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DJI Mini 2: Haftpflichtversicherung

Mit der DJI Mini 2 hat DJI Innovations Anfang November 2020 eine neue Faltdrohne vorgestellt. Die DJI Mini 2 gilt als Nachfolger der DJI Mavic Mini und verfügt vorrangig über technische statt optische Verbesserungen. Eine weitere Besonderheit der DJI Mini 2 ist das extrem geringe Gewicht von unter 250 Gramm. Daher benötigt man für die DJI Mini 2 keine Drohnen-Kennzeichnung bzw. Drohnen-Plakette. In vielen Regionen ist für die DJI Mini 2 nicht einmal eine Registrierung notwendig. Doch Achtung: Der einfache Umgang der DJI Mini 2 schützt nicht vor der Versicherungspflicht. So benötigt man auch für die DJI Mini 2 eine entsprechende Haftpflichtversicherung, wenn man die 4K-Minidrohne legal in Deutschland benutzen möchte.

Drohnen-Haftpflichtversicherung:

zum Versicherungsvergleich

DJI Mini 2: Haftpflichtversicherung

Drohnen, Quadrocopter und Multikopter wie die DJI Mini 2 unterliegen diversen Beschränkungen und können nur unter gewissen Bedingungen legal eingesetzt werden. Eine Bedingung für das Fliegen einer Drohne ist eine entsprechend gültige Haftpflichtversicherung. Die Versicherungspflicht für Drohnen gilt unabhängig vom Abfluggewicht für den Betrieb im Freien. Somit ist auch für die DJI Mavic Mini 2 eine Versicherung vorgeschrieben, auch wenn die winzige und besonders leichte 4K-Drohne weniger als 249 Gramm wiegt und insofern auch keine Beschriftung (Drohnen-Kennzeichnung) notwendig ist. Es kann aber sinnvoll sein, trotzdem eine Drohnen-Plakette anzubringen mit der eigenen Adresse oder zumindest der Telefonnummer / eMail. So kann die Drohne bei einem Absturz vom Finder zurückgegeben werden. Zukünftig und laut neuer EU-Drohnenverordnung kann es aber auch für die DJI MINI 2 erforderlich werden, ein EU-Drohnenkennzeichen mit der Registrierungsnummer des Piloten anzubringen (Details zur EU-Drohnenverordnung in Bezug auf die DJI MINI 2).

Schon seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für unbemannte Flugmodelle wie die DJI Mini gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls haftet stets der Halter der Drohne – dies gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden. Entsprechend weitreichend könne die Schäden durch eine Drohne sein – es ist sowohl mit hohen Sachschäden als auch Verletzungen an Menschen zu rechnen. Damit der Pilot im Schadensfall für die Kosten aufkommen kann, sieht der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Ohne Versicherung zu fliegen ist verboten und somit strafbar. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit saftigen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Gilt auch meine private Haftpflichtversicherung?

In manchen Fällen kann auch eine bereits bestehende Privat-Haftpflichtversicherung einen entsprechenden Drohnen-Versicherungsschutz beinhalten. Herkömmliche Versicherungen können sich jedoch im Detail stark voneinander unterscheiden und bieten nicht immer die Leistungsumfänge, die für eine optimale Absicherung notwendig sind. Insofern sollte man nicht nur auf den Preis der Versicherung achten, sondern auch die Leistungen der Drohnen-Haftpflicht genauer im Blick behalten. Spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen und Pakete renommierter Versicherer bieten hier den optimalen Leistungsumfang und sind passgenau auf den Einsatz mit einer Drohne abgestimmt. Ein zuverlässiger Versicherungsschutz und die richtige Deckungssumme für eine Drohne (mehr dazu hier) wie die DJI (Mavic) Mini 2 sollten sich dann von selbst verstehen. Je nach Tarif kann man die Deckungssumme natürlich auch über der gesetzlichen Mindesthöhe gewählt werden, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Leistungsumfänge und Preis-Leistungs-Verhältnis

Versicherungstarife für Drohnen können von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Leistungen beinhalten. Insofern sollte man sich noch vor dem Abschluss über die Leistungen einer Drohnen-Haftpflichtversicherung informieren. Zum Beispiel ist auf die regionale Deckung zu achten. Prinzipiell versichern die meisten Versicherer innerhalb von Europa oder auch weltweit ab. Nur die wenigsten deutschen Haftpflichtversicherer schließen aber auch Einsätze in den Vereinigten Staaten (USA) oder Kanada ab. Daher entscheidet der Einzelfall, für welche Drohnen-Haftpflichtversicherung man sich entscheidet. Wer auch im Ausland – beispielsweise auf einer Urlaubsreise – abgesichert sein möchte, sollte daher unbedingt darauf achten, in welchen Regionen der Drohnen-Haftpflichtschutz gültig ist.

Mehr dazu: Ratgeber für Drohnen-Haftpflichtversicherung

Des Weiteren können sich die Leistungsumfänge und die Vorgaben des Haftpflichtschutzes auch in anderen Punkten voneinander unterscheiden. Beispielsweise sollten auch solche Drohnen-Einsätze versichert sein, die sowohl im Indoor-Bereich als auch Outdoor-Bereich – also im Freien – stattfinden. Zwar bieten auch Modellflugverbände verschiedene Versicherungsmodelle an, jedoch besteht der Haftpflichtschutz oftmals nur im Rahmen eines Modellflugplatzes. Das umgangssprachliche „freie Fliegen“ sollte daher im Versicherungstarif inkludiert und in den Versicherungsbedingungen konkret benannt werden. Ähnlich verhält es sich mit FPV-Veranstaltungen oder anderen Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen, sofern man daran teilnehmen möchte. Bei modernen Kameradrohnen wie der DJI Mini 2 sollte auch darauf geachtet werden, dass der Leistungsumfang auch intelligente Flugfunktionen sowie das FPV-Fliegen umfasst. Nur so kann auch der volle Funktionsumfang der Drohne genutzt werden und man sichert sich zuverlässig ab. Abgesehen von den bereits genannten Leistungsumfängen spielen natürlich auch Preis, Laufzeit, Selbstbehalt oder Kündigungsfrist der Drohnen-Haftpflicht eine wichtige Rolle. Hier sollte man beim Versicherer lieber zweimal nachfragen, sofern man sich über die Vertragsbedingungen und Vertragsinhalte unsicher ist. Wichtig ist, die Versicherungspolice möglichst schnell in den Händen zu halten. Viele Versicherer bieten daher die Möglichkeit, die Versicherungspolice direkt nach Vertragsabschluss per Email zu versenden.

DJI Mini 2: Haftpflichtversicherung

Brauche ich für die DJI Mini 2 eine Haftpflichtversicherung?

Ja, für die DJI Mini benötigt man innerhalb Deutschlands eine Haftpflichtversicherung. Schon seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für unbemannte Flugmodelle wie die DJI Mini 2 gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Infos im Artikel.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für die DJI Mini 2?

Die Preise einer Haftpflichtversicherung für die DJI Mini 2 variieren stark und unterscheiden sich abhängig von Leistung und Anbieter. Im Vergleich gibt es Infos zur günstigsten Drohnen-Haftpflichtversicherung – siehe hier.

Ist das Fliegen ohne Haftpflichtversicherung strafbar?

Ja, das Fliegen der DJI Mini 2 ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist strafbar. Wer keine Haftpflichtversicherung für die DJI Mini 2 abgeschlossen hat, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Weitere Infos im Artikel.

Worauf muss ich beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung achten?

Beim Abschluss einer Drohnen- und Quadrocopter-Haftpflichtversicherung ist unter anderem auf Deckungssumme, die abgedeckten Länder und Regionen oder die abgedeckten Einsätze zu achten. Weitere Infos im Artikel.

Deckt auch meine private Haftpflichtversicherung das Fliegen einer Drohne ab?

Nur im seltensten Fall sind Drohnen von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Besser ist es daher, eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weitere Infos im Artikel.

Kategorie Zubehör DJI Mini 2, Drohnen Zubehör | 1.175 Aufrufe | Tags DJI, DJI Drohne bestellen, DJI Drohne kaufen, Dji Innovations, DJI Kameradrohne bestellen, DJI Kameradrohne kaufen, DJI Mavic, DJI Mavic Mini 2, DJI Mini 2 Zubehör, DJI Quadrocopter, Drohne, Drohne kaufen, Drohnen-Haftpflichtversicherung, Drone, Haftpflichtversicherung, Versicherung, Zubehör für DJI Mini 2

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