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DJI Spark EU Drohnenverordnung Gesetz

EU Drohnenverordnung für DJI Spark

EU Drohnen-Gesetz

Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die DJI Spark Drohne?

Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Spark. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell

In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die laut neuem EU Drohnen-Gesetz ab 2021 zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der kompletten EU-Drohnenverordnung gibt es hier: EU Drohnenverordnung / Drohnen-Gesetz

Die DJI Spark besitzt noch keine EU-Klassifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres maximalen Abfluggewichtes (MTOM). Bei der DJI Spark beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf 300 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 250 Gramm und unter 500 Gramm.

Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:

Drohnen-Versicherung

Für die DJI Spark ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Für die DJI Spark besteht also eine Versicherungspflicht für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Vorgaben DJI Spark

Die DJI Spark Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) oder mit weiteren Auflagen auch in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

DJI Spark Vorschriften EU Genehmigungen Führerschein

Dies bedeutet im Detail:

  • für den Betrieb der DJI Spark ist der kleine EU-Drohnenführerschein  (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.
    Mit diesem kann die Drohne in der Kategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden:
    Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
    Achtung:
    diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A1 mit dem kleinen Drohnenführerschein ist nur bis zum 1.1.2023 gültig. Nach diesem Datum darf die DJI Spark ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden! Trotzdem bleibt der kleine EU-Drohnenführerschein auch dafür erforderlich.
  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • es ist eine Registrierung des Piloten (nicht der Drohne) beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten.
  • es ist ein Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des Piloten enthalten muß.
  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Spark) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI Spark darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

 

Wo darf ich fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Durch den erforderlichen Besitz des kleinen EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) darf der Pilot auch in der Nähe von Menschen / nahe an Menschen fliegen und es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten etc. (Kategorie OPEN A1)
    Ab dem 1.1.2023 aber darf die Drohne nur noch in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden, also mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in Gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben (GEO-System).
    Hier bleibt abzuwarten, welche Zonen und Vorgaben für Deutschland definiert werden und wo / wie diese dann veröffentlicht werden.
  • aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DFS-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
  • Die folgenden Punkte der alten Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21b) wurden bisher noch nicht geändert und auch nicht durch andere Regelungen in der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst – daher haben diese aktuell ebenfalls weiterhin (in Deutschland) bestand:
    • 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
    • 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.

 

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

zur kompletten EU-Drohnenverordnung

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947

weitere interessante Themen dazu:

  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung EU-Drohnen-Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom

EU-Drohnenverordnung und DJI Spark - FAQ

Benötige ich für die DJI Spark einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI Spark der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) benötigt.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.

Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Spark?

Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Muß ich die DJI Spark oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?

Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.

Kategorie Drohnen-Gesetz | 1.034 Aufrufe | Tags DJI Spark, Drohnen Gesetz, Drohnen-Verordnung, Drohnenverordnung, EU Drohnenverordnung, list_eu_gesetz_drohnen, Luftrecht

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