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Rehkitzrettung 2026: BLE-Förderung für Drohnen mit Wärmebildkamera – Antrag, Fristen & Regeln

Rehkitzrettung 2026 per Drohne: Alle aktuellen Infos zur BLE-Förderung, Antragstellung, Fristen, Voraussetzungen und neuen Regeln

Die Rehkitzrettung 2026 per Drohne geht in die nächste Runde – und diesmal gibt es mehrere wichtige Änderungen, die Vereine, Jägervereinigungen und Kitzrettungs-Initiativen kennen müssen. Das Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2026 wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt und durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) getragen. Ziel bleibt klar: Wildtiere, vor allem Rehkitze, während der Mahd schneller, effizienter und flächendeckender vor dem Mähtod zu schützen. Dafür stellt der Bund im Förderjahr 2026 insgesamt 2,1 Millionen Euro bereit.

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Im Unterschied zu früheren Förderjahren läuft das Programm 2026 mit einer Festbetragsfinanzierung. Pro Antragsteller wird nur noch eine einzige Drohne gefördert, und zwar mit einem maximalen Zuschuss von 3.000 Euro pro Gerät. Das ist ein deutlicher Systemwechsel gegenüber älteren Fördermodellen mit prozentualer Förderung und höheren Maximalbeträgen. Gleichzeitig bleibt die Förderung hochrelevant, denn moderne Drohnen mit Wärmebildkamera sind für die Rehkitzrettung nach wie vor die effektivste Lösung, um große Wiesen- und Ackerfutterflächen vor der Mahd schnell und zuverlässig abzusuchen. Besonders wichtig: Mit dem Kauf der Drohne darf erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids begonnen werden. Vorzeitige Beschaffung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Das Wichtigste zur Rehkitzrettung 2026 auf einen Blick

  • Förderprogramm 2026: BLE / BMLEH fördern Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung
  • Fördervolumen: 2,1 Mio. €
  • Förderhöhe: Festbetrag bis maximal 3.000 € pro Drohne
  • Wichtig: nur eine Drohne pro Antragsteller in 2026
  • Antragsfrist: bis einschließlich 30.06.2026
  • Verwendungsnachweis: bis 30.09.2026
  • Auszahlung: spätestens bis 31.12.2026
  • Nur online: Antrag ausschließlich über das Förderportal des Bundes
  • Kein vorzeitiger Kauf: Bestellung erst nach positivem Zuwendungsbescheid
  • Zweckbindung: 01.01.2027 bis 31.12.2029
  • Zusätzliche Nutzung erlaubt: im tierseuchenrechtlichen Krisenfall auch zur Tierseuchenbekämpfung

Weiterführende Artikel auf drohnen.de

  • Wärmebilddrohnen im Naturschutz: Tausende gerettete Rehkitze pro Jahr
  • Rehkitzrettung 2025: Förderinfos, Fristen und Voraussetzungen
  • Drohnenversicherung für Rehkitzrettung: Warum privat nicht reicht
  • Video: Ehrenamtliche retten Rehkitze mit Drohne
  • DJI Mavic 3 Enterprise / Thermal im Test
  • DJI Matrice 4T / 4E im Test
  • Neue Regeln für Drohneneinsätze zur Rehkitzrettung

Inhaltsverzeichnis

  • 1) Rehkitzrettung 2026: Was sich jetzt konkret geändert hat
  • 2) Ziel der Förderung: Warum Drohnen mit Wärmebildkamera so wichtig sind
  • 3) Förderhöhe 2026: 3.000 Euro Festbetrag statt prozentualer Förderung
  • 4) Wer 2026 einen Antrag stellen darf – und wer ausdrücklich nicht
  • 5) Welche Drohnen und welches Zubehör gefördert werden
  • 6) Technische Mindestanforderungen an die Drohne
  • 7) Antragstellung 2026: Fristen, Portal und wichtige Regeln
  • 8) So läuft die Antragstellung im Förderportal Schritt für Schritt
  • 9) Diese Unterlagen und Daten werden für den Antrag benötigt
  • 10) Verwendungsnachweis und Auszahlung: So geht es nach dem Bescheid weiter
  • 11) Zweckbindung 2027 bis 2029: Was geförderte Vereine beachten müssen
  • 12) Tierseuchenbekämpfung: Wann die Drohne auch dafür genutzt werden darf
  • 13) Neue Rechtslage: Die dauerhafte Allgemeinverfügung seit 20.11.2024
  • 14) Easy-Online: Praktische Tipps, Fehlerquellen und wichtige Hinweise
  • 15) Versicherung, Nachweise und Dokumentation im Einsatz
  • FAQ
  • Fazit

1) Rehkitzrettung 2026: Was sich jetzt konkret geändert hat

Die BLE-Förderung zur Rehkitzrettung 2026 bleibt in ihrer Grundidee vertraut, in mehreren Details ist sie aber spürbar verändert worden. Die wichtigste Neuerung ist die Umstellung auf einen Festbetrag von 3.000 Euro pro geförderter Drohne. Frühere Programme arbeiteten meist mit prozentualen Förderquoten und Obergrenzen von bis zu 4.000 Euro – das fällt 2026 weg. Stattdessen gilt ein klarer Deckel: Ist die Drohne inklusive Zubehör teurer, bleiben maximal 3.000 Euro Zuschuss möglich. Ist sie günstiger, wird nur der tatsächliche Brutto-Anschaffungspreis erstattet. Genau das macht die Kostenplanung für Vereine einerseits einfacher, zwingt andererseits aber zu einer sauberen Kalkulation vor Antragstellung.

Wichtige externe Links zur Rehkitzrettung-Förderung 2026

  • Offizielle Förderseite der BLE: Bundesförderprogramm Rehkitzrettung 2026 aufrufen
  • Direkt zum Online-Antrag: Förderportal des Bundes / easy-Online öffnen
  • Förderrichtlinie 2026 (PDF): Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera
  • FAQ der BLE 2026 (PDF): Häufig gestellte Fragen zur Rehkitzrettung-Förderung 2026
  • Ausfüllhilfe easy-Online (PDF): Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung
  • Allgemeinverfügung 2024 (PDF): Dauerhafte Erleichterungen für Wildtierrettung mit Drohnen
  • Kontakt zur BLE: rehkitzrettung@ble.de

Ebenfalls zentral: Im Förderjahr 2026 wird pro Antragsteller nur eine einzige Drohne gefördert. Dabei bleiben geförderte Bestandsdrohnen aus den Jahren 2021 bis 2025 für die Förderentscheidung 2026 zwar unberücksichtigt, doch innerhalb des laufenden Jahres ist nur ein Antrag für ein Gerät möglich. Außerdem wird das Antragsverfahren komplett digital über das Förderportal des Bundes abgewickelt. Papierunterlagen, E-Mail-Anträge oder spontane Vorabbestellungen sind nicht vorgesehen. Wer hier zu schnell klickt und vor dem Zuwendungsbescheid kauft, riskiert, komplett leer auszugehen. Die Devise 2026 lautet also ganz klar: erst Antrag, dann Bescheid, dann Kauf.

Die wichtigsten Änderungen 2026

  • Festbetrag statt Förderquote: maximal 3.000 €
  • Nur eine Drohne pro Antragsteller
  • Keine vorzeitige Beschaffung erlaubt
  • Nur Online-Antrag über easy-Online / Förderportal
  • Zweckbindung fest definiert: 01.01.2027 bis 31.12.2029

2) Ziel der Förderung: Warum Drohnen mit Wärmebildkamera so wichtig sind

Die Rehkitzrettung per Drohne ist längst kein experimentelles Nischenthema mehr, sondern ein etablierter Bestandteil moderner Wildtierrettung. Der Grund ist simpel: Während Rehkitze in den ersten Lebenswochen instinktiv regungslos im hohen Gras verharren, werden sie bei der Mahd leicht übersehen. Klassische Methoden wie das manuelle Absuchen, Vergrämen oder die Begehung von Flächen sind zeitaufwendig, personalintensiv und bei großen Schlägen oft nicht zuverlässig genug. Drohnen mit Wärmebildkamera ermöglichen dagegen eine wesentlich schnellere und präzisere Suche – vor allem in den frühen Morgenstunden, wenn der Temperaturunterschied zwischen Tierkörper und Umgebung am größten ist.

Genau hier setzt das Bundesförderprogramm 2026 an. Es soll den flächendeckenden Einsatz von Wärmebilddrohnen weiter ausbauen, damit mehr Vereine und Kitzrettungsinitiativen größere Flächen effizient absuchen können. Laut Richtlinie ist der Einsatz dieser Technik aktuell die beste Alternative zu bisherigen Verfahren, weil sie deutlich effektiver und zeitsparender ist. Der Förderzweck geht dabei über die reine Rehkitzrettung hinaus: Die geförderten Systeme dürfen im Krisenfall sogar für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden. Das macht die Investition für viele Vereine strategisch noch wertvoller – und zeigt, dass Drohnentechnik im Naturschutz längst nicht mehr nur Zusatz, sondern Kernwerkzeug ist.

3) Förderhöhe 2026: 3.000 Euro Festbetrag statt prozentualer Förderung

Die Förderhöhe 2026 ist klar geregelt: Pro Drohne wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung von 3.000 Euro gewährt. Das ist keine variable Quote, sondern ein fixer Maximalbetrag. Liegt der komplette Anschaffungspreis inklusive zulässigem Zubehör unter diesem Wert, wird nur der tatsächliche Brutto-Anschaffungspreis gefördert. Wer also ein günstigeres System mit einem Gesamtpreis von zum Beispiel 2.650 Euro anschafft, erhält auch genau diese 2.650 Euro und nicht automatisch den Maximalbetrag.

Für Vereine ist diese Regelung auf den ersten Blick angenehm eindeutig, hat aber eine wichtige Konsequenz: Die Auswahl der Drohne muss sehr bewusst erfolgen. Besonders leistungsstarke Profi-Systeme können deutlich teurer sein, sodass trotz Förderung ein relevanter Eigenanteil bleibt. Gleichzeitig kann ein gut gewähltes, förderfähiges Modell mit passendem Zubehör den Zuschuss fast vollständig ausschöpfen. Entscheidend ist außerdem, dass 2026 keine Doppelförderung möglich ist. Wer für dieselbe Drohne bereits andere öffentliche Zuschüsse oder Landesförderungen in Anspruch nimmt, scheidet für dieses Bundesprogramm aus. Spenden sind davon nicht betroffen, öffentliche Parallelförderung aber schon.

Punkt Regelung 2026
Förderart nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsform Festbetragsfinanzierung
Maximalbetrag 3.000 € pro Drohne
Wenn Kaufpreis darunter liegt nur tatsächlicher Brutto-Kaufpreis wird erstattet
Anzahl förderfähiger Drohnen 1 Drohne pro Antragsteller
Doppelförderung für dieselbe Drohne ausgeschlossen

4) Wer 2026 einen Antrag stellen darf – und wer ausdrücklich nicht

Der Kreis der Antragsberechtigten ist 2026 bewusst eng gefasst. Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine sowie Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene, sofern sie als eingetragener Verein organisiert sind und laut Satzung die Pflege und Förderung des Jagdwesens zu ihren Kernaufgaben gehört. Zusätzlich antragsberechtigt sind andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren satzungsgemäßer Schwerpunkt in der Rettung von Wildtieren, insbesondere der Rehkitzrettung bei der Wiesenmahd, liegt. Genau dieser Schwerpunkt muss über die Satzung nachweisbar sein – ein bloß beiläufig erwähnter Naturschutzbezug reicht nicht.

Ebenso wichtig sind die Ausschlüsse. Nicht antragsberechtigt sind Jagdgenossenschaften, Hegegemeinschaften in Form einer GbR, Vereine in Gründung, Einzelunternehmen, Privatpersonen, Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie Vereine, deren Tätigkeitsgebiet nicht in Deutschland liegt. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen: Der Verein muss am Tag der Antragstellung bereits rechtsfähig und im Vereinsregister eingetragen sein, gemeinnützige Zwecke verfolgen und selbstlos tätig sein. Außerdem darf kein Insolvenzverfahren auf Gläubigerantrag gegen den Verein laufen. Wer den Antrag stellt, sollte idealerweise als vertretungsberechtigte Person im Vereinsregister eingetragen sein. Ist das nicht der Fall, muss eine unterschriebene Vollmacht hochgeladen werden.

Antragsberechtigt 2026

  • Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen als eingetragene Vereine
  • Kitzrettungsvereine und ähnliche eingetragene Vereine mit Satzungsschwerpunkt Wildtierrettung
  • Nur Vereine mit Sitz und Tätigkeitsgebiet in Deutschland
  • Nur gemeinnützige, bereits rechtsfähige Organisationen

Nicht antragsberechtigt

  • Jagdgenossenschaften
  • Hegegemeinschaften als GbR
  • Vereine in Gründung
  • Einzelunternehmen
  • Privatpersonen
  • Einrichtungen der öffentlichen Hand
  • Vereine ohne satzungsmäßigen Schwerpunkt Rehkitzrettung bzw. Jagdwesen

5) Welche Drohnen und welches Zubehör gefördert werden

Gefördert wird 2026 die Anschaffung einer neuen, flugbereiten Drohne, die mit einer Wärmebildkamera und Echtbildkamera ausgestattet ist beziehungsweise eine kompatible Wärmebildlösung bietet. Maßgeblich ist, dass das System zur Rehkitzrettung geeignet ist und die technischen Mindestanforderungen vollständig erfüllt. Das Programm ist also nicht auf eine einzelne Marke festgelegt, sondern technologieoffen – solange die Richtlinien eingehalten werden. Gebrauchte Drohnen oder über Auktionsplattformen beschaffte Geräte sind dagegen ausdrücklich nicht förderfähig.

Zusätzlich können auch bestimmte Zusatzausgaben mit in die förderfähige Anschaffung einbezogen werden. Dazu gehören etwa weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte oder Transportbehälter. Entscheidend ist, dass dieses Zubehör in direktem Zusammenhang mit der Drohne steht. Nicht gefördert werden dagegen Schulungen, Wartungsverträge, allgemeine Betriebskosten oder sonstige Leistungen, die nicht unmittelbar zur förderfähigen Anschaffung gehören. Für viele Vereine ist genau diese Zubehörfrage entscheidend, denn in der Praxis sind gerade mehrere Akkus und ein verlässliches Lade- und Transportsetup oft der Unterschied zwischen theoretischer Einsatzfähigkeit und echter Felderfahrung.

6) Technische Mindestanforderungen an die Drohne

Die technischen Mindestanforderungen der BLE sind 2026 klar definiert – und sie müssen kumulativ erfüllt sein. Das heißt: Fehlt auch nur ein Punkt, gilt die Drohne im Sinne der Richtlinie nicht als förderfähig. Erstens muss sie über eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera verfügen. Zweitens ist eine Mindestflugzeit von 20 Minuten vorgeschrieben. Drittens ist eine Home-Return-Funktion Pflicht. Viertens muss eine CE-Klassenkennzeichnung aufgrund einer Zertifizierung nach den einschlägigen EU-Drohnenverordnungen vorliegen.

Gerade dieser letzte Punkt ist wichtig, weil die rechtliche Situation rund um ältere Bestandsdrohnen in den vergangenen Jahren komplizierter geworden ist. Zwar erleichtert die Allgemeinverfügung seit Ende 2024 bestimmte Einsätze zur Wildtierrettung erheblich, für die Förderfähigkeit 2026 bleibt die CE-Kennzeichnung aber ausdrücklich Teil der Richtlinie. Vereine sollten deshalb nicht einfach von älteren Vereinsgeräten oder früheren Fördermodellen auf die aktuelle Förderfähigkeit schließen. Wer ein neues System anschaffen will, sollte die Produktspezifikationen sehr genau prüfen und im Zweifel technische Nachweise oder Zertifikate griffbereit halten, weil die BLE entsprechende Unterlagen im Einzelfall nachfordern kann.

Förderfähige Mindestanforderungen 2026

  • Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera
  • Mindestflugzeit: 20 Minuten
  • Home-Return-Funktion
  • CE-Klassenkennzeichnung nach EU-Vorgaben

7) Antragstellung 2026: Fristen, Portal und wichtige Regeln

Die Antragstellung für die Rehkitzrettung 2026 erfolgt ausschließlich online über das Förderportal des Bundes, erreichbar über die BLE-Seite zur Rehkitzrettung. Die Antragsfrist endet am 30.06.2026, und zwar als echte Ausschlussfrist. Wer danach einreicht, ist raus. Ebenso wichtig: Falls die verfügbaren Haushaltsmittel bereits vor diesem Datum ausgeschöpft sind, kann das Online-Antragsverfahren vorzeitig beendet werden. Es lohnt sich also nicht, bis Ende Juni zu warten und auf gut Glück kurz vor Schluss zu starten.

Die BLE empfiehlt ausdrücklich die Nutzung eines Computers mit Google Chrome oder Microsoft Edge. Auf Tablets, Smartphones oder teilweise auch Apple-Geräten kann die Funktionalität eingeschränkt sein. Dazu kommt ein technischer Stolperstein, den viele unterschätzen: Die Sitzung im System läuft nach 60 Minuten ohne Interaktion ab, und die Daten werden dann serverseitig gelöscht. Man sollte den Antrag daher möglichst in einem Zug ausfüllen oder zwischendurch per XML speichern. Ebenfalls zentral: Bitte nicht die Browsernavigation „zurück“ oder „vor“ verwenden, sondern immer die Navigation innerhalb des Förderportals. Sonst droht ein automatischer Logout – und im schlimmsten Fall Datenverlust.

Wichtige Fristen 2026

  • Antrag auf Förderung: bis 30.06.2026
  • Verwendungsnachweis: bis 30.09.2026
  • Auszahlung: spätestens bis 31.12.2026
  • Beschaffungsprozess abgeschlossen: ebenfalls bis 30.09.2026

8) So läuft die Antragstellung im Förderportal Schritt für Schritt

Die Ausfüllhilfe der BLE beschreibt den Ablauf im Förderportal erfreulich konkret. Nach dem Aufruf des Portals müssen zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Danach führt easy-Online durch fünf Themenblöcke: Basisdaten, Vorhabenbeteiligte, Personen, Gesamtfinanzierung und Erklärungen. In jedem Schritt müssen Änderungen mit „aktualisieren“ bestätigt werden, sonst werden die Daten nicht sauber übernommen. Im Bereich Basisdaten sind unter anderem das technische Datumsfeld F0801 und der Antragsort auszufüllen. Bei den Vorhabenbeteiligten werden die Vereinsdaten und die Bankverbindung hinterlegt – wichtig wegen der SEPA-Regel ab Oktober 2025: Name des Kontoinhabers und IBAN müssen exakt zusammenpassen.

Nach Abschluss aller Themenblöcke folgt die Vollständigkeitsprüfung. Erst wenn dort keine Fehler mehr auftauchen, kann die Endfassung eingereicht werden. Anschließend werden die Pflichtanhänge hochgeladen – also vor allem die aktuelle Satzung und der aktuelle Vereinsregisterauszug. Danach läuft das Verfahren über eine 1-stufige TAN-Signatur. Die TAN wird per E-Mail verschickt und muss im Portal bestätigt werden. Zum Schluss werden PDF- und XML-Endfassung erzeugt, die unbedingt gespeichert werden sollten. Laut Ausfüllhilfe dürfen diese Dateien nicht umbenannt werden. Zusätzlich verschickt das System eine E-Mail mit Eingangsbestätigung und Online-Kennung – auch die sollte sorgfältig aufbewahrt werden.

Schritt-für-Schritt im Kurzüberblick

  • Nutzungsbedingungen lesen und akzeptieren
  • Basisdaten ausfüllen und aktualisieren
  • Vereinsdaten, Bankverbindung und Ansprechpartner eintragen
  • Gesamtfinanzierung schätzen und prüfen
  • Erklärungen bestätigen
  • Vollständigkeitsprüfung starten
  • Satzung und Vereinsregisterauszug hochladen
  • TAN anfordern, prüfen und Endfassung einreichen
  • PDF, XML und Eingangsbestätigung sichern

9) Diese Unterlagen und Daten werden für den Antrag benötigt

Drohnenversicherung gewerblich Rehkitzrettung EinsatzFür den Förderantrag 2026 müssen zwingend bestimmte Unterlagen als PDF hochgeladen werden. Pflicht sind die aktuell gültige Vereinssatzung, aus der die Förderfähigkeit hervorgeht, sowie ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Falls die antragstellende Person nicht selbst vertretungsberechtigt im Register eingetragen ist, wird außerdem eine Vollmacht benötigt. Weitere Unterlagen – etwa technische Nachweise oder Zertifikate zur Drohne – kann die BLE im Einzelfall nachfordern. Anders als in manchen früheren Verfahren wird laut FAQ kein Kostenvoranschlag zwingend benötigt. Stattdessen muss der Antragsteller im Formular den maximalen Betrag schätzen, den er für Drohne und Zubehör ausgeben will.

Diese Schätzung ist wichtig, denn sie beeinflusst die Berechnung der bewilligten Zuwendung. Liegt die Angabe unter 3.000 Euro, wird auch nur dieser geringere Betrag bewilligt – eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich. Vereine sollten hier also nicht zu knapp kalkulieren, aber dennoch realistisch bleiben. Ebenfalls erforderlich sind Angaben zur Vereinsregisternummer, zum Registergericht, zur Bankverbindung und zu den Kontaktdaten der verantwortlichen Person. Alle hochgeladenen PDFs müssen unveränderbar, unverschlüsselt und ohne Passwortschutz sein. Außerdem sollte jedes Dokument sinnvoll beschriftet werden – das spart Rückfragen und beschleunigt die Prüfung.

10) Verwendungsnachweis und Auszahlung: So geht es nach dem Bescheid weiter

Der eigentliche Förderantrag ist nur die erste Stufe. Nach positiver Prüfung verschickt die BLE einen Zuwendungsbescheid. Erst danach darf die Drohne bestellt und beschafft werden. Sobald das Gerät gekauft, geliefert und vollständig bezahlt ist, kann der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag eingereicht werden. Auch dieser Schritt läuft digital über das Förderportal. Das dafür nötige Formular stellt die BLE zusammen mit dem Zuwendungsbescheid per E-Mail zur Verfügung. Wichtig: Ausgefüllt werden muss es grundsätzlich von derselben vertretungsberechtigten Person, die auch den ursprünglichen Förderantrag gestellt hat.

Die Frist für den Verwendungsnachweis endet am 30.09.2026. Bis zu diesem Datum muss nicht nur der Nachweis eingereicht, sondern auch der gesamte Beschaffungsprozess abgeschlossen sein. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises und grundsätzlich nur auf das Konto des antragstellenden Vereins. Laut FAQ startet die BLE mit der Prüfung der Verwendungsnachweise frühestens ab Juli 2026. Die Auszahlung selbst kann dann bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Vereine müssen also einkalkulieren, zunächst in Vorleistung zu gehen.

Wichtig für den Verwendungsnachweis

  • Drohne muss vollständig erworben und bezahlt sein
  • Verwendungsnachweis erst nach Kauf einreichen
  • Einreichung nur online über das Förderportal
  • Frist endet am 30.09.2026
  • Auszahlung erfolgt nach Prüfung, spätestens bis 31.12.2026

11) Zweckbindung 2027 bis 2029: Was geförderte Vereine beachten müssen

Wer die Förderung erhält, bindet sich nicht nur bis zum Kauf, sondern über mehrere Jahre hinweg. Die Zweckbindungsfrist läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029. In dieser Zeit darf die geförderte Drohne grundsätzlich nur für die Wildtierrettung, insbesondere die Rehkitzrettung während der Wiesenmahd, eingesetzt werden. Eine anderweitige Verfügung über das Gerät oder die förderfähige Ausrüstung ist während der Zweckbindung grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch Wartung und Umgang mit dem System müssen sich an den technischen Herstellervorgaben orientieren.

Stellt ein Verein die Wildtierrettung vor Ablauf dieser Frist ein oder nutzt die Drohne zweckwidrig, kann die BLE die Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordern. Dasselbe gilt bei irreparablen Defekten, wenn das Gerät ohne Rücksprache entsorgt wird. In solchen Fällen muss die BLE informiert werden. Ein Ersatzgerät wird nicht gefördert. Nach Ablauf der Zweckbindung darf der Verein wieder frei über das Gerät verfügen. Bis dahin gilt jedoch: Dokumentation, Inventarisierung und nachvollziehbare Nutzung sind Pflicht – nicht Kür.

12) Tierseuchenbekämpfung: Wann die Drohne auch dafür genutzt werden darf

Ein interessanter Zusatz in der Förderrichtlinie 2026 ist die Möglichkeit, die geförderte Drohne im tierseuchenrechtlichen Krisenfall auch für die Bekämpfung von Tierseuchen einzusetzen. Gemeint sind damit amtlich festgestellte Ausbrüche anzeigepflichtiger Tierseuchen wie etwa Afrikanische Schweinepest, hochpathogene Aviäre Influenza oder Maul- und Klauenseuche. Solche Einsätze dürfen allerdings nicht auf eigene Faust erfolgen, sondern nur auf ausdrückliche Weisung der zuständigen Behörden. Besonders in Sperrzonen und Schutzgebieten ist das entscheidend.

Diese Sondernutzung gilt nicht nur für neu geförderte Drohnen 2026, sondern laut FAQ auch für noch zweckgebundene Drohnen aus den Förderjahren 2023 bis 2025. Wird eine geförderte Drohne für Tierseuchenbekämpfung eingesetzt, ist das der BLE im Rahmen der jährlichen Einsatzmeldung mitzuteilen. Damit entsteht für Vereine eine zusätzliche Verantwortung – aber auch ein zusätzlicher Nutzen. Denn im Ernstfall kann dieselbe Technik, die morgens Rehkitze rettet, später bei der Suche, Dokumentation oder Lageeinschätzung in Seuchenlagen helfen.

13) Neue Rechtslage: Die dauerhafte Allgemeinverfügung seit 20.11.2024

Für viele Rehkitzretter war die größte rechtliche Erleichterung der vergangenen Jahre nicht die Förderung selbst, sondern die dauerhafte Allgemeinverfügung des BMDV, die seit dem 20.11.2024 gilt. Sie regelt geografische Gebiete über land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung. Damit dürfen unbemannte Fluggeräte mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250 g bis 25 kg in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3, von der sonst geltenden 150-Meter-Abstandsregel zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen – sofern sie nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken eingesetzt werden.

Konkret bedeutet das: Der seitliche Abstand soll stets größer als 10 Meter und zugleich größer als die Flughöhe des unbemannten Fluggeräts sein. Diese Regel wird oft als praktische 1:1-Regel beschrieben. Für die Rehkitzrettung ist das enorm wichtig, weil in Deutschland viele Wiesen und Agrarflächen direkt an Siedlungsränder grenzen. Ohne diese dauerhafte Ausnahme wären zahlreiche Tierschutzeinsätze mit Bestands- oder A3-Drohnen massiv erschwert oder im Alltag kaum durchführbar. Genau deshalb ist diese Allgemeinverfügung ein echter Meilenstein für die Rehkitzrettung.

Was die Allgemeinverfügung praktisch erlaubt

  • Betrieb in A3 näher an Siedlungen als 150 m
  • Seitlicher Abstand muss größer als 10 m sein
  • Seitlicher Abstand muss größer als die Flughöhe sein
  • Gilt für Tierschutz- und Wildtierrettung, nicht für Freizeitflüge
  • Erleichtert Rehkitzrettung an kleinteiligen Feldrändern massiv

14) Easy-Online: Praktische Tipps, Fehlerquellen und wichtige Hinweise

Das Förderportal easy-Online ist kein Hexenwerk, aber es ist auch kein verzeihendes Komfort-Tool. Wer den Antrag stellt, sollte sich vorab Zeit, Ruhe und alle Unterlagen bereitlegen. Die BLE empfiehlt ausdrücklich, den Vorgang möglichst „in einem Rutsch“ durchzuführen. Da die Sitzung nach 60 Minuten ohne Interaktion endet und serverseitig gelöscht wird, ist Speichern per XML sinnvoll, wenn eine Unterbrechung absehbar ist. Ebenfalls wichtig: Manche Browser oder Zwischenstände reagieren träge; laut Ausfüllhilfe kann bei bestimmten Konstellationen auch ein manuelles Aktualisieren mit F5 notwendig sein.

Zu den typischen Fehlern gehören nicht ausgefüllte Pflichtfelder, falsche Formatierungen bei Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, zu kurze IBAN-Eingaben oder unvollständige PDF-Anhänge. Außerdem muss jede Änderung mit dem Button „aktualisieren“ bestätigt werden. Wer das vergisst, wundert sich später über Meldungen in der linken Fehlerbox. Ein weiterer Punkt: Die Eingangsbestätigung, die erzeugten Endfassungen REH.pdf und REH.xml sowie die Online-Kennung sollten wirklich sauber archiviert werden. Diese Unterlagen sind nicht nur für den Moment wichtig, sondern können im späteren Verfahren noch einmal relevant werden.

15) Versicherung, Nachweise und Dokumentation im Einsatz

So technisch und förderrechtlich das Programm 2026 auch ist – in der Praxis entscheidet oft die saubere Einsatzorganisation. Dazu gehört neben Luftrecht und Vereinsdokumentation auch die Versicherungsfrage. Gerade bei Einsätzen zur Rehkitzrettung reicht eine private Drohnen-Haftpflicht in der Regel nicht aus, weil solche Flüge versicherungsrechtlich häufig nicht als reine Freizeitnutzung gelten. Vereine und Teams sollten daher vor Saisonbeginn sehr genau prüfen, ob ihre Police den konkreten Einsatz inklusive Wärmebild, Flügen auf fremden Flächen und Zusammenarbeit mit Dritten tatsächlich abdeckt. Dazu passt auch der weiterführende drohnen.de-Artikel zur Drohnenversicherung bei Rehkitzrettung.

Nach Erhalt der Förderung entstehen zusätzlich Dokumentationspflichten. Die BLE erwartet während der Zweckbindung jährliche Meldungen über den Drohneneinsatz. Nach Saisonende sollen unter anderem die Anzahl der Einsatztage, die Anzahl geretteter Rehkitze und anderer Tiere, die abgesuchte Fläche in Hektar sowie die Anzahl der Drohnenpiloten gemeldet werden. Auch die Inventarisierung des Geräts im Verein ist wichtig. Sinnvolle Inventarlisten enthalten mindestens Inventarnummer, Bezeichnung, Seriennummer, Anschaffungsdatum, Verkäufer, Anschaffungswert, Zustand, Zweckbindung und eventuelle Reparaturen. Wer das von Anfang an sauber anlegt, spart später Nerven.

FAQ zur Rehkitzrettung 2026 per Drohne

Wie hoch ist die Förderung 2026?

Im Förderjahr 2026 wird pro Antragsteller ein Festbetrag von maximal 3.000 Euro für eine Drohne mit Wärmebildkamera gewährt. Liegt der tatsächliche Brutto-Kaufpreis darunter, wird nur dieser niedrigere Betrag ausgezahlt.

Wer darf 2026 einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen als e. V. sowie eingetragene regionale oder lokale Kitzrettungsvereine, deren Satzung den Schwerpunkt Jagdwesen oder Rehkitzrettung eindeutig ausweist.

Darf ich die Drohne schon vor dem Bescheid bestellen?

Nein. Erst nach Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids darf die Drohne beschafft werden. Vorzeitige Bestellung oder Anschaffung ist förderschädlich.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Antragsfrist endet am 30.06.2026. Das ist eine Ausschlussfrist. Falls die Haushaltsmittel vorher ausgeschöpft sind, kann das Online-Verfahren sogar vorzeitig beendet werden.

Welche Unterlagen muss ich hochladen?

Pflicht sind die aktuelle Vereinssatzung und ein aktueller Vereinsregisterauszug. Falls nötig, kommt eine Vollmacht hinzu. Weitere technische Nachweise kann die BLE bei Bedarf nachfordern.

Was wird technisch mindestens verlangt?

Die Drohne muss über Echtbildkamera, integrierte oder kompatible Wärmebildkamera, mindestens 20 Minuten Flugzeit, Home-Return und eine CE-Klassenkennzeichnung verfügen.

Wie lange gilt die Zweckbindung?

Die Zweckbindung läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029. In dieser Zeit darf die Drohne grundsätzlich nur für die Wildtierrettung, insbesondere Rehkitzrettung, genutzt werden.

Darf die Drohne auch für Tierseuchenbekämpfung genutzt werden?

Ja, aber nur im tierseuchenrechtlichen Krisenfall und nur auf ausdrückliche Weisung der zuständigen Behörden. Solche Einsätze müssen der BLE später gemeldet werden.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises. Laut BLE kann die Auszahlung frühestens ab Juli 2026 starten und erfolgt spätestens bis 31.12.2026.

Warum ist die Allgemeinverfügung von 2024 so wichtig?

Weil sie Wildtierrettungsflüge in der offenen Kategorie A3 näher an Siedlungen ermöglicht. Statt pauschal 150 Metern Abstand gilt unter den festgelegten Bedingungen nun die praktische Regel: mehr als 10 Meter Abstand und größer als die Flughöhe.

Fazit: Die Rehkitzrettung 2026 bleibt hochrelevant – aber der Antrag muss sauber sitzen

Das Bundesförderprogramm Rehkitzrettung 2026 ist eine wichtige Chance für Jagdvereine und Kitzrettungsinitiativen, moderne Drohnen mit Wärmebildkamera für den Tierschutz anzuschaffen. Auch wenn die Förderlogik gegenüber früheren Jahren verändert wurde, bleibt der Zuschuss von bis zu 3.000 Euro ein relevanter Hebel – gerade für Vereine, die ihre Einsätze professionalisieren oder erstmals systematisch mit Thermaldrohnen arbeiten wollen. Gleichzeitig ist 2026 weniger Spielraum für Fehler da: Es gibt nur eine Drohne pro Antragsteller, keine vorzeitige Beschaffung und klare Ausschlussfristen. Wer sich nicht sauber vorbereitet, riskiert unnötig den Förderanspruch.

Unterm Strich gilt: Frühzeitig Unterlagen prüfen, Antrag konzentriert online ausfüllen, PDF/XML sichern, Bescheid abwarten und erst dann kaufen. Kombiniert mit der seit Ende 2024 geltenden dauerhaften Erleichterung für Wildtierrettungsflüge entsteht damit ein deutlich stabilerer Rahmen für die Praxis. Für die Rehkitzrettung ist das eine starke Nachricht – für Vereine aber nur dann, wenn sie die Fristen, Vorgaben und Dokumentationspflichten wirklich ernst nehmen.

Direkt zur offiziellen BLE-Seite und Antragshilfe für 2026 📄

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Kategorie Drohnen Wissen, Nachrichten | Tags Antrag, BLE, Drohne mit Wärmebildkamera, DROHNEN-NEWS, Drohnenförderung, Förderprogramm, Jagdverein, Kitzrettung, Naturschutz, noAds, Rehkitzrettung, Rehkitzrettung 2026, Wärmebilddrohne, Wildtierrettung

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