Strom · Tarifwechsel · November 2026
Stromwechsel-Ersparnis berechnen: mit und ohne Bonus
- Jahreskosten statt Cent-Werbung vergleichen
- Bonus getrennt und nur bei erfüllten Bedingungen
- Folgejahr ohne Bonus gleich mitrechnen
Was ein Stromwechsel wirklich bringt, zeigt erst die Gegenüberstellung zweier Jahreskosten beim selben Verbrauch – einmal ohne Bonus, einmal mit dem Bonus, den du tatsächlich bekommst. Vergleichsportale sortieren standardmäßig nach dem Preis im ersten Jahr und rechnen Neukunden- und Sofortboni gleich mit ein. Das ist bequem, verzerrt aber den Blick: Ein Tarif kann im ersten Jahr vorne liegen, weil ein dreistelliger Bonus einen hohen Arbeitspreis überdeckt, und im zweiten Jahr teurer sein als dein bisheriger Vertrag.
Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, wie du die Nettoersparnis eines Tarifwechsels selbst ausrechnest. Du erfährst, welche Zahlen auf der Jahresabrechnung stehen müssen, wie du Cent je Kilowattstunde und monatlichen Grundpreis in Euro pro Jahr umrechnest, wann ein Bonus in die Rechnung gehört und wann nicht, und warum das Folgejahr über den Sinn eines Wechsels oft mehr verrät als das erste. Der Ersparnisrechner erledigt die Arithmetik, das Rechenbeispiel macht jede Annahme sichtbar. Marktzahlen von Bundesnetzagentur, Statistischem Bundesamt und BDEW sowie Indizes von Vergleichsportalen ordnen das Ergebnis ein – Letztere ausdrücklich als Marktquelle.
Wie der Wechsel selbst abläuft, welche Fristen gelten und welche Unterlagen der neue Anbieter braucht, behandelt ein eigener Beitrag zum Ablauf beim Stromanbieterwechsel. Hier geht es ausschließlich um die Frage, ob sich der Wechsel rechnet.
Stand: . Datenbasis: EnWG und BGB in der aktuellen Fassung, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt (Monitoringbericht 2025, Stand 26. Januar 2026), Verbraucherservice der Bundesnetzagentur, Destatis (1. Halbjahr 2026), BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026, Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest sowie Marktdaten von Verivox und StromAuskunft. Alle Tarifwerte im Rechner und in den Beispielen sind frei gewählte Modellpreise, keine Angebote. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung.

Das Wichtigste in 20 Sekunden
Beide Tarife werden mit deinem tatsächlichen Jahresverbrauch und über zwölf Monate gerechnet. Nur dann sind die Euro-Beträge vergleichbar.
Rechne die Ersparnis ohne Bonus und getrennt die Ersparnis mit berechtigtem Bonus. Trägt nur der Bonus die Ersparnis, ist der Tarif ein Einjahresgeschäft.
Nach der Preisgarantie gilt oft ein höherer Preis, ein Bonus fällt weg. Die Zweijahresbilanz zeigt, ob du nach zwölf Monaten erneut wechseln musst.
Ein Neukundenbonus wird häufig erst nach zwölf Monaten Belieferung fällig und kann bei Umzug, früher Kündigung oder geringerem Verbrauch entfallen oder gekürzt werden.
Welche Zahlen du aus der Jahresabrechnung brauchst
Für eine belastbare Ersparnisrechnung brauchst du vier Werte: deinen Jahresverbrauch in Kilowattstunden, den aktuellen Arbeitspreis, den aktuellen Grundpreis und das Vertragsende. Alle vier stehen auf deiner letzten Jahresabrechnung, denn das Energiewirtschaftsgesetz schreibt sie dort vor. Nach § 40 EnWG muss die Rechnung unter anderem den Anfangs- und Endzählerstand, den ermittelten Verbrauch, die geltenden Preise, die Vertragsdauer sowie den nächstmöglichen Kündigungstermin samt Kündigungsfrist enthalten.[1] Außerdem vergleicht sie deinen Verbrauch mit dem Vorjahr und mit Vergleichskundengruppen – ein schneller Plausibilitätscheck, ob das letzte Jahr typisch war.
Der Arbeitspreis ist der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, meist in Cent je kWh angegeben. Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Festbetrag, den Versorger je Monat oder je Jahr ausweisen. Achte darauf, ob die Beträge brutto, also inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, oder netto angegeben sind. Für den Vergleich mit Neukundenangeboten brauchst du Bruttowerte, denn Tarifrechner zeigen Endkundenpreise. Steuern, Umlagen, Netzentgelte und Messentgelte muss die Rechnung gesondert ausweisen, soweit sie im Preis enthalten sind.[1]
Steht als Differenz der Zählerstände auf der Rechnung. Lag der Abrechnungszeitraum nicht bei zwölf Monaten, rechne auf ein Jahr hoch oder nimm den Durchschnitt zweier Abrechnungen.
Gab es im Abrechnungszeitraum eine Preisänderung, weist die Rechnung zwei Zeilen aus. Für die Zukunft zählt der zuletzt gültige Preis, nicht der Mischwert.
Manche Versorger nennen den Grundpreis pro Jahr, andere pro Monat oder pro Tag. Rechne alles auf zwölf Monate um, bevor du vergleichst.
Bestimmt, ab wann der neue Tarif frühestens gilt. Liegt dein Vertragsende weit in der Zukunft, sinkt die Ersparnis im laufenden Jahr entsprechend.
Fehlt dir die Rechnung oder bist du gerade umgezogen, helfen Durchschnittswerte als Startpunkt. Der Stromspiegel für Deutschland nennt für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ohne elektrische Warmwasserbereitung rund 1.200 kWh für eine Person, 1.900 kWh für zwei, 2.400 kWh für drei und 2.600 kWh für vier Personen; im Einfamilienhaus liegen die Durchschnitte bei 1.800, 2.700, 3.500 und 3.800 kWh.[15] Das sind Mittelwerte, keine Zielwerte – eine Wärmepumpe, ein E-Auto an der Wallbox oder ein Durchlauferhitzer verschieben den Bedarf erheblich. Für die Rechnung gilt deshalb: so genau wie möglich mit dem eigenen Verbrauch, nur im Notfall mit einem Durchschnitt.
Wer eigenen Solarstrom nutzt, rechnet ausschließlich mit dem Netzbezug, also mit dem Strom, der tatsächlich über den Zähler aus dem Netz kommt. Ein Balkonkraftwerk oder eine Dachanlage mit Speicher kann diesen Wert deutlich senken und damit auch die absolute Ersparnis eines Tarifwechsels. Wie stark, hängt von Anlagengröße und Eigenverbrauch ab; die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber zu Photovoltaik mit Speicher.
Arbeitspreis und Grundpreis in Jahreskosten umrechnen
Die Jahreskosten ergeben sich aus Verbrauch mal Arbeitspreis plus zwölf Monatsgrundpreisen plus einmaligen Kosten, abzüglich eines Bonus, den du sicher erhältst. Weil der Arbeitspreis in Cent und der Grundpreis in Euro angegeben ist, teilst du das Produkt aus Verbrauch und Arbeitspreis durch 100. Klingt banal, ist aber die häufigste Fehlerquelle beim Vergleich von Tarifen im Kopf.
Ein Beispiel mit Modellwerten: Bei 3.500 kWh und einem Arbeitspreis von 35,90 Cent kostet der Verbrauch 3.500 × 35,90 ÷ 100 = 1.256,50 Euro. Dazu kommen zwölf Grundpreise von 13,50 Euro, also 162 Euro. Die Jahreskosten liegen bei 1.418,50 Euro, das entspricht 118,21 Euro im Monat. Teilst du die Jahreskosten durch den Verbrauch, erhältst du den effektiven Preis je kWh inklusive Grundpreis, hier 40,53 Cent. Mit diesem Wert lassen sich Tarife mit unterschiedlicher Gewichtung von Grund- und Arbeitspreis auf einen Blick vergleichen – aber nur für genau diesen Verbrauch.
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Preisunterschied | 1.500 kWh | 2.500 kWh | 3.500 kWh | 5.000 kWh |
|---|---|---|---|---|
| 1 ct/kWh Arbeitspreis | 15 € | 25 € | 35 € | 50 € |
| 3 ct/kWh Arbeitspreis | 45 € | 75 € | 105 € | 150 € |
| 5 ct/kWh Arbeitspreis | 75 € | 125 € | 175 € | 250 € |
| 1 € Grundpreis je Monat | 12 € | 12 € | 12 € | 12 € |
| 5 € Grundpreis je Monat | 60 € | 60 € | 60 € | 60 € |
Die Tabelle zeigt den Kern jedes Vergleichs: Der Arbeitspreis wirkt mit dem Verbrauch, der Grundpreis nicht. Bei kleinem Verbrauch fällt ein höherer Grundpreis stark ins Gewicht, bei großem Verbrauch entscheidet fast nur der Arbeitspreis. Wie stark der Grundpreis kleine Haushalte belastet, zeigt die amtliche Statistik: Im ersten Halbjahr 2026 zahlten private Haushalte im Schnitt 37,97 Cent je kWh inklusive Grundpreis, Haushalte mit weniger als 1.000 kWh Jahresverbrauch dagegen 57,99 Cent.[10] Der Unterschied entsteht vor allem dadurch, dass sich der feste Grundpreis auf weniger Kilowattstunden verteilt.
Prüfe außerdem, ob der Grundpreis den Messstellenbetrieb enthält. Nach § 41 EnWG muss der Vertrag angeben, ob Messentgelte enthalten sind.[2] Die Verbraucherzentrale rät, im Tarifrechner darauf zu achten, dass die Zählerkosten im Preis enthalten sind; bei modernen Messeinrichtungen könnten sonst bis zu 25 Euro pro Jahr zusätzlich anfallen.[13] Diese Kosten gehören in die Formel – als Grundpreisanteil, wenn sie laufend anfallen, als Einmalkosten, wenn ein Anbieter etwa eine Aktivierungsgebühr verlangt.
Rechne selbst: Stromwechsel mit und ohne Bonus
Trag deinen Jahresverbrauch, die Preise deines aktuellen Tarifs und die Preise des neuen Angebots ein. Der Rechner zeigt Jahres- und Monatskosten, die Ersparnis ohne Bonus und mit berechtigtem Bonus, das Folgejahr nach Ablauf der Preisgarantie und die Zweijahresbilanz. Weichen Grund- und Arbeitspreis gegenläufig ab, nennt er den Verbrauch, ab dem der neue Tarif günstiger ist. Alle Preise brutto eintragen.
Annahmen und Grenzen: Der Rechner arbeitet mit Bruttopreisen, gleichem Verbrauch in beiden Jahren und zwölf Monaten Belieferung je Jahr. Er kennt keine Live-Tarife, keine Bonusbedingungen einzelner Anbieter und keine künftigen Preisänderungen; den Folgejahrespreis trägst du selbst ein. Der Bonus wird nur bei gesetztem Haken abgezogen. Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen. Keine verbindliche Empfehlung.
Kosten ohne Bonus und mit berechtigtem Bonus getrennt zeigen
Ein Bonus gehört nur dann in die Ersparnis, wenn du seine Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllst – und auch dann nur in die Rechnung für das erste Lieferjahr. Die laufenden Kosten eines Tarifs bestimmen Arbeits- und Grundpreis. Der Bonus ist eine einmalige Zahlung oder Gutschrift, die an Bedingungen hängt. Wer beides in einer Zahl verschmilzt, kann nicht mehr erkennen, ob ein Tarif dauerhaft günstig oder nur im ersten Jahr attraktiv ist.
Die Verbraucherzentralen unterscheiden mehrere Bonusformen. Der Neukundenbonus setzt häufig eine Belieferung von zwölf Monaten voraus. Der Sofortbonus wird meist rund 60 Tage nach Lieferbeginn ausgezahlt. Daneben gibt es Boni, die auf die Abschläge des ersten Jahres verteilt werden und so den Monatsabschlag senken.[12] Für die Rechnung macht das einen Unterschied: Ein Sofortbonus fließt früh und ist weniger an die volle Laufzeit gebunden, ein Neukundenbonus wird typischerweise erst mit der ersten Jahresrechnung verrechnet.
Wo Bonusbedingungen typischerweise haken
Die Verbraucherzentrale weist auf einen Mechanismus hin, der in der Praxis oft unterschätzt wird: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss, die Belieferungszeit erst mit dem Lieferbeginn – und der liegt häufig deutlich später. Kündigst du nach zwölf Monaten Vertragslaufzeit, sind womöglich noch keine zwölf Monate Belieferung erreicht, und ein an die Belieferungszeit gekoppelter Bonus kann verloren gehen.[12] Rechtssicherer sei ein Bonus, der an die Vertragslaufzeit geknüpft ist.
Hängt der Bonus an einem prognostizierten Verbrauch, fällt er bei geringerem Verbrauch niedriger aus. Ein bereits gezahlter Sofortbonus kann dann in der Jahresrechnung verrechnet werden.
„Neukunde“ heißt in manchen Bedingungen: keine Belieferung durch dasselbe Unternehmen in den letzten sechs Monaten, teils auch nicht durch eine andere Marke des Konzerns.
Manche AGB schließen den Bonus bei einem Umzug innerhalb des ersten Lieferjahres aus. Wer einen Umzug plant, rechnet besser ohne Bonus.
Ein Bonus von etwa 15 Prozent bezieht sich oft nur auf den Arbeitspreis oder auf Nettobeträge. Rechne ihn in Euro um, bevor du ihn abziehst.
Alle vier Punkte nennt die Verbraucherzentrale als häufige Klauseln in Anbieterbedingungen.[12] Hinzu kommt eine Einschätzung mit Gewicht für deine Rechnung: Ein Bonusausschluss bei berechtigter Kündigung, etwa nach einer Preiserhöhung, ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen unwirksam.[12] Das ist eine Rechtsauffassung des Verbraucherschutzes, keine Garantie – im Streitfall entscheidet ein Gericht oder die Schlichtungsstelle.
Die einfachste Konsequenz ziehen Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest gleichermaßen: Beim Filtern im Vergleichsportal den Bonus zunächst ausblenden, um die echten laufenden Kosten zu sehen.[12] Stiftung Warentest empfiehlt ausdrücklich, „ohne Bonus“ anzuklicken, weil der Bonus nur im ersten Jahr gilt, und warnt, dass ein hoher Bonus mit höheren monatlichen Abschlägen einhergehen kann.[17] Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass Portale Wechselprämien in die angezeigten Durchschnittspreise einrechnen; verglichen werden sollten deshalb Grund- und Arbeitspreis ohne Bonus.[13]
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Bonusart | Typischer Zeitpunkt | Typische Bedingung | In die Rechnung |
|---|---|---|---|
| Neukundenbonus | mit der ersten Jahresrechnung | häufig 12 Monate Belieferung | Nur Jahr 1, nur bei sicherer Laufzeit |
| Sofortbonus | meist rund 60 Tage nach Lieferbeginn | Lieferbeginn, teils Mindestverbrauch | Nur Jahr 1, Verrechnung möglich |
| Bonus auf Abschläge | verteilt über das erste Jahr | laufende Belieferung | Nur Jahr 1, Abschlag später höher |
| Prozentbonus | mit der Jahresrechnung | Bezugsgröße oft Arbeitspreis oder netto | Erst in Euro umrechnen |
| Sachprämie | unterschiedlich | teils Rückgabe bei vorzeitiger Kündigung | Nicht als Ersparnis werten |
Sachprämien wie Elektrogeräte oder Fahrräder lohnen sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale langfristig oft nicht; es könne günstiger sein, einen besseren Tarif zu wählen und die Prämie separat zu kaufen.[12] Für die Ersparnisrechnung heißt das: Eine Sachprämie bleibt draußen. Sie ist allenfalls ein Zusatznutzen, den du für dich bewertest – nicht ein Euro-Betrag, der einen teuren Arbeitspreis ausgleicht.
Folgejahr und Preisgarantie einbeziehen
Das zweite Lieferjahr ist bei Bonustarifen häufig teurer, weil der Bonus wegfällt und nach der Preisgarantie oft ein höherer Preis gilt. Die Verbraucherzentrale beschreibt Bonustarife ab dem zweiten Jahr als oft sehr teuer und rät, einen erneuten Wechsel gleich einzuplanen.[12] Stiftung Warentest formuliert es noch direkter: Anbieter setzten darauf, dass Kundinnen und Kunden im zweiten Jahr nicht wechseln.[17] Wer nur das erste Jahr rechnet, sieht diese Seite des Geschäftsmodells nicht.
Den Preis des Folgejahres kennst du beim Abschluss in der Regel nicht. Du kannst ihn aber eingrenzen. Steht in den Vertragsunterlagen bereits ein Preis nach Ablauf der Garantie, nimm diesen. Fehlt er, rechne mit einem plausiblen Szenario – etwa dem Arbeitspreis, den derselbe Anbieter Bestandskunden berechnet, oder schlicht mit deinem bisherigen Preis. Der Rechner erlaubt dafür ein eigenes Feld. Entscheidend ist, dass du die Frage stellst, bevor du unterschreibst: Wie hoch müsste der Preis im zweiten Jahr steigen, damit die Gesamtrechnung kippt?
Was eine Preisgarantie abdeckt – und was nicht
Eine Preisgarantie gilt selten für alle Preisbestandteile. Nach Angaben der Verbraucherzentrale dürfen Versorger auch bei einer Garantie Erhöhungen weitergeben, die sie nicht beeinflussen können, etwa bei Steuern, Abgaben oder Umlagen; die Beschaffungskosten sind dagegen von der Garantie gedeckt.[13] In diesem Sinne hat das Landgericht Berlin 2023 die Werbung eines Anbieters mit einer „eingeschränkten Preisgarantie“ als irreführend eingestuft, nachdem dieser während der Garantiezeit eine Erhöhung mit gestiegener Nachfrage am Strommarkt begründet hatte.[14] Stiftung Warentest empfiehlt eine Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten, also mindestens so lang wie die Erstlaufzeit.[17]
Für 2027 ist dieser Unterschied konkret. Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 26. Oktober 2026 die Umlagen für das kommende Jahr veröffentlicht: Die Offshore-Netzumlage steigt von 0,941 auf 1,143 Cent je kWh, der Aufschlag für besondere Netznutzung nach § 19 StromNEV von 1,559 auf 2,027 Cent, die KWKG-Umlage von 0,446 auf 0,451 Cent.[18] Zusammen sind das 0,675 Cent netto mehr, mit Umsatzsteuer rund 0,8 Cent. Bei 3.500 kWh ergibt das nach eigener Rechnung rund 28 Euro im Jahr, sofern ein Versorger die höheren Umlagen vollständig weitergibt. Eine eingeschränkte Preisgarantie verhindert diese Weitergabe nicht. Zusätzlich will der Bund seinen Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten laut Regierungsentwurf von 6,5 auf 5,5 Milliarden Euro kürzen; Verivox schätzte, dass je Milliarde weniger die Netzentgelte um rund 0,25 Cent netto je kWh steigen, regional aber sehr unterschiedlich.[19] Die Einordnung der Strompreise insgesamt und der Netzentgelte nach Region liefert der Überblick zu den Strompreisen 2026 mit Netzentgelten.
Preisänderungen muss der Lieferant Haushaltskunden mindestens einen Monat vorher direkt und verständlich mitteilen, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang.
Bei einer einseitigen Änderung kannst du ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden kündigen. Ein Entgelt dafür ist nicht zulässig.
Gibt der Versorger eine Änderung der Umsatzsteuer oder eine Kostensenkung unverändert weiter, entfallen Mitteilungspflicht und Sonderkündigungsrecht.
Die drei Regeln stehen in § 41 Absatz 5 und 6 EnWG.[2] Für die Ersparnisrechnung bedeuten sie: Eine Preiserhöhung im Folgejahr ist kein Schicksal. Sie kommt mit Vorlauf, und du kannst reagieren. Wer die Zweijahresbilanz rechnet und dabei sieht, dass der Tarif im zweiten Jahr teurer wird, plant den nächsten Vergleich gleich zum Ende der Erstlaufzeit ein. Ob sich ein solcher Jahresrhythmus über drei Jahre tatsächlich auszahlt, rechnet der Beitrag zur Bonusstrategie beim jährlichen Wechsel durch.
Zur Laufzeit: Seit den Verbraucherschutzänderungen sind Erstlaufzeiten von mehr als zwei Jahren in Formularverträgen unwirksam, und eine stillschweigende Verlängerung ist nur noch auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist zulässig.[6] Bei Altverträgen, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, kann sich der Vertrag nach Angaben der Verbraucherzentrale noch um bis zu zwölf Monate verlängern.[13] Für die Rechnung ist das relevant, weil eine lange Restlaufzeit den Wechselzeitpunkt nach hinten schiebt – und damit die Ersparnis im laufenden Kalenderjahr schmälert.
Rechenbeispiel mit frei veränderbaren Annahmen
Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Bonustarif im ersten Jahr deutlich vorne liegt und im zweiten Jahr fast nichts mehr spart. Alle Preise sind frei gewählte Modellwerte, keine Angebote eines bestimmten Anbieters. Der aktuelle Tarif liegt mit einem effektiven Preis von 40,53 Cent je kWh etwa auf dem Niveau, das die Marktquelle StromAuskunft am 2. November 2026 für die Grundversorgung im Schnitt ausweist.[22] Der neue Tarif liegt mit Bonus bei effektiv 31,79 Cent und damit in der Nähe der günstigsten Neukundenangebote, die dieselbe Quelle inklusive Boni mit 32,32 Cent beziffert.[22]
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Position | Aktueller Tarif | Neu, Jahr 1 ohne Bonus | Neu, Jahr 1 mit Bonus | Neu, Folgejahr |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis | 35,90 ct/kWh | 29,90 ct/kWh | 29,90 ct/kWh | 34,90 ct/kWh |
| Grundpreis | 13,50 €/Monat | 15,50 €/Monat | 15,50 €/Monat | 15,50 €/Monat |
| Verbrauchskosten | 1.256,50 € | 1.046,50 € | 1.046,50 € | 1.221,50 € |
| Grundpreis pro Jahr | 162,00 € | 186,00 € | 186,00 € | 186,00 € |
| Bonus | – | – | −120,00 € | – |
| Jahreskosten | 1.418,50 € | 1.232,50 € | 1.112,50 € | 1.407,50 € |
| Monatlich | 118,21 € | 102,71 € | 92,71 € | 117,29 € |
| Effektiv je kWh | 40,53 ct | 35,21 ct | 31,79 ct | 40,21 ct |
| Ersparnis gegenüber aktuell | – | 186,00 € | 306,00 € | 11,00 € |
Die Zahlen erzählen eine klare Geschichte. Ohne Bonus spart der neue Tarif im ersten Jahr 186 Euro, mit Bonus 306 Euro – der Bonus macht also knapp 40 Prozent des Vorteils aus. Steigt der Arbeitspreis nach der zwölfmonatigen Preisgarantie um fünf Cent, schrumpft der Vorsprung auf 11 Euro im Jahr. Über zwei Jahre bleiben 317 Euro, wenn der alte Tarif unverändert geblieben wäre. Erhöht dein bisheriger Versorger seine Preise ebenfalls, wächst der Vorteil wieder; senkt er sie, schrumpft er. Genau dieses Szenario lässt sich im Rechner über das Feld „Preisänderung Folgejahr“ durchspielen.
Wie der Verbrauch das Ergebnis verschiebt
Dieselben Modelltarife liefern bei anderem Verbrauch andere Ergebnisse. Weil der neue Tarif einen um zwei Euro höheren Grundpreis hat, aber einen um sechs Cent niedrigeren Arbeitspreis, lohnt er sich erst ab rund 400 kWh Jahresverbrauch. Bei sehr kleinem Verbrauch verkehrt sich das Folgejahr sogar ins Minus.
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| Jahresverbrauch | Jahr 1 ohne Bonus | Jahr 1 mit Bonus | Folgejahr | Zwei Jahre gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1.200 kWh | 48,00 € | 168,00 € | −12,00 € | 156,00 € |
| 2.500 kWh | 126,00 € | 246,00 € | 1,00 € | 247,00 € |
| 3.500 kWh | 186,00 € | 306,00 € | 11,00 € | 317,00 € |
| 5.000 kWh | 276,00 € | 396,00 € | 26,00 € | 422,00 € |
Im Single-Haushalt mit 1.200 kWh stammt der Vorteil im ersten Jahr zu mehr als zwei Dritteln aus dem Bonus, im Folgejahr kostet der neue Tarif mehr als der alte. Für diesen Haushalt ist der Wechsel ein reines Einjahresgeschäft, das nur aufgeht, wenn nach zwölf Monaten erneut gewechselt wird. Bei 5.000 kWh trägt dagegen der niedrigere Arbeitspreis den Großteil der Ersparnis. Die Lehre daraus: Nicht der Bonus entscheidet, sondern das Verhältnis von Bonus zu laufender Preisdifferenz bei deinem Verbrauch.
Wann ein höherer Grundpreis günstiger sein kann
Ein Tarif mit höherem Grundpreis ist günstiger, sobald dein Verbrauch über dem Punkt liegt, an dem die Ersparnis beim Arbeitspreis den Mehrbetrag beim Grundpreis ausgleicht. Diesen Gleichstand findest du mit einer einfachen Rechnung: Mehrkosten beim Grundpreis pro Jahr in Euro, geteilt durch die Ersparnis beim Arbeitspreis in Euro je kWh.
Zwei Modelltarife machen das greifbar. Tarif A kostet 27,90 Cent je kWh und 18,90 Euro Grundpreis im Monat, Tarif B 32,90 Cent und 9,90 Euro. Die Grundpreisdifferenz beträgt 108 Euro im Jahr, die Arbeitspreisdifferenz fünf Cent. Der Gleichstand liegt bei 108 ÷ 0,05 = 2.160 kWh. Darunter ist B günstiger, darüber A.
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| Jahresverbrauch | Tarif A: 27,90 ct + 18,90 €/Monat | Tarif B: 32,90 ct + 9,90 €/Monat | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 1.200 kWh | 561,60 € | 513,60 € | B um 48,00 € |
| 2.160 kWh | 829,44 € | 829,44 € | Gleichstand |
| 3.500 kWh | 1.203,30 € | 1.270,30 € | A um 67,00 € |
| 5.000 kWh | 1.621,80 € | 1.763,80 € | A um 142,00 € |
Die Antwort auf die Frage, ob eine höhere Grundgebühr günstiger sein kann, lautet also: ja, bei ausreichendem Verbrauch. Haushalte mit Wärmepumpe oder E-Auto profitieren deshalb häufiger von Tarifen mit hohem Grundpreis, Singles in kleinen Wohnungen eher von niedrigen Grundpreisen. Wer seinen Verbrauch in den kommenden Monaten deutlich ändert – etwa durch ein neues Balkonkraftwerk oder einen Haushaltszuwachs –, sollte den Gleichstand mit dem erwarteten, nicht mit dem vergangenen Verbrauch berechnen. Der Rechner zeigt den Gleichstand automatisch an, sobald Grund- und Arbeitspreis gegenläufig abweichen.
Marktpreise richtig einordnen
Marktzahlen helfen bei der Frage, ob dein aktueller Tarif teuer ist – sie ersetzen aber nicht die Rechnung mit einem konkreten Angebot. Die wichtigsten Quellen messen Unterschiedliches, und genau deshalb weichen ihre Werte voneinander ab. Wer sie nebeneinanderlegt, muss Stichtag, Modellverbrauch, Tarifauswahl und den Umgang mit Boni kennen.
Tabelle seitlich wischen – weitere Spalten rechts
| Quelle und Art | Wert | Bezugszeitpunkt | Was gemessen wird |
|---|---|---|---|
| Destatis (Behörde) | 37,97 ct/kWh | 1. Halbjahr 2026 | Tatsächliche Verkaufspreise inkl. Grundpreis, alle Haushalte |
| BDEW (Branchenverband) | 37,3 ct/kWh | Oktober 2026 | Neukundentarife inkl. Grundversorgungstarife, 3.500 kWh, ohne Bonustarife |
| Bundesnetzagentur (Behörde) | 40,05 ct/kWh | 1. April 2025 | Bestandskunden über alle Vertragsarten, 2.500 bis 5.000 kWh; Grundversorgung 44,93, anderer Lieferant 38,20 ct/kWh |
| Bundesnetzagentur, Modellpreis (Behörde) | 36,9 ct/kWh | Durchschnitt 2025 | Modellierter Neukundenpreis für Festpreisverträge; dynamische Tarife 36,3 ct/kWh |
| StromAuskunft (Marktquelle) | 40,39 ct/kWh | 2. November 2026 | Grundversorgung, effektiv bei 3.500 kWh |
| StromAuskunft (Marktquelle) | 32,32 ct/kWh | 2. November 2026 | Günstigste Neukundentarife inkl. Grundgebühr und Boni, 3.500 kWh |
| Verivox via Stiftung Warentest (Marktquelle) | etwas über 31 ct/kWh | September 2026 | Neukundentarife im Schnitt |
Destatis erfasst die Verkaufspreise der Energieversorger einschließlich Grund- und Arbeitspreis sowie aller Steuern, Abgaben und Umlagen und kommt für das erste Halbjahr 2026 auf 37,97 Cent je kWh, 6,4 Prozent weniger als im zweiten Halbjahr 2025.[10] Der BDEW nennt für Oktober 2026 einen Durchschnitt von 37,3 Cent für Neukundentarife bei 3.500 kWh; berücksichtigt sind Tarifprodukte und Grundversorgungstarife, nicht aber Bonustarife.[11] Die Bundesnetzagentur weist im Monitoringbericht 2025 für den Stichtag 1. April 2025 einen mengengewichteten Durchschnittspreis von 40,05 Cent je kWh aus; erfasst sind Bestandskunden mit 2.500 bis 5.000 kWh Jahresverbrauch. Nach Vertragsart zahlten Haushalte in der Grundversorgung im Schnitt 44,93 Cent, mit einem Sondervertrag beim örtlichen Grundversorger 39,51 Cent und bei einem anderen Lieferanten 38,20 Cent – ein Jahr zuvor waren es 45,62, 41,03 und 39,86 Cent.[9] Für Neukunden rechnet die Behörde mit einem Modell aus Großhandelspreisen, Netzentgelten, Steuern, Umlagen, Vertriebskosten und Marge: Der modellierte Neukundenpreis lag 2025 im Schnitt bei 36,9 Cent, für dynamische Tarife bei 36,3 Cent. Das sind Modellwerte, keine erhobenen Angebotspreise.[9] Die Werte der Vergleichsportale beziehen sich dagegen meist auf die günstigsten verfügbaren Angebote und rechnen Boni häufig ein – StromAuskunft weist das für seine Rankings ausdrücklich aus.[22] Laut Stiftung Warentest zahlten Haushalte im September 2026 nach Verivox-Daten im Schnitt etwas über 33 Cent, Neukundentarife lagen etwas über 31 Cent.[17]
Wofür der Anbieter überhaupt verantwortlich ist
Die BDEW-Analyse zerlegt den Preis: Auf Beschaffung und Vertrieb entfallen 15,41 Cent je kWh oder 41,4 Prozent, auf Netzentgelte 9,24 Cent oder 24,8 Prozent, auf Steuern, Abgaben und Umlagen 12,6 Cent oder 33,8 Prozent.[11] Darin stecken unter anderem 5,95 Cent Umsatzsteuer und 2,05 Cent Stromsteuer. Die Netzentgelte sind gegenüber 2025 um 1,7 Cent gesunken, unter anderem wegen des Bundeszuschusses.[11] Der Monitoringbericht zeichnet für den 1. April 2025 ein ähnliches Bild: Rund 60 Prozent des Haushaltspreises waren vom Lieferanten nicht beeinflussbar, ein Jahr zuvor 56 Prozent; die mengengewichteten Netzentgelte für Haushalte lagen 2025 bei 10,72 Cent je kWh.[9] Redaktionell eingeordnet heißt das: Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen fallen an deiner Adresse für jeden Lieferanten in vergleichbarer Höhe an. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern spielt sich im Wesentlichen im Block Beschaffung und Vertrieb ab – und in der Frage, wie aggressiv ein Anbieter mit Boni kalkuliert.
Wichtig für den Zeitpunkt deiner Rechnung: Neukundenpreise schwanken deutlich schneller als Bestandskundenpreise. Nach Verivox-Daten stiegen die günstigsten Neukundentarife bei 4.000 kWh von rund 24,2 Cent im Februar auf rund 28 Cent im März 2026, als die Großhandelspreise anzogen.[20] StromAuskunft maß für September 27,78 und für Oktober 30,64 Cent im Schnitt.[21] Der BDEW stellt fest, dass sich der Anstieg der Großhandelspreise seit dem 1. Oktober in den Neukundentarifen bemerkbar macht.[11] Ein Angebot, das du heute ausrechnest, kann in zwei Wochen nicht mehr verfügbar sein. Sichere deshalb Preisblatt und Bonusbedingungen als Screenshot oder PDF, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt.[12]
Wechselbereit sind viele: Für 2024 zählte die Bundesnetzagentur rund 7,1 Millionen Lieferantenwechsel von Haushaltskunden, ein neuer Höchststand bei einer Wechselquote von rund 14 Prozent; rund 3,3 Millionen Haushalte stellten zusätzlich ihren Vertrag beim bisherigen Lieferanten um.[8][9] Gleichzeitig entfielen 2024 rund 22 Prozent der an Haushalte gelieferten Strommenge auf die Grundversorgung, 38 Prozent auf Sonderverträge beim örtlichen Grundversorger und 40 Prozent auf andere Lieferanten.[9] Für wen der Schritt aus der Grundversorgung besonders viel bringt und welche Kündigungsregeln dort gelten, vertieft der Vergleich Grundversorgung oder Sondertarif.
Wie du aus dem Ergebnis eine Wechselentscheidung machst
Ein Wechsel lohnt sich, wenn die Ersparnis ohne Bonus positiv ist, die Zweijahresbilanz trägt und die Vertragsbedingungen keine versteckten Risiken enthalten. Die Rechnung liefert dir drei Zahlen: Ersparnis ohne Bonus, Ersparnis mit berechtigtem Bonus und Ergebnis im Folgejahr. Aus ihrem Zusammenspiel ergibt sich eine klare Einordnung.
Der neue Tarif ist dauerhaft günstiger. Der Bonus ist Zugabe. Wechsel lohnt sich, sofern Preisgarantie, Laufzeit und Anbieter seriös wirken.
Ein Einjahresgeschäft. Lohnt sich nur, wenn du die Bonusbedingungen sicher erfüllst und nach zwölf Monaten wieder vergleichst.
Die Zweijahresbilanz entscheidet. Ist sie positiv, Wechsel mit Termin zum erneuten Vergleich. Ist sie negativ, lieber einen Tarif ohne Bonus suchen.
Liegt die Ersparnis bei wenigen Euro und sind Vorkasse, lange Laufzeit oder auffällig niedrige Preise im Spiel, spricht mehr gegen als für den Wechsel.
Wo genau die Schwelle liegt, ab der sich der Aufwand lohnt, ist eine persönliche Abwägung. Stiftung Warentest rechnet vor, dass eine Familie mit 4.000 kWh bei zwei Cent weniger je kWh rund 80 Euro im Jahr spart.[17] Der Wechsel selbst kostet nichts: Nach § 20a EnWG darf der Lieferantenwechsel für Letztverbraucher keine zusätzlichen Kosten verursachen.[4] Die Bundesnetzagentur hat den technischen Wechsel per Festlegung auf 24 Stunden verkürzt, umgesetzt seit dem 6. Juni 2025; gesetzlich gilt die 24-Stunden-Vorgabe an jedem Werktag seit dem 1. Januar 2026.[7][4] An deinen Kündigungsfristen ändert das nichts – der neue Tarif beginnt erst, wenn der alte Vertrag endet. Gründe, die trotz rechnerischer Ersparnis gegen einen Wechsel sprechen können, sammelt der Beitrag Wann sich ein Stromwechsel nicht lohnt.

Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und Vertragsende aus der letzten Jahresabrechnung übernehmen, Preise in brutto umrechnen.
Im Vergleichsportal Bonus ausblenden, Preisgarantie und Laufzeit von mindestens zwölf Monaten einstellen, Zählerkosten im Preis prüfen.
Ersparnis ohne Bonus, mit berechtigtem Bonus und im Folgejahr. Den Gleichstand prüfen, wenn Grund- und Arbeitspreis gegenläufig abweichen.
Preisblatt, AGB und Bonusbedingungen als Screenshot oder PDF speichern. Auf Vorkasse und auffällig niedrige Preise achten.
Am Tag des Lieferbeginns den Zählerstand mit Foto festhalten. Er dient als Abgleich für Schluss- und Erstrechnung.
Ende der Preisgarantie und Kündigungsfrist in den Kalender eintragen und rechtzeitig vor Ablauf erneut rechnen.
Die Checkliste unten hilft, die Bonusbedingungen eines konkreten Angebots vor dem Abschluss abzuhaken. Die Haken bleiben nur in deinem Browser gespeichert, es werden keine Daten übertragen. Eine ausführlichere Prüfung der Vertragsklauseln – von Preisgarantie über Vorkasse bis zu Paketangeboten – bietet der Ratgeber Stromvertrag prüfen.
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Typische Rechenfehler beim Stromvergleich
Die meisten Fehlkalkulationen entstehen nicht beim Rechnen, sondern bei den Annahmen: falscher Verbrauch, vermischte Netto- und Bruttowerte, ein Bonus, der nicht kommt, oder ein Folgejahr, das niemand angesehen hat. Wer die folgenden Punkte vermeidet, hat die wichtigsten Risiken im Griff.

- Eigener Verbrauch der letzten zwölf Monate statt Portal-Standardwert
- Alle Preise brutto und Grundpreis auf zwölf Monate
- Ersparnis ohne Bonus als Hauptwert
- Bonus nur bei sicher erfüllbaren Bedingungen und nur im Jahr 1
- Folgejahr mit realistischem Preis und Zweijahresbilanz
- Zählerkosten und Einmalkosten berücksichtigt
- Monatsabschlag statt tatsächlicher Jahreskosten vergleichen
- Bonus in den Preis einrechnen und als Dauerersparnis werten
- Netto-Arbeitspreis gegen Brutto-Angebot stellen
- Sachprämien als Euro-Ersparnis zählen
- Restlaufzeit des alten Vertrags ignorieren
- Dynamische Tarife mit Einstiegspreis aus dem ersten Monat hochrechnen
Der Monatsabschlag verdient besondere Aufmerksamkeit. Er ist eine Vorauszahlung, keine Preisangabe. Nach § 41b EnWG sollen sich Abschläge am Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder am Durchschnitt vergleichbarer Kunden orientieren; eine bei Vertragsschluss vereinbarte Zahlung wird nicht vor Lieferbeginn fällig.[3] Die Verbraucherzentrale warnt, dass Monatspreise, in die ein Bonus eingerechnet ist, zu höheren tatsächlichen Abschlägen führen, die teils dem Niveau der Grundversorgung ähneln.[12] Zwölf Abschläge statt elf verringern nach ihrer Einschätzung den möglichen Verlust bei einer Insolvenz des Versorgers.[13]
Bei dynamischen Stromtarifen, deren Arbeitspreis sich an der Börse orientiert, funktioniert die feste Jahresrechnung nur eingeschränkt. Die Verbraucherzentrale rät, sie im Vergleichsportal auszublenden, weil der günstige Anfangspreis oft nur im ersten Monat gilt.[13] Wer einen solchen Tarif erwägt, rechnet mit einem Szenario für den Durchschnittspreis über das Jahr – und mit dem Risiko, dass dieser höher liegt.
Ein letzter Fehler betrifft die Seriosität. Die Verbraucherzentrale nennt verzögerte oder ausbleibende Boni, gehortete Guthaben, unzulässige Preiserhöhungen, schwer erreichbaren Service und deutlich unter dem Marktschnitt liegende Preise als Warnsignale; es habe Fälle gegeben, in denen Anbieter mit versprochenen Boni insolvent wurden.[13][12] Bleibt ein Bonus aus, prüfe die Jahresrechnung, reklamiere schriftlich und nutze die gesetzlichen Wege: Energieversorger müssen Verbraucherbeschwerden binnen vier Wochen beantworten und andernfalls auf das Schlichtungsverfahren hinweisen.[5] Die Schlichtungsstelle Energie ist für private Verbraucher kostenlos.[16]
Für wen sich welche Rechnung lohnt
Wie viel ein Wechsel bringt, hängt weniger vom Anbieter als von deinem Verbrauch, deinem aktuellen Tarif und deiner Bereitschaft ab, jährlich zu vergleichen. Die folgenden Profile helfen bei der Einordnung.
Hier ist die Differenz meist am größten. StromAuskunft beziffert sie bei 3.500 kWh auf rund 283 Euro im Jahr, gerechnet inklusive Boni. Auch ohne Bonus bleibt oft ein spürbarer Vorteil.
Der Grundpreis dominiert. Achte auf niedrige Grundgebühren und rechne den Gleichstand. Hohe Boni lohnen nur mit konsequentem Jahreswechsel.
Ab rund 3.500 kWh wirkt jeder Cent im Arbeitspreis mit mindestens 35 Euro im Jahr. Die laufende Preisdifferenz zählt mehr als der Bonus.
Hoher oder schwankender Netzbezug. Spezialtarife und getrennte Zähler separat rechnen, bei PV nur mit dem tatsächlichen Netzbezug.
Die Zahl zur Grundversorgung stammt aus dem Dashboard von StromAuskunft mit Datenstand 2. November 2026: Dort kostet die Grundversorgung bei 3.500 kWh im Schnitt 1.413,69 Euro, der günstigste Neukundentarif inklusive Boni 1.131,05 Euro, eine Differenz von 282,64 Euro.[22] Weil Boni enthalten sind, ist das die Obergrenze für das erste Jahr, nicht die Dauerersparnis. Die Grundversorgung lässt sich laut Bundesnetzagentur mit zwei Wochen Frist kündigen; einen rückwirkenden Stromliefervertrag gibt es nicht.[7]
Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte die Tarifrechnung nicht isoliert betrachten. Der verbleibende Netzbezug sinkt, damit auch der Hebel des Arbeitspreises – während der Grundpreis bleibt. Die Gesamtkosten einer Anlage ordnet der Beitrag zu Photovoltaik-Kosten 2026 ein, die kleine Lösung für Mieter das Balkonkraftwerk mit Speicher. Und wer ohnehin gerade seine Haushaltskosten durchgeht, findet mit derselben Methode – laufende Kosten getrennt von Einmaleffekten – auch bei der Ersparnis bei der Kfz-Versicherung, beim Wechsel des Internettarifs und bei den Heizkosten belastbare Zahlen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Ersparnis bei einem Stromwechsel?
Rechne für beide Tarife die Jahreskosten mit deinem Verbrauch aus: Verbrauch in kWh mal Arbeitspreis in Cent geteilt durch 100, plus zwölf Monatsgrundpreise, plus Einmalkosten. Die Differenz ist die Ersparnis ohne Bonus. Ziehst du beim neuen Tarif zusätzlich einen Bonus ab, dessen Bedingungen du sicher erfüllst, erhältst du die Ersparnis im ersten Jahr mit Bonus. Beide Werte getrennt betrachten.
Wie rechne ich Cent je kWh in Euro um?
Multipliziere den Verbrauch in Kilowattstunden mit dem Arbeitspreis in Cent und teile das Ergebnis durch 100. Bei 2.500 kWh und 32 Cent je kWh sind das 2.500 × 32 ÷ 100 = 800 Euro. Der Grundpreis kommt separat hinzu, bei 12 Euro im Monat also 144 Euro im Jahr.
Welcher Bonus gehört in die Ersparnis?
Nur ein Bonus, dessen Bedingungen du mit hoher Wahrscheinlichkeit erfüllst, und nur für das erste Lieferjahr. Neukundenboni setzen nach Angaben der Verbraucherzentrale häufig zwölf Monate Belieferung voraus, Sofortboni werden meist rund 60 Tage nach Lieferbeginn gezahlt. Sachprämien gehören nicht in die Euro-Ersparnis.
Warum ist das zweite Jahr beim Stromtarif oft teurer?
Weil der Bonus wegfällt und nach Ablauf der Preisgarantie häufig ein höherer Preis gilt. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest raten deshalb, nach der Erstlaufzeit erneut zu vergleichen. Eine Preiserhöhung muss dir der Versorger mindestens einen Monat vorher mitteilen, du kannst dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen.
Kann ein Tarif mit höherer Grundgebühr günstiger sein?
Ja, wenn dein Verbrauch hoch genug ist. Den Gleichstand berechnest du so: zwölf mal Grundpreisdifferenz in Euro geteilt durch die Arbeitspreisdifferenz in Euro je kWh. Bei 9 Euro Grundpreisdifferenz im Monat und 5 Cent Arbeitspreisdifferenz liegt er bei 2.160 kWh. Darüber gewinnt der Tarif mit höherem Grundpreis und niedrigerem Arbeitspreis.
Soll ich im Vergleichsportal mit oder ohne Bonus suchen?
Zuerst ohne Bonus. So siehst du die laufenden Kosten und erkennst Tarife, die dauerhaft günstig sind. Danach kannst du Tarife mit Bonus zusätzlich prüfen und die Ersparnis mit Bonus separat ausweisen. Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale empfehlen dieses Vorgehen.
Ab wie viel Euro Ersparnis lohnt sich ein Stromwechsel?
Eine feste Schwelle gibt es nicht, weil der Wechsel selbst nach § 20a EnWG keine zusätzlichen Kosten verursachen darf. Lohnend ist ein Wechsel, wenn die Ersparnis ohne Bonus positiv ist und die Vertragsbedingungen keine Risiken wie Vorkasse oder lange Bindung enthalten. Zwei Cent weniger je kWh bringen bei 4.000 kWh rund 80 Euro im Jahr.
Welche Daten aus der Stromrechnung brauche ich für den Vergleich?
Jahresverbrauch in kWh, Arbeitspreis, Grundpreis, Vertragsende und Kündigungsfrist. Für den eigentlichen Wechsel kommen Zählernummer und die Identifikationsnummer der Verbrauchsstelle hinzu. All diese Angaben muss die Jahresabrechnung nach § 40 EnWG enthalten.
Was passiert, wenn der Bonus nicht ausgezahlt wird?
Prüfe zuerst die Jahresrechnung und die Bonusbedingungen, reklamiere dann schriftlich beim Anbieter. Er muss Verbraucherbeschwerden binnen vier Wochen beantworten. Bleibt die Beschwerde erfolglos, kannst du die Schlichtungsstelle Energie anrufen, deren Verfahren für Verbraucher kostenlos ist. Gespeicherte Screenshots der Bonusangaben helfen als Nachweis.
Schützt eine Preisgarantie vor allen Preiserhöhungen?
Nein, in der Regel nicht. Viele Garantien decken nur die Beschaffungs- und Vertriebskosten ab. Änderungen bei Steuern, Abgaben und Umlagen dürfen Versorger nach Angaben der Verbraucherzentrale weitergeben. Für 2027 steigen mehrere Umlagen; bei 3.500 kWh macht das bei vollständiger Weitergabe rund 28 Euro im Jahr aus.
Fazit: Erst ohne Bonus rechnen, dann entscheiden
Die Ersparnis eines Stromwechsels ist keine Zahl aus dem Vergleichsportal, sondern das Ergebnis deiner eigenen Jahresrechnung: Verbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis, einmal ohne und einmal mit berechtigtem Bonus, ergänzt um das Folgejahr. Ist der neue Tarif schon ohne Bonus günstiger, lohnt sich der Wechsel fast immer. Trägt nur der Bonus die Ersparnis, ist er ein Einjahresgeschäft, das einen festen Termin für den nächsten Vergleich verlangt. Wer in der Grundversorgung steckt, hat das größte Potenzial; wer wenig verbraucht, achtet vor allem auf den Grundpreis.
TransparenzQuellen und Datenbasis22 Einträge
Artikelstand: 3. November 2026. Der Monitoringbericht 2025 wurde am 3. November 2026 im Volltext nachgeprüft, die übrigen Quellen am 2. November 2026 abgerufen. Die Ziffern im Text führen zu den Belegen. Gesetze und Behörden stehen vorn; Herstellerangaben kommen nicht vor, Vergleichsportale und ihre Auswertungen sind als Marktquelle gekennzeichnet.
- § 40 EnWG – Inhalt von Strom- und Gasrechnungen (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html ↩ Zum Text - § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41.html ↩ Zum Text - § 41b EnWG – Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41b.html ↩ Zum Text - § 20a EnWG – Lieferantenwechsel (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__20a.html ↩ Zum Text - § 111a EnWG – Verbraucherbeschwerden (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__111a.html ↩ Zum Text - § 309 Nr. 9 BGB – Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Gesetz)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur, Verbraucherservice: Lieferantenwechsel Strom und Gas (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 26.11.2025: Monitoringbericht 2025 (Behörde)
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20251126_Monitoringbericht.html ↩ Zum Text - Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt: Monitoringbericht Energie 2025, Stand 26.01.2026, Einzelhandel Strom, S. 20, 25–28, 155–158 und 169–174 (Behörde, PDF)
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2025.pdf ↩ Zum Text - Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 345 vom 30.09.2026: Strom- und Gaspreise für Haushalte im 1. Halbjahr 2026 gesunken (Behörde)
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/09/PD26_345_61243.html ↩ Zum Text - BDEW: Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, Stand Oktober 2026 (Branchenverband)
https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_102026_1.pdf ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale: Was Sie bei Bonustarifen für Strom und Gas beachten sollten, Stand 05.08.2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/was-sie-bei-bonustarifen-fuer-strom-und-gas-beachten-sollten-6435 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale: So klappt der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter, Stand 21.08.2026 (Verbraucherschutz)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-klappt-der-wechsel-zu-einem-neuen-energieanbieter-85945 ↩ Zum Text - Verbraucherzentrale, Urteilsdatenbank: LG Berlin, Urteil vom 19.04.2023, Az. 97 O 46/22 – irreführende Werbung mit „eingeschränkter Preisgarantie“ (Rechtsprechung)
https://www.verbraucherzentrale.de/urteile/irrefuehrende-werbung-mit-eingeschraenkter-preisgarantie-85733 ↩ Zum Text - Stromspiegel für Deutschland (co2online u. a.): Stromverbrauch im Haushalt, Stand 13.05.2025 (Verbraucherinformation, öffentlich gefördert)
https://www.stromspiegel.de/stromverbrauch-verstehen/stromverbrauch-im-haushalt/ ↩ Zum Text - Schlichtungsstelle Energie e. V.: Startseite und Verfahren (Schlichtung)
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ ↩ Zum Text - Stiftung Warentest: Stromanbieter wechseln – raus aus teuren Tarifen, 08.10.2026 (unabhängiges Verbrauchermagazin)
https://www.test.de/Strom-und-Gas-Anbieterwechsel-leicht-und-lohnend-4464395-0/ ↩ Zum Text - ZfK vom 26.10.2026: Stromumlagen 2027 – Offshore, KWKG und § 19 StromNEV (Fachmedium)
https://www.zfk.de/politik/regulierung/stromumlagen-strompreis-2027-ansteig-kwkg-offshore ↩ Zum Text - dpa-AFX vom 26.07.2026 (Der Aktionär): Womit Stromkunden 2027 bei den Netzentgelten rechnen müssen (Fachmedium, mit Verivox-Schätzung)
https://www.deraktionaer.de/nachricht/roundup-womit-stromkunden-2027-bei-den-netzentgelten-rechnen-muessen-540475.html ↩ Zum Text - dpa-AFX vom 25.03.2026 (Deutsche Börse): Verivox – Strompreise für Neukunden um 16 Prozent gestiegen (Fachmedium/Marktquelle)
https://live.deutsche-boerse.com/nachrichten/Verivox-Strompreise-fuer-Neukunden-um-16-Prozent-gestiegen-8ed48830-b976-4ff9-afec-9f6f11009009 ↩ Zum Text - Ostdeutsche Allgemeine vom 22.10.2026: Stromkosten steigen um zehn Prozent in einem Monat (Fachmedium, Auswertung StromAuskunft)
https://ostdeutscheallgemeine.com/article/stromkosten-steigen-um-10-prozent-in-einem-monat-doch-ein-wechsel-spart-im-schnitt-341-euro-10521246 ↩ Zum Text - StromAuskunft: Strompreis-Dashboard, Datenstand 02.11.2026 (Vergleichsportal, Marktquelle)
https://www.stromauskunft.de/strompreise/dashboard/ ↩ Zum Text
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Berechnung von Stromkosten und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Finanzberatung. Alle Tarifwerte im Rechner, in den Tabellen und in den Beispielen sind frei gewählte Modellpreise und kein Angebot eines Anbieters; Marktwerte von Vergleichsportalen sind als Marktquelle gekennzeichnet und können sich täglich ändern. Maßgeblich sind das Preisblatt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bonusbedingungen des konkreten Vertrags. Rechtliche Einordnungen geben den Stand vom 2. November 2026 wieder; Auffassungen der Verbraucherzentralen sind als solche gekennzeichnet und ersetzen keine gerichtliche Entscheidung. Eine Garantie für eine bestimmte Ersparnis oder für die Auszahlung eines Bonus übernehmen wir nicht.
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