Adressbeschriftung Drohne

Mit einer Adressbeschriftung für eine Drohne ist man auf der sicheren Seite – seit April 2017 ist gemäß neuer Drohnen-Verordnung das umgangssprachliche „Drohnen-Kennzeichen“ Pflicht, sofern das Fluggerät eine Startmasse von mehr als 250 Gramm aufweist. (Mehr dazu: Adressbeschriftung für eine Drohne)