Darfst du deinen E-Scooter in Bus und Bahn mitnehmen? Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt davon ab, wem das Fahrzeug gehört, in das du einsteigst. In den Fern- und Regionalzügen der Deutschen Bahn fährt ein zusammengeklappter E-Scooter kostenlos als Handgepäck mit. In den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen vieler Großstädte ist er dagegen seit 2024 ausdrücklich verboten – in Berlin, München, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Hannover, Bremen und Nürnberg zum Beispiel. Andere Verbünde wie der hvv in Hamburg, der RMV in Hessen oder der VVO rund um Dresden erlauben die Mitnahme weiterhin, teils mit Einschränkungen.
Ausgelöst hat den Flickenteppich eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vom 29. Februar 2024. Sie stützt sich auf Brandschutzgutachten zu den Lithium-Ionen-Akkus und ist bis heute umstritten: TÜV-Verband, VCD und ADAC halten ein pauschales Verbot für überzogen. Für Fahrzeuge, die seit dem 1. April 2026 neu genehmigt werden, schreibt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zwar eine strengere Akkunorm vor – eine darauf gestützte Wiederzulassung haben wir bei unserer Prüfung aber nirgends gefunden. Zurückgenommen hat sein Verbot bislang nur ein einzelner Busbetrieb im Rheinland, und zwar aus anderen Gründen.
Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Regel bei welchem Unternehmen gilt, woran du die Zuständigkeit erkennst, was die Bahn unter „zusammengeklappt“ versteht, was bei einem Verstoß passiert und wie du deinen Arbeitsweg trotzdem kombinieren kannst. Die Tabelle nennt zu jedem Eintrag, ob wir ihn am 2. Oktober 2026 an der Originalseite des Verkehrsunternehmens geprüft haben oder ob er nur aus zweiter Hand stammt.

Stand dieses Beitrags
Recherchiert und geprüft am 2. Oktober 2026. Die Regeln der Verkehrsunternehmen stammen von deren eigenen Internetseiten, Beförderungsbedingungen und Pressemitteilungen; das jeweilige Datum steht in der Tabelle. Den Wortlaut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung haben wir am selben Tag bei gesetze-im-internet.de geprüft. Die Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026 kennen wir aus dem Bundesgesetzblatt (Metadaten) und einem Volltextabdruck. Wo wir nur eine Sekundärquelle oder gar keinen Beleg gefunden haben, ist das ausdrücklich vermerkt. Verkehrsunternehmen können ihre Bedingungen jederzeit ändern – verbindlich ist immer die aktuelle Fassung deines Verbunds.

Das Wichtigste in 20 Sekunden
- Deutsche Bahn: In ICE, IC/EC und grundsätzlich auch im Regionalverkehr darf ein zusammengeklappter E-Scooter kostenlos als Handgepäck mit; der Akku darf unterwegs weder ausgebaut noch geladen werden.
- Verbot in vielen Städten: BVG Berlin, MVG München, KVB Köln, Rheinbahn Düsseldorf, LVB Leipzig, Üstra Hannover, BSAG Bremen, die VGN-Unternehmen in Nürnberg und die Hamburger U-Bahn nehmen keine E-Tretroller mit – auch nicht zusammengeklappt.
- S-Bahn ist oft die Ausnahme: In München, Hamburg und Nürnberg bleibt die Mitnahme in S-Bahnen und Regionalzügen erlaubt, obwohl U-Bahn, Tram und Stadtbus sie verbieten.
- Grund ist der Akku: Der VDV empfiehlt das Verbot seit dem 29. Februar 2024, weil Gutachter die damaligen Sicherheitsnormen für Scooter-Akkus für unzureichend hielten.
- Neue Akkunorm, alte Verbote: Für seit dem 1. April 2026 neu genehmigte Fahrzeuge verlangt § 7 Nr. 8 eKFV Batterien nach DIN EN 50604-1. Eine darauf gestützte Wiederzulassung haben wir bis zum 2. Oktober 2026 bei keinem geprüften Unternehmen gefunden.
- Bei Verstoß: Das Personal kann dich von der Fahrt ausschließen. Einen eigenen Strafbetrag speziell für E-Scooter nennt keine der von uns gelesenen Seiten.
- FlixTrain und FlixBus schließen E-Scooter aus; im Flugzeug verbietet etwa die Lufthansa sie unabhängig von der Akkugröße.
Es zählt das Unternehmen, nicht die Stadt
In derselben Stadt können zwei Regeln gelten: Die U-Bahn gehört dem kommunalen Verkehrsbetrieb, die S-Bahn meist der Deutschen Bahn. Deshalb ist der Scooter in der Münchner S-Bahn erlaubt und in der Münchner U-Bahn verboten.
Zusammenklappen ist Pflicht
Wo die Mitnahme erlaubt ist, gilt sie fast immer nur für den gefalteten Scooter. Ungeklappt fällt er bei hvv und RMV unter die Fahrradregeln, bei der Bahn gilt er als „Traglast“.
Kein Anspruch auf Mitnahme
Auch wo es erlaubt ist, entscheidet am Ende das Personal. Ist der Zug voll, haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang.
E-Bikes sind nicht betroffen
Pedelecs, Elektrorollstühle und Seniorenmobile bleiben überall ausgenommen. Die Verkehrsunternehmen begründen das mit strengeren Akkuanforderungen.
Empfehlung, kein Gesetz
Das Verbot steht in keinem Bundesgesetz. Jedes Verkehrsunternehmen entscheidet selbst und regelt die Mitnahme in seinen Beförderungsbedingungen.
Rückweg noch offen
Mehrere Betriebe kündigen an, die Lage neu zu bewerten, sobald bessere Sicherheitsnachweise vorliegen. Ein Datum nennt keiner.
Die direkte Antwort: Wo ist der E-Scooter erlaubt, wo verboten?
Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht. Ob du deinen E-Scooter mitnehmen darfst, bestimmen die Beförderungsbedingungen des Unternehmens, das die jeweilige Linie betreibt. Daraus ergeben sich drei Gruppen.
| Gruppe | Was gilt | Beispiele |
|---|---|---|
| Erlaubt, wenn zusammengeklappt | Der gefaltete Scooter zählt als Handgepäck und fährt kostenlos mit. Kein Anspruch bei Platzmangel. | Deutsche Bahn (Fern- und Regionalverkehr), S-Bahn Berlin, S-Bahn München, S-Bahn Hamburg und hvv-Busse, VVS mit Stuttgart, VVO mit Dresden, RMV (mit Ausnahmen einzelner Betriebe), REVG-Busse im Rhein-Erft-Kreis |
| Verboten, auch zusammengeklappt | E-Tretroller dürfen gar nicht in die Fahrzeuge, bei der BVG auch nicht in die Bahnhöfe. | BVG Berlin, MVG München, KVB Köln, Rheinbahn, DSW21 Dortmund, Ruhrbahn Essen, LVB Leipzig, Üstra und Regiobus Hannover, BSAG Bremen, VGN-Unternehmen, Stadtwerke Augsburg, KVG Kiel, Aktiv Bus Flensburg, Hochbahn-U-Bahn, VGF-U-Bahn und -Straßenbahn, FlixTrain, FlixBus |
| Nur aus zweiter Hand belegt | Verbot laut Sekundärquelle; die Originalseite des Betriebs war nicht abrufbar oder enthält keine Aussage. | Bogestra (Bochum, Gelsenkirchen), WSW Wuppertal, HEAG mobilo Darmstadt, Stadtverkehr Lübeck |
Stand: 2. Oktober 2026. Einzelnachweise in der großen Tabelle weiter unten.
Der wichtigste Unterschied verläuft also nicht zwischen Bundesländern, sondern zwischen den kommunalen Verkehrsbetrieben mit U-Bahn, Straßenbahn und Stadtbus auf der einen und den Eisenbahnunternehmen auf der anderen Seite. Wer mit dem Scooter zur S-Bahn rollt, in der Innenstadt aber in die U-Bahn umsteigen muss, hat in vielen Städten ein Problem – und zwar unabhängig davon, wie neu oder wie gut geprüft sein Scooter ist.
E-Scooter, E-Tretroller, Elektromobil: Wer ist gemeint?
Dieser Beitrag behandelt zweirädrige E-Tretroller zum Stehen, also Elektrokleinstfahrzeuge mit Versicherungsplakette. Vorsicht bei der Suche: Einige Verbünde, etwa hvv und RMV sowie die Beförderungsbedingungen in Nordrhein-Westfalen, verwenden das Wort „E-Scooter“ in ihren Bedingungen für drei- oder vierrädrige Seniorenmobile. Für die gelten eigene, meist großzügigere Regeln mit Nachweispflichten. Lies deshalb genau, welches Fahrzeug ein Absatz beschreibt.
Hintergrund: die VDV-Empfehlung von 2024 und die Brandschutzgutachten
Am 29. Februar 2024 veröffentlichte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen eine Pressemitteilung zum Brandrisiko von Akkus in E-Tretrollern. Darin empfehlen die Betriebsverantwortlichen des Verbands, die Mitnahme von E-Tretrollern in Bussen und Bahnen zu untersagen. Als Gründe nennt der VDV den aus seiner Sicht niedrigen Sicherheitsstandard der verbauten Lithium-Ionen-Akkus, das Brand- und Explosionsrisiko und die Entwicklung giftiger Rauchgase – besonders problematisch in Fahrzeugen, aus denen Fahrgäste im Tunnel nicht einfach aussteigen können.
Grundlage sind zwei brandschutztechnische Bewertungen der STUVAtec, einer Tochter der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen. Ihre Kernaussage laut VDV: Für die in Elektrotretrollern verbauten Akkus gebe es „bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene ausreichend spezifische Normen und Sicherheitsstandards“. Ausdrücklich ausgenommen von der Empfehlung sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, weil für deren Batterien „deutlich höhere normative Anforderungen“ gelten.
Die Vorfälle im Ausland
Anlass waren Brände in London, Barcelona und Madrid. Gut dokumentiert ist der Fall in London: Im November 2021 brannte ein E-Scooter in einer voll besetzten U-Bahn an der Station Parsons Green, eine Person erlitt nach Angaben der Londoner Feuerwehr eine Rauchvergiftung. Der Verkehrsbetrieb Transport for London kündigte daraufhin am 9. Dezember 2021 ein Verbot privater E-Scooter im gesamten Netz an, das seit dem 13. Dezember 2021 gilt. In Madrid explodierte am 17. Oktober 2023 ein Akku in einem Metrowagen; Am 14. November 2023 wurde dort ein vorläufiges Verbot bekannt gegeben. Barcelona hatte nach Darstellung des spanischen Brandschutzverbands Tecnifuego bereits rund ein Jahr zuvor reagiert; das genaue Datum konnten wir nicht an einer Primärquelle prüfen.
Einen dokumentierten E-Scooter-Akkubrand in einem deutschen Bus oder einer deutschen Bahn haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden. Die KVB spricht allgemein von Vorfällen „im In- und Ausland“, nennt aber keinen konkreten Fall. Das heißt nicht, dass es keinen gab – es bedeutet nur, dass die Verbote in Deutschland vorsorglich und nicht als Reaktion auf einen bekannten Schaden im hiesigen Nahverkehr eingeführt wurden.
Warum Pedelecs anders behandelt werden
Die Verkehrsunternehmen argumentieren mit der Prüfung der Akkus. Batterien von Pedelecs werden nach der Norm DIN EN 15194 unter anderem auf mechanische Festigkeit geprüft. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verwies in ihrer Fassung von 2019 nur auf einen Teil dieser Norm. Die VGF in Frankfurt begründet ihr Verbot damit, dass die Akkus der Tretroller anders als Pedelec-Akkus nicht auf mechanische Festigkeit geprüft seien. Die Leipziger Verkehrsbetriebe ergänzen einen konstruktiven Punkt: Der Akku sitzt beim Scooter exponiert im Trittbrett, dicht über dem Boden und damit dort, wo Schläge und Bordsteinkanten ankommen. Wie Akkubrände entstehen und was du beim Laden zu Hause beachten solltest, erklären wir im Beitrag über Akkubrand und Laden im Mehrfamilienhaus.
Empfehlung heißt: Jedes Unternehmen entscheidet selbst
Der VDV kann seinen Mitgliedern nichts vorschreiben. Deshalb haben manche Betriebe die Empfehlung binnen Tagen umgesetzt, andere Monate später und einige gar nicht. Noch im Mai 2019 hatte derselbe Verband erklärt, die Mitnahme zusammengeklappter Elektrotretroller im ÖPNV sei grundsätzlich möglich. Die Hamburger Hochbahn hatte ihr Verbot sogar schon im August 2023 eingeführt, gestützt auf ein eigenes Gutachten zu den Bedingungen in ihren Tunneln und den vergleichsweise engen Wagen.
Übersicht: Regeln nach Verkehrsunternehmen und Verbund
Die folgende Tabelle fasst zusammen, was wir zu den großen Verkehrsunternehmen belegen können. Die letzte Spalte nennt für jede Zeile den Status. „An Originalseite geprüft am 02.10.2026“ bedeutet: Wir haben die Seite, die Beförderungsbedingungen oder die Pressemitteilung des Unternehmens an diesem Tag selbst aufgerufen und die Regel dort gefunden. Bei Pressemitteilungen nennen wir zusätzlich deren Datum; ob die Regel seither geändert wurde, lässt sich aus einer alten Mitteilung allein nicht ableiten. „Nur Sekundärquelle“ heißt: Die Angabe stammt von Dritten, die Originalseite war nicht abrufbar oder schweigt.
| Unternehmen / Verbund | Regelung für E-Tretroller | Seit wann | Quelle und Status |
|---|---|---|---|
| Deutsche Bahn Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV) | Erlaubt, zusammengeklappt und sicher verstaut, kostenlos als Handgepäck. Akku nicht entnehmen, laden oder als Powerbank nutzen. | keine Angabe | FAQ auf bahn.de. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Deutsche Bahn Regionalverkehr | Erlaubt, zusammengeklappt. Verbundtarife können abweichen. | keine Angabe | FAQ „Gepäckstücke im Zug“ auf bahn.de. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| S-Bahn Berlin | Erlaubt: Vollständig zusammengeklappte E-Tretroller zählen nach § 11 der VBB-Beförderungsbedingungen zum Handgepäck, nicht zusammengeklappte gelten als Fahrrad. Akku nicht entnehmen, laden oder anderweitig nutzen. Der Ausschluss im VBB betrifft nur BVG, HVG und ViP. | keine Angabe | VBB-Beförderungsbedingungen auf sbahn.berlin, mit Änderungsbekanntmachung zum 11.08.2026. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| BVG Berlin (U-Bahn, Straßenbahn, Bus) | Verboten in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen der BVG. | 1. Mai 2024 | Website der BVG. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Hochbahn Hamburg (U-Bahn) | Verboten in der U-Bahn einschließlich der Haltestellen. | 24. August 2023 | Pressemitteilung der Hochbahn vom 18.08.2023 und FAQ des hvv. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| hvv: S-Bahn Hamburg, AKN, Fähren, Busse | Erlaubt, zusammengeklappt als Handgepäck, kostenlos. Ungeklappt gelten die Fahrradregeln mit Sperrzeiten. | keine Angabe | FAQ des hvv. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| MVG München (U-Bahn, Tram, Stadtbus) | Verboten, auch zusammengeklappt. | 2. April 2024 | Mitnahmeregelungen des MVV. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| S-Bahn München, Regionalzüge im MVV | Erlaubt, nur zusammengeklappt. Im MVV-Regionalbus entscheidet der jeweilige Betreiber. | keine Angabe | Mitnahmeregelungen des MVV. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| KVB Köln | Verboten in Stadtbahnen und Bussen einschließlich Subunternehmern. | 1. März 2024 | Website der KVB. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) | Verboten laut Verbund in „Zügen, Bussen und Bahnen“ der VRS-Unternehmen. Der Tarif selbst verbietet nichts: Nach den Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW kann jedes Unternehmen E-Tretroller über sein Hausrecht ausschließen. Einen Ausschluss für DB-Züge im VRS haben wir nicht gefunden. | 1. März 2024 | Pressemitteilung des VRS vom 28.02.2024 und Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW (gültig ab 01.01.2026). An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| REVG (Busse im Rhein-Erft-Kreis) | Wieder erlaubt: mit Fahrradticket oder zusammengeklappt kostenlos als Handgepäck. Das Verbot vom 1. März 2024 wurde aufgehoben. | 19. Mai 2025 | Meldung der REVG vom 19.05.2025. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Rheinbahn Düsseldorf | Verboten in allen Fahrzeugen „aus Brandschutzgründen“. | 1. März 2024 (Datum laut Lokalpresse) | Sicherheitsseite der Rheinbahn. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. Einführungsdatum nur aus Sekundärquelle. |
| DVG Duisburg | Verboten in Bussen und Bahnen. | 1. März 2024 | Website der DVG. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| DSW21 Dortmund | Verboten in Bussen und Stadtbahnen. | 1. März 2024 | Meldung von DSW21 vom 23.02.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Ruhrbahn (Essen, Mülheim) | Verboten in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn GmbH. | 1. März 2024 | Meldung der Ruhrbahn vom 23.02.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Bogestra (Bochum, Gelsenkirchen) | Verboten laut ADAC. | 1. April 2024 | Nur Sekundärquelle (ADAC, Artikelstand 17.11.2025). Die Meldung der Bogestra war am 02.10.2026 nicht mehr abrufbar. |
| WSW Wuppertal (Bus, Schwebebahn) | Verboten laut ADAC. | 1. März 2024 | Nur Sekundärquelle (ADAC, Artikelstand 17.11.2025). Die Pressemitteilung der WSW war am 02.10.2026 nicht mehr abrufbar. |
| VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) | Kein verbundweites Verbot. Das Tarifhandbuch erlaubt den Unternehmen, E-Tretroller – auch zusammengeklappte – über ihr Hausrecht auszuschließen. Es entscheidet also der jeweilige Betrieb. | keine Angabe | VRR-Handbuch Tarif und Vertrieb, Stand 01.07.2026. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| VGF Frankfurt (U-Bahn, Straßenbahn) | Verboten in U-Bahnen und Straßenbahnen. | 1. Oktober 2024 | Website der VGF. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| RMV (übrige Verkehrsmittel, auch S-Bahn Rhein-Main) | Erlaubt, kostenlos; E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt, zusammengeklappt als Gepäck. Einzelne Unternehmen können einschränken oder ausschließen; in Frankfurter Bussen gelten Sperrzeiten an Schultagen. Eine eigene Aussage der S-Bahn Rhein-Main haben wir nicht gefunden. | keine Angabe | Tarifinformation des RMV. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| HEAG mobilo Darmstadt | Verboten laut ADAC. | 2024, genaues Datum offen | Nur Sekundärquelle (ADAC, Artikelstand 17.11.2025). Auf der Website der HEAG mobilo haben wir keine Aussage zu E-Tretrollern gefunden. |
| LVB Leipzig (Bus, Straßenbahn, Flexa) | Verboten. | 1. Mai 2024 | Pressemitteilung der LVB vom 16.04.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Üstra und Regiobus Hannover (GVH) | Verboten in Bussen, Stadtbahnen und im Sprinti. S-Bahn und Regionalzüge werden in der Mitteilung nicht genannt. | 1. April 2024 | Mitteilung des GVH vom 21.03.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| BSAG Bremen | Verboten in Bus und Bahn. | 1. Juni 2024 (Datum laut ADAC) | Beförderungsbedingungen der BSAG, gültig ab 01.01.2026. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. Einführungsdatum nur aus Sekundärquelle. |
| VGN mit VAG Nürnberg (Bus, Tram, U-Bahn) | Verboten bei allen VGN-Unternehmen. S-Bahnen und Regionalzüge nehmen E-Scooter weiter mit. | 13. Mai 2024 | Pressemitteilung des VGN vom 13.05.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Stadtwerke Augsburg (Bus, Straßenbahn) | Verboten bis auf Weiteres. | 8. April 2024 | Pressemitteilung der Stadtwerke Augsburg vom 02.04.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| VVO mit DVB Dresden | Erlaubt: Ein zusammengeklappter elektrischer Tretroller zählt zum kostenlosen Handgepäck. | keine Angabe | Tarifseite des VVO. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. Ältere Berichte über ein Verbot in Dresden konnten wir nicht bestätigen. |
| VVS mit SSB und S-Bahn Stuttgart | Erlaubt: Zusammengeklappt gilt der E-Tretroller als Sache und fährt kostenlos mit; nicht zusammengeklappt gilt er als Fahrrad (höchstens 2 Meter lang und 40 Kilogramm schwer, mit Sperrzeiten). Die S-Bahn Stuttgart nennt ausdrücklich Stadtbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszüge. | keine Angabe | Seite „Fahrradmitnahme“ des VVS und Mitnahmeregelungen der S-Bahn Stuttgart. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. Die Seite der SSB selbst ließ sich technisch nicht abrufen. |
| KVG Kiel und weitere Busbetriebe in Schleswig-Holstein | Verboten in den Bussen, vorerst. Die Mitteilung nennt neben der KVG unter anderem Autokraft sowie die Stadtverkehre Lübeck und Neumünster. | 1. Juli 2024 | Presseinformation der KVG vom 26.06.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| Stadtverkehr Lübeck | Verboten laut Mitteilung der KVG Kiel. | 1. Juli 2024 | Nur Sekundärquelle (Presseinformation der KVG Kiel vom 26.06.2024). Die Seiten des Stadtverkehrs Lübeck waren am 02.10.2026 nicht abrufbar. |
| Aktiv Bus Flensburg | Verboten bis auf Weiteres auf allen Linien. | 1. März 2024 | Meldung von Aktiv Bus vom 27.02.2024. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| FlixTrain | Ausgeschlossen: „E-Roller / E-Scooter“ stehen auf der Liste der von der Beförderung ausgeschlossenen Gegenstände. | keine Angabe | Website von FlixTrain. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
| FlixBus | Ausgeschlossen: Laut Hilfeseite dürfen E-Bikes und E-Roller in den Bussen nicht mitgenommen werden. Die allgemeine Gepäckseite nennt nur E-Bikes. | keine Angabe | Hilfeseite „Haustiere und besondere Gegenstände“ von FlixBus. An Originalseite geprüft am 02.10.2026. |
Stand der Tabelle: 2. Oktober 2026. „Keine Angabe“ bedeutet, dass die Quelle kein Einführungsdatum nennt. Angaben aus Pressemitteilungen geben den Stand am Tag der Veröffentlichung wieder. Alle Quellen stehen mit Link am Ende des Beitrags.
Zwei Dinge fallen auf. Erstens stammt fast jedes Verbot aus dem Zeitraum März bis Oktober 2024, also aus den Monaten direkt nach der VDV-Empfehlung. Zweitens sind die Online-Listen anderer Portale an mehreren Stellen überholt oder widersprüchlich: Für Dresden fanden wir auf der Seite des VVO eine ausdrückliche Erlaubnis für den zusammengeklappten Tretroller, obwohl mehrere Übersichten ein Verbot nennen. Für Nürnberg und Bremen führen manche Listen eine Erlaubnis, obwohl VGN und BSAG das Gegenteil erklären. Stuttgart taucht in einzelnen Übersichten als Verbotsstadt auf; der VVS und die S-Bahn Stuttgart erlauben den zusammengeklappten E-Tretroller dagegen ausdrücklich. Und für Flensburg nennt der ADAC den Juli 2024, während Aktiv Bus selbst den 1. März 2024 angibt.
Rhein-Erft: das erste zurückgenommene Verbot
Die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) hat ihr Verbot vom 1. März 2024 am 19. Mai 2025 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. In ihren Bussen sind E-Tretroller seither tariflich Fahrrädern gleichgestellt; zusammengeklappt fahren sie kostenlos als Handgepäck mit. Die REVG begründet den Schritt damit, dass es bei Unternehmen ohne Verbot nicht zu berichtenswerten gefährlichen Situationen gekommen sei und sich im Linienbus im Brandfall schneller reagieren lasse als in einer unterirdischen Bahn.
Die alte Verbotsmeldung vom Februar 2024 steht weiterhin auf der Website der REVG – ein gutes Beispiel dafür, warum das Datum einer Meldung zählt. Mit der neuen Akkunorm hat die Aufhebung nichts zu tun. Für die Ruhrbahn in Essen und Mülheim gilt dagegen entgegen anderslautenden Listen weiterhin das Verbot, das das Unternehmen am 23. Februar 2024 bekannt gegeben hat.
U-Bahn und Bus gegen S-Bahn: zwei Regeln im selben Verbund
Ein Verkehrsverbund ist ein Tarifdach, kein Fahrzeughalter. Unter einem gemeinsamen Ticket fahren Unternehmen mit eigenen Beförderungsbedingungen und eigener Sicherheitsverantwortung. Die S-Bahnen in München, Hamburg, Nürnberg oder Berlin betreibt die Deutsche Bahn oder ein anderes Eisenbahnunternehmen; U-Bahn, Straßenbahn und Stadtbus gehören dem kommunalen Betrieb. Das Verbot folgt meist dieser Trennlinie – Stuttgart ist die Ausnahme, dort ist die Mitnahme auch in der Stadtbahn erlaubt.
| Stadt | U-Bahn, Tram, Stadtbus | S-Bahn und Regionalzug |
|---|---|---|
| München | Verboten seit 2. April 2024 (MVG) | Erlaubt, zusammengeklappt |
| Hamburg | U-Bahn verboten seit 24. August 2023; Busse erlaubt, zusammengeklappt | Erlaubt, zusammengeklappt (S-Bahn, AKN) |
| Nürnberg | Verboten seit 13. Mai 2024 (alle VGN-Unternehmen) | Erlaubt laut VGN |
| Berlin | Verboten seit 1. Mai 2024 (BVG), auch in den Bahnhöfen | Erlaubt, vollständig zusammengeklappt als Handgepäck (VBB-Beförderungsbedingungen) |
| Frankfurt | U-Bahn und Straßenbahn verboten seit 1. Oktober 2024 (VGF); Busse laut RMV außerhalb der Sperrzeiten erlaubt | Im RMV grundsätzlich erlaubt; keine eigene Aussage der S-Bahn Rhein-Main gefunden |
| Stuttgart | Stadtbahn erlaubt, zusammengeklappt kostenlos (VVS) | Erlaubt, zusammengeklappt kostenlos (S-Bahn Stuttgart) |
Quellen: MVV, hvv, Hochbahn, VGN, BVG, S-Bahn Berlin, VGF, RMV, VVS, S-Bahn Stuttgart; Stand 2. Oktober 2026.
Hamburg zeigt, dass die Linie sogar innerhalb des kommunalen Angebots verlaufen kann: Die Hochbahn sperrt den Scooter nur in der U-Bahn aus, in ihren Bussen bleibt der zusammengeklappte Tretroller laut hvv Handgepäck. Die Begründung dafür ist technisch. Das Gutachten für die Hochbahn bezog sich auf die besonderen Bedingungen der U-Bahn – viele Tunnelstrecken, enge Fahrzeuge, getrennte Abteile im Typ DT4. Aus einem Bus kommt man an der nächsten Haltebucht schneller heraus als aus einem Zug zwischen zwei Tunnelstationen.
Der VGN erklärt die Ausnahme für die Schiene anders: Die Gutachten hätten sich nicht auf die Eisenbahn bezogen. Für dich als Fahrgast folgt daraus eine einfache, aber unbequeme Regel: Prüfe jede Etappe einzeln. Eine Verbindung mit S-Bahn und anschließender Tram ist mit Scooter nur so weit nutzbar, wie die S-Bahn fährt. Auch der Weg durch den Bahnhof kann zählen – die BVG untersagt die Mitnahme ausdrücklich schon in ihren U-Bahnhöfen.
Deutsche Bahn: Was „zusammengeklappt als Handgepäck“ bedeutet
Die Bahn behandelt den E-Scooter wie ein Faltrad. In ihrer FAQ heißt es, Faltfahrräder, Falt-Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeuge dürften zusammengeklappt mitgenommen werden. Für den Fernverkehr präzisiert eine eigene Antwort: Das Fahrzeug muss zusammengeklappt und sicher verstaut sein, dann fährt es kostenlos als Handgepäck in ICE, ECE, IC/EC, RJX und TGV mit. Eine Fahrradkarte oder Reservierung brauchst du dafür nicht.
Zusammengeklappt
Die Lenksäule ist umgelegt und verriegelt. Ein aufrecht geschobener Scooter gilt nicht als Handgepäck, auch wenn er ausgeschaltet ist.
Sicher verstaut
Er liegt in der Gepäckablage, im Gepäckregal oder unter beziehungsweise zwischen den Sitzen und kann weder verrutschen noch jemanden gefährden. Gänge und Türen bleiben frei.
Akku bleibt, wie er ist
Der eingebaute Akku darf während der Fahrt nicht entnommen, nicht geladen und nicht als Powerbank verwendet werden.
Nicht geklappt heißt Traglast
Lässt sich der Scooter nicht falten, stuft ihn die Bahn als Traglast ein. Mitgenommen wird er dann nur, wenn er sich sicher unterbringen lässt.
Feste Höchstmaße oder ein Gewichtslimit speziell für E-Scooter nennt die Bahn in den von uns gelesenen Antworten nicht. Entscheidend ist die Praxis: In die Ablage über dem Sitz passt nur, was du auch dorthin heben kannst. Ein kompakter Pendler-Scooter lässt sich meist im Gepäckregal oder hinter der letzten Sitzreihe unterbringen. Ein Offroad-Modell wie der iScooter iX7 Pro aus unserem Test wiegt laut Hersteller 30 Kilogramm – das ist rechtlich Handgepäck, praktisch aber ein Kraftakt an jeder Zugtür.
Im Regionalverkehr gilt die Bahn-Regel nur, solange der Verbundtarif nichts anderes bestimmt. Im hvv etwa fahren kompakte, gefaltete Modelle in den Regionalzügen nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein kostenlos mit, wenn Platz ist; größere brauchen eine Fahrradkarte. Der VRS spricht in seiner Verbotsmeldung von 2024 auch von „Zügen“. Die Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW in der seit 1. Januar 2026 gültigen Fassung enthalten aber kein tarifliches Verbot: Sie überlassen es jedem Verkehrsunternehmen, E-Tretroller über sein Hausrecht auszuschließen. Dasselbe steht im Tarifhandbuch des VRR. Einen solchen Ausschluss für die Züge der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen haben wir nicht gefunden; nach der allgemeinen Bahn-Regel fährt der zusammengeklappte Scooter dort mit. Das ist unsere Ableitung aus den Dokumenten, keine ausdrückliche Zusage des Verbunds – im Zweifel hilft die Nachfrage beim Bahnunternehmen.

Kritik am Verbot: TÜV-Verband, VCD und ADAC
Die Empfehlung des VDV blieb nicht unwidersprochen. Am 29. April 2024 forderte der Verkehrsclub Deutschland die Verkehrsunternehmen auf, ihre Verbote zu überdenken. Zugelassene E-Scooter hätten in Deutschland ein hohes Brandschutzniveau, so der VCD. Der TÜV-Verband stützte diese Sicht: Alle Modelle mit Betriebserlaubnis durchliefen eine unabhängige Drittprüfung und hätten ein Sicherheitsniveau, das mit dem von Pedelecs vergleichbar sei. Das eigentliche Risiko sehen beide bei Fahrzeugen ohne deutsche Zulassung, also bei Grauimporten und manipulierten Geräten.
Der VCD verlangte einheitliche Sicherheitsstandards für Lithium-Ionen-Akkus, die Mitnahme zertifizierter Scooter, sichere und wettergeschützte Abstellanlagen an Haltestellen und ein Gespräch zwischen Verkehrsunternehmen und Bundesverkehrsministerium. Der ADAC nennt das pauschale Verbot in seinem Überblick (Artikelstand 17. November 2025) unverhältnismäßig und warnt davor, es zur Dauerlösung zu machen. Sein Kernargument: Der Scooter ist für viele das Fahrzeug für die erste und letzte Meile. Wer ihn nicht mitnehmen darf, steigt eher wieder ins Auto.
Argumente der Verkehrsunternehmen
- Ein Akkubrand im Tunnel ist kaum beherrschbar; die Rauchgase gefährden viele Menschen auf engem Raum.
- Fahrpersonal kann einem Scooter nicht ansehen, ob er zugelassen, manipuliert oder beschädigt ist.
- Der Akku sitzt im Trittbrett und ist Stößen ausgesetzt.
- Für Scooter-Akkus galten bis 2026 geringere normative Prüfpflichten als für Pedelec-Akkus.
Argumente der Kritiker
- Kein belegter Brandfall im deutschen Nahverkehr, der das Verbot ausgelöst hätte.
- Zugelassene Modelle werden von unabhängigen Prüfstellen begutachtet (TÜV-Verband).
- Das Verbot trifft legale, versicherte Scooter genauso wie Grauimporte.
- Die Kombination aus Scooter und Bahn fällt für Pendler weg (ADAC, VCD).
- Uneinheitliche Regeln je Unternehmen sind für Fahrgäste kaum durchschaubar.
Unsere Einordnung: Beide Seiten haben einen Punkt. Das Risiko je einzelnem Scooter ist klein, der mögliche Schaden in einem Tunnel aber groß – und ein Verkehrsunternehmen haftet für die Sicherheit seiner Fahrgäste. Schwer vermittelbar ist dagegen, dass ein neuer Scooter mit geprüftem Akku nach heutiger Norm genauso behandelt wird wie ein fünf Jahre altes Gerät unbekannter Herkunft. Genau an dieser Stelle setzt die Diskussion um die Akkunorm an.
Die neue Akkunorm DIN EN 50604-1 in § 7 eKFV – und warum trotzdem nichts passiert ist
Was im Verordnungstext steht
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wurde durch die Änderungsverordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32, verkündet am 6. Februar 2026) überarbeitet. Die neuen Bauvorschriften in Artikel 1 sind am 1. April 2026 in Kraft getreten; die Änderungen an den Verhaltensregeln, am Bußgeldkatalog und an der Straßenverkehrs-Ordnung folgen am 1. März 2027. Nach § 7 Nr. 8 eKFV müssen Batterien nun der DIN EN 50604-1:2022-06 entsprechen; für die elektrischen Komponenten verweist die Vorschrift auf DIN EN 17128:2021-01. Die Norm DIN EN 50604-1 regelt Lithium-Sekundärbatterien für leichte Elektrofahrzeuge. Nach Darstellung der Normungsorganisation DKE umfasst sie Prüfungen zur mechanischen Stabilität bei Vibration und Stoß, zur thermischen Beständigkeit, zum Batteriemanagementsystem beim Laden und im Betrieb sowie zum Verhalten bei Unfällen, etwa bei Sturz oder Wasserkontakt.
Wichtig sind die Übergangsregeln in § 15 eKFV, denn die Akkuvorgabe trifft im Ergebnis nur Fahrzeuge, deren Genehmigung seit dem 1. April 2026 erteilt wird. Fahrzeuge, die bis zum 31. März 2026 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dürfen nach den alten Bauvorschriften weiterbetrieben werden (Absatz 3). Und bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Fahrzeuge, deren Genehmigung vor dem 1. April 2026 erteilt wurde, noch nach alter Fassung in den Verkehr gebracht werden (Absatz 4). Dieselbe Novelle hat auch die Fahrtrichtungsanzeiger zur Pflicht gemacht; die Details stehen in unserem Beitrag zur Blinkerpflicht bei E-Scootern.
Was Verbände daraus ableiten
Die DKE veröffentlichte bereits am 5. Mai 2025 einen Beitrag unter dem Titel „Sicherheit statt Verbot“. Darin heißt es, die eKFV von 2019 habe auf eine Norm verwiesen, die bei der Batteriesicherheit nicht umfassend genug gewesen sei; die überarbeitete Norm könne die Grundlage sein, um Mitnahmeverbote schrittweise zurückzunehmen. Der VDV wiederum hatte laut Tagesspiegel Background vom 27. März 2024 erklärt, die Verkehrsunternehmen würden ihre Türen wieder öffnen, sobald die Sicherheitsstandards der Scooter-Akkus an die von Pedelec-Akkus angeglichen seien und die Hersteller entsprechende Prüfnachweise vorlegten. Die VGF erwähnt auf ihrer Website eine geplante Positivliste des VDV für E-Tretroller, deren Hersteller höherwertige Prüfnachweise für die Akkus vorlegen.
Redaktionelle Einordnung: Warum es bisher keine Wiederzulassung gibt
Bis zum 2. Oktober 2026 haben wir bei keinem geprüften Verkehrsunternehmen eine Regel gefunden, die normkonforme oder besonders zertifizierte Scooter wieder zulässt. Eine veröffentlichte VDV-Positivliste, ein Positionspapier oder eine neue VDV-Empfehlung aus den Jahren 2025 und 2026 konnten wir ebenfalls nicht finden: Die jüngsten Pressemitteilungen des Verbands (bis 1. Oktober 2026) behandeln das Thema nicht, und eine gezielte Suche auf vdv.de führte nur zur Mitteilung vom Februar 2024. Das ist kein Beweis, dass intern nichts geschieht – wir können es nur nicht belegen. Für die Zurückhaltung gibt es aus unserer Sicht vier nachvollziehbare Gründe:
- Der Bestand ist alt. Die allermeisten Scooter auf der Straße kamen vor April 2026 in den Verkehr und genießen Bestandsschutz. Sie erfüllen die neue Akkuvorgabe nicht zwingend.
- Bis Jahresende dürfen noch Altmodelle verkauft werden. Selbst ein 2026 gekaufter Scooter kann nach alter Fassung genehmigt sein.
- Die Kontrolle ist ungelöst. Eine Busfahrerin kann an der Haltestelle nicht prüfen, nach welcher Norm ein Akku getestet wurde. Ohne einheitliche, sichtbare Kennzeichnung oder eine Positivliste lässt sich eine Ausnahme im Betrieb kaum umsetzen.
- Die Norm sagt nichts über den Zustand. Ein Akku nach aktueller Norm kann durch Stürze, Tuning oder ein falsches Ladegerät trotzdem beschädigt sein.
Die Betriebe halten sich den Rückweg offen: Die BVG beobachtet nach eigener Aussage technische Entwicklungen, neue VDV-Empfehlungen und die Lage in anderen Städten. Die KVB behält sich vor, das Verbot bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen aufzuheben. Der VGN will bei verbesserten Standards neu entscheiden, und die VGF will die regulatorische Entwicklung im Blick behalten. Ein Zeitplan folgt daraus nicht. Den vollständigen Überblick über die Novelle findest du im Ratgeber zu E-Scooter-Regeln und Bußgeldern bei novulux.de.
Was passiert, wenn du den Scooter trotzdem mitnimmst?
Das Mitnahmeverbot ist kein Verkehrsverstoß nach der Straßenverkehrs-Ordnung und steht auch nicht im Bußgeldkatalog. Es ist Teil des Beförderungsvertrags: Mit dem Einsteigen akzeptierst du die Beförderungsbedingungen des Unternehmens, in Bahnhöfen zusätzlich dessen Haus- oder Nutzungsordnung. Was daraus folgt, haben wir an den Originalseiten geprüft – mit einem ernüchternden Ergebnis für alle, die eine konkrete Zahl suchen.
| Folge | Was belegt ist | Was nicht belegt ist |
|---|---|---|
| Ausschluss von der Fahrt | Die Bedingungen der BSAG sehen vor, dass Fahrgäste, die gegen die Regeln verstoßen, das Fahrzeug verlassen müssen. Das Personal darf die Mitnahme verweigern. | Ob und wie konsequent einzelne Betriebe kontrollieren. |
| Geldbetrag | Die BSAG nennt 60 Euro als erhöhtes Beförderungsentgelt – allgemein für Fahrten ohne gültiges Ticket. | Ein eigener Betrag für die verbotene Mitnahme eines E-Scooters. Keine der von uns gelesenen Seiten (BVG, KVB, VGF, Hochbahn, DVG, GVH, LVB) nennt einen. |
| Haftung bei einem Schaden | Nichts Spezifisches gefunden. | Wer in welchem Umfang haftet, wenn ein verbotswidrig mitgeführter Scooter brennt, hängt vom Einzelfall und von deiner Haftpflichtversicherung ab. |
Stand: 2. Oktober 2026. Die BVG verweist auf ihre Nutzungsordnung, die wir nicht im Wortlaut ausgewertet haben.
Im Netz kursieren Beträge für „Vertragsstrafen“ bei E-Scooter-Verstößen. Wir nennen bewusst keinen, weil wir keinen an einer Primärquelle bestätigen konnten. Realistisch ist vor allem die unspektakuläre Variante: Du wirst angesprochen und musst an der nächsten Haltestelle aussteigen – dein Ticket für diese Fahrt ist dann verbraucht. Unterschätze außerdem die Haftungsfrage nicht. Kommt es tatsächlich zu einem Brand, wirst du erklären müssen, warum du ein ausdrücklich ausgeschlossenes Fahrzeug mitgeführt hast. Was die Kfz-Haftpflicht deines Scooters abdeckt und was nicht, zeigt der Überblick zu Versicherung und Kennzeichen bei bike-versicherungen.de.
Schritt für Schritt: So prüfst du die Regel deines Verbunds
Listen im Internet – auch unsere – veralten. Mit diesen Schritten kommst du in wenigen Minuten an die verbindliche Aussage für deine Strecke.
Etappen aufschreiben
Zerlege deinen Weg in einzelne Fahrten: Welche Linie, welches Verkehrsmittel? In der Fahrplanauskunft steht bei jeder Etappe der Betreiber.
Betreiber statt Verbund suchen
Rufe die Seite des Unternehmens auf, das die Linie fährt – also BVG statt VBB, MVG statt MVV, KVB statt VRS. Der Verbund fasst die Regeln oft nur zusammen.
Nach „E-Tretroller“ suchen
Verkehrsunternehmen verwenden fast immer dieses Wort. Unter „E-Scooter“ landest du bei manchen Verbünden bei den Regeln für Seniorenmobile.
Beförderungsbedingungen lesen
Maßgeblich ist das PDF mit den Beförderungsbedingungen und sein Gültigkeitsdatum, nicht die Pressemeldung von 2024. Suche im Dokument nach „Tretroller“ und „Elektrokleinstfahrzeug“.
Schriftlich nachfragen
Bleibt es unklar, schreibe dem Kundenservice und nenne Linie, Fahrzeugtyp und „zusammengeklappt“. Eine schriftliche Antwort kannst du im Zweifel vorzeigen.
Wiederholen
Prüfe die Regel nach jedem Tarifwechsel erneut, typischerweise zum Jahresbeginn. Wenn die Verbote fallen, dann vermutlich Betrieb für Betrieb.
Piktogramme ernst nehmen
Viele Betriebe kennzeichnen das Verbot mit einem durchgestrichenen Tretroller-Symbol an Türen und Haltestellenzugängen; die Hochbahn hat das für ihre U-Bahn-Haltestellen ausdrücklich angekündigt. Hängt das Zeichen an der Tür, gilt es – auch wenn eine App oder eine ältere Internetseite etwas anderes behauptet.
Tipps für Pendler: der richtige Scooter und die Alternativen
Wenn die Mitnahme erlaubt ist: leicht und klein schlägt stark
Wer täglich mit Scooter in die S-Bahn oder den Regionalzug steigt, merkt schnell, dass Motorleistung und Federung zweitrangig werden. Es zählen Gewicht, Faltmaß und Klappmechanismus. Der Scooter muss sich mit wenigen Handgriffen falten lassen, die Lenksäule muss am Heck einrasten, damit du ihn an einem Punkt tragen kannst, und er sollte quer in einen Türbereich passen, ohne den Durchgang zu versperren.
Zur Einordnung zwei Werte, die wir kennen: Der isinwheel T8 brachte bei uns 25,6 Kilogramm auf die Waage, der iScooter iX7 Pro wiegt laut Hersteller 30 Kilogramm. Beide lassen sich falten, beide sind für den Feldweg gebaut und nicht für die Bahnhofstreppe. Gewichte anderer Modelle nennen wir hier nicht, weil wir sie nicht selbst gewogen haben – schau ins Datenblatt und, wenn möglich, hebe den Scooter vor dem Kauf einmal an. Als grobe Orientierung aus dem Alltag, nicht als Messwert: Was du nicht mit einer Hand eine Treppe hinauftragen kannst, wird als täglicher Bahnbegleiter lästig.
Welche Modelle im aktuellen ADAC-Test vorn liegen und wie sie sich bei Reichweite und Ausstattung unterscheiden, zeigt unser E-Scooter-Test und Vergleich. Der Testsieger Segway Ninebot F3 Pro D ist dort ebenso beschrieben wie die übrigen Modelle; prüfe bei jedem Kandidaten das Gewicht im Datenblatt, bevor du ihn für den Pendelweg einplanst.
Ein Tragegurt verteilt das Gewicht auf die Schulter und lässt eine Hand frei für Ticket und Tür. Achte darauf, dass der Gurt für das Gewicht deines Scooters ausgelegt ist.
- 【2 in 1 Komfort】: Ein Paket enthält 1 Elektrorollergurt + 1 Tragegriff, aus hochwertigem Nylonmaterial, verschleißfest und langlebig. KEIN Schmerzgefühl. Das abnehmbare Schulterpolsterdesign und die humanisierte Anti-Rutsch-Griffabdeckung sorgen für ein angenehmes Nutzungserlebnis.
- 【Dickere Riemen】 Mit einer Breite von 5,5 cm (2 Zoll), um den Druck zu reduzieren und Ihren Rücken nicht weiter zu verletzen. Die rutschfesten Schulterpolster reduzieren effektiv den Druck, der durch ungleichmäßige Schulterkräfte verursacht wird, und die Schultergurte ermöglichen ein einfaches Tragen des Scooters.
- 【Anpassbares Design】 Die ursprüngliche Länge des Riemens beträgt 1,44 m/43", und der längste kann 2,06 m/63" erreichen. Die einstellbare Länge eignet sich für mehr Personen unterschiedlicher Größe. Sie können die Länge des Schultergurts an verschiedene Nutzungsszenarien anpassen, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
- 【Weit verbreitet】 Diese multifunktionale Handschlaufe für Elektroroller kann zum Tragen von Kinderfahrrädern, Rollern, Falträdern, Yogamatten, Computertaschen usw. verwendet werden. Geeignet für Einkäufe, U-Bahn-Stationen, Dreiräder, Sportgeräte, schwere Werkzeuge, Flughafengepäck, usw.
- 【Einfach zu installieren】 Ausgestattet mit drehbaren Haken an beiden Enden für eine einfache Verbindung mit dem Roller und einem Schnellverschluss, ist es einfach zu montieren und zu demontieren, indem Sie einfach die Karabinerhaken an den Ösen einrasten.
- 【Langlebige Materialien】 Die Rollergurte bestehen aus hochwertigem, strapazierfähigem Nylon und Schnellverschlussschnallen mit rutschfesten, atmungsaktiven Schulterpolstern für Langlebigkeit und geringes Gewicht.
- 【Verstellbare Schultergurte】 Die Länge der Schultergurte kann entsprechend der Höhe des Trägers und des Fahrzeugs angepasst werden. Bis zu 1,8 Meter lang.
- 【Verdickte Waben-Mesh-Schulterpolster】Eine weiche und atmungsaktive Waben-Mesh-Oberfläche wird dort verwendet, wo sich die Schultergurte auf den Schultern befinden, um den Druck auf die Schultern zu reduzieren.
- 【Schnelle Montage】 Beide Enden sind mit Schnellverschlüssen ausgestattet, die einfach zu installieren und zu entfernen sind.
- 【Breite Verwendung】 Kann zum Tragen von Kinderfahrrädern, Rollern, Rollern, Yogamatten usw. verwendet werden. Geeignet für Einkaufsmöglichkeiten, U-Bahnhöfe, Flughäfen usw.
- 【Langlebiges Material】 Dieser Scooter-Schultergurt besteht aus hochwertigem, strapazierfähigem Nylon und Schnalle, mit rutschfestem PVC-Schulterpolster, Tragfähigkeit bis zu 30 kg, der Scooter-Schultergurt ist sehr praktisch, er rostet nicht und reißt nicht , und sind verschleißfest und langlebig.
- 【Dickere Riemen】 Mit einer Breite von 5,5 cm (2 Zoll), um den Druck zu reduzieren und Ihren Rücken nicht weiter zu verletzen. Die rutschfesten Schulterpolster reduzieren effektiv den Druck, der durch ungleichmäßige Schulterkräfte verursacht wird, und die Schultergurte ermöglichen ein einfaches Tragen des Scooters.
- 【Anpassbares Design】 Die ursprüngliche Länge des Riemens beträgt 1,44 m/43", und der längste kann 2,06 m/63" erreichen. Die einstellbare Länge eignet sich für mehr Personen unterschiedlicher Größe. Sie können die Länge des Schultergurts an verschiedene Nutzungsszenarien anpassen, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
- 【Weit verbreitet】 Diese multifunktionale Handschlaufe für Elektroroller kann zum Tragen von Kinderfahrrädern, Rollern, Falträdern, Yogamatten, Computertaschen usw. verwendet werden. Geeignet für Einkäufe, U-Bahn-Stationen, Dreiräder, Sportgeräte, schwere Werkzeuge, Flughafengepäck, usw.
- 【Einfach zu installieren】 Ausgestattet mit drehbaren Haken an beiden Enden für eine einfache Verbindung mit dem Roller und einem Schnellverschluss, ist es einfach zu montieren und zu demontieren, indem Sie einfach die Karabinerhaken an den Ösen einrasten.
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Wenn die Mitnahme verboten ist: fünf Alternativen
| Alternative | So funktioniert es | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Scooter am Bahnhof abstellen | Du fährst zur Haltestelle, schließt den Scooter an und steigst ohne ihn ein. | Für das Abstellen gelten nach § 11 Abs. 5 eKFV die Parkvorschriften für Fahrräder entsprechend. Schließe den Rahmen an einen festen Gegenstand an und blockiere keine Wege, Aufzüge oder Leitstreifen. |
| Sharing-Scooter am Zielort | Die letzte Meile legst du mit einem Leihscooter zurück. | Verfügbarkeit schwankt; an manchen Bahnhöfen ist das Abstellen per App gesperrt. Die LVB bieten über LeipzigMOVE Leihräder und -scooter an. |
| Faltrad | Zusammengeklappt gilt es bei der Bahn wie der Scooter als Handgepäck und ist von den Akkuverboten nicht betroffen. | Prüfe die Regeln des Verkehrsbetriebs zu Falträdern und Sperrzeiten. |
| Pedelec oder Fahrrad | E-Bikes sind von den Verboten ausdrücklich ausgenommen. | Fahrradmitnahme kostet oft extra und ist zu Stoßzeiten vielerorts gesperrt. |
| Bike+Ride und Fahrradboxen | Abschließbare Boxen oder Sammelanlagen an Bahnhöfen. | Ob ein E-Scooter hineindarf und ob dort geladen werden darf, regelt der Betreiber der Anlage – vorher nachfragen. |
Rechtsgrundlage für das Abstellen: § 11 Abs. 5 eKFV, Wortlaut geprüft am 2. Oktober 2026. Die übrigen Angaben sind redaktionelle Hinweise.
Am zuverlässigsten ist für die meisten Pendler in Verbotsstädten die erste Variante. Sie steht und fällt mit einem guten Schloss: Ein Scooter, der acht Stunden am Bahnhof steht, ist ein lohnendes Ziel. Ein stabiles Falt- oder Bügelschloss durch den Rahmen und um einen festen Bügel ist das Minimum; eine elektronische Wegfahrsperre per App ersetzt es nicht. Nimm bei Scootern mit entnehmbarem Akku den Akku nicht mit in ein Fahrzeug, dessen Betreiber E-Tretroller ausschließt, ohne vorher zu fragen – ob das Verbot auch den einzelnen Akku meint, lassen die von uns gelesenen Bedingungen offen.
Fernbus, Flugzeug und Auto: kurz und knapp
Fernzug und Fernbus
FlixTrain führt „E-Roller / E-Scooter“ auf der Liste der Gegenstände, die von der Beförderung ausgeschlossen sind. Pedelecs dürfen dort mit, wenn der Akku abgenommen ist. Auch FlixBus nimmt keine E-Scooter mit: Auf der Hilfeseite zu besonderen Gegenständen steht, dass E-Bikes und E-Roller in den Bussen nicht mitgenommen werden dürfen. Die allgemeine Gepäckseite erwähnt dagegen nur E-Bikes, Tandems und Dreiräder – wer nur dort nachliest, übersieht den Ausschluss leicht. Für andere Fernbusanbieter haben wir nicht recherchiert.
Flugzeug
Im Flugzeug scheitert die Mitnahme in aller Regel am Akku. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt in seiner Passagierinformation für elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien eine Nennenergie von höchstens 100 Wattstunden; mit Genehmigung des Luftfahrtunternehmens sind bis zu 160 Wattstunden möglich. Der Akku des isinwheel T8 hat laut Hersteller 720 Wattstunden, also ein Vielfaches davon. Einzelne Airlines gehen weiter: Die Lufthansa verbietet E-Scooter, Hoverboards, Segways, E-Bikes und elektrische Einräder im Passagiergepäck vollständig, und zwar unabhängig von der Akkuleistung und davon, ob die Batterie eingebaut oder herausnehmbar ist; solche Fahrzeuge reisen dort nur als Fracht nach den Gefahrgutvorschriften der IATA. Beides haben wir am 2. Oktober 2026 an den Originalseiten geprüft. Die IATA-Vorschriften selbst haben wir nicht in der aktuellen Ausgabe eingesehen. Kläre die Frage vor einer Flugreise immer direkt mit deiner Fluggesellschaft.
Auto
Im eigenen Auto gibt es kein Mitnahmeverbot. Klappe den Scooter zusammen, lege ihn flach in den Kofferraum und sichere ihn gegen Verrutschen, denn bei einer Vollbremsung werden 20 bis 30 Kilogramm zum Geschoss. Lade den Akku nicht im geschlossenen Auto und lass den Scooter im Sommer nicht stundenlang in der prallen Sonne im Fahrzeug liegen. Bei Mietwagen und Carsharing gelten die Bedingungen des Anbieters; dazu haben wir nicht recherchiert.
Checkliste vor der Fahrt
Betreiber jeder Etappe geklärt
Du weißt für jede Linie auf deinem Weg, welches Unternehmen fährt und was dessen Bedingungen sagen – auch für den Rückweg und die Ausweichroute bei Störungen.
Scooter zusammengeklappt und verriegelt
Falte ihn vor dem Einsteigen, nicht erst im Türbereich. Die Lenksäule ist eingerastet, nichts steht ab.
Ausgeschaltet, Akku unangetastet
Der Scooter ist aus, das Ladegerät bleibt im Rucksack. Kein Laden an der Steckdose im Zug.
Sauber und trocken
Wische nasse und schmutzige Reifen ab oder nutze eine Hülle. Das erspart Diskussionen und schont die Kleidung der Mitreisenden.
Platz gesucht, der niemanden stört
Gepäckregal, Mehrzweckbereich oder unter dem Sitz. Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
Plan B dabei
Ein Schloss im Rucksack, falls das Personal die Mitnahme ablehnt und du den Scooter an der Haltestelle anschließen musst.
Eine Tragetasche hält Schmutz von Sitzen und Mitreisenden fern. Sie macht aus einem verbotenen Scooter aber keinen erlaubten – in Verbotsstädten gilt das Mitnahmeverbot auch für verpackte Fahrzeuge. Vergleiche vor dem Kauf die Innenmaße mit dem Faltmaß deines Modells.
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- 【BEQUEM ZU TRAGEN】 - Mit dieser Rollertasche können Sie dank der breiten und verstärkten Schultergurte Ihren Elektroroller oder Ihr Faltrad bequem tragen und Ihre Maschine während des Transports oder auf Reisen effektiv schützen. Sie können Ihren Roller überall hin mitnehmen.
- 【BREITE ANWENDBARKEIT】 - Die Größe der faltbaren Aufbewahrungstasche beträgt 110*45*50cm. Passend für fast alle Elektroroller wie M365/M365 Pro Scooter etc. Mit diesem hochwertigen und stylischen Koffer können Sie Ihren Elektroroller überall hin mitnehmen, sei es ins Büro, nach Hause, in die Bahn oder ins Auto.
- 【PRAKTISCH UND FALTBAR】 - Unsere Roller-Aufbewahrungstasche lässt sich kompakt zusammenfalten und wiegt nur 0,50 kg. Und die Scooter-Tragetasche wird mit einem Schnellverschlussriemen geliefert, der zusammengeklappt und bei Nichtgebrauch am Lenker des Scooters montiert werden kann, was sehr praktisch und ideal für Reisen oder die Aufbewahrung zu Hause ist.
- 【PERFEKTES DESIGN】 - Diese tragbare Elektrorollerabdeckung hält Ihren Roller von Wasser und Staub fern und schützt Ihren Xiaomi 1S/M365/M365Pro Elektroroller vor Beschädigungen. Mit dieser Handtasche können Sie Ihren Elektroroller sicher im Kofferraum verstauen, ohne sich Sorgen machen zu müssen, dass Ihr Kofferraum dadurch schmutzig wird.
- Extra dickes 840D-Material: Die Scooter Tasche ist aus extra dickem 840D-Hochleistungs-Oxford-Gewebe mit 210D-Oxford-Gewebe innen hergestellt, daher ist die E-Scooter tasche dicker, haltbarer und hat eine höhere Tragfähigkeit. LSF > 70+. Schützen Sie Ihren roller erwachsene während des transports vor Regen, UV-Strahlung, Staub, Kratzern, Rissen, Vogelkot, verschütteten Flüssigkeiten, Laub usw.
- Universale Größe Escooter Tasche: Größe der scooter bag: 51 × 12 × 20 Zoll (130 cm x 30,48 cm x 50,8 cm); Größe der Lenker-Aufbewahrungstasche: 15,7 x 6,3 x 5,5 Zoll (40 cm x 16 cm x 14 cm). Diese lektroscooter tasche ist für die meisten elektro roller geeignet, wie z. B. Mijia M365/M365 Pro, Ninebot, Xiaomi, Segway-Roller usw. Wir empfehlen, dass Sie vor dem Kauf die Faltgröße Ihres escooters (Länge, Breite und Höhe) messen.
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- Weitere Services: Zusätzlich zu einer Premium tasche für elektroroller erhalten Sie auch eine zusätzliche tragbare Aufbewahrungstasche für einfache Aufbewahrung und Transport. Wir bieten einen 60-tägigen Umtauschservice. Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail. HINWEIS: Nicht nur zur Aufbewahrung von Rollern, sondern auch als Handtasche, Rucksack usw.
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Typische Fehler und Irrtümer
„Zusammengeklappt ist er doch nur Gepäck“
Bei der Deutschen Bahn stimmt das. Bei BVG, MVG, KVB und den anderen Verbotsbetrieben nicht: Das Verbot gilt dort unabhängig vom Faltzustand.
„In der Tasche merkt es keiner“
Eine Hülle ändert nichts an den Beförderungsbedingungen. Wer das Verbot bewusst umgeht, steht im Schadensfall besonders schlecht da.
„Mein Scooter ist neu, also darf er mit“
Bisher unterscheidet kein von uns geprüftes Unternehmen nach Baujahr oder Akkunorm. Auch ein Modell nach DIN EN 50604-1 bleibt in Verbotsstädten draußen.
„Das Deutschlandticket gilt überall, also auch die Regel“
Ein Ticket regelt den Fahrpreis, nicht die Mitnahme von Gegenständen. Die bestimmt jedes Unternehmen selbst.
Im Zug laden
Bei der Deutschen Bahn und der S-Bahn Berlin ist das Laden und Entnehmen des Akkus während der Fahrt ausdrücklich untersagt.
Sich auf alte Listen verlassen
Viele Übersichten im Netz stammen von 2024 und wurden nie korrigiert. Zähle nur auf Aussagen mit Datum und Originalquelle.
Scooter im Bahnhof liegen lassen
Umgekippte Scooter auf Bahnsteigen können laut Deutscher Bahn ins Gleis fallen und den Betrieb gefährden. Stelle ihn außerhalb der Wege ab und schließe ihn an.
7 Modelle · 7 ausführliche Einzeltests
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Häufige Fragen zur E-Scooter-Mitnahme in Bus und Bahn
Darf ich meinen E-Scooter im ICE mitnehmen?
Ja. Die Deutsche Bahn erlaubt E-Scooter im Fernverkehr (ICE, ECE, IC/EC, RJX, TGV), wenn sie zusammengeklappt und sicher verstaut sind. Sie gelten dann als kostenloses Handgepäck. Der Akku darf während der Fahrt weder entnommen noch geladen oder als Powerbank genutzt werden (Stand 2. Oktober 2026).
Brauche ich für den E-Scooter eine Fahrradkarte?
Bei der Deutschen Bahn nicht, solange der Scooter zusammengeklappt ist. Im hvv fahren gefaltete Modelle ebenfalls kostenlos mit; nicht geklappte fallen dort unter die Fahrradregeln, und in Regionalzügen nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein brauchen größere Modelle eine Fahrradkarte. Im RMV ist die Mitnahme kostenlos.
Warum sind E-Scooter verboten, E-Bikes aber erlaubt?
Die Verkehrsunternehmen begründen das mit den Akkuanforderungen. Pedelec-Batterien mussten schon bisher strengere Prüfungen bestehen, unter anderem zur mechanischen Festigkeit. Für Scooter-Akkus sahen die Gutachter 2024 keine ausreichend spezifischen Normen. Kritiker wie der TÜV-Verband halten zugelassene Scooter dennoch für vergleichbar sicher.
Ist die Mitnahme in der S-Bahn erlaubt?
In vielen Städten ja. In München, Hamburg und Nürnberg ist der zusammengeklappte Scooter in der S-Bahn erlaubt, obwohl U-Bahn beziehungsweise Stadtverkehr ihn verbieten. Auch die S-Bahn Berlin und die S-Bahn Stuttgart nehmen ihn zusammengeklappt mit. Prüfe im Zweifel die Seite deines S-Bahn-Betreibers.
Darf ich den E-Scooter in Berlin in die U-Bahn mitnehmen?
Nein. Die BVG untersagt seit dem 1. Mai 2024 die Mitnahme von E-Tretrollern in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen, also in U-Bahn, Straßenbahn und Bus. E-Fahrräder, E-Rollstühle und Seniorenmobile sind ausgenommen.
Wird das Verbot 2027 aufgehoben?
Das ist offen. Eine angekündigte Aufhebung haben wir bis zum 2. Oktober 2026 bei keinem der Verbotsbetriebe gefunden; zurückgenommen hat sein Verbot bisher nur die REVG im Rhein-Erft-Kreis (Mai 2025). Mehrere Betriebe wollen die Lage neu bewerten, wenn bessere Sicherheitsnachweise vorliegen, nennen aber kein Datum. Die neue Akkuvorgabe in der eKFV könnte dafür die Grundlage liefern.
Gilt das Verbot auch für Scooter mit der neuen Akkunorm?
Ja, bislang schon. Kein von uns geprüftes Verkehrsunternehmen macht eine Ausnahme für Modelle, deren Batterie der DIN EN 50604-1 entspricht. Das Personal könnte einen solchen Nachweis im Alltag auch kaum kontrollieren.
Wie hoch ist die Strafe, wenn ich den Scooter trotzdem mitnehme?
Einen festen Betrag speziell für E-Scooter konnten wir an keiner Primärquelle belegen. Sicher ist, dass dich das Personal von der Fahrt ausschließen kann. Ob ein Unternehmen zusätzlich Geld verlangt, steht in seinen Beförderungsbedingungen oder in der Nutzungsordnung.
Darf ich einen entnommenen Akku ohne Scooter mitnehmen?
Das lassen die von uns gelesenen Bedingungen offen. Die Verbote nennen den E-Tretroller als Fahrzeug, begründet werden sie aber mit dem Akku. Frage deshalb beim Verkehrsunternehmen nach, bevor du einen Scooter-Akku in Bus oder Bahn transportierst.
Zählt ein Tretroller ohne Motor auch als E-Scooter?
Nein. Die Verbote betreffen Tretroller mit elektrischem Antrieb. Ein klassischer Tretroller ohne Akku fällt unter die allgemeinen Regeln für Gepäck oder Sachen des jeweiligen Unternehmens.
Kann ich den E-Scooter im FlixBus mitnehmen?
Nein. Laut Hilfeseite von FlixBus dürfen E-Bikes und E-Roller in den Bussen nicht mitgenommen werden. Auch FlixTrain führt E-Scooter als von der Beförderung ausgeschlossen (Stand 2. Oktober 2026).
Darf der E-Scooter mit ins Flugzeug?
In aller Regel nein. Das Luftfahrt-Bundesamt nennt für Geräte mit Lithium-Ionen-Batterien 100 Wattstunden, mit Genehmigung der Airline 160 Wattstunden; Scooter-Akkus liegen weit darüber. Die Lufthansa schließt E-Scooter im Passagiergepäck unabhängig von der Akkugröße aus. Verbindlich ist die Auskunft deiner Fluggesellschaft.
Was ist der Unterschied zwischen E-Scooter und E-Tretroller in den Beförderungsbedingungen?
Verkehrsunternehmen meinen mit „E-Tretroller“ das zweirädrige Stehfahrzeug mit Versicherungsplakette. „E-Scooter“ bezeichnet in manchen Bedingungen, etwa bei hvv, RMV und im NRW-Tarif, drei- oder vierrädrige Elektromobile für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Für diese gelten andere Regeln.
Darf ich mit dem E-Scooter durch den Bahnhof fahren?
Nein, schiebe ihn. Bahnhöfe unterliegen dem Hausrecht des Betreibers, und Bahnsteige sind keine Verkehrsflächen für Elektrokleinstfahrzeuge. Bei der BVG ist schon das Mitführen im U-Bahnhof untersagt.
Fazit: Erst den Betreiber prüfen, dann den Scooter einpacken
Die Mitnahme eines E-Scooters ist in Deutschland keine Frage des Gesetzes, sondern des einzelnen Verkehrsunternehmens. Bei der Deutschen Bahn, in den meisten S-Bahnen und in Verbünden wie hvv, RMV, VVS oder VVO kommst du mit einem zusammengeklappten Scooter weiterhin ans Ziel. In den U-Bahnen, Straßenbahnen und Stadtbussen von Berlin, München, Köln, Düsseldorf, Leipzig, Hannover, Bremen und Nürnberg bleibt er draußen – unabhängig von Modell, Baujahr und Verpackung.
Die Begründung der Verkehrsbetriebe ist nachvollziehbar, die Kritik daran ebenfalls. Mit der Akkuvorgabe nach DIN EN 50604-1 in § 7 Nr. 8 eKFV gibt es für seit April 2026 neu genehmigte Fahrzeuge erstmals eine rechtliche Grundlage, auf die sich eine differenzierte Regel stützen könnte. Bis zum 2. Oktober 2026 hat aber kein von uns geprüftes Unternehmen daraus eine Wiederzulassung abgeleitet, und eine Positivliste des VDV ist uns nicht bekannt.
Für den Alltag heißt das: Kläre jede Etappe beim Betreiber, verlasse dich nur auf Aussagen mit Datum und plane in Verbotsstädten mit Schloss und Abstellplatz statt mit Mitnahme. Wer regelmäßig Bahn und Scooter kombiniert, sollte beim Kauf stärker auf Gewicht und Faltmaß achten als auf Leistung.
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Quellen und Datenbasis
Alle Angaben in diesem Beitrag beruhen auf den folgenden Quellen. Die Liste ist eingeklappt, damit der Artikel übersichtlich bleibt.
Quellen und Datenbasis anzeigen (52 Einträge)
Rechtsgrundlagen
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – Wortlaut von § 7 Nr. 8, § 11 Abs. 5 und § 15 Abs. 3 und 4, geprüft am 02.10.2026; zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32)
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 32: Verordnung zur Änderung der eKFV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Verordnung vom 30.01.2026, verkündet am 06.02.2026; Metadaten geprüft am 02.10.2026
- buzer.de: Volltext der Änderungsverordnung – Art. 5 Inkrafttreten (Art. 1 am 01.04.2026, Art. 2 bis 4 am 01.03.2027)
- Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW – gültig ab 01.01.2026; Ausschluss von E-Tretrollern über das Hausrecht der Unternehmen; abgerufen 02.10.2026
- VRR: Handbuch Tarif und Vertrieb – Stand 01.07.2026; abgerufen 02.10.2026
- gefahrgut.de: eKFV geändert – Sekundärquelle zur Fundstelle und zur Batterienorm; abgerufen 02.10.2026
Behörden, Verbände und Institutionen
- VDV: Pressemitteilung zum Brandrisiko bei Akkus in E-Tretrollern – Empfehlung, Begründung, Gutachten der STUVAtec, Ausnahmen; 29.02.2024
- VDV: Pressebereich – am 02.10.2026 auf neuere Mitteilungen zum Thema durchgesehen (erste Ergebnisseite, Mitteilungen bis 01.10.2026), keine gefunden
- VDV: Mitnahme von Elektrotretrollern im ÖPNV ist grundsätzlich möglich – frühere Position des Verbands; 16.05.2019
- Luftfahrt-Bundesamt: Elektronische Geräte mit Lithium-Batterien – Grenzen von 100 und 160 Wattstunden im Passagiergepäck; abgerufen 02.10.2026
- DKE: Sicherheit statt Verbot – Inhalt der DIN EN 50604-1 und Erwartung an die Mitnahmeverbote; 05.05.2025
- VCD: Verkehrsunternehmen sollten E-Scooter-Verbote überdenken – Position von VCD und TÜV-Verband; 29.04.2024
- ADAC: E-Scooter-Mitnahmeverbot im Nahverkehr – Position des ADAC und Städteliste; Artikelstand 17.11.2025
- London Fire Brigade: Stellungnahme zum TfL-Verbot – Brand an der Station Parsons Green und Verbot ab 13.12.2021
- Tecnifuego: Madrid verbietet E-Scooter im ÖPNV – Vorfall vom 17.10.2023 und Verbot in Madrid
Verkehrsunternehmen und Verbünde
- Deutsche Bahn: FAQ zur Mitnahme von E-Tretrollern – Fernverkehr, Handgepäck, Traglast, Akku; abgerufen 02.10.2026
- Deutsche Bahn: FAQ Gepäckstücke im Zug – Elektrokleinstfahrzeuge zusammengeklappt; abgerufen 02.10.2026
- S-Bahn Berlin: Da gehören E-Scooter nicht hin – Abstellen an Bahnhöfen, Akku nicht laden; 05.11.2020
- S-Bahn Berlin: VBB-Beförderungsbedingungen – § 11, E-Tretroller als Handgepäck, Ausschluss nur bei BVG, HVG und ViP; abgerufen 02.10.2026
- BVG: E-Tretroller-Verbot – abgerufen 02.10.2026
- Hochbahn: Keine E-Scooter in U-Bahnen – Pressemitteilung vom 18.08.2023
- hvv: Fragen und Antworten zu Scootern – abgerufen 02.10.2026
- MVV: Mitnahmeregelungen – MVG, S-Bahn, Regionalbus; abgerufen 02.10.2026
- KVB: E-Tretroller – abgerufen 02.10.2026
- VRS: Mitnahmeverbot für E-Tretroller – Pressemitteilung vom 28.02.2024
- REVG: E-Tretroller-Verbot im REVG-Linienbus – 28.02.2024, überholt
- REVG: E-Tretroller-Verbot aufgehoben – 19.05.2025; abgerufen 02.10.2026
- DSW21: Mitnahme-Verbot von E-Tretrollern in Bussen und Stadtbahnen – 23.02.2024; abgerufen 02.10.2026
- Ruhrbahn: Ab 1. März keine E-Tretroller mehr in Bus und Bahn – 23.02.2024; abgerufen 02.10.2026
- Rheinbahn: Sicherheit – abgerufen 02.10.2026
- DVG Duisburg: Fahrräder und E-Tretroller in Bus und Bahn – abgerufen 02.10.2026
- VGF: Mitnahmeverbot E-Tretroller – abgerufen 02.10.2026
- RMV: Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co. – abgerufen 02.10.2026
- LVB: Im Sinne der Sicherheit – Pressemitteilung vom 16.04.2024
- GVH: Mitnahmeverbot für E-Scooter – Mitteilung vom 21.03.2024
- BSAG: Beförderungsbedingungen – gültig ab 01.01.2026; abgerufen 02.10.2026
- VGN: Mitnahme von E-Scootern – Pressemitteilung vom 13.05.2024
- VVO: Fahrräder, Sachen, Tiere – zusammengeklappter elektrischer Tretroller als Handgepäck; abgerufen 02.10.2026
- VVS: Fahrradmitnahme – zusammengeklappte E-Tretroller als Sache; abgerufen 02.10.2026
- S-Bahn Stuttgart: Mitnahmeregelungen – E-Tretroller in Stadtbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen; abgerufen 02.10.2026
- SSB: Mitnahmeregelungen im VVS – Seite am 02.10.2026 technisch nicht abrufbar; Inhalt nicht selbst geprüft
- Stadtwerke Augsburg: Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bus und Tram verboten – 02.04.2024; abgerufen 02.10.2026
- KVG Kiel: Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern in Bussen – 26.06.2024, auch zu Lübeck und weiteren Betrieben; abgerufen 02.10.2026
- Aktiv Bus Flensburg: Keine Mitnahme von Elektro-Tretrollern – 27.02.2024; abgerufen 02.10.2026
- FlixTrain: Fahrradmitnahme – Ausschluss von E-Scootern; abgerufen 02.10.2026
- FlixBus: Gepäck – nennt nur E-Bikes, Tandems und Dreiräder; abgerufen 02.10.2026
- FlixBus Hilfe: Haustiere und besondere Gegenstände – Ausschluss von E-Bikes und E-Rollern; abgerufen 02.10.2026
- Lufthansa: Elektronische Geräte und Batterien – Verbot von E-Scootern im Passagiergepäck; abgerufen 02.10.2026
Fachmedien und weitere Sekundärquellen
- Tagesspiegel Background: VDV mit klarer Linie – Bedingungen des VDV für eine Neubewertung; 27.03.2024 (Sekundärquelle)
- electrive: TÜV und VCD monieren Mitnahmeverbot – Aussagen des TÜV-Verbands; 29.04.2024
- Ddorf-Aktuell: Rheinbahn verbietet Mitnahme – Einführungsdatum bei der Rheinbahn; 22.02.2024
Eigene Daten
- Gewicht des isinwheel T8 (25,6 kg): eigene Wägung von drohnen.de, Ende September 2026. Gewicht des iScooter iX7 Pro (30 kg) und Akkukapazität des T8 (720 Wh): Herstellerangaben.
Disclaimer: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln und gibt den Recherchestand vom 2. Oktober 2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft eines Verkehrsunternehmens, Verkehrsverbunds, Versicherers oder einer Behörde. Maßgeblich sind immer die aktuell gültigen Beförderungsbedingungen des Unternehmens, mit dem du fährst; sie können sich jederzeit ändern. Der Beitrag ist keine Konformitätsbewertung eines konkreten Produkts oder Akkus und übernimmt keine Garantie für Sicherheit oder Marktzulässigkeit einzelner Fahrzeuge.
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