Auf der Suche nach Drohnen-Versicherern stolpert man derweil über eine große Vielfalt an Tarifen und Angeboten. Auch der Versicherer Badische Versicherungen bietet im Rahmen der Privat-Haftpflicht entsprechenden Versicherungsschutz für Drohnen und Flugmodelle an. Doch aufgepasst: In den Tarifen „Basis“ und „Klassik“ sind lediglich Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm ohne Motor (daher auch ohne Elektromotor) versichert. Da die meisten Kameradrohnen in der Regel über Elektromotoren verfügen, bieten die beiden PHV-Tarife der BGV keinen ausreichenden Schutz für moderne Flugsysteme. Anders ist es hingegen mit dem Tarif „Exklusiv“: Hier sind Flugmodelle und Drohnen mit Motor abgedeckt.
BGV Drohnenversicherung: Mit und ohne Motor
Drohnen-Piloten haften für alle durch das Fluggerät verursachten Schäden. Unter Umständen können technische Probleme, Unachtsamkeit oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite für einen Drohnen-Crash sorgen und den Piloten in eine schwierige Lage bringen, schließlich können die Kosten für einen solchen Schaden enorm sein. Damit der Pilot nicht mit seinem eigenen Vermögen haften muss und von Drohnen und Flugmodellen eine gewisse Gefahr ausgeht, sieht der Gesetzgeber bereits seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle vor. Streng genommen handelt es sich hier um alle Drohnen und Multikopter – vom günstigen Mini-Spielzeug-Modell ohne Kamera bis hin zum Profi-Gerät mit Kamera und zahlreichen Sensoren.
Wer nun auf der Suche nach einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist, wird bei verschiedenen Versicherern fündig. Jedoch lohnt sich hier ein Blick in die konkreten Leistungsumfänge und Produktdetails: Die BGV (Badische Versicherung) versichert nämlich nur Drohnen mit Motor im Tarif „Exklusiv“ – daher dem teuersten Haftpflicht-Tarif. In den Tarifen „Basis“ und „Klassik“ sind zwar auch Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm in der Leistungsbeschreibung aufgeführt, jedoch handelt es sich hierbei ausschließlich um Flugmodelle und Drohnen ohne Motor. Da moderne Kameradrohnen in aller Regel über Elektro- bzw. Brushless-Motoren verfügen, ist kein Versicherungsschutz durch die BGV gewährleistet. Am Beispiel der Privat-Haftpflichtversicherung der BGV zeigt sich: Nicht immer sind herkömmliche Kameradrohnen auch tatsächlich abgedeckt. Im Zweifel ist es daher empfehlenswert, sich direkt an den Versicherer zu wenden oder in den Vertrags- bzw. Versicherungsbedingungen nachzuschauen, ob und in welchem Rahmen etwaige Flugmodelle mitversichert sind. Deckelt die Privat-Haftpflichtversicherung keine Kameradrohnen, ist der Abschluss einer zusätzlichen Drohnen-Haftpflichtversicherung oder der Wechsel zu einer anderen Haftpflichtversicherung in jedem Fall empfehlenswert.
(alle Angaben ohne Gewähr)