Wer sich eine Kameradrohne zulegt, sollte auch die entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Denn: Seit 2005 gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Flugmodelle, unter die gemäß Luftverkehrsgesetz auch Drohnen fallen. Ob es sich dabei um eine Spielzeug- und Fun-Drohne oder eine ausgereifte Kameradrohne handelt, spielt hierbei keine Rolle. Darüber hinaus muss eine Haftpflichtversicherung sowohl bei privater Benutzung als auch bei gewerblicher Nutzung vorhanden sein. Bei der Suche nach einer günstigen Haftpflichtversicherung für Drohnen hat man die Wahl zwischen speziellen Luftfahrt- bzw. Flugmodell-Haftpflichtversicherungen oder Privat-Haftpflichtversicherungen mit angepasster Grunddeckung. Die Barmenia-Versicherung hat eine solche Haftpflichtversicherung mit Abdeckung von Drohnen parat. Jedoch sind nicht automatisch alle Drohnen-Modelle versichert – hier lohnt sich ein Blick in die konkreten Vertragsbedingungen und Leistungen.
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Barmenia Haftpflicht-Schutz für Flugmodelle, Drohnen und Multikopter
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung des Versicherers Barmenia handelt es sich um eine herkömmliche Privat-Haftpflichtversicherung mit Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schlüsselverlust, Allmählichkeits-, Gewässer- Mietsachschäden und vielen weiteren Leistungen – etwa einem Forderungsausfallschutz. Außerdem sind sowohl im Top-Tarif als auch Premium-Tarif der Barmenia-Haftpflichtversicherung so genannte Flugmodelle, Drohnen und Multikopter versichert. Konkret sind ferngelenkte, rein elektrisch betriebene Multikopter mit einer Startmasse von bis zu 500 Gramm versichert. Moderne Kameradrohnen wiegen jedoch deutlich mehr – das durchschnittliche Abfluggewicht von DJI Mavic Air, DJI Mavic 2 oder DJI Phantom liegt bei rund einem Kilo, so dass derartige Drohnen-Modelle nicht von der Barmenia-Versicherung umfasst sind.
Bis 500 Gramm mitversichert – oder Mitglied in einem Modellflugverein
Dennoch kann man schwerere Drohnen-Modelle bis 5 Kilogramm unter Umständen mit Hilfe der Barmenia-Versicherung versichern, denn in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen macht der Versicherer eine Ausnahme, wenn: der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person Mitglied in einem Modellflugverein ist und der Gebrauch der Multicopter auf/über einem Modellfluggelände stattfindet. Ansonsten umfasst Haftpflicht-Versicherung der Barmenia auch sonstige ferngelenkte, nicht versicherungs- bzw. zulassungspflichtige Flugmodelle mit einer Startmasse bis 25 Kilogramm (unter die nicht Drohnen fallen). Am Beispiel der Barmenia-Versicherung zeigt sich daher, dass Drohnen nicht immer unproblematisch von Privat-Haftpflicht-Tarifen abgedeckt sind und ein detaillierter Blick in die Leistungen empfehlenswert ist.
(alle Angaben ohne Gewähr)