Strom · Tarifentscheidung · November 2026
Wann lohnt sich ein Stromwechsel nicht? Die ehrliche Gegenrechnung
- Im Schnitt rund 95 € Ersparnis pro Jahr bei 3.500 kWh – laut Bundesnetzagentur
- Neukundenbonus oft erst nach zwölf Monaten Belieferung
- 41 Lieferstopp-Anzeigen von Energielieferanten im Jahr 2021
Ein Stromwechsel lohnt sich nicht, wenn die echte Jahresersparnis ohne Bonus klein ist, du dafür einen offenen Bonus, eine laufende Preisgarantie oder einen passenden Sondertarif aufgibst – oder wenn das günstigere Angebot ein Risiko mitbringt, das du nicht tragen willst. Die Bundesnetzagentur beziffert die durchschnittliche Ersparnis durch einen Lieferantenwechsel für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden auf rund 95 Euro im Jahr.[10] Das ist ein Mittelwert. Wer wenig verbraucht, bereits einen guten Tarif hat oder an einen Wärmepumpenzähler gebunden ist, liegt häufig deutlich darunter – manchmal bei null.
Vergleichsportale zeigen trotzdem fast immer einen „Sparbetrag“ an. Er entsteht oft aus einem einmaligen Bonus, einem Vergleich mit dem teuersten denkbaren Ausgangstarif oder einem niedrigen Verbrauchswert. Ob daraus eine reale Ersparnis wird, hängt von Fristen, Bonusbedingungen und der Zuverlässigkeit des neuen Lieferanten ab. Die Lieferstopps des Winters 2021/2022 haben gezeigt, dass die vermeintlich billigste Lösung am Ende teurer werden kann.
Dieser Ratgeber sammelt die Gegenargumente und Grenzfälle: geringer Verbrauch, Bonusverlust und Restlaufzeit, Insolvenzrisiko, laufende Preisgarantie, Ökostrom ohne Zusatznutzen, Wärmepumpen- und Heizstromverträge, den Tarifwechsel beim eigenen Anbieter und die seltenen Fälle, in denen die Grundversorgung die bessere Wahl ist. Mit dem Lohnt-sich-Check legst du deine eigene Aufwandsschwelle fest und bekommst eine nachvollziehbare Empfehlung: wechseln, warten oder erst beim bisherigen Anbieter nachfragen.
Stand: . Grundlage sind Energiewirtschaftsgesetz, StromGVV und BGB, Angaben von Bundesnetzagentur (einschließlich Monitoringbericht 2025, Stand 26. Januar 2026), Umweltbundesamt, Verbraucherzentralen und BDEW sowie Marktdaten von Vergleichsportalen, jeweils am Prüfdatum abgerufen. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung.

Das Wichtigste in 20 Sekunden
Entscheidend ist der Unterschied bei Arbeits- und Grundpreis über ein ganzes Jahr. Ein Bonus fließt höchstens einmal und fällt ab dem zweiten Jahr weg.
Unter etwa 1.500 kWh entscheidet oft der Grundpreis. Ein niedrigerer Arbeitspreis kann dann durch eine höhere Monatspauschale vollständig aufgezehrt werden.
Ein interner Tarifwechsel spart Formalitäten, Schlussrechnung und Bonusrisiko. 2024 nutzten ihn laut Bundesnetzagentur über 3,3 Millionen Stromkunden.
2021 zeigten 41 Lieferanten der Bundesnetzagentur das Ende ihrer Belieferung an. Vorkasse, hohe Abschläge und unbezahlte Boni können bei einer Pleite verloren gehen.
Wenn der laufende Tarif bereits wettbewerbsfähig ist
Liegt dein aktueller Tarif nahe am Niveau der günstigen Neukundenangebote, bringt ein Wechsel ohne Bonus kaum etwas. Das klingt banal, wird aber oft übersehen, weil Vergleichsrechner gern mit dem Grundversorgungstarif oder einem Durchschnittspreis als Ausgangspunkt rechnen. Die Ersparnis, die dort erscheint, ist dann nicht deine Ersparnis.
Wie weit die Zahlen auseinanderliegen, zeigt ein Blick auf verschiedene Datenquellen. Der BDEW nennt für 2026 einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,3 Cent pro Kilowattstunde bei 3.500 kWh Jahresverbrauch; darin sind Grundversorgung und abschließbare Tarifprodukte gewichtet enthalten.[22] Die Bundesnetzagentur hat für Januar 2026 einen modellierten Neukundenpreis von 34,9 Cent ermittelt.[10] Im Jahresmittel 2025 lag dieser Modellpreis bei 36,9 Cent; Bestandskunden zahlten laut Monitoringbericht zum 1. April 2025 im Schnitt 40,05 Cent, in der Grundversorgung 44,93 Cent.[11] Das Vergleichsportal Verivox wiederum betrachtet die bundesweit günstigsten Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie inklusive Boni und kam im Februar 2026 auf rund 24,2 Cent, Ende März nach dem Anstieg der Großhandelspreise auf etwa 28 Cent.[29] Die Unterschiede sind kein Widerspruch: Es sind verschiedene Messgrößen – Durchschnitt aller Haushalte, modellierter Neukundenpreis und günstigstes Angebot einschließlich Bonus.
Für deine Entscheidung zählt nur der Vergleich zwischen deinem Vertrag und einem konkret abschließbaren Angebot für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch. Nimm dafür die letzte Jahresrechnung oder die aktuelle Preismitteilung zur Hand: Arbeitspreis in Cent pro kWh, Grundpreis in Euro pro Monat oder Jahr und die Angabe, ob Messstellenkosten enthalten sind. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei manchen Tarifen für die moderne Messeinrichtung bis zu 25 Euro pro Jahr zusätzlich anfallen.[16] Wie du die Ersparnis mit und ohne Bonus Schritt für Schritt berechnest, zeigt unser Ratgeber zur Berechnung der Stromwechsel-Ersparnis; hier geht es um die Frage, wann das Ergebnis gegen den Wechsel spricht.
Ein wettbewerbsfähiger Tarif ist häufig einer, den du selbst vor ein bis zwei Jahren abgeschlossen hast und dessen Preise seitdem nicht gestiegen sind. Verivox meldete im März 2026, dass Bestandskunden den Anstieg der Großhandelspreise bis dahin nicht zu spüren bekamen, während die Neukundenpreise um rund 16 Prozent zulegten.[29] Der BDEW stellte im Oktober fest, dass sich der Anstieg der Großhandelspreise am aktuellen Rand nun auch in den Neukundentarifen bemerkbar macht.[22] In einer solchen Marktphase kann ein älterer Vertrag günstiger sein als alles, was du neu abschließen kannst. Einen aktuellen Überblick über Preisbestandteile und Netzentgelte findest du in unserem Beitrag zu den Strompreisen 2026.
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Situation | Warum ein Wechsel wenig bringt | Was stattdessen sinnvoll ist |
|---|---|---|
| Eigener Tarif nahe am Marktniveau | Ersparnis ohne Bonus nur wenige Euro im Jahr | Preis jährlich prüfen, beim Anbieter nach Bestandskundentarif fragen |
| Sehr geringer Verbrauch | Höherer Grundpreis frisst niedrigeren Arbeitspreis auf | Tarife mit niedrigem Grundpreis gezielt filtern |
| Bonus beim aktuellen Anbieter noch offen | Vorzeitiger Wechsel kann den Bonus kosten | Auszahlungsbedingung prüfen, Wechsel zum Stichtag planen |
| Mindestlaufzeit läuft noch | Ordentliche Kündigung erst zum Laufzeitende möglich | Termin vormerken, Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung beachten |
| Preisgarantie zu gutem Preis | Neuer Tarif kann teurer werden, alter Preis ist geschützt | Garantieende notieren und dann vergleichen |
| Angebot deutlich unter Marktniveau mit Vorkasse | Erhöhtes Ausfallrisiko, Geld im Pleitefall verloren | Anbieter prüfen, keine Vorauszahlung leisten |
| Wärmepumpen- oder Heizstromzähler | Haushaltsstromvergleich passt nicht, Netzentgeltvorteil kann entfallen | Nur spezielle Tarife für diesen Zähler vergleichen |
Der wichtigste Unterschied zwischen den Zeilen: Manche Gründe sprechen nur gegen einen Wechsel jetzt (offener Bonus, Restlaufzeit, Preisgarantie), andere gegen einen bestimmten Wechsel (riskantes Angebot, falscher Tariftyp). Nur der erste Fall – ein Tarif am Marktniveau bei kleinem Verbrauch – spricht dauerhaft dafür, den Aufwand zu sparen.
Geringer Verbrauch: Grundpreis und Aufwand wiegen stärker
Je kleiner der Jahresverbrauch, desto stärker bestimmt der Grundpreis die Rechnung – und desto kleiner wird die mögliche Ersparnis. Ein Single-Haushalt mit 1.200 kWh profitiert von einem um drei Cent niedrigeren Arbeitspreis nur mit 36 Euro im Jahr. Verlangt der neue Anbieter gleichzeitig drei Euro mehr Grundpreis pro Monat, bleibt rechnerisch nichts übrig.
Die folgende Tabelle zeigt das Prinzip mit zwei frei gewählten Modelltarifen. Es sind keine realen Angebote, sondern Beispielwerte, die den Mechanismus sichtbar machen: Tarif A hat einen höheren Arbeitspreis und einen niedrigen Grundpreis, Tarif B ist es umgekehrt.
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Jahresverbrauch | Tarif A pro Jahr | Tarif B pro Jahr | Vorteil von B |
|---|---|---|---|
| 1.000 kWh | 460 € | 490 € | −30 € |
| 1.500 kWh | 630 € | 645 € | −15 € |
| 2.000 kWh | 800 € | 800 € | 0 € |
| 2.500 kWh | 970 € | 955 € | +15 € |
| 4.000 kWh | 1.480 € | 1.420 € | +60 € |
Der Gleichstand liegt in diesem Beispiel bei genau 2.000 kWh: Die 60 Euro höherer Grundpreis pro Jahr werden erst ab dieser Menge durch den niedrigeren Arbeitspreis ausgeglichen. Darunter ist der vermeintlich günstigere Tarif B teurer. Portale sortieren standardmäßig nach dem Gesamtpreis für den eingegebenen Verbrauch, deshalb ist eine realistische Verbrauchsangabe so wichtig. Die Verbraucherzentrale rät, den Verbrauch nicht zu hoch anzusetzen und den letzten Jahresverbrauch aus der Rechnung zu nehmen.[16]
Zur Größenordnung: Die durchschnittlich rund 95 Euro, die die Bundesnetzagentur für einen Wechsel bei 3.500 kWh nennt, lassen sich nicht einfach auf kleine Haushalte übertragen, weil die Behörde die Berechnungsgrundlage in ihrer Mitteilung nicht aufschlüsselt.[10] Redaktionelle Einordnung: Hängt die Ersparnis überwiegend am Arbeitspreis, schrumpft sie mit dem Verbrauch ungefähr proportional. Bei 1.200 kWh bleibt dann oft nur ein niedriger zweistelliger Betrag.

Der Aufwand ist klein – aber nicht null
Technisch ist der Wechsel heute einfach. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Lieferantenwechsels innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein; zusätzliche Kosten dürfen dir dafür nicht entstehen.[1] Das gilt für die Abwicklung zwischen Netzbetreiber und Lieferanten, nicht für deine Vertragsfristen. Die Bundesnetzagentur berichtete im März 2026 allerdings von Problemen auf der Verteilernetzebene, die Lieferantenwechsel erschweren.[10]
Der eigentliche Aufwand liegt bei dir: Angebote mit gleichen Annahmen vergleichen, Bedingungen lesen und speichern, Zählerstand zum Wechseltag dokumentieren, Kündigungs- und Lieferbestätigung kontrollieren, Schlussrechnung und Guthaben des alten Anbieters prüfen und später die Bonusauszahlung überwachen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Jahresrechnung darauf zu prüfen, ob der Bonus in der angekündigten Höhe gezahlt wurde – manche Anbieter zahlen erst nach Mahnung.[15] Der komplette Ablauf mit Unterlagen steht in unserem Ratgeber Stromanbieter wechseln: Ablauf, Fristen und Unterlagen.
Wie viel dir eine bis zwei Stunden Vergleich und Kontrolle wert sind, kann dir niemand vorgeben. Deshalb gibt es im folgenden Check keine feste Mindestersparnis, sondern deine persönliche Aufwandsschwelle: den Betrag, ab dem sich die Mühe für dich im ersten Jahr lohnt.
Lohnt-sich-Check: wechseln, warten oder nachfragen?
Trag die Preise deines aktuellen Tarifs und eines konkreten Angebots ein, dazu Bonus, Restlaufzeit, eine laufende Preisgarantie und deine Aufwandsschwelle. Der Check rechnet die Jahreskosten getrennt mit und ohne Bonus, zieht einen beim alten Anbieter noch offenen Bonus ab und leitet daraus eine Empfehlung ab. Die vorausgefüllten Zahlen sind Modellpreise, keine Live-Tarife.
Annahmen und Grenzen: Der Check rechnet mit konstanten Preisen über zwölf Monate und deinem Jahresverbrauch; Preisänderungen, Abschlagshöhe, Mindestverbrauch für Boni und regionale Netzentgelte prüft er nicht. „Vorsichtig“ rechnet nur einen Sofortbonus ein, „ausgewogen“ und „offensiv“ auch einen Bonus nach zwölf Monaten Belieferung. Der Balken zeigt, wie weit der Vorteil im ersten Jahr deine Aufwandsschwelle erreicht (halbe Länge = Schwelle). Keine Live-Tarife, keine verbindliche Empfehlung; Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen.
Die Ampel im Check ist bewusst streng. Ein Angebot, das nur durch den Bonus vorn liegt, erhält eine Empfehlung mit Wiedervorlage, weil der Vorteil im zweiten Jahr verschwinden oder ins Negative kippen kann. Wer diese Wiedervorlage systematisch nutzen will, findet die Rechnung über drei Jahre in unserem Ratgeber Stromanbieter jährlich wechseln.
Bonusverlust und Restlaufzeit richtig berücksichtigen
Ein Wechsel kostet dich Geld, wenn du damit einen noch nicht ausgezahlten Bonus beim aktuellen Anbieter verlierst oder vor Ablauf der Mindestlaufzeit nicht kündigen kannst. Beides lässt sich aus den Vertragsunterlagen ablesen – und beides spricht in der Regel nicht gegen den Wechsel an sich, sondern gegen den falschen Zeitpunkt.
Wann ein Bonus wirklich fließt
Die Verbraucherzentrale unterscheidet drei Formen: Der Neukundenbonus setzt häufig eine Belieferung von zwölf Monaten voraus, der Sofortbonus wird meist etwa 60 Tage nach Lieferbeginn gezahlt, und manche Anbieter verteilen den Bonus auf die Abschläge des ersten Jahres.[15] Die Falle steckt im Unterschied zwischen Vertragslaufzeit und Belieferung. Die Vertragslaufzeit beginnt oft mit dem Vertragsschluss, die Belieferung erst Wochen später. Wer nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit kündigt, kommt dann womöglich nicht auf zwölf Monate Belieferung – und der Bonus entfällt.[15]
Weitere Bedingungen können den Bonus kosten: ein Umzug im ersten Lieferjahr, ein Verbrauch unter einer Mindestmenge oder eine frühere Belieferung durch dasselbe Unternehmen. Manche Anbieter zahlen nur, wenn du in den letzten sechs Monaten nicht bei ihnen oder einer ihrer Vertriebsmarken Kunde warst.[15] Prozentuale Boni beziehen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale oft nur auf einen Teil der Kosten, etwa den Arbeitspreis oder den Nettobetrag.[15] Einen Schutz gibt es: Kündigst du berechtigt, zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung, darf der Anbieter den Bonus nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht einfach streichen.[15]
Fehlen nur noch wenige Wochen bis zur zwölfmonatigen Belieferung, ist Warten fast immer die bessere Wahl. Kündige so, dass das Vertragsende nach dem Stichtag liegt.
Dann bindet dich nur noch die Laufzeit. Prüfe, ob der Folgepreis gestiegen ist – Bonustarife sind ab dem zweiten Jahr oft deutlich teurer.
Hier ist der Vorteil schon geflossen, wird aber bei vorzeitigem Ende eventuell zurückgefordert. Die Bedingungen im Vertrag entscheiden.
Restlaufzeit und Kündigungsfrist
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, ist die Lage übersichtlich: Nach der Erstlaufzeit ist nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit zulässig, und die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat.[9] Die Erstlaufzeit selbst darf zwei Jahre nicht überschreiten; das ergibt sich aus der allgemeinen AGB-Regel für Dauerlieferverträge.[7] Ältere Verträge dürfen sich nach Angaben der Bundesnetzagentur noch um bis zu ein Jahr verlängern, mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten.[9] Wer also einen Vertrag aus dem Jahr 2021 nie gekündigt hat, sollte sein nächstes Vertragsende auf der letzten Rechnung nachsehen.
Läuft die Mindestlaufzeit noch, ist ein Wechsel im Regelfall erst zum Vertragsende möglich. Eine Ausnahme ist die Preiserhöhung: Ändert der Lieferant die Preise einseitig, muss er Haushaltskunden spätestens einen Monat vorher informieren, und du kannst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ohne Frist kündigen.[2] Bei einem Umzug gilt eine Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist, sofern der Anbieter dich am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Bedingungen weiterbeliefern kann oder will.[3] Welche Klauseln du vor einer Entscheidung im Vertrag nachlesen solltest, fasst unser Ratgeber Stromvertrag prüfen: Preisgarantie, Bonus und sieben Vertragsfallen zusammen.
Eine Kündigung in Textform genügt, also auch per E-Mail. Die Frist ist aber nur gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf beim Lieferanten eingegangen ist – das Absendedatum reicht nicht.[9]
Insolvenzrisiko: Was die Lieferstopps 2021/2022 gezeigt haben
Ein Wechsel lohnt sich nicht, wenn die Ersparnis von einem Anbieter abhängt, dessen Geschäftsmodell schon bei steigenden Einkaufspreisen kippen kann. Im Winter 2021/2022 haben das Hunderttausende Haushalte erlebt. Laut Bundesnetzagentur zeigten 2021 insgesamt 41 Strom- und Gaslieferanten die Beendigung ihrer Belieferung an, 2022 waren es 20.[25] Anfang Januar 2022 hatte die Behörde auf Anfrage noch 39 Anzeigen für 2021 genannt; der Unterschied zur späteren Jahreszahl erklärt sich aus dem Zeitpunkt der Abfrage.[24] Die Verbraucherzentrale schreibt, 2021 hätten fast doppelt so viele Anbieter Insolvenz angemeldet wie in den Vorjahren.[16]
Der bekannteste Fall ist Stromio. Der Discounter beendete seine Stromlieferverträge fristlos zum 21. Dezember 2021; Branchenexperten schätzten damals mehrere Hunderttausend betroffene Kunden.[23] Im selben Monat stellte auch der Gasanbieter gas.de die Belieferung ein. Die betroffenen Haushalte fielen in die Ersatzversorgung ihrer örtlichen Grundversorger – allein die EnBW musste nach Angaben der ZfK infolge des Lieferstopps rund 40.000 Neukunden in der Ersatzversorgung aufnehmen.[26] Die Preise für neu hinzukommende Kunden waren in dieser Phase teils extrem: Die Stadtwerke Düren verlangten in der Grund- und Ersatzversorgung zeitweise 99,75 Cent pro kWh und senkten den Preis zum 14. Januar 2022 auf 49,18 Cent.[28]
Juristisch ist der Fall inzwischen ein gutes Stück weiter. Die Verbraucherzentrale Hessen reichte im Mai 2022 eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Hamm ein (Az. I-2 MK 1/22).[20] Im Kern ging es um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigungen, die Stromio mit gestiegenen Rohstoffpreisen und dem Wegfall des Bilanzkreisvertrags begründet hatte.[8] Im Juni 2026 gab das Gericht der Verbraucherzentrale recht: Die Kündigung sei unwirksam gewesen; mehr als 4.600 Menschen hatten sich der Klage angeschlossen. Das Urteil war laut Bericht zunächst nicht rechtskräftig, und Zahlungen kommen nicht automatisch, sondern müssen einzeln geltend gemacht werden.[23] Für Betroffene heißt das: Selbst ein juristischer Erfolg bedeutet viereinhalb Jahre Wartezeit.
Dass das Thema nicht erledigt ist, zeigt ein aktueller Fall. Die Münch Energie GmbH & Co. KG kündigte ihren Kunden der Marke grüüün Anfang Oktober 2026 an, das Angebot zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Bundesnetzagentur leitete am 20. Oktober ein Aufsichtsverfahren ein, weil die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige spätestens drei Monate vor dem Beendigungstermin bis dahin nicht vorlag.[12] Die Verbraucherzentrale bezweifelt, dass laufende Verträge allein wegen der Geschäftsaufgabe vorzeitig enden können, und rät Betroffenen, der Einstellung schriftlich zu widersprechen.[17]
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Punkt | Folge | So begrenzt du das Risiko |
|---|---|---|
| Stromversorgung | Läuft weiter über den Grundversorger (Ersatzversorgung) | Nichts tun nötig, aber zügig einen neuen Vertrag wählen |
| Preis | Ersatzversorgungspreise dürfen höher sein und zweimal im Monat neu festgelegt werden | Ersatzversorgung endet spätestens nach drei Monaten; vorher wechseln |
| Vorauszahlungen und Guthaben | Im Insolvenzfall in der Regel verloren | Keine Vorkasse, zwölf statt elf Abschläge, realistische Abschlagshöhe |
| Noch nicht gezahlter Bonus | Kann bei Insolvenz ausfallen | Bonus nicht als sicheres Geld einplanen |
| Mehrkosten gegenüber dem Vertrag | Schadensersatz möglich, aber Einzelfall und oft langwierig | Unterlagen, Preisblatt und Kündigungsschreiben aufbewahren |
Die Rechtsgrundlage für die Tabelle: Bezieht ein Haushalt Strom, ohne dass ein Liefervertrag besteht, gilt er als vom Grundversorger beliefert. Für diese Ersatzversorgung darf der Grundversorger eigene, höhere Preise festlegen, sie zum 1. und 15. eines Monats ändern, und das Verhältnis endet spätestens drei Monate nach Beginn.[4] Nach einer Insolvenz sind Vorauszahlungen und Guthaben laut Verbraucherzentrale verloren; sie rät deshalb zu zwölf statt elf Abschlägen und einer Laufzeit von einem Jahr.[16] Ein Bonus kann ebenfalls ausfallen: Es gab Fälle, in denen Anbieter insolvent wurden, bevor Boni fällig waren.[15]
Woran du ein riskantes Angebot erkennst
Ein niedriger Preis allein beweist nichts. Die Verbraucherzentrale nennt aber Warnsignale: Preise deutlich unter dem Marktschnitt, die auf eine unwirtschaftliche Beschaffung hindeuten können, verspätet oder gar nicht gezahlte Boni, zurückgehaltene Guthaben, unzulässige Preiserhöhungen und schlechte Erreichbarkeit.[16] Länger am Markt tätige Anbieter haben nach ihrer Einschätzung oft erprobte Geschäftsmodelle. Wer vorsichtig ist, verzichtet auf das allerletzte Prozent Ersparnis und wählt einen Anbieter, der seine Preise über mehrere Jahre gehalten hat.
- Monatliche Abschläge passend zum Verbrauch
- Laufzeit von höchstens zwölf Monaten
- Preisgarantie mit klar benannten Ausnahmen
- Bonus an die Vertragslaufzeit gekoppelt
- Erreichbarer Kundenservice, klare Preisblätter
- Vorkasse oder Jahresvorauszahlung
- Abschläge deutlich über dem eigenen Verbrauch
- Preis weit unter allen anderen Angeboten
- Bonus mit vielen Ausschlussklauseln
- Gehäufte Beschwerden über ausbleibende Boni
Bestehende Preisgarantie: Wann Bleiben die bessere Wette ist
Läuft in deinem aktuellen Vertrag noch eine Preisgarantie zu einem günstigen Preis, ist Bleiben in steigenden Märkten oft die bessere Entscheidung. Die Garantie schützt dich vor Erhöhungen, während Neukundenpreise gerade anziehen. 2026 ist dafür ein Lehrbeispiel: Nach dem Anstieg der Großhandelspreise im März verteuerten sich die günstigsten Neukundentarife laut Verivox um rund 16 Prozent, Bestandskunden blieben zunächst verschont.[29]
Allerdings ist Preisgarantie nicht gleich Preisgarantie. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass im Kleingedruckten oft steht, dass Erhöhungen bei Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergegeben werden dürfen; abgedeckt sind von jeder Garantie die Beschaffungskosten.[16] Wie eng Gerichte die Begriffe auslegen, zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin von 2023: Ein Anbieter hatte mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ geworben, die Erhöhungen wegen gestiegener Beschaffungskosten ausschließen sollte, und dann die Preise mit gestiegener Nachfrage am Strommarkt begründet. Das Gericht stufte das als irreführend ein (Az. 97 O 46/22).[19]
Praktisch heißt das: Notiere das Garantieende und vergleiche rund vier bis sechs Wochen vorher. Ein Angebot, das heute nur wenige Euro günstiger ist, aber keine oder eine kürzere Garantie hat, kann sich in zwei Monaten als teurer erweisen. Erhöht dein Anbieter nach Ablauf der Garantie, greift das Sonderkündigungsrecht; die Mitteilung muss dich als Haushaltskunde spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden erreichen.[2]
Wenn die Grundversorgung die bessere Wahl ist
Die Grundversorgung ist im Durchschnitt meist teurer als ein Sondervertrag – aber nicht immer, und sie hat einen Vorteil, den kein Bonus ersetzt: Du kannst sie jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.[5] Die Kündigung braucht Textform, der Grundversorger muss sie unverzüglich bestätigen und darf dafür kein Entgelt verlangen.[5] Preisänderungen muss er mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt geben; du kannst dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen.[6] Laut Monitoringbericht 2025 entfielen 2024 rund 22 Prozent der an Haushalte gelieferten Strommenge auf die Grundversorgung.[11]
Dass die Grundversorgung günstiger sein kann, ist kein theoretischer Fall. Mitte Oktober 2022, auf dem Höhepunkt der Energiekrise, lag der Strompreis in der Grundversorgung laut Verivox bei durchschnittlich 37 Cent pro kWh, während Neukundentarife 56 Cent kosteten. Erst im Januar 2023 drehte sich das Verhältnis wieder: Grundversorgung rund 47 Cent, Neukunden knapp 43 Cent.[27] Die amtliche Bestandskundenstatistik zeigt dieselbe Umkehr: Zum 1. April 2022 lagen Verträge bei anderen Lieferanten mit durchschnittlich 37,22 Cent über der Grundversorgung mit 35,70 Cent. Ein Jahr später war die Grundversorgung mit 47,88 Cent wieder teurer als Verträge bei anderen Lieferanten mit 43,99 Cent; zum 1. April 2025 standen 44,93 Cent gegen 38,20 Cent.[11] Redaktionelle Einordnung: Grundversorger beschaffen ihren Strom in der Regel längerfristig und geben Preissprünge am Großhandel deshalb verzögert weiter – nach oben wie nach unten.
Heute ist die Grundversorgung im Bundesschnitt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale wieder teuer; Sonderverträge seien tendenziell günstiger.[16] Ein Verbleib kann sich trotzdem lohnen, wenn du in Kürze umziehst, einen Nachmieter suchst, auf eine Photovoltaikanlage wartest oder eine unsichere Phase am Markt abwarten willst. Die volle Flexibilität hat dann einen Preis, den du kennen solltest. Die Gegenüberstellung mit Rechenbeispielen steht in unserem Ratgeber Strom-Grundversorgung oder Sondertarif.
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Merkmal | Grundversorgung | Sondervertrag (ab 1.3.2022) | Ersatzversorgung |
|---|---|---|---|
| Kündigung durch dich | jederzeit, 2 Wochen Frist | zum Ende der Erstlaufzeit, danach max. 1 Monat Frist | endet mit neuem Vertrag |
| Maximale Laufzeit | unbefristet | Erstlaufzeit max. 2 Jahre | höchstens 3 Monate |
| Preisänderung | Bekanntgabe mind. 6 Wochen vorher, Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden | Mitteilung spätestens 1 Monat vorher, Kündigung ohne Frist zum Wirksamwerden | Neufestsetzung zum 1. und 15. eines Monats |
| Bonus | nein | je nach Tarif | nein |
| Preisniveau 2026 | im Bundesschnitt meist höher | tendenziell günstiger | darf höher als Grundversorgung sein |
Ökostrom-Qualität: Wechsel ohne ökologischen Zusatznutzen
Wer nur wegen des Ökostrom-Etiketts wechselt, erreicht oft weniger als gedacht – ein Wechsel für die Umwelt lohnt sich vor allem, wenn das neue Produkt einen nachweisbaren Zusatznutzen hat. Rechtlich ist Ökostrom über Herkunftsnachweise definiert. Jeder Nachweis steht für eine Megawattstunde erneuerbar erzeugten Strom; der Lieferant muss für die verkaufte Menge entsprechend viele Nachweise im Register des Umweltbundesamts entwerten.[14]
Das Problem: In manchen europäischen Ländern wird mehr erneuerbarer Strom erzeugt, als über Ökostromtarife nachgefragt wird. Ein Ökostromtarif schafft deshalb nicht zwingend zusätzlichen Ausbau.[14] Die Nachweise stammen nach Angaben der Verbraucherzentrale meist aus dem Ausland, etwa aus Norwegen oder Österreich, und kosten nur einen Bruchteil eines Cents – deshalb ist Ökostrom oft nicht teurer als Graustrom.[18] Das Umweltbundesamt empfiehlt geprüfte Labels, nämlich das Grüner Strom Label und EnergieVision – Das Ökostromsiegel (vormals ok-power).[14]
Daraus folgen zwei Fälle, in denen ein Wechsel wenig bringt. Erstens: Du hast bereits einen Tarif mit einem dieser Labels; ein anderer Ökostromtarif ohne Label wäre ein Rückschritt, selbst wenn er ein paar Euro billiger ist. Zweitens: Du wechselst nur innerhalb desselben Anbieters vom Grau- in einen Ökostromtarif. Das UBA rät, die Stromkennzeichnung des Unternehmens zu prüfen; verkauft es überwiegend fossilen Strom, bringt ein Wechsel zu einem Lieferanten mit viel erneuerbarem Strom mehr als ein Ökotarif beim selben Haus.[14] Den Zusatznutzen eines Labels beziffert die Verbraucherzentrale meist auf einen kleinen Betrag, bei einem Cent pro kWh etwa 30 Euro im Jahr für einen Durchschnittshaushalt.[18] Wer mehr bewirken will, investiert direkt – etwa in ein Balkonkraftwerk mit Speicher oder eine eigene Anlage, deren Photovoltaik-Kosten sich mit dem eigenen Verbrauch gegenrechnen lassen.
Wärmepumpen-, Heizstrom- und gekoppelte Verträge gesondert prüfen
Bei Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und anderen Anlagen mit eigenem Zähler passt der übliche Haushaltsstromvergleich nicht – ein Wechsel lohnt sich nur, wenn der neue Tarif genau für diesen Zähler und dieses Netzgebiet angeboten wird. Der Grund liegt in den Netzentgelten. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG gibt es reduzierte Netzentgelte in drei Modulen, und nicht jeder Lieferant bildet sie gleich ab.
Laut Bundesnetzagentur bringt Modul 1 eine pauschale Reduzierung von 110 bis 190 Euro pro Jahr, je nach Netzgebiet (Stand 2023). Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent, setzt aber einen separaten Zähler voraus. Modul 3 mit zeitvariablen Netzentgelten ist seit April 2025 zusätzlich zu Modul 1 möglich, wenn ein intelligentes Messsystem vorhanden ist.[13] Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Weitergabe der Modul-1-Entlastung durch den Versorger freiwillig ist; sie rät, sich diese vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen zu lassen.[21]
Für Bestandsanlagen gelten Übergänge. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 mit vereinbarter Steuerung in Betrieb gingen, werden spätestens ab 1. Januar 2029 in die neue Regelung überführt; für Nachtspeicherheizungen gelten die bisherigen Regeln dauerhaft.[13] Ein Wechsel kann sich deshalb ausgerechnet dann nicht lohnen, wenn er den Zähler, das Modul oder die Netzentgeltreduzierung verändert – etwa wenn ein neuer Anbieter nur Haushaltsstrom für die zweite Zählstelle anbietet. Wie sich Netzentgelte und Einspeiseregeln weiterentwickeln, ordnen wir im Beitrag zum Solar-Aufschlag 2029 ein.
Gemeinsamer Zähler, separater Wärmepumpenzähler oder Doppeltarifzähler: Nur Angebote für genau diese Konstellation sind vergleichbar.
Lass dir bestätigen, welches § 14a-Modul gilt und wie die Netzentgeltreduzierung in der Rechnung ausgewiesen wird.
Strom mit Gerät, Prämie, Wallbox oder Zusatzvertrag: Die Verbraucherzentrale rät, Tarif und Prämie getrennt nachzurechnen und Zusatzverträge einzeln zu prüfen.
Gekoppelte Verträge verdienen dieselbe Skepsis. Ein Stromtarif mit Smartphone, Fahrrad oder Haushaltsschutzbrief ist oft teurer als ein guter Tarif plus separat gekaufte Prämie.[15] Ein Wechsel darf zwar keine zusätzlichen Kosten verursachen, ausdrücklich auch bei gebündelten Angeboten[1] – das gilt aber für die Wechselabwicklung, nicht für Laufzeiten eines mitgekauften Zusatzvertrags. Wer eine Wärmepumpe betreibt, senkt die Kosten häufig wirksamer über die Heizungseinstellung als über den Tarif; Hinweise dazu stehen in unserem Ratgeber Heizkosten sparen. Auch eine Photovoltaikanlage mit Speicher verändert die Rechnung, weil der zugekaufte Strom dann nur noch einen Teil des Verbrauchs deckt.
Wann ein interner Tarifwechsel genügt
Bietet dein bisheriger Anbieter einen günstigeren Tarif an, ist der interne Wechsel oft die bequemere und kaum schlechtere Lösung. Viele Haushalte nutzen ihn bereits: 2024 stellten laut Bundesnetzagentur über 3,3 Millionen Haushaltskunden ihren Vertrag beim bisherigen Lieferanten um, zusätzlich zu rund 7,1 Millionen Lieferantenwechseln.[11]
Der Vorteil liegt im geringeren Aufwand: kein neuer Kundenvertrag mit fremden Bedingungen, keine Schlussrechnung mit Guthabenrisiko, keine neue Bonität-Prüfung. Der Nachteil: Neukundenboni sind in der Regel ausgeschlossen. Manche Anbieter definieren Neukunden so, dass du in den letzten sechs Monaten nicht bei ihnen oder einer ihrer Marken beliefert worden sein darfst.[15] Ein interner Wechsel bringt deshalb meist nur die Differenz bei Arbeits- und Grundpreis – und genau die ist die Größe, die auch beim Anbieterwechsel ab dem zweiten Jahr übrig bleibt.

Rechne ein konkretes Angebot eines anderen Lieferanten für deine Postleitzahl und deinen Verbrauch – ohne Bonus. Das ist deine Verhandlungsbasis.
Frag in Textform nach dem günstigsten Tarif für Bestandskunden, nach Laufzeit, Preisgarantie und ob eine neue Mindestlaufzeit beginnt.
Vergleiche Jahreskosten, Garantie und Kündigungsfrist des internen Angebots mit dem externen Angebot ohne Bonus.
Lass dir den neuen Tarif mit Startdatum, Preisen und Laufzeit bestätigen und prüfe die erste Abschlagsanpassung.
Achte darauf, dass der interne Wechsel nicht unbemerkt eine neue Erstlaufzeit von bis zu zwei Jahren startet, wenn du eigentlich monatlich kündbar bist. Für Bündeltarife oder Wärmepumpenstrom gilt dasselbe wie beim Anbieterwechsel: Bedingungen für den jeweiligen Zähler prüfen. Das Prinzip kennst du womöglich aus anderen Verträgen – auch bei der Kfz-Versicherung lohnt es sich, vor dem Wechsel das eigene Haus nach einem besseren Tarif zu fragen.
Entscheidungscheck: wechseln, warten oder Bedingungen nachfragen
Am Ende stehen drei saubere Optionen: wechseln, wenn die Ersparnis ohne Risiko deine Schwelle übersteigt; warten, wenn Bonus, Laufzeit oder Garantie dagegen sprechen; nachfragen, wenn die Differenz klein ist. Die folgenden Karten ordnen die Fälle, die Checkliste darunter hilft bei der Vorbereitung.
Die Ersparnis ohne Bonus erreicht deine Aufwandsschwelle, du bist kündbar, kein Bonus verfällt, und das Angebot verlangt keine Vorkasse.
Nur der Bonus macht das Angebot attraktiv. Das ist in Ordnung, wenn du nach zwölf Monaten Belieferung wieder vergleichst und kündigst.
Mindestlaufzeit oder Preisgarantie laufen noch, ein Bonus steht kurz vor der Auszahlung oder der Markt steigt gerade. Termin notieren und dann neu rechnen.
Die Differenz liegt unter deiner Schwelle oder du hast einen Sonderzähler. Ein interner Tarifwechsel oder eine schriftliche Klärung reicht oft.
0 von 10 erledigt
Für wen sich ein Wechsel eher nicht lohnt
Am wenigsten profitieren Haushalte mit sehr kleinem Verbrauch, etwa Singles in kleinen Wohnungen, Wochenendpendler oder Ferienwohnungen. Ähnlich sieht es bei Kundinnen und Kunden aus, die vor kurzem einen guten Tarif mit Preisgarantie abgeschlossen haben. Wer dagegen seit Jahren unverändert in der Grundversorgung oder einem längst ausgelaufenen Bonustarif steckt, sollte das Ergebnis des Checks sehr ernst nehmen – hier liegen die größten Unterschiede. Für Haushalte mit Wärmepumpe oder Nachtspeicher lohnt sich der Wechsel häufig auch, aber nur nach einem Vergleich der passenden Spezialtarife.
Typische Denkfehler bei der Entscheidung
- Bonus als Dauerrabatt verbuchen. Ein Neukundenbonus gilt einmal; der Folgepreis entscheidet über das zweite Jahr.
- Mit dem falschen Ausgangspreis rechnen. Die Portalersparnis gegenüber der Grundversorgung ist nicht deine Ersparnis, wenn du längst einen Sondertarif hast.
- Verbrauch zu hoch angeben. Ein überschätzter Verbrauch lässt Tarife mit hohem Grundpreis günstiger erscheinen, als sie sind.
- Vertragsbeginn und Lieferbeginn verwechseln. Für viele Boni zählen zwölf Monate Belieferung, nicht zwölf Monate Vertrag.
- Vorkasse akzeptieren. Geld, das vor der Lieferung gezahlt ist, ist im Pleitefall am stärksten gefährdet.
- Sonderzähler übersehen. Ein Haushaltsstromtarif auf dem Wärmepumpenzähler kann die Netzentgeltreduzierung kosten.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Stromwechsel nicht?
Wenn die Ersparnis ohne Bonus kleiner ist als der Aufwand, der dir wichtig ist, oder wenn du durch den Wechsel etwas verlierst: einen noch offenen Bonus, eine laufende Preisgarantie zu gutem Preis oder einen passenden Wärmepumpen- oder Heizstromtarif. Auch ein Angebot mit Vorkasse oder deutlich unter Marktniveau kann den Wechsel unattraktiv machen, weil das Ausfallrisiko steigt.
Lohnt sich ein Stromwechsel bei sehr niedrigem Verbrauch?
Oft nur wenig. Bei rund 1.000 bis 1.500 kWh im Jahr bestimmt der Grundpreis einen großen Teil der Rechnung, und ein niedrigerer Arbeitspreis bringt nur wenige Euro. Sinnvoll ist es, gezielt nach Tarifen mit niedrigem Grundpreis zu suchen und nur dann zu wechseln, wenn die Ersparnis ohne Bonus deine persönliche Schwelle erreicht.
Soll ich mit dem Wechsel bis zur Bonusauszahlung warten?
Ja, wenn der Bonus beim aktuellen Anbieter an eine Belieferungsdauer geknüpft ist und diese bald erreicht wird. Viele Neukundenboni setzen zwölf Monate Belieferung voraus, nicht zwölf Monate Vertragslaufzeit. Kündige so, dass das Vertragsende nach diesem Stichtag liegt, und prüfe danach die Jahresrechnung auf die Auszahlung.
Kann ich beim gleichen Anbieter in einen günstigeren Tarif wechseln?
Ja, viele Anbieter bieten Bestandskunden andere Tarife an; 2024 stellten laut Bundesnetzagentur über 3,3 Millionen Haushaltskunden ihren Vertrag beim bisherigen Lieferanten um. Neukundenboni gibt es dabei in der Regel nicht. Achte darauf, ob mit dem neuen Tarif eine neue Mindestlaufzeit beginnt, und lass dir Preise und Laufzeit in Textform bestätigen.
Was passiert, wenn mein neuer Stromanbieter pleitegeht?
Der Strom fließt weiter, weil der örtliche Grundversorger automatisch die Ersatzversorgung übernimmt, höchstens für drei Monate. Die Ersatzversorgung kann teurer sein. Vorauszahlungen, Guthaben und noch nicht gezahlte Boni sind im Insolvenzfall in der Regel verloren; Schadensersatz für Mehrkosten ist möglich, muss aber einzeln durchgesetzt werden.
Ist die Grundversorgung jemals günstiger als ein Sondertarif?
Ja, zeitweise. Mitte Oktober 2022 lag die Grundversorgung laut Verivox im Schnitt bei 37 Cent pro kWh, Neukundentarife bei 56 Cent. Im Normalfall ist die Grundversorgung teurer, bietet aber eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.
Lohnt sich der Wechsel, wenn mein Tarif noch eine Preisgarantie hat?
Meist nicht vor Garantieende, wenn dein garantierter Preis wettbewerbsfähig ist. Die Garantie schützt dich vor Erhöhungen, während Neukundenpreise steigen können. Lies nach, ob es sich um eine eingeschränkte Garantie handelt, bei der Steuern, Abgaben oder Umlagen weitergegeben werden dürfen, und vergleiche einige Wochen vor dem Ende.
Welche Sonderzähler brauchen gesonderte Angebote?
Separate Zähler für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sowie Doppeltarifzähler mit Hoch- und Niedertarif. Für sie gelten eigene Netzentgelte, teils mit Reduzierung. Vergleiche nur Tarife, die der Anbieter ausdrücklich für diesen Zähler und dein Netzgebiet anbietet.
Lohnt sich ein Wechsel nur wegen Ökostrom?
Nur, wenn der neue Tarif einen nachweisbaren Zusatznutzen hat. Herkunftsnachweise allein sorgen nicht zwingend für zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien. Das Umweltbundesamt empfiehlt das Grüner Strom Label und EnergieVision (vormals ok-power); sinnvoll ist auch ein Lieferant, dessen gesamter Strommix überwiegend erneuerbar ist.
Wie schnell ist ein Stromwechsel heute möglich?
Technisch innerhalb von 24 Stunden: Seit dem 1. Januar 2026 muss der Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG binnen 24 Stunden vollzogen werden und an jedem Werktag möglich sein. Deine Kündigungsfristen bleiben davon unberührt – aus einem laufenden Sondervertrag kommst du weiterhin nur zum Laufzeitende oder per Sonderkündigung heraus.
Fazit: Erst den eigenen Vertrag prüfen, dann wechseln
Ein Stromwechsel ist kein Selbstzweck. Er lohnt sich nicht, wenn die Ersparnis ohne Bonus unter deiner Aufwandsschwelle liegt, wenn ein offener Bonus, eine Restlaufzeit oder eine gute Preisgarantie dagegen spricht oder wenn das billigere Angebot mit Vorkasse und Ausfallrisiko erkauft wird. Bei kleinem Verbrauch und Sonderzählern ist die Lücke oft kleiner als gedacht; ein interner Tarifwechsel reicht dann häufig. Wer dagegen seit Jahren in der Grundversorgung oder einem teuren Folgetarif steckt, sollte den Wechsel nicht aufschieben.
TransparenzQuellen und Datenbasis29 Einträge
Artikelstand: 3. November 2026. Der Monitoringbericht 2025 wurde am 3. November 2026 im Volltext nachgeprüft, die übrigen Quellen am 2. November 2026 abgerufen. Die Ziffern im Text führen zu den Belegen. Gesetze und Behördenangaben stehen vorn, Verbraucherschutz und Verbände danach, Fach- und Marktquellen am Ende; Portaldaten sind als Marktquelle gekennzeichnet.
- § 20a EnWG – Lieferantenwechsel (24-Stunden-Wechsel ab 1.1.2026, keine Zusatzkosten) (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html ↩ Zum Text - § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern, Abs. 5 Preisänderung und Kündigungsrecht (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html ↩ Zum Text - § 41b EnWG – Vertragsbeendigung bei Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html ↩ Zum Text - § 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__38.html ↩ Zum Text - § 20 StromGVV – Kündigung der Grundversorgung (Verordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__20.html ↩ Zum Text - § 5 StromGVV – Preisänderungen in der Grundversorgung (Verordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__5.html ↩ Zum Text - § 309 Nr. 9 BGB – Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen in AGB (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html ↩ Zum Text - Oberlandesgericht Hamm – Pressemitteilung zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio, 16. April 2026 (Gericht)
https://www.justiz.nrw/presse/2026-04-16-2 ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur – Verbraucherportal: Kündigung von Energielieferverträgen (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur – Pressemitteilung: Neue Daten zu Lieferantenwechseln, 11. März 2026 (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260311_SMARD.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt – Monitoringbericht Energie 2025, Stand 26.01.2026, Einzelhandel Strom, S. 25–28, 155–158 und 174 (Behörde, PDF)
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur – Pressemitteilung: Aufsichtsverfahren gegen Energielieferanten (grüüün), 20. Oktober 2026 (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20261020_VerfahrenEnergie.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur – Verbraucherportal: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html ↩ Zum Text - Umweltbundesamt – Umwelttipps: Ökostrom, aktualisiert 15. Oktober 2026 (Behörde)
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/oekostrom ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – Was Sie bei Bonus-Tarifen für Strom und Gas beachten sollten, Stand 5. August 2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/was-sie-bei-bonustarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-6435 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – So klappt der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter, Stand 21. August 2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-klappt-der-wechsel-zu-einem-neuen-energieanbieter-85945 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – Grüüün stellt Stromlieferung ein: Darf ein Anbieter laufende Verträge einfach beenden?, Stand 22. Oktober 2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/node/126671 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – Ist ein Tarif mit Ökostrom und Ökogas überhaupt sinnvoll?, Stand 24. Oktober 2024 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/node/8207 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – Urteilsdatenbank: Irreführende Werbung mit „eingeschränkter Preisgarantie“ (LG Berlin, 19. April 2023) (Verbraucherschutz/Urteil)
https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/energie/irrefuehrende-werbung-mit-eingeschraenkter-preisgarantie-85733 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale – Verbandsklagen: Klage gegen Stromio (Musterfeststellungsklage, OLG Hamm) (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen/klage-gegen-stromio-89222 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz – Fördermittel und Entlastungen für Wärmepumpen im Betrieb, Stand 12. Februar 2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2026-03/260319-en-fordermittel-fur-warmepumpen-im-betrieb-vzrlp.pdf ↩ Zum Text - BDEW – Strompreisanalyse Oktober 2026 (Branchenverband)
https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_102026_1.pdf ↩ Zum Text - hessenschau.de – Stromio verliert vor Gericht, Sammelkläger hoffen auf Geld, 19. Juni 2026 (Medium)
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/stromio-verliert-vor-gericht—sammelklaeger-hoffen-auf-geld-v1,stromio-sammelklage-100.html ↩ Zum Text - ZfK – Lieferstopps: Strom- und Gasanbieter geben auf, 4. Januar 2022 (Fachmedium)
https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/lieferstopps-strom-gasanbieter-geben-auf ↩ Zum Text - ZfK – Trotz Energiekrise: Zahl der Liefereinstellungen um Hälfte gesunken, 9. Januar 2023 (Fachmedium, Zahlen der Bundesnetzagentur)
https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/energiekrise-lieferstopps-60-prozent ↩ Zum Text - ZfK – Stromio, Gas.de, Grünwelt: Schadensersatz für Kunden, 12. September 2022 (Fachmedium)
https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/stromio-gasde-gruenwelt-schadensersatz-kunden ↩ Zum Text - ZfK – Verivox: Neukundentarife im Schnitt wieder günstiger als Grundversorgung, 13. Januar 2023 (Fachmedium, Verivox-Daten)
https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/verivox-neukundentarife-grundversorgung ↩ Zum Text - ZfK – Grundversorger senken Preise für Neukunden, 14. Januar 2022 (Fachmedium)
https://www.zfk.de/unternehmen/nachrichten/grundversorgung-stadtwerke-preise-neukunden ↩ Zum Text - dpa-AFX / Deutsche Börse – Verivox: Strompreise für Neukunden um 16 Prozent gestiegen, 25. März 2026 (Marktquelle)
https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/Verivox-Strompreise-fuer-Neukunden-um-16-Prozent-gestiegen-8ed48830-b976-4ff9-afec-9f6f11009009 ↩ Zum Text
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