Mit der neuen „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ benötigen E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller eine Versicherung bzw. Haftpflichtversicherung und insofern auch ein Kennzeichen. Doch welche Voraussetzungen hinsichtlich Kennzeichen und Versicherung für einen E-Scooter gibt es? Und wie sieht das Nummernschild für E-Scooter aus? Wir klären alle Fragen rund um das Kennzeichen und die Versicherung für E-Scooter und Elektro-Tretroller.
E-Scooter versichern: Kennzeichen und Versicherung
In der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ bzw. der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (kurz eKFV) (mehr dazu hier) regelt der Gesetzgeber die Gesetze, Regeln und Vorschriften rund um E-Scooter und Elektro-Tretroller. Das Bundeskabinett stimmte am 3. April 2019 der Verordnung zu. Am 17. Mai folgte schließlich der Bundesrat. Das Inkrafttreten ist für den 15. Juni 2019 vorgesehen.
Nach der neuen Verordnung und gesetzlichen Grundlage benötigen E-Scooter und Elektro-Tretroller mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h eine Versicherung bzw. Haftpflichtversicherung. Das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung ist wiederum in Form eines Versicherungskennzeichens – ähnlich einem Mofa – nachzuweisen. Mit dem Versicherungskennzeichen für E-Scooter wird also nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
- für den Abschluss einer Versicherung benötigt der E-Roller bzw. E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. die Konformitätserklärung (COC, Certificate of Conformity)
- bei der Beantragung werden Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) sowie Fahrzeugklasse bzw. die Angaben auf dem Typenschild des E-Scooters benötigt
- nicht zugelassene E-Scooter können auch nicht versichert werden
- der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur für ein Jahr und wird nicht automatisch verlängert
- der Gültigkeitszeitraum der E-Scooter-Versicherung entspricht dem Versicherungsjahr, das stets am 01. März beginnt und am 28. Februar oder 29. Februar des Folgejahres endet
- die Farbe des E-Scooter-Kennzeichens ändert sich – analog zum Moped- bzw. Mofa-Wechselkennzeichen – jeweils jährlich in den aufeinanderfolgenden Farben Grün (RAL 6010), Schwarz (RAL 9005) und Blau (RAL 5012)
- wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Strafen nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz rechnen
- die Versicherungsplakette bzw. der Versicherungsaufkleber ist an der Rückseite des E-Scooters – wenn möglich unter der Rück- bzw. Schlussleuchte – anzubringen
- die Versicherungsplakette darf in einem Vertikalwinkel von maximal 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein
- der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht niedriger als 50 Millimeter über der Fahrbahn liegen
- die Beschriftung des Versicherungskennzeichens muss nach der fälschungserschwerenden FE-Schrift für Kfz-Kennzeichen erfolgen
- anstelle eines Versicherungsschildes kann der Versicherungsnachweis auch in Form eines Versicherungsaufklebers erfolgen
- im Falle eines Versicherungsaufklebers muss der Aufkleber dauerhaft auf der Fahrzeugoberfläche verklebt und mit einem fälschungserschwerenden Hologramm ausgestattet sein
- im Schadensfall kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter auf
E-Scooter versichern: Kosten, Aufwand und Versicherer

Schäden durch einen Elektro-Tretroller sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, da der Benutzer eines Tretrollers für die Fortbewegung keine eigene Kraft aufwenden muss. Da E-Scooter und Elektro-Tretroller nach der neuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung außerdem eine eigene Fahrzeugkategorie darstellen, dürfen E-Scooter und E-Tretroller nicht in einer Kfz-Haftpflichtversicherung integriert werden. E-Tretroller gelten als elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge, für die eine eigene, spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Der Haftpflicht-Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Elektro-Tretroller verliehen wird. Ob der Versicherungsschutz des E-Scooters auch im Ausland gilt, hängt vom Versicherer und den Versicherungsbedingungen ab. Bei einer Reise in ein anderes EU-Land ist in der Regel von einem gegebenen Versicherungsschutz auszugehen. Trotzdem empfiehlt der Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sich vom Versicherer eine internationale Versicherungsbestätigung (die „Grüne Versicherungskarte“) ausstellen zu lassen. Zudem sollte man sich im Vorfeld informieren, ob E-Tretroller im entsprechenden Urlaubsland überhaupt erlaubt und nicht illegal nicht.