E-Scooter sind das perfekte Fortbewegungsmittel, um kurze Strecken zurücklegen zu können. E-Scooter werden auch als Elektromotorroller, Elektroroller, Elektromobile oder Elektro-Tretroller bezeichnet. Unter einem E-Scooter versteht man also einen Motorroller mit Elektroantrieb. Zunehmend sind E-Scooter aber auch Tretroller mit Elektromotor. Doch wie sehen die gesetzlichen Regelungen rund um Elektro-Tretroller eigentlich aus? Darf man mit einem E-Scooter auf der Straße fahren und benötigt man ein Nummernschild für E-Scooter und gar eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter? Wir klären auf.
Warum sind Elektro-Tretroller so beliebt?
Insbesondere die technischen Möglichkeiten und das steigende Interesse an der Elektromobilität und nachhaltiger Fortbewegung sorgen derzeit für einen richtigen E-Scooter-Boom. Vor allen Dingen im urbanen Bereich, wo Lebensraum begrenzt ist und Abgas- und Geräuschemissionen durch Verbrennungsmotoren immer wieder ein Thema sind, werden E-Scooter immer beliebter. E-Scooter bieten daher eine attraktive Alternative zum Auto mit Verbrennungsmotor. Sie ermöglichen eine kostengünstige, lokal emissionsfreie und aufgrund der geringen Größe eine deutlich flexiblere Fortbewegung. Im städtischen Bereich können Elektro-Tretroller überlastete Verkehrssituationen entlasten und die Parkplatznot mindern. Elektrische Tretroller werden auch als PLEV, also Personal Light Electric Vehicles, bezeichnet.
Was ist ein E-Scooter / Elektro-Tretroller?
Unter Elektro-Tretroller – auch E-Scooter genannt – versteht man Tretroller, die von einem Elektromotor angetrieben werden. Der Fahrer muss für die Fortbewegung daher nicht aktiv treten, sondern kann sich stehend oder sitzend auf dem E-Scooter dank elektrischem Antrieb fortbewegen. Ein klassischer Elektro-Tretroller verfügt über ein Trittbrett bzw. eine Standfläche und über zwei – selten drei – Räder. Über dem vorderen Rad befindet sich die Lenkstange mitsamt Lenker. Außerdem verfügt ein elektroangetriebener Tretroller meist über (getrennte) Bremsen vorn und hinten, einen in bzw. unter der Standfläche integrierten Akku und einen in der Regel in der Radnabe integrierten Elektromotor bzw. Elektroantrieb. Die Bremse eines E-Scooters wird oftmals mit einem Tritt auf der hinteren Radabdeckung ausgelöst. Hierbei spricht man auch von der mechanischen Schutzblechbremse am Hinterrad. Zusätzlich verfügen moderne E-Scooter über elektrische Bremsen am Vorderrad. Aufbauseitig können E-Scooter sowohl mit Trommelbremsen als auch Scheibenbremsen ausgestattet sein. Hochwertige Modelle verfügen sogar über eine Nutzbremse bzw. Rekuperationsbremse, die einen Teil der Bewegungsenergie beim Bremsen als elektrische Energie zurückgewinnt und den Akku mit neuer Energie versorgt.
E-Scooter werden aus verschiedensten Materialien gefertigt – etwa Plastik und Kunststoffen, Aluminium, Stahl oder gar Magnesium oder Carbon. Je nach Modell können E-Scooter ein Gewicht zwischen sieben bis zu 20 Kilogramm auf die Waage bringen. Mit Hilfe von besonders leichten Materialien wie Aluminium oder Carbon kann das Gewicht eines E-Scooters minimiert werden, um bessere Fahreigenschaften und höhere Reichweiten zu erzielen.
E-Scooter: Vollgummireifen oder Luftreifen?
Die Reifen eines Elektro-Tretrollers können als Vollgummireifen oder klassische Luftreifen ausgeführt sein. Vorteil eines weitestgehend wartungsfreien Vollgummireifens ist die höhere Widerstandsfähigkeit gegenüber spitzen Steinen oder scharfen Kanten, während Luftreifen gegenüber einem Defekt bzw. einem „Platten“ deutlich anfälliger sind und Luft verlieren können. Luftreifen bieten gegenüber Vollgummireifen – bedingt durch die Federungseigenschaften – hingegen einen höheren Fahrkomfort. Sie können Vibrationen und Unebenheiten besser abfedern. Prinzipiell gilt: Größere Reifen eines E-Scooters sind gegenüber kleineren Reifen im Vorteil. Zwar weisen größere und breitere Reifen einen höheren Rollwiderstand und damit einen höheren Energieverbrauch auf, doch größere Reifen sorgen für mehr Fahrstabilität und Sicherheit. Ein Großteil der am Markt erhältlichen Elektro-Tretroller verfügt dennoch über Vollgummireifen, da sich Reifen aus Vollgummi durch eine deutlich höhere Lebensdauer und Widerstandsfähigkeit auszeichnen. Eher selten sind E-Scooter mit Luftkammerreifen ausgestattet – also einer Mischung aus Vollgummireifen und Luftreifen, die die Vorteile beider Reifen kombinieren soll. Luftkammerreifen sind aus Kunststoff gefertigt und weisen im Inneren einzelne Luftkammern auf, um eine bessere Federung gewährleisten zu können. Im Vergleich zu einem reinen Luftreifen kann bei Luftkammerreifen keine Luft entweichen, weshalb die Gefahr eines „Platten“ minimiert wird.
Geschwindigkeit, Reichweite und Akku
Die möglichen Geschwindigkeiten eines E-Scooters unterscheiden sich von Modell zu Modell und sind abhängig von Gesamtgewicht, Aufbau oder Leistungsstärke des Akkus. Aber auch das Gewicht des Fahrers, die Straßen- und Witterungsverhältnisse oder die Steigung haben Einfluss auf die mögliche Geschwindigkeit eines E-Scooters. Vereinzelte, besonders leistungsstarke E-Scooter-Modelle können Geschwindigkeiten von 40 km/h bis 50 km/h erreichen. Die Mehrzahl aller erhältlichen Elektro-Tretroller erreichen jedoch Geschwindigkeiten von bis zu 12 km/h oder 20 km/h. Grundsätzlich gilt, dass Personen mit einem Alter zwischen 12 und 14 Jahren zum Führen eines Elektro-Tretrollers bis 12 Kilometer pro Stunde berechtigt sind. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat oder älter ist, darf auch Elektro-Tretroller mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde fahren.
Der Akku ist das Herzstück des E-Scooters und bildet zusammen mit dem Elektromotor bzw. elektrischem Antrieb den Antriebsstrang des E-Scooters. Der Akku bestimmt sowohl die Reichweite als auch Leistung eines E-Scooters maßgebend. Die Reichweite eines E-Scooters wird wiederum durch Steigung und Gefälle, Straßen- und Witterungsbedingungen, Streckenprofil, Gewicht des Fahrers, Temperaturen oder die Fahrgeschwindigkeit beeinflusst. In der Regel handelt es sich bei den Herstellerangaben zur Reichweite eines E-Scooters meist nur im grob geschätzte Werte bzw. um Angaben, die nur unter idealen Laborbedingungen erreicht werden können. In der Realität ist die Reichweite eines E-Scooters oftmals geringer. Die meisten am Markt erhältlichen E-Scooter verfügen über einen Lithium-Ionen-Akku bzw. Li-Akku. Eher selten kommen Blei-Gel-Akkus oder Lithium-Polymer-Akkus zum Einsatz.
Rechtslage, Gesetze und Vorschriften rund um E-Scooter
Die Rechts- und Gesetzeslage rund um E-Tretroller ist noch relativ unklar und wird erst im Sommer 2019 abschließend geklärt werden. Bisher waren E-Elektroroller nämlich im Straßenverkehr streng genommen nicht erlaubt. Das liegt vor allen Dingen daran, dass bisherige E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller keiner der derzeit vorhandenen Fahrzeugkategorien zuordnet werden können. Daher dürfen bisherige E-Scooter auch nicht auf der Straße verwendet werden.
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) 2019

Doch der Bundesrat bzw. die Bundesregierung hat den Weg für E-Scooter in Deutschland am 17. Mai 2019 mit der geplanten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) frei gemacht. Demnach benötigen künftig im Straßenverkehr zugelassene Elektro-Tretroller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese Betriebserlaubnis erhalten straßenzugelassene E-Scooter nur, wenn zwei unabhängige Bremsen bzw. Vorder- und Hinterradbremse, Brems- und Rücklicht, eine Lenk- oder Haltestange sowie Rückstrahler verbaut sind. Die neue „E-Scooter“-Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und umfasst daher lediglich Segways und E-Scooter. So genannte Airwheels, Hoverboards, Balance-Boards oder E-Skateboards sind daher nicht von der neuen Verordnung umfasst.
Zudem muss eine „helltönende Glocke“ an Bord sein – ähnlich einer Hupe oder Klingel. Blinker oder Rückspiegel sind für die Straßenzulassung zwar nicht obligatorisch, dafür jedoch nützlich und der Sicherheit in jedem Fall zuträglich. Straßenzugelassene E-Scooter dürfen zudem nur maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren – die Höchstgeschwindigkeit darf außerdem nicht weniger als sechs km/h betragen. Eine Helmpflicht für E-Scooter (mehr dazu hier) soll es nach der neuen Gesetzgebung nicht geben, wenngleich ein Helm allein aus Sicherheitsgründen in jedem Fall empfehlenswert ist. Einen Führerschein braucht man für einen E-Scooter nicht. Fahrerinnen und Fahrer eines Elektro-Tretrollers benötigen auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.
Mehr dazu: E-Scooter – Gesetze, Vorschriften und Regeln
Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters im Straßenverkehr soll außerdem bei vollendeten 14 Jahren liegen. Außerdem dürfen E-Roller nur auf Radstreifen und Fahrradwegen, nicht auf Gehwegen oder Fußgängerzonen gefahren werden. Prinzipiell gilt: E-Scooter dürfen denselben Verkehrsraum befahren wie Fahrräder. Sind Fahrradwege oder Radstreifen daher nicht vorhanden, darf man mit einem E-Scooter auch auf die Straße ausweichen. Des Weiteren benötigen E-Scooter eine Haftpflichtversicherung. Insofern muss auch ein gültiger Versicherungsnachweis in Form einer Versicherungsplakette oder eines Versicherungsaufklebers am E-Scooter aufgebracht sein. So kann man jederzeit nachweisen, dass eine gültige E-Scooter-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Die Haftpflichtversicherung kommt im Schadensfall für Schäden Dritter auf. Eigene Schäden müssen vom Fahrer selbst getragen werden.