Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – kurz BMEL – unterstützt die Rehkitzrettung mit Drohnen (mehr dazu hier) und stellt insgesamt etwa 3 Millionen Euro für die Anschaffung von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen bereit. Wir klären, wer die Subvention und Förderung für Drohnen zur Rehkitz-Rettung 2022 bekommt, wie hoch die Förderung ist und wie das Antragsverfahren sowie die Anschaffung einer solchen Drohne abläuft.
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ACHTUNG: Der Antrag auf Teilnahme am Förderprogramm kann bis zum 31. August 2022 gestellt werden. Die Anträge bei der BLE zur zweiten Antragsstufe (Auszahlungsanträge) müssen fristwahrend am 30. September 2022 erfolgt sein.
Förderung für Drohnen zur Rehkitz-Rettung 2022
Seit März 2021 stellt der Bund entsprechende Fördermittel für die Anschaffung von Drohnen zur Rettung von Rehkitzen bereit. Schon in der Vergangenheit hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vergleichsweise hohe Fördermittel bereitgestellt, um die Praxistauglichkeit von Systemen zur Wildrettung zu erforschen und zu unterstützen.
Dabei möchte das BMEL insbesondere den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rettung von Rehkitzen fördern und den Schutz der Tiere stärken. Mittlerweile gelten Drohnen, die sich kaum von klassischen Consumer-Drohnen unterscheiden, als besonders effektive Möglichkeit für die Ortung und Rettung von Rehkitzen. Diese können im Prinzip von jedermann eingesetzt werden und eignen sich ideal, um Grünland und Ackerflächen nach Rehkitzen abzusuchen, um diese vor Verletzungen während der Mähperiode und den so genannten Mähtod zu schützen.
Wer kann die Fördergelder beantragen?
Die Förderung kann von eingetragenen Vereinen, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren gehören, beantragt werden. Aber auch Jägervereinigungen auf Kreisebene sind antragsberechtigt und können die Förderung für Drohnen zur Rehkitzrettung 2022 beantragen.
Außerdem muss sich der Vereinssitz in Deutschland befinden und der Verein darf keine Einrichtung der öffentlichen Hand sein. Des Weiteren darf der Verein den Einsatz einer Drohne im Sinne der Rehkitzrettung nicht als wirtschaftliche, daher kommerzielle, Tätigkeit ausführen. Der Verein muss daher unmittelbar im Sinne eines gemeinnützigen Zwecks und selbstlos tätig sein. Für die Beantragung werden unter anderem ein Auszug aus dem Vereinsregister, die Vereinssatzung, Rechnung bzw. Kaufbeleg der Drohne, ein Kontoauszug über die geleistete Zahlung sowie ein Nachweis über die Eignung der Drohne (z.B. technisches Datenblatt) benötigt.
Welche Voraussetzungen muss die Drohne erfüllen?
Natürlich stellt der Bund auch entsprechende Voraussetzungen an das Drohnen-Modell, das gefördert werden kann. Klassische Consumer-Drohnen mit herkömmlicher Kamera, etwa die DJI Mini 2 / DJI Mini 3 Pro oder DJI Air 2S bzw. DJI Mavic 3, können beispielsweise nicht gefördert werden. Denn eine wichtige Voraussetzung der förderfähigen Drohne ist, dass diese nicht nur mit einer klassischen Kamera, sondern auch über eine Wärmebild-Kamera (integriert oder kompatibel) verfügt. Eine Echtzeit-Bildübertragung wird ebenfalls vorausgesetzt. Außerdem muss die Drohne eine Flugzeit von mindestens 20 Minuten und eine Return To Home-Funktion aufweisen (RTH). Weitere Bedingungen, etwa zur Marke oder zum Alter der Drohne, gibt es nicht. Nicht in der Förderung eingeschlossen sind Einweisungen und Schulungen, Pflege und Wartung oder die Kosten zur Erlangung eines Drohnenführerscheins. Abgesehen von der Drohne an sich sind auch Zubehörumfänge – zum Beispiel Controller bzw. Fernsteuerung, bis zu zwei Ersatzakkus und ein Transportkoffer förderfähig.
- Die Drohne muss mit einer Kamera mit Wärmebild-Funktion verfügen.
- Die Drohne muss über eine Videofunktion mit Echtzeit-Bildübertragung verfügen.
- Die Drohne muss eine Mindestflugzeit von 20 Minuten aufweisen.
- Die Drohne muss über eine Return To Home-Funktion (RTH) verfügen.
Tipp: Eine ideale Drohne für die Rettung von Rehkitzen ist die DJI Mavic 3 Enterprise und DJI Mavic 3 Thermal. Die beiden Versionen der DJI Enterprise-Serie würden für das Förderprogramm ideal in Frage kommen. Perfekt sind natürlich DJI Enterprise-Drohnen wie die DJI M30T Enterprise.
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Hier eine Liste aktueller Drohnen mit Wärmebildkamera:
Wie hoch ist die Förderung einer Drohne zur Rehkitzrettung?
Die Förderung beläuft sich auf maximal 60 Prozent der Investitionskosten. Außerdem wurde die maximale Förderhöhe auf 4.000,- Euro pro Drohne begrenzt. Je Antragsteller können maximal zwei Drohnen gefördert werden. Die Förderung kann bis zum 31. August 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) beantragt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig – mit dem ersten Antrag wird daher zunächst die Teilnahme am Förderprogramm beantragt. Sobald man dann den Bewilligungsbescheid des BMEL über die Teilnahme am Förderprogramm erhalten hat, kann die Anschaffung der Drohne erfolgen und der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel beim BMEL gestellt werden. Weitere Infos und Details zum Förderprogramm können unter diesem Link nachgelesen werden..
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