Wer einen Quadrocopter bzw. eine Drohne (z.B. diese hier) sein Eigen nennt, wird unter Umständen bereits darüber nachgedacht haben, kleinere Gegenstände damit abzuwerfen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Gegenstände mit einer Drohne abzuwerfen? Oder ist es streng verboten, ein Drohnen-Abwurfsystem zu nutzen? Wir klären auf.
Drohne und Gegenstände abwerfen – erlaubt oder verboten?
Im Internet tummeln sich mittlerweile die ein oder anderen Abwurfvorrichtungen für Drohnen – etwa ein Abwurfsystem für die DJI Mini 2. Auf die Frage, ob Gegenstände mit einer Drohne abgeworfen werden dürfen oder nicht, gibt es im § 13 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eine ganz klare Antwort. Hier heißt es nämlich:
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 13 Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.
Das Abwerfen von Gegenständen mit einer Drohne oder verschiedenen Stoffen mit einem Abwurfsystem (Drone Release System) ist daher nicht erlaubt bzw. streng untersagt / verboten. Davon ausgenommen sind nur solche Stoffe, die als Ballast in Form von Wasser, Sand u.ä. gelten, sofern diese Stoffe dort abgeworfen oder abgelassen werden, wo keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht. Unter Umständen kann der Abwurf von Gegenständen mit einem Quadrocopter bzw. einer Drohne erlaubt sein, wenn die zuständige Luftfahrtbehörde eine Ausnahme vom Verbot zugelassen hat. Möglich ist zudem der Abwurf von Post, sofern das BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) in Einstimmigkeit mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes eine Ausnahme bzw. Verbotsbefreiung erteilt. Denkbare Szenarien hierfür finden sich insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft, wenn es etwa um die Schädlingsbekämpfung bzw. den Pflanzenschutz oder die Zustellung von Medikamenten in entlegenen Gegenden geht.
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