Mit der neuen Drohnenverordnung 2021 ist ab 1. Januar 2021 auch die Kennzeichnung aller DJI MINI 2 Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.
Bis Ende 2020 galt die alte Drohnenverordnung aus 2017. Diese befreite alle Drohnen mit einer Startmasse von weniger als 250 Gramm von der Kennzeichnungspflicht. Dies betraf bisher auch die DJI Mavic MINI und DJI MINI 2.
Mit der neuen Drohnenverordnung 2021 wurde nun aber die Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen eingeführt. Daher müssen sich alle DJI Mavic MINI und DJI Mavic MINI 2-Piloten schnellstmöglich um die Kennzeichnung ihrer Drohne kümmern.
2 mögliche Alternativen zur Drohnen-Kennzeichnung
Drohnen-Registrierung und eID
Die neue Drohnenverordnung 2021 sieht vor, daß sich alle Drohnen-Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren müssen. Dort erhalten sie eine elektronische ID (eID / Piloten-ID). Diese eID muß außen auf der Drohne angebracht werden – z.B. mittels EU Drohnenkennzeichen / EU Drohnenplakette.
Diese Registrierung beim LBA ist online allerdings erst ab dem 21.12.2020 möglich. Details zur Drohnen-Piloten Registrierung und zur neuen Drohnen eID.
Eine selbstklebende EU-Drohnenplakette mit der gravierten eigenen eID bekommt man anschließend hier:
Die Montage der Plakette bzw. die Anbringung des selbstklebenden Drohnen-Kennzeichens kann ganz einfach am Heck der Drohne an der Klappe des Akku-Fachs erfolgen. Dort werden keine Sensoren und auch das GPS nicht gestört.
Drohnen-Kennzeichen mit Name und Adresse
Zusätzlich wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 gewährt (Details hier).
Diese erlaubt, alternativ zur eID die Drohne mit einer Drohnen-Plakette zu kennzeichnen, so wie es früher für Drohnen oberhalb von 250 Gramm erforderlich war. Das bedeutet: Das Drohnenkennzeichen muß den vollen Namen und die Anschrift / Adresse des UAS-Besitzers (Drohnen-Besitzers) enthalten. Diese wird mittels Laser-Gravur auf eine extrem kleine und leichte selbstklebende Aluminium-Plakette aufgebracht. Erhältlich sind diesem Drohnen-Plaketten mit Name und Adresse hier:
Ab dem 1.5.2021 jedoch müssen jedoch alle Drohnen-Piloten beim LBA registriert sein und alle Drohnen auf die neue e-ID umgerüstet worden sein, um weiterhin betrieben werden zu dürfen.
Piloten einer DJI MINI 2 oder DJI Mavic Mini müssen daher nun schnellstmöglich nachrüsten, sofern sie ihre Drohne ab dem 1. Januar 2021 noch überhaupt legal fliegen wollen.
Auch eine Montage des Drohnen-Kennzeichens an der DJI MINI 2 oder der DJI Mavic MINI am hinteren Landebein wäre denkbar – wir abgebildet. Wir empfehlen aber die Anbringung am oben genannten Montageort hinten am Heck der Drohne.
Wichtig: auch eine gültige Drohnenversicherung ist natürlich weiterhin gesetzlich Pflicht und vorgegeben! Diese kostet aber nur wenige Euro im Jahr. Hier geht es zu unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- EU Drohnenverordnung – alle Infos und Vorgaben
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- EU Drohnenführerscheine – EU Kompetenznachweis
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom