Rehkitzrettung 2026: Förderanträge für Wärmebilddrohnen können jetzt gestellt werden – alle Details zu BLE, Fristen, Voraussetzungen und Antrag
Die Rehkitzrettung 2026 geht in die heiße Phase: Seit der aktuellen Mitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) können eingetragene Vereine ab sofort Förderanträge für geeignete Drohnen mit Wärmebildkamera stellen. Das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) stellt dafür auch in diesem Jahr wieder ein Budget von 2,1 Millionen Euro bereit. Ziel des Programms bleibt klar umrissen: Grünland- und Ackerfutterflächen sollen vor der Mahd effizient mit moderner Thermaldrohnen-Technik abgesucht werden, damit vor allem Rehkitze rechtzeitig gefunden und vor dem Mähtod bewahrt werden können.
Besonders wichtig für 2026 ist die Kombination aus klarer Förderlogik, engen Fristen und strikten Voraussetzungen. Pro Verein wird eine Drohne mit maximal 3.000 Euro bezuschusst. Der Antrag muss bis 30. Juni 2026 online über das Förderportal des Bundes eingereicht werden. Danach folgt – nach dem Bescheid und erst nach dem zulässigen Kauf – der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag bis 30. September 2026. Ebenfalls neu und hochrelevant: Die geförderten Drohnen dürfen ab 2026 zusätzlich zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden, sofern dies ausdrücklich durch die zuständigen Tierseuchenbehörden angeordnet wird. Damit wird das Förderprogramm fachlich noch interessanter, weil die angeschaffte Technik nicht nur bei der Rehkitzrettung, sondern im Krisenfall auch in einem erweiterten behördlichen Einsatzkontext nutzbar ist.
Passende Wärmebilddrohnen für die Rehkitzrettung kaufen
Wer für die Rehkitzrettung 2026 eine geeignete Wärmebilddrohne sucht, sollte auf praxiserprobte DJI-Enterprise-Modelle setzen. Besonders relevant bleiben auf drohnen.de aktuell die DJI Mavic 3 Thermal, die DJI Matrice 30T sowie die DJI Matrice 4T. Für Kauf, Beratung und Konfiguration lohnt außerdem der Blick auf die Übersicht zu zertifizierten DJI Enterprise Händlern, in der auch Globe Flight als spezialisierte Anlaufstelle für professionelle Drohnenlösungen rund um Wärmebild, Naturschutz und Rehkitzrettung geführt wird.
- DJI Mavic 3 Thermal: kompakte Profi-Lösung mit Wärmebildtechnik für Rehkitzrettung und Flächensuche – zum Testbericht
- DJI Matrice 30T: robuste Enterprise-Drohne für größere Flächen und anspruchsvolle Einsätze – zum Testbericht
- DJI Matrice 4T: modernes High-End-System für professionelle Wärmebild-Einsätze – zum Testbericht
- DJI Mavic 2 Enterprise Dual: ältere, aber thematisch weiter relevante Thermal-Lösung – zum Praxisartikel
- DJI Enterprise Händler: passende Shops, Beratung und Enterprise-Modelle für Rehkitzrettung – zur Händlerübersicht
Das Wichtigste zur aktuellen Rehkitzrettung-Förderung 2026 auf einen Blick
- Anträge sind ab sofort möglich
- Fördervolumen 2026: 2,1 Mio. €
- Förderhöhe: maximal 3.000 € pro Verein für eine Drohne
- Antragsfrist: bis einschließlich 30.06.2026
- Verwendungsnachweis: bis einschließlich 30.09.2026
- Auszahlung: spätestens bis 31.12.2026
- Wichtig: Kauf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
- Nur online: Antrag ausschließlich über das Förderportal des Bundes
- Neu 2026: Einsatz im Tierseuchen-Krisenfall auf behördliche Anweisung möglich
- Technik-Pflicht: Wärmebildkamera, Echtbild, mind. 20 Minuten Flugzeit, Home-Return, CE-Klassenkennzeichnung
Weiterführende Artikel auf drohnen.de
- Wärmebilddrohnen im Naturschutz: Tausende gerettete Rehkitze pro Jahr
- Rehkitzrettung 2025: Förderinfos, Fristen und Voraussetzungen
- Drohnenversicherung für Rehkitzrettung: Warum privat oft nicht reicht
- Video: Ehrenamtliche retten Rehkitze mit Drohne
- DJI Mavic 3 Enterprise / Thermal im Test
- DJI Matrice 4T / 4E im Test
- Neue Regeln für Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung
Inhaltsverzeichnis
- 1) Rehkitzrettung 2026: Anträge können jetzt gestellt werden
- 2) Förderprogramm 2026: Was genau bezuschusst wird
- 3) Wer 2026 antragsberechtigt ist
- 4) Diese technischen Anforderungen muss die Drohne erfüllen
- 5) Neu 2026: Nutzung zur Tierseuchenbekämpfung
- 6) Frist 30. Juni 2026: So lange kann der Förderantrag gestellt werden
- 7) Diese Unterlagen müssen beim Antrag hochgeladen werden
- 8) Warum der Kauf vor dem Bescheid tabu ist
- 9) Verwendungsnachweis, Auszahlung und zweiter Stichtag 30. September 2026
- 10) Welche Drohnenmodelle für die Rehkitzrettung besonders relevant sind
- 11) Kontakt, Portal und offizielle Anlaufstellen
- FAQ
- Fazit
1) Rehkitzrettung 2026: Anträge können jetzt gestellt werden
Mit der aktuellen Pressemitteilung der BLE ist der Startschuss für das diesjährige Förderverfahren gefallen: Eingetragene Vereine können ihre Förderanträge ab sofort einreichen. Das ist für viele Rehkitzrettungs-Teams, Kreisjagdvereine und ehrenamtliche Initiativen der entscheidende Zeitpunkt, denn die praktische Saison läuft parallel längst an oder steht unmittelbar bevor. Genau deshalb ist die Nachricht so wichtig: Es geht nicht mehr nur um eine angekündigte Richtlinie, sondern um ein laufendes und aktives Förderfenster. Wer 2026 eine förderfähige Wärmebilddrohne anschaffen möchte, sollte die Unterlagen jetzt vorbereiten, den Antrag sauber stellen und nicht bis kurz vor dem Fristende warten.
Die Rehkitzrettung per Drohne hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Regionen als echte Standardmethode etabliert. Der Grund liegt auf der Hand: Vor der Mahd bleiben Rehkitze aus Schutzinstinkt im Gras liegen und laufen eben nicht davon. Ohne technische Unterstützung sind sie deshalb schwer zu entdecken. Moderne Drohnen mit Wärmebildkamera lösen genau dieses Problem, weil sie große Flächen am frühen Morgen schnell und vergleichsweise präzise absuchen können. Dass das BMLEH das Programm auch 2026 fortführt, ist deshalb mehr als eine Fördernotiz – es ist ein Signal, dass sich die Wildtierrettung mit Drohnentechnik dauerhaft professionalisiert.
Jetzt entscheidend
- Förderanträge laufen bereits
- Fristende ist der 30.06.2026
- Nur eingetragene Vereine kommen in Betracht
- Der Kauf darf erst nach positivem Bescheid erfolgen
2) Förderprogramm 2026: Was genau bezuschusst wird
Das Förderprogramm Rehkitzrettung 2026 ist in seiner Kernlogik klar und für Antragsteller gut planbar. Das BMLEH stellt insgesamt 2,1 Millionen Euro bereit. Pro Verein wird eine Drohne mit maximal 3.000 Euro bezuschusst. Es handelt sich also auch in dieser kommunizierten Form um eine eindeutige Deckelung je Antragsteller. Entscheidend ist dabei, dass die in den Förderjahren 2021 bis 2025 bereits beschafften Drohnen bei der Förderentscheidung 2026 unberücksichtigt bleiben. Das ist für viele Vereine wichtig, die in den vergangenen Jahren bereits aktiv waren und dennoch 2026 wieder mit einem frischen Antrag ins Verfahren gehen möchten.
In der Praxis bedeutet das: Auch wenn ein Verein bereits in früheren Programmrunden eine geförderte Drohne erhalten hat, führt das 2026 nicht automatisch zum Ausschluss. Maßgeblich ist vielmehr die aktuelle Förderlogik des neuen Jahres. Gleichzeitig bleibt die Grenze klar: Im laufenden Förderjahr 2026 geht es um eine förderfähige Drohne pro Verein. Wer ein besonders teures Enterprise-System auswählt, muss einen über den Zuschuss hinausgehenden Eigenanteil selbst tragen. Wer ein günstigeres, aber richtlinienkonformes System anschafft, erhält nur den tatsächlich anfallenden Betrag bis maximal 3.000 Euro.
| Punkt | Regelung 2026 |
| Gesamtbudget | 2,1 Mio. € |
| Förderfähige Anzahl | 1 Drohne pro Verein |
| Maximaler Zuschuss | 3.000 € |
| Frühere Förderjahre 2021 bis 2025 | bleiben für die Förderentscheidung 2026 unberücksichtigt |
| Kauf vor Bescheid | nicht zulässig |
3) Wer 2026 antragsberechtigt ist
Der Kreis der Antragsberechtigten ist auch in der aktuellen Mitteilung klar eingegrenzt. Förderfähig sind eingetragene Kreisjagdvereine, außerdem Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene, sofern diese als eingetragener Verein organisiert sind und laut Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens zu ihren Aufgaben gehört. Darüber hinaus können auch andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene einen Antrag stellen, wenn zu ihren primären Aufgaben laut Satzung die Rettung von Wildtieren – insbesondere von Rehkitzen bei der Wiesenmahd – gehört. Genau dieser Satzungsschwerpunkt ist nicht bloß eine Formalie, sondern ein zentrales Kriterium.
Gerade für Kitzrettungsvereine und vergleichbare Initiativen ist das wichtig: Die BLE schaut nicht nur auf den Vereinsnamen, sondern auf die tatsächliche rechtliche Ausrichtung laut Satzung. Ein loser Zusammenschluss, eine informelle Helfergruppe oder eine Organisation ohne eingetragenen Vereinsstatus reicht nicht aus. Wer den Antrag stellt, sollte deshalb vorab prüfen, ob Satzung, Vereinsregister und Vertretungsregelung sauber und aktuell sind. Diese formale Strenge ist im Förderrecht normal – und 2026 ein echter Ausschlussfaktor, wenn Unterlagen nicht passen.
Antragsberechtigt 2026
- eingetragene Kreisjagdvereine
- Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene als e. V.
- eingetragene Kitzrettungsvereine oder ähnliche Vereine mit satzungsmäßigem Schwerpunkt Wildtierrettung
- Voraussetzung: Die primären Aufgaben müssen sich sauber aus der Satzung ergeben
4) Diese technischen Anforderungen muss die Drohne erfüllen
Nicht jede Drohne ist förderfähig. Die neuen, flugbereiten Systeme müssen laut Mitteilung der BLE für den Zweck der Rehkitzrettung geeignet sein und mehrere technische Anforderungen gleichzeitig erfüllen. Erstens braucht das System eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera. Zweitens ist eine Mindestflugzeit von 20 Minuten vorgeschrieben. Drittens muss eine Home-Return-Funktion vorhanden sein. Viertens muss die Drohne die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund der Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.
Gerade bei der Produktauswahl sollten Vereine sehr genau hinschauen. Billige Consumer-Drohnen ohne saubere Thermal-Integration oder ohne passende CE-Einstufung sind für dieses Programm keine sinnvolle Wahl. Umgekehrt heißt das: Modelle aus dem professionellen Enterprise-Segment sind für solche Einsätze in aller Regel deutlich näher an den Förderrichtlinien gebaut. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor dem Kauf ausschließlich auf Systeme setzen, deren Spezifikationen klar belegbar sind und die sich technisch wie rechtlich sauber einordnen lassen. Genau deshalb ist der Rückgriff auf etablierte und dokumentierte Modelle aus dem DJI-Enterprise-Umfeld für viele Vereine der praktisch sinnvollste Weg.
Technische Mindestanforderungen 2026
- Echtbildkamera
- integrierte oder kompatible Wärmebildkamera
- mindestens 20 Minuten Flugzeit
- Home-Return-Funktion
- CE-Klassenkennzeichnung nach EU-Drohnenrecht
5) Neu 2026: Nutzung zur Tierseuchenbekämpfung
Eine der spannendsten Neuerungen 2026 betrifft den möglichen Zusatzeinsatz der geförderten Drohnen im Tierseuchen-Kontext. Laut der aktuellen Mitteilung dürfen die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen künftig auch zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden. Das ist eine relevante Erweiterung des bisherigen Förderrahmens. Allerdings gilt diese Möglichkeit nicht frei oder nach eigenem Ermessen des Vereins, sondern nur dann, wenn eine ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden vorliegt.
Für die Praxis bedeutet das: Die Kernausrichtung bleibt Rehkitzrettung, aber im Krisenfall kann dieselbe Technik zusätzlich in einem behördlich gesteuerten Einsatzumfeld gebraucht werden. Das erhöht die strategische Bedeutung moderner Wärmebilddrohnen weiter. Denn Thermalsysteme sind nicht nur auf Wiesenflächen vor der Mahd sinnvoll, sondern können auch in anderen Such- und Lageeinsätzen helfen. Für Vereine ist das ein starkes Argument, die Technik professionell auszuwählen, sauber zu dokumentieren und personell belastbar zu betreiben. Die geförderte Drohne wird dadurch noch stärker zum vielseitigen Werkzeug im Bereich Tierschutz und Krisenunterstützung.
Neu im Förderjahr 2026
Geförderte Drohnen dürfen zusätzlich zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden – allerdings nur auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden.
6) Frist 30. Juni 2026: So lange kann der Förderantrag gestellt werden
Der erste große Stichtag im Förderjahr 2026 ist der 30. Juni 2026. Bis zu diesem Datum können die Förderanträge bei der BLE gestellt werden. Wichtig ist dabei die exakte Formulierung: Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über das Förderportal des Bundes durchgeführt. Ein Antrag per einfacher E-Mail, auf Papier oder in freier Form ist damit nicht vorgesehen. Wer 2026 gefördert werden will, muss also den offiziellen digitalen Weg sauber durchlaufen.
Gerade bei Förderprogrammen ist die Versuchung groß, das Thema bis kurz vor Fristende aufzuschieben. Das ist hier riskant. Denn zum Antrag gehören nicht nur Eingaben im Portal, sondern auch Anhänge im richtigen Format und in passender Aktualität. Wer erst in den letzten Tagen bemerkt, dass der Vereinsregisterauszug veraltet ist oder dass eine Vollmacht fehlt, gerät schnell unnötig unter Druck. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag nicht erst „irgendwann bis Ende Juni“, sondern möglichst frühzeitig vollständig vorzubereiten und einzureichen.
Erster Stichtag 2026
- Förderantrag bis 30.06.2026
- Einreichung nur online
- Portal: Förderportal des Bundes
- Mit Anhängen als PDF
7) Diese Unterlagen müssen beim Antrag hochgeladen werden
Die BLE nennt in der aktuellen Mitteilung drei zentrale Unterlagen, die als Anhang im Antragssystem hochgeladen werden müssen. Pflicht sind die aktuelle Vereinssatzung sowie ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Falls erforderlich, kommen zusätzlich Vollmachten hinzu. Alle diese Dokumente sind im PDF-Format hochzuladen. In der Praxis sollte die Satzung genau jene Punkte sauber erkennen lassen, die die Förderfähigkeit begründen – also insbesondere den Schwerpunkt Jagdwesen oder Wildtierrettung bzw. Rehkitzrettung.
Gerade die Unterlagen entscheiden oft darüber, ob ein Antrag sauber und plausibel wirkt. Eine alte Satzungsversion, ein unvollständiger Registerauszug oder eine fehlende Vollmacht können Verfahren verzögern oder unnötige Rückfragen auslösen. Vereine tun deshalb gut daran, die Antragsmappe intern wie ein kleines Projekt zu behandeln: Zuständigkeit festlegen, Registerauszug besorgen, Satzung prüfen, Vertretungsregelung klarziehen, PDF-Dateien sauber benennen und erst dann in das Portal gehen. Wer das ordentlich vorbereitet, reduziert Fehlerquellen massiv.
Diese Unterlagen gehören in den Antrag
- aktuelle Vereinssatzung
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Bedarf Vollmachten
- Format: PDF
8) Warum der Kauf vor dem Bescheid tabu ist
Ein Punkt ist in der Pressemitteilung unmissverständlich hervorgehoben und gehört zu den wichtigsten Regeln des gesamten Programms: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen die Antragsteller mit der Beschaffung der Drohne beginnen. Dieser Satz klingt simpel, ist aber absolut entscheidend. Wer voreilig bestellt, bereits bezahlt oder die Anschaffung faktisch vorzieht, riskiert, dass die Förderung scheitert. Genau deshalb ist der Ablauf zwingend: Antrag stellen, Bescheid abwarten, erst danach kaufen.
Für viele Vereine ist das organisatorisch unangenehm, weil die Saison parallel läuft und manche Teams möglichst schnell einsatzfähig sein wollen. Trotzdem darf die Reihenfolge nicht vertauscht werden. Förderrechtlich ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn ein klassischer Stolperstein. Wer Fördergeld will, muss sich an die formale Logik halten. Umso wichtiger ist eine frühe Antragstellung, damit zwischen Bescheid, Kauf, Einsatzvorbereitung und Verwendungsnachweis genug Zeit bleibt.
Merksatz für 2026
Erst Antrag, dann Bescheid, dann Kauf, dann Verwendungsnachweis.
9) Verwendungsnachweis, Auszahlung und zweiter Stichtag 30. September 2026
Nach der Bewilligung ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Im zweiten Schritt muss der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag eingereicht werden – ebenfalls über das Förderportal des Bundes. Dafür gilt der zweite zentrale Stichtag des Jahres: 30. September 2026. Bis zu diesem Datum müssen die Unterlagen bei der BLE vorliegen. Erst nach Prüfung dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung an die Vereine. Laut Mitteilung erhalten die Antragsteller den Förderbetrag nach Abschluss der Prüfung spätestens bis zum 31. Dezember 2026.
Das ist für die Finanzplanung relevant. Die Förderung ist kein Sofortgeld vor dem Kauf, sondern ein Zuschuss im geregelten Antrags- und Nachweisverfahren. Vereine müssen also organisatorisch so arbeiten, dass zwischen positiver Bewilligung, tatsächlicher Beschaffung, Dokumentation und fristgerechter Nachweis-Einreichung genügend Zeit bleibt. Wer hier schludert, gefährdet nicht nur Tempo, sondern den gesamten Auszahlungspfad.
| Schritt | Frist / Zeitpunkt |
| Förderantrag | bis 30.06.2026 |
| Drohnenkauf | erst nach Zuwendungsbescheid |
| Verwendungsnachweis + Auszahlungsantrag | bis 30.09.2026 |
| Auszahlung | spätestens 31.12.2026 |
10) Welche Drohnenmodelle für die Rehkitzrettung besonders relevant sind
Auch wenn die BLE in ihrer Mitteilung keine konkreten Marken vorgibt, ist in der Praxis ziemlich klar, welche Produktklasse für die Rehkitzrettung 2026 wirklich interessant ist. Gefragt sind robuste, praxiserprobte Wärmebilddrohnen mit sauber dokumentierten Spezifikationen, ausreichender Flugzeit und professionellem Thermalsystem. Genau deshalb stehen Modelle wie die DJI Mavic 3 Thermal, die DJI Matrice 30T und die DJI Matrice 4T im Fokus. Sie decken unterschiedliche Einsatzprofile ab – von kompakt und mobil bis leistungsstark und auf größere Flächen ausgelegt.
Für kleinere oder ehrenamtlich organisierte Teams kann die Mavic-3-Thermal-Klasse besonders attraktiv sein, weil sie professionellen Wärmebildnutzen mit einer vergleichsweise handlichen Plattform verbindet. Wer größere Flächen, anspruchsvollere Wetterlagen oder professionelle Such- und Rettungsszenarien abdecken will, schaut eher in Richtung Matrice 30T oder Matrice 4T. Für alle, die sich beim Kauf nicht allein auf Prospektdaten verlassen möchten, sind die bereits vorhandenen Test- und Praxisberichte auf drohnen.de ein starker Einstieg. Genau deshalb wurde die Modell- und Händlerinfobox aus dem ersten Beitrag hier wieder integriert – sie hilft bei der Brücke von der Förderung zur tatsächlich sinnvollen Beschaffung.
11) Kontakt, Portal und offizielle Anlaufstellen
Die offizielle zentrale Anlaufstelle für alle Informationen zum Verfahren ist die Seite www.ble.de/rehkitzrettung. Dort finden sich der Zugang zum Förderportal des Bundes, weiterführende Informationen zum Programm sowie die relevanten Unterlagen. Für direkte Rückfragen nennt die BLE in der Mitteilung sowohl eine E-Mail-Adresse als auch eine Telefonnummer. Ansprechpartner ist also nicht irgendeine allgemeine Förderdatenbank, sondern die zuständige Stelle selbst.
Für Vereine ist das praktisch wichtig. Wer bei der Satzung unsicher ist, bei der Frage nach Vollmachten, beim Upload oder bei den Förderspezifika stolpert, sollte nicht raten, sondern direkt nachfragen. Gerade bei engen Fristen und formal strikten Programmen spart eine kurze Rückfrage oft mehr Zeit als späteres Korrigieren. Gleichzeitig lohnt sich intern ein klarer Ablauf: Zuständigkeit definieren, Unterlagen prüfen, Portalzugang vorbereiten, Förderantrag abschicken, Bescheid abwarten und den Kauf erst dann in die Umsetzung bringen.
Wichtige externe Links zur Rehkitzrettung 2026
- Offizielle Förderseite der BLE: Bundesförderprogramm Rehkitzrettung 2026 aufrufen
- Direkt zum Online-Antrag: Förderportal des Bundes / easy-Online öffnen
- Kontakt per E-Mail: rehkitzrettung@ble.de
- Telefonischer Kontakt: 0228 6845-3167
- Pressemitteilung 12.03.2026: zur aktuellen BLE-Informationsseite
FAQ zur aktuellen BLE-Förderung Rehkitzrettung 2026
Ab wann können Förderanträge 2026 gestellt werden?
Die BLE hat mitgeteilt, dass die Anträge ab sofort gestellt werden können. Das Verfahren läuft bereits.
Bis wann läuft die Antragsfrist?
Der Förderantrag muss bis 30. Juni 2026 online über das Förderportal des Bundes eingereicht werden.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Verein?
Pro Verein wird eine Drohne mit maximal 3.000 Euro bezuschusst.
Welche Vereine dürfen einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, eingetragene Jägervereinigungen sowie andere eingetragene Vereine, deren primäre Satzungsaufgabe in der Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung, liegt.
Welche Technik muss die Drohne mitbringen?
Gefordert werden Echtbildkamera, integrierte oder kompatible Wärmebildkamera, mindestens 20 Minuten Flugzeit, Home-Return-Funktion und CE-Klassenkennzeichnung nach EU-Drohnenrecht.
Darf die Drohne vor dem Bescheid gekauft werden?
Nein. Die Beschaffung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen.
Welche Unterlagen müssen hochgeladen werden?
Erforderlich sind die aktuelle Vereinssatzung, ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister und bei Bedarf Vollmachten – jeweils im PDF-Format.
Wann ist der Verwendungsnachweis fällig?
Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag muss bis 30. September 2026 eingereicht werden.
Wann erfolgt die Auszahlung?
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten die Vereine die Auszahlung spätestens bis 31. Dezember 2026.
Was ist 2026 neu?
Neu ist vor allem, dass die geförderten Drohnen zusätzlich zur Unterstützung bei der Bekämpfung von Tierseuchen eingesetzt werden dürfen – sofern die zuständigen Tierseuchenbehörden das ausdrücklich anweisen.
Fazit: Jetzt sauber beantragen, Bescheid abwarten und erst dann beschaffen
Die aktuelle BLE-Mitteilung macht die Lage für 2026 eindeutig: Die Anträge für die Rehkitzrettung per Drohne laufen jetzt. Für eingetragene Vereine ist das eine echte Chance, moderne Wärmebildtechnik mit Unterstützung des Bundes anzuschaffen und die Wildtierrettung weiter zu professionalisieren. Der Förderrahmen ist klar, die Fristen stehen fest und auch die neue Option zur Unterstützung bei der Tierseuchenbekämpfung wertet das Programm zusätzlich auf.
Entscheidend bleibt jedoch die saubere Umsetzung. Wer 2026 profitieren will, sollte nicht hektisch bestellen, sondern systematisch arbeiten: Unterlagen prüfen, Antrag rechtzeitig online stellen, Bescheid abwarten, erst dann die Drohne beschaffen und anschließend fristgerecht den Verwendungsnachweis nachreichen. Genau so wird aus einer guten Förderchance am Ende auch eine erfolgreiche Bewilligung – und aus moderner Thermaldrohnen-Technik echte Rehkitzrettung in der Fläche.
Jetzt direkt zur offiziellen BLE-Förderseite für Rehkitzrettung 2026 ↗
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