Anfang Dezember haben Lufthansa, Fraport und die Deutsche Flugsicherung einen Multicopter am Frankfurter Flughafen getestet, um erste Erfahrungen für den potenziellen Einsatz von Drohnen auf dem Flughafengelände zu sammeln. In weiteren Tests sollen wichtige Erkenntnisse für die Entwicklung marktfähiger Lösungen und Anwendungsfelder auf dem sensiblen Umfeld „Flughafen“ gefunden werden.
Die Tests fanden in einem Zeitfenster von zwei Stunden statt und wurden vorwiegend im Bereich der Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen absolviert. Die Lufthansa Aerial Services verstehen sich als Drohnen-Betreiber, der derzeit bei der Lufthansa Consulting GmbH aufgebaut wird und sich für den Einsatz von unbemannten Flugkörpern als kommerzieller Betreiber für große Infrastrukturkunden etablieren will. Künftige Einsatzgebiete von Kameradrohnen könnten industrielle Sichtkontrollen und Inspektionen an Windkraftanlagen, Eisenbahntrassen, oberirdisch verlegten Pipelines oder größeren Bauprojekten sein.
Könnten Drohnen künftig Flughäfen überwachen?
Flughafenbetreiber und Staatsunternehmen Fraport sieht wichtige Funktionen von Drohnen auch innerhalb vom Flugbetrieb: Beispielsweise könnten die unbemannten Flugsysteme die Start-, Lande- und Rollbahnen auf mögliche Fremdkörper überprüfen. Heute wird diese Inspektion noch mittels Fahrzeugen vorgenommen. Parallel dazu sieht das mit anderen Flughafenbetreibern konkurrierende Unternehmen aber auch Chancen bei der Vermessung der Flughafentopografie.
DFS: Integration von Drohnen in den Flugverkehr
Während der marktführende Drohnen-Hersteller DJI mittels Flugverbotszonen und Geo-Fencing mehr Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit Drohnen erreichen will, hält die Deutsche Flugsicherung eine Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen innerhalb des regulären Flugverkehrs für unvermeidbar. Im aktuellen Fall wurde erstmals überprüft, inwiefern die mit einem Transponder ausgestattete Drohne auf den Luft- und Bodenlagedarstellungssystemen sichtbar ist und damit eine sichere Integration in den Flugverkehr ermöglicht werden könnte.
Tests fanden in einer verkehrsarmen Zeit statt
Sämtliche Testläufe wurden in einer verkehrsarmen Zeit durchgeführt, so dass zu keiner Zeit Beeinträchtigungen für den Flugbetrieb entstanden. Da dem Betrieb von Drohnen in unmittelbarer Nähe von und auf Flughäfen rechtlich sehr enge Grenzen gesteckt sind, war im Vorfeld des Testlaufes eine umfangreiche Abstimmung aller involvierten Akteure notwendig. Von gesetzlicher Seite waren das für den Luftverkehr in Hessen zuständige Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) sowie als ausführende Behörde das Regierungspräsidium Darmstadt in den Genehmigungsprozess involviert.