Der führende Kameradrohnen-Hersteller DJI Innovations schlägt in einem White Paper ein elektronisches Drohnen-Kennzeichen vor. Durch das Electronic Identification Framework sollen herkömmliche Consumer-Drohnen durch Behörden erkannt und der jeweilige Drohnen-Besitzer identifiziert werden. Durch das elektronische Drohnen-Kennzeichen, das als Alternative zur herkömmlichen Drohnen-Plakette im Raum steht, soll die Privatsphäre des Drohnen-Piloten gewahrt bleiben. Indes soll es dennoch ermöglichen, dass Behörden den Besitzer einer privaten Flugdrohne schnell und effektiv identifizieren können.
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Drohnen-Plakette: Namens- und Adressdaten nicht unbedenklich
Kennzeichnungsplaketten und Kennzeichen für Drohnen sind derzeit in aller Munde. Auch in Deutschland soll die Drohnen-Plakette gemäß kommender Drohnen-Verordnung eingeführt werden, um den Besitzer eines kommerziell oder privat eingesetzten Multikopters beispielsweise im Falle eines Unfalls oder im Rahmen von Verletzungen gegen die Privatsphäre ausfindig machen zu können. Obwohl Drohnen und Multikopter mit allerhand Technologien vollgestopft sind, setzt man beim Drohnen-Kennzeichen jedoch auf eine eher konventionelle Methode – nämlich eine beschriftete Plakette, die Name und Anschrift des jeweiligen Inhabers bzw. Eigentümers beinhalten soll.
Das Problem: Während beispielsweise beim herkömmlichen Pkw- und Kfz-Kennzeichen in aller Regel nur besondere Behörden Zugriff auf die spezifischen Namens- und Adressdaten (personenbezogene Daten) des Inhabers haben, sind die privaten Informationen des Drohnen-Piloten unmittelbar auf dem Drohnen-Kennzeichen verzeichnet. Stürzt das Fluggerät ab, wird das Fluggerät vergessen oder wird das Fluggerät gar gestohlen, haben unbefugte Personen unmittelbar Zugriff auf personenbezogene Daten wie Name und Adresse. Unternehmen – etwa Werbe- oder Versicherungsunternehmen – könnten diese Namens- und Adressdaten gefundener Flugdrohnen beispielsweise für Werbezwecke missbrauchen. Weil die Fluggeräte je nach Modell und Marke mehrere tausend Euro kosten können und auch von jüngeren Personen genutzt werden, könnten Erpresser auf die Idee kommen, ein Lösegeld vom Besitzer zu verlangen. Datenschutzrechtlich und verbraucherrechtlich ist das konventionelle Drohnen-Kennzeichen mitsamt der geplanten Namens- und Adressdaten in jedem Falle bedenklich.
DJI Electronic Identification: Elektronisches Drohnen-Kennzeichen
DJI Innovations sieht es mit dem Drohnen-Kennzeichen ähnlich. Statt einer herkömmlichen Drohnen-Plakette schlägt der chinesische Hersteller ein elektronisches Identifikationsverfahren vor, auf das nur staatliche Behörden Zugriff haben sollen. Denkbar wäre eine mehrstellige Prüfnummer, mit deren Hilfe der Besitzer im Falle eines Unfalls oder bei Verletzungen gegen geltendes Recht ausfindig gemacht werden könnte. Die Kennzeichnung soll sich allerdings nicht auf der Drohne selbst befinden, sondern elektronisch mittels Funkverbindung übermittelt werden. Das würde gleichzeitig bedeuten, dass der Besitzer eines Fluggeräts nicht nur nach einem Unfall, sondern sogar während des laufenden Betriebs erkannt werden könnte. DJI entwickelt bereits ein Konzept samt entsprechender Identifizierungsprotokolle, so dass Drohnen sowohl Standort und Registriernummer künftig jederzeit übermitteln könnten. Aber: Auch dann wäre die Remote-Identifizierung datenschutzrechtlich problematisch, sofern das Fluggerät auch dann geortet werden könnte, wenn es sich im heimischen Wohnzimmerschrank befindet. Man darf also gespannt sein, wie das Konzept von DJI aussehen wird und wie Datenschützer in naher Zukunft – insbesondere hierzulande – zur kommenden Drohnen-Plakette stehen werden.