zertifizierung nach Drohnenklasse C0:

  • diese Drohnen müssen kein in der Firmware fest verankertes Höhenlimit von 120m über dem Startpunkt besitzen.
  • Die Höhengrenze wird über Grund (also real unter der Drohne) gewertet – nicht über dem Startpunkt
  • allein der Pilot ist im Betrieb dafür verantwortlich, die maximale Flughöhe von 120m über Grund manuell einzuhalten

Würde man eine solche Bestandsdrohne von unter 250g nachträglich für die beste Drohnenklasse C0 klassifizieren, würde dies bedeuten:

  • feste Höhenlimitierung der Drohne über die Firmware auf eine Maximalhöhe von 120m über dem Startpunkt
  • Höhengrenze gemessen über Startpunkt, nicht real unter der Drohne über Grund
  • der Pilot wird über die Firmware fest auf dieses Limit beschränkt

 

Nach wie vor wäre natürlich weiterhin der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.

Außerdem wäre auch weiterhin eine Registrierung als Drohnenpilot sowie eine Drohnenversicherung erforderlich

 

Wichtiger Hinweis: Für  alle Drohnen besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Es ist also fraglich, ob eine nachträgliche Klassifizierung dieser Drohnen unter 250g überhaupt Sinn macht – oder besser gesagt definitiv nicht sinnvoll.

 

 

Kategorie Drohnen-News | 6.871 Aufrufe | Tags Bestandsdrohnen, Drohnenklassen, EU Drohnenverordnung

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