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Rehkitzrettung 2025: BMEL-Förderung für Drohnen mit Wärmebildkamera

Kurz & bündig: Rehkitzrettung 2025 per Drohne

Das BMEL stellt 2,5 Mio. € Fördermittel für Drohnen mit Wärmebildkameras bereit – optimal ausgestattet, um Rehkitze vor dem Mähtod zu schützen.
Antragstellung online bis spätestens 17. Juni 2025 (Ausschlussfrist; Posteingangsstempel gilt). Verwendungsnachweis bis 30. September 2025.

  • Antragsberechtigt: Kreisjagd- und Kitzrettungsvereine (eingetragener Verein mit Satzungsnachweis).
  • Förderquote: 60 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 4.000 € je Drohne; Kumulierung mit anderen Zuschüssen ausgeschlossen.
  • Technische Mindestanforderung: integrierte/kompatible Wärmebildkamera, Flugzeit ≥ 20 Min, Home-Return-Funktion, CE-Kennzeichnung (EU 2019/947 & 2020/746).
  • Rechtsausnahme (§ 21h LuftVO): Seit 20. 11. 2024 Mindestabstand zu Siedlungen nur 10 m (nur Tierschutzflüge).
  • Antragsweg: Online im Bund-Förderportal (TAN-Verfahren) oder postalisch bei unbilliger Härte.

Für Interessenten, die spezialisierte Drohnentechnologie suchen, bieten zertifizierte DJI Enterprise-Händler ein breites Sortiment und fachkundige Beratung.

Zertifizierte DJI Enterprise Händler / Shop

Symbolbild zur Rehkitzrettung 2025 per Drohne mit Wärmebildtechnik und Förderhinweis
BMEL-Förderprogramm 2025: 2,5 Mio. € für Wärmebild-Drohnen (60 % Förderquote, Antrag bis 17. Juni 2025, Verwendungsnachweis bis 30. September 2025)

Freiwillige und ehrenamtliche Drohnen-Piloten retten Rehkitze!

  • Info für Landwirte: Verzeichnis freiwilliger Piloten
  • Info für Piloten: Jetzt zur Rehkitz-Rettung melden
  • Profi-Drohnen: Die besten Modelle mit Wärmebildkamera

Antrag: Förderportal & Frist

Direkt zum Antrag (BLE-Portal)

Antragszeitraum: 01. Mai – 17. Juni 2025
Verwendungsnachweis: bis 30. September 2025

So funktioniert’s Schritt für Schritt

  1. Portal öffnen & Nutzungsbedingungen akzeptieren: Datenschutz & AGB lesen und „Akzeptieren“ klicken.
  2. Basisdaten ausfüllen (Block 1): Vereinsname, Adresse, Antragsteller-Datum, Projekttitel eingeben und sichern.
  3. Vorhabenbeteiligte erfassen (Block 2): Vereinsregisternummer, Rechtsform, Tätigkeitsbereich „Rehkitzrettung“ eintragen.
  4. Ansprechpartner hinterlegen (Block 3): Name, Funktion, E-Mail, Telefon des vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieds.
  5. Finanzierung planen (Block 4): Gesamtkosten & Fördersumme (60 %) eintragen; Plattform kalkuliert Restfinanzierung automatisch.
  6. Förderrichtlinie & Erklärungen (Block 5): Selbst- und Risikoerklärungen lesen und bestätigen.
  7. Fehlerprüfung durchführen: Offene Pflichtfelder in der linken Spalte abarbeiten, bis keine Fehlermeldungen mehr angezeigt werden.
  8. Antragsunterlagen hochladen:
    • Vereinssatzung mit Nachweis „Rehkitzrettung“
    • aktueller Vereinsregisterauszug (≤ 6 Monate alt)
    • ggf. Vollmacht bei fremder Antragstellung
    • Kostenvoranschlag inkl. technischer Datenblätter
    • Vorlage „Nachweis Drohneneinsatz“ (PDF)
  9. TAN-Verfahren & Einreichung: TAN anfordern, eingeben & „Antrag einreichen“ klicken.
  10. Endfassung & Bestätigung: PDF speichern, Mail-Bestätigung sichern; Förderbescheid in ca. 6–8 Wochen.

Nur nach Eingang des offiziellen Bescheids darf bestellt werden. Anschließend Nutzung dokumentieren und Verwendungsnachweis einreichen.

Ausfüllhilfe zum Antrag

Zur reibungslosen Antragstellung im easy-Online-Portal der BLE dient die Ausfüllhilfe. Sie enthält Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Screenshots sowie Hinweise zu Pflichtfeldern und zum TAN-Verfahren.

Ausfüllhilfe herunterladen (PDF)

DJI Mavic 3 Enterprise / Thermal: Profi-Drohne im Test

DJI M3E: Preise & Angebote

DJI M3T: Preise & Angebote

Mit der DJI Mavic 3 Enterprise (M3E) und DJI Mavic 3 Thermal (M3T) hat DJI im September 2022 zwei neue Profi-Drohnen auf Basis der Mavic 3 vorgestellt. Konzipiert als BOS-Geräte, eignen sich M3E und M3T ideal für Behörden, Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Umwelt- und Tierschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie speziell für die Rehkitzrettung. Beide Modelle bieten ein kompaktes Falt-Design, bis zu 45 Min. Flugzeit, DJI O3 Enterprise-Übertragung und DJI RC Pro Enterprise-Controller. Die M3E verfügt über eine 20 MP Weitwinkel- und Telekamera mit 56× Hybridzoom, die M3T zusätzlich über einen 640×512-Pixel Wärmebildsensor für präzise Tierortung selbst bei schlechten Lichtverhältnissen.

DJI Mavic 3 Enterprise / Thermal im Testbericht

Wichtige Links & Downloads

Downloads & Portale

  • Richtlinie 2025: Förderung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung (PDF, 398 KB)
  • FAQ Rehkitzrettung 2025 – Häufig gestellte Fragen (PDF, 160 KB)
  • ANBest-P 2025: Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (PDF, 30 KB)
  • Zuwendungsvoraussetzungen 2025 für Rehkitzrettung (PDF, 139 KB)
  • Vorlage Nachweis über den Drohneneinsatz (PDF, 802 KB)
  • Online-Antrag Rehkitzrettung 2025 (Bund-Förderportal)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was ist das Ziel der Fördermaßnahme?
    Etablierung des Einsatzes von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Suche und Markierung von Wild­tieren, insbesondere Rehkitzen, auf Grünland- und Ackerflächen vor der Mahd, um sie vor Verletzungen und dem sogenannten „Mähtod“ zu bewahren.
  • Wer kann die Förderung beantragen?
    Eingetragene Kreis­jagd- und Jägervereinigungen sowie regionale oder lokale Kitzrettungsvereine mit satzungsmäßigem Schwerpunkt Rehkitzrettung; rechtsfähig, gemeinnützig, ohne laufende Insolvenz; Vertreter im Vereinsregister oder Vollmacht erforderlich.
  • Was wird gefördert?
    Anschaffung einer neuen, flugbereiten Drohne mit integrierter/kompatibler Wärmebild- und Echtbildkamera sowie zugehörigem Equipment (Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transport­behälter).
  • Für welche Zwecke darf die Drohne eingesetzt werden?
    Innerhalb der 3-jährigen Zweckbindungsfrist ausschließlich für Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung während der Wiesenmahd; Ausnahme: Afrikanische Schweinepest-Bekämpfung (Kadaversuche).
  • Wie viele Drohnen werden gefördert?
    Pro Antragstellendem wird die Anschaffung von genau einer Drohne gefördert. Frühere Förderjahre (2021–2024) bleiben unberücksichtigt; kein Rechtsanspruch, Entscheidung nach Ermessen.
  • Wie hoch ist die Förderung?
    Bis zu 60 % der förderfähigen Netto-Gesamtkosten, begrenzt auf maximal 4 000 € pro Drohne; Skonti, Boni und Rabatte sind anzurechnen.
  • Wo sind die Anträge zu finden?
    Online im Bund-Förderportal (Zugang über www.ble.de/rehkitzrettung). Ausfüllhilfe (PDF) zum Download bereithalten; TAN-Verfahren verpflichtend.
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?
    1. Online-Formular vollständig ausfüllen
    2. TAN-Verfahren auswählen und Antrag absenden
    3. Zuwendungsbescheid abwarten
    4. Drohne erst nach Bescheid beschaffen
    5. Verwendungsnachweis einreichen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    Satzung mit Rehkitzrettungs-Schwerpunkt, Registerauszug (≤ 6 Monate), Vollmacht (falls erforderlich), technische Datenblätter, Kostenschätzung im Formular.
  • Wie sind die Fristen?
    Antrag bis 17. Juni 2025 (Ausschlussfrist), Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag bis 30. September 2025.
  • Was ist bei der Rechnung zu beachten?
    Verkäufer- und Käuferangaben, Rechnungsnummer, Lieferdatum, Aufschlüsselung aller Kosten, ausgewiesene Rabatte, Mehrwertsteuer und Steuernummer des Verkäufers.
  • Wie erfolgt die Auszahlung?
    Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises und Ablauf der Rechtsbehelfsfrist; Auszahlung nur auf Vereinskonto (sonst Vollmacht für Privatkonto erforderlich).
  • Welche Pflichten hat der Zuwendungsempfänger?
    Wirtschaftlichkeitsgrundsatz beachten, Dokumentation aufbewahren, bei > 15 000 € drei Angebote einholen, Inventarisierung, Mitteilung bei Defekt/Insolvenz, freibleibende Vergabe.
  • Wer überprüft die Verwendung?
    BLE oder beauftragte Dritte sind berechtigt, stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen bis zum Ende der Zweckbindungsfrist durchzuführen.
  • Wie kann ich Widerspruch einlegen?
    Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bescheid postalisch oder per Fax (handschriftlich unterschrieben) oder per E-Mail mit qualifizierter Signatur an info@ble.de.

Hintergrund & Nutzen

Rehkitze verkriechen sich instinktiv im hohen Gras und sind bei der ersten Wiesenmahd besonders gefährdet. Klassische Suchmethoden wie manuelle Begehungen oder Spürhunde stoßen bei dichter Vegetation und großen Flächen an ihre Grenzen und erfordern hohen Personaleinsatz.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras revolutioniert die Rehkitzrettung: Modernste Sensorik, automatisierte Flugrouten und digitale Auswertung ermöglichen einen deutlich schnelleren, sichereren und nachvollziehbaren Suchprozess.

Drohnen mit Wärmebildkamera bieten:

  • Präzise Ortung bei Dämmerung: Thermalsensoren detektieren kleinste Temperaturunterschiede, sodass Kitze auch im Morgengrauen oder in der Abenddämmerung zuverlässig gefunden werden.
  • Schnelle Flächenabdeckung: Autonome Flugrouten erreichen bis zu 50 ha/h – das ist bis zu fünfmal schneller als eine manuelle Suche.
  • Kosteneffizienz: Trotz höherer Anschaffungskosten amortisiert sich der Drohneneinsatz bereits nach wenigen Rettungseinsätzen durch drastisch reduzierte Arbeitszeiten.
  • GIS-Integration: Live-Daten lassen sich nahtlos in GIS-gestützte Einsatzpläne und digitale Feldkarten übertragen, um Suchrouten und Fundstellen zu dokumentieren.
  • Freiwilligennetzwerke: Koordination ehrenamtlicher Piloten über Online-Portale ermöglicht flächendeckende Rettungsaktionen in enger Abstimmung mit Landwirten.
  • Wetterrobuste Einsätze: Hochwertige Sensoren und stabile Drohnenmodelle erlauben den Betrieb auch bei leichter Feuchte oder eingeschränkter Sicht.
  • Transparente Dokumentation: Automatisierte Einsatzprotokolle basierend auf der Vorlage „Nachweis Drohneneinsatz“ sichern Fördervorgaben und erleichtern die Abrechnung.

Insgesamt steigert der Drohneneinsatz die Effizienz und Nachhaltigkeit der Rehkitzrettung, minimiert Tierverluste und trägt langfristig zum Erhalt der Artenvielfalt in unseren Landwirtschaftsflächen bei.

2. Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigte Organisationen

  • Kreisjagdvereine & Jägervereinigungen: Eingetragene, rechtsfähige Vereine auf Kreisebene, deren Satzung den Schwerpunkt „Pflege und Förderung des Jagdwesens“ ausweist und vorrangig die Rehkitzrettung vorsieht.
  • Wild- & Kitzrettungsvereine: Andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren satzungsgemäßer Zweck ausdrücklich die Rettung von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen bei der Wiesenmahd, beinhaltet; Nachweis durch Satzungsnachweis erforderlich.

Darüber hinaus muss der Verein am Tag der Antragstellung:

  • im Vereinsregister eingetragen und rechtsfähig sein (bloßer Antrag auf Eintragung reicht nicht);
  • ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen (Freistellungsbescheid auf Anforderung vorzulegen);
  • nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sein oder in Eröffnung eines solchen stehen;
  • keine Einrichtungen der öffentlichen Hand, Jagdgenossenschaften oder Privatpersonen sein und ihr Tätigkeitsgebiet in Deutschland haben;
  • sämtliche Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht erfüllt haben;
  • subventionserhebliche Tatsachen nach § 264 StGB zur Kenntnis genommen haben und Änderungen unverzüglich melden;
  • für die Anschaffung keine weitere öffentliche Förderung für dieselbe Drohne beantragt haben (Förderungen 2021–2024 bleiben unberücksichtigt);
  • Drohnen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwerben und ausschließlich neue Geräte einsetzen (gebrauchte Drohnen sind nicht förderfähig);
  • eine vertretungsberechtigte Person laut Vereinsregister benennen oder eine Vollmacht hochladen, wenn eine nicht eingetragene Person den Antrag stellt.

Fördergegenstand & Fördersätze

Gefördert wird

  • Basis-Ausrüstung:
    Anschaffung einer neuen Drohne mit Echtbild- und integrierter Wärmebildkamera, geeignet für großflächige Grünland- und Ackerfutterflächen.
  • Förderquote:
    Bis zu 60 % der förderfähigen Netto-Ausgaben (Preise ohne USt.; Skonti, Boni und Rabatte sind anzurechnen).
  • Maximalbetrag:
    Bis zu 4.000 € pro Drohne-Einheit (eine Drohne pro Antragstellendem).
  • Kumulierungsverbot:
    Keine parallele öffentliche Förderung für dieselbe Drohne im Förderjahr 2025.
  • CE-Kennzeichnung:
    Pflichtgemäß zertifiziert nach EU-Verordnung (EU) 2019/947 & (EU) 2020/746.
  • Neuware:
    Nur fabrikneue Drohnen sind förderfähig; gebrauchte Geräte oder Online-Auktionen ausgeschlossen.
  • Optionale Module (fördersatzneutral im Höchstbetrag enthalten):
    • RTK-GNSS-Empfänger für zentimetergenaue Positionsbestimmung
    • Ultraschall- oder LiDAR-Hindernissensoren für sicheres Fliegen
    • Remote-ID-Modul zur automatischen Fernidentifikation
  • Basis-Zubehör (im Maximalbetrag abgedeckt):
    Zusätzliche Akkus, Ladegerät, Transportcase, Software-Lizenz (sofern zwingend für den Betrieb).
  • Kostennachweis:
    Vorlage verbindlicher Kostenvoranschläge und technischer Datenblätter aller Komponenten ist zwingend.
  • Ausgeschlossen:
    Schulungs- und Personalkosten, Wartungsverträge, Forschungsvorhaben oder Leistungen Dritter, die nicht zwingend zur Inbetriebnahme gehören.

Antragsablauf

  1. Registrierung im Bund-Förderportal
  2. Modul „Rehkitzrettung 2025“ auswählen
  3. Unterlagen hochladen (Satzung, Registerauszug, Kostenvoranschläge, Datenblätter)
  4. TAN anfordern & eingeben
  5. Antrag abschicken & Bestätigung speichern
  6. Bearbeitung (6–8 Wochen)
  7. Bescheid erhalten & Drohne beschaffen
  8. Einsatz & Verwendungsnachweis bis 30. September 2025

Bestandsdrohnen-Ausnahme (LuftVO § 21h)

Ab dem 20. November 2024 gilt für Drohnen (250 g–25 kg) in land- und forstwirtschaftlichen Einsätzen sowie der Wild-/Rehkitzrettung eine dauerhaft nationale Ausnahmeregelung nach § 21h Abs. 4 LuftVO. Geografische Gebiete über Agrar- und Forstflächen wurden per Allgemeinverfügung BMDV PM 084/2024 ausgewiesen.
Der seitliche Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten darf hier auf nur noch 10 m reduziert werden.


BMDV-Pressemitteilung 084/2024

Lockerung für Drohneneinsätze in Landwirtschaft & Rehkitzrettung

Mit der Allgemeinverfügung vom 01.10.2024 wurde die EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947 UAS.OPEN.040 (2)) für Tierschutz- und Landwirtschaftseinsätze adaptiv ergänzt. Folgende Punkte sind nun bundesweit und unbefristet möglich:

  • Anwendungsbereich: Landwirtschaftliche Maßnahmen & Wild-/Rehkitzrettung (keine Freizeit- oder Sportflüge).
  • Drohnenklassen: Bestandsdrohnen (ohne CE-Klasse) und CE-klassifizierte Geräte C0–C2 (250 g–25 kg).
  • Abstandsregelung: Statt 150 m nun ≥ 10 m seitlicher Mindestabstand bei gleichzeitiger Einhaltung der 1:1-Regel (Abstand = Flughöhe).
  • Risiko­bewertung: Grundlage ist das LBA-Gutachten vom 29.07.2024.
  • CE-Kennzeichnung: Geförderte Bestandsdrohnen (2021–2023) müssen eine gültige CE-Klasse C0–C2 aufweisen.

Die 1:1-Regel im Überblick

  • Flughöhe ≤ 10 m → seitlicher Abstand ≥ 10 m
  • Flughöhe ≤ 20 m → seitlicher Abstand ≥ 20 m
  • Flughöhe ≤ 100 m → seitlicher Abstand ≥ 100 m

Die max. Flughöhe von 120 m (OPEN) bleibt unberührt. Der seitliche Abstand darf nicht unter 10 m sinken.

Weitere Infos: Neue Regeln für Drohnen in 2024 – Allgemeinverfügung

Was das für Rehkitzrettung bedeutet

Über 90 % der zuvor gesperrten Flächen stehen nun für Drohnenflüge zur Verfügung – ein entscheidender Fortschritt für schnelle, präzise und sichere Rehkitzrettung direkt an der Feldgrenze.

Erfolgsbilanz

  • 2021: 1,5 Mio. € – 350 Drohnen gefördert
  • 2022: 2,0 Mio. € – Einführung § 21h-Ausnahme
  • 2023: 2,2 Mio. € – über 1.000 Drohnen im Feld
  • 2024: 1,84 Mio. € – 483 Drohnen, > 15.000 gerettete Kitze
  • 2025: 2,5 Mio. € – Antragszeitraum bis Juni, Schätzung 20.000 Rettungen

Fahrplan Rehkitzrettung

Schritt 1: Antrag & Unterlagen hochladen
Schritt 2: Förderbescheid abwarten (6–8 Wochen)
Schritt 3: Drohne & Module beschaffen
Schritt 4: Erstflug & Systemcheck
Schritt 5: Wärmebild-Scan & Markierung
Schritt 6: Abschlussbericht bis 30. September 2025
Schritt 7: Zweckbindung dokumentieren (01.2026–12.2028)

Kategorie Drohnen Wissen | 127 Aufrufe | Tags Enterprise-Anwendung, Förderung, Forstwirtschaft, Rehkitz-Rettung, Subventionierung

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