Dass Drohnen versichert werden müssen, dürfte mittlerweile außer Frage stehen. So ist eine Drohnen-Haftpflicht für beliebte Profi-Modelle wie die DJI Air 2S, DJI Mavic Air 2 oder DJI FPV zweifelsohne gesetzlich vorgeschrieben. Doch gilt dies auch für Mini-Drohnen wie die DJI Mini 2 oder gar Spielzeug-Drohnen unter 50,- Euro?
Vorab sei gesagt: für alle Drohnen mit einer Kamera besteht in jedem Falle in Deutschland eine Versicherungspflicht! Eine gültige Drohnen-Haftpflicht ist unerlässlich! Doch diese kostet nur wenige Euro im Jahr.
Hier unser Vergleich der Drohnen-Versicherungen:
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Mini-Drohnen – immer preiswerter und intelligenter
Vor vielen Jahren wurden Drohnen vorrangig im militärischen Sinne eingesetzt. Mittlerweile haben sich die intelligenten Flugroboter mit Propellern, Elektromotoren und Akku aber auch unter ganz normalen Verbrauchern etabliert und werden hier nicht nur im Kontext des Modellflugs, sondern auch für Fotografien, Luftbild-Videos sowie alle erdenklichen Videoplattformen (z.B. YouTube) genutzt. Quadrocopter und Kamera-Drohnen werden dabei nicht nur immer smarter, sondern gleichzeitig auch erschwinglicher und preiswerter. Günstige Mini-Drohnen wie die Potensic A20 für Kinder sind bereits für unter 50,- Euro erhältlich und können Flughöhen von mehr als Hundert Metern und Distanzen von mehreren Kilometern zurücklegen. Doch gilt die in Deutschland geregelte Drohnen-Versicherungspflicht auch für derartige Mini-Drohnen?
Mini-Drohnen – braucht man unbedingt eine Haftpflicht?
Der deutsche Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor – unabhängig davon, wie hoch das Gewicht oder die Größe und was der Anschaffungspreis der Drohne ist. Auch ist es unerheblich, ob eine Drohne nur privat oder gewerblich genutzt wird. Nutzt man eine Drohne jedoch gewerblich, benötigt man unter Umständen sogar eine gesonderte Haftpflichtversicherung, die den gewerblichen Nutzen explizit einschließt. Drohnen-Halter bzw. Drohnen-Besitzer sind daher gemäß Paragraf 43 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Einen Vergleich aktueller Haftpflichtversicherungen gibt es auf www.Drohnen-Versichern.de.
Fakt ist daher, dass jede im öffentlichen Luftraum genutzte Drohne als Luftfahrzeug klassifiziert wird und daher jeder Halter bereits seit dem Jahr 2005 dazu verpflichtet ist, einen gültigen Versicherungsschutz für das Fluggerät abzuschließen und bei Bedarf auch nachweisen zu können. Doch wie ist es eigentlich, wenn die Mini- oder Spielzeugdrohne nur in Innenräumen bzw. geschlossenen Räumlichkeiten eingesetzt wird – braucht man dann auch eine Drohne? Streng genommen ja, denn der Inhaber bzw. Eigentümer einer Drohne muss im Schadensfall immer haften – ohne gültigen Versicherungsschutz sogar mit seinem Privatvermögen. Auch wenn es für die Nutzung in Innenräumen keine eindeutigen Regelungen zur Versicherungspflicht gibt, ist diese dennoch empfehlenswert und im Schadensfall auf alle Fälle hilfreich.