Wichtige Informationen zur Drohnen-Förderung und ASP-Bekämpfung
Die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung wurde erweitert, um auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterstützen. Diese Erweiterung zeigt den pragmatischen Ansatz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), alle verfügbaren Mittel im Kampf gegen die ASP zu nutzen.
Die Förderung umfasst nun auch die Suche nach verendeten Wildschweinen, die potenzielle Infektionsquellen darstellen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Gesundheit der Schweinebestände zu sichern und die wirtschaftlichen Schäden für Schweinehalter zu minimieren.
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Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) 2024
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende und nahezu immer tödliche Virusinfektion, die sowohl Haus- als auch Wildschweine befällt. Für Menschen ist die ASP jedoch ungefährlich, was den Seuchenstatus aus einer humanmedizinischen Perspektive weniger bedrohlich macht. Trotzdem hat die ASP erhebliche wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen, insbesondere auf die Schweinehaltung und die Wildschweinpopulationen in Europa. Seit ihrem erstmaligen Auftreten in Europa im Jahr 2014 hat sich die ASP vor allem in den östlichen Ländern des Kontinents verbreitet. In Deutschland wurden seit Juni 2024 neue Fälle bei gehaltenen Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen sowie bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz bestätigt. Diese Ausbrüche haben zu strengen behördlichen Maßnahmen geführt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Einrichtung von Sperrzonen und Verbringungsbeschränkungen für Schweine und deren Erzeugnisse.
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist von größter Bedeutung, um die Schweinebestände zu schützen und die wirtschaftlichen Schäden für die Schweinehalter zu minimieren. Da das Virus durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren sowie indirekt über kontaminierte Gegenstände und Lebensmittel übertragen wird, sind umfassende Maßnahmen notwendig. In diesem Kontext spielen moderne Technologien, insbesondere der Einsatz von Drohnen, eine entscheidende Rolle. Drohnen, ausgestattet mit Wärmebildkameras, können effektiv zur Lokalisierung und Entfernung von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden, die potenzielle Infektionsquellen darstellen. Diese innovative Methode bietet eine schnelle und effiziente Möglichkeit, die Ausbreitung der ASP zu kontrollieren und somit die Gesundheit der Schweinebestände zu sichern.
Alle Infos zur Antragstellung der Drohnen-Förderung für ASP-Bekämpfung 2024:
zum Antrag / weitere Infos und Details
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Wildtierrettung geändert, um die Drohnennutzung auch zur ASP-Bekämpfung zu ermöglichen. Diese Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten zeigt den pragmatischen Ansatz des Ministeriums und unterstreicht die Wichtigkeit, alle verfügbaren Mittel im Kampf gegen die ASP zu nutzen. Durch diese Maßnahmen sollen die Schweinehaltungsbetriebe besser geschützt und die Verbreitung der Seuche eingedämmt werden.
Förderung durch das BMEL
Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Wildtierrettung
Seit 2021 unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Drohnen zur Wildtierrettung. Ursprünglich zielte diese Förderrichtlinie darauf ab, den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Rehkitzen zu fördern. Diese Technologie ermöglichte es, Rehkitze vor den Gefahren der landwirtschaftlichen Mahd zu bewahren, indem sie rechtzeitig lokalisiert und in Sicherheit gebracht wurden. Das BMEL erkannte die Notwendigkeit und das Potenzial dieser modernen Technologie, um die Tierwelt zu schützen und gleichzeitig die landwirtschaftliche Produktion effizienter und sicherer zu gestalten.
Die Drohnenförderung umfasste die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Anschaffung von Drohnen mit speziellen Wärmebildkameras, die in der Lage sind, Tiere in hohem Gras oder dichtem Gestrüpp aufzuspüren. Die Förderung richtete sich an eingetragene Vereine wie Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene, deren Hauptziel die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie der Schutz von Wildtieren ist. Seit Beginn des Programms hat das BMEL die wichtige Rolle dieser Technologie erkannt und entsprechende Mittel bereitgestellt, um den Einsatz von Drohnen in der Tierwelt zu fördern.
Änderungen der Richtlinie 2024 im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Im Jahr 2024 hat das BMEL die Förderrichtlinie für Drohnen erweitert, um auch die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu unterstützen. Diese Entscheidung fiel im Kontext der sich verschärfenden ASP-Situation in Deutschland und der Notwendigkeit, alle verfügbaren Mittel zur Eindämmung der Seuche einzusetzen. Die Änderung der Richtlinie wurde am 20. März 2024 offiziell verkündet. Die neue Regelung erlaubt es nun, dass die ursprünglich für die Rehkitzrettung angeschafften Drohnen auch für die Suche nach verendeten Wildschweinen, die an ASP gestorben sind, eingesetzt werden dürfen. Diese Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten zielt darauf ab, die Effizienz und Effektivität der Seuchenbekämpfung zu erhöhen, indem die vorhandene Technologie optimal genutzt wird.
Gemäß der geänderten Richtlinie müssen Drohnenbetreiber, die ihre Geräte für die ASP-Bekämpfung einsetzen, dies der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) melden. Diese Meldung ist notwendig, um den Überblick über den Einsatz der geförderten Drohnen zu behalten und sicherzustellen, dass sie im Rahmen der neuen Regelungen korrekt genutzt werden. Die Erweiterung der Richtlinie unterstreicht den pragmatischen Ansatz des BMEL in der Krisenbewältigung. Wie Bundesminister Cem Özdemir betonte, ist Pragmatismus in der Krise gefragt, und vorhandenes Gerät sollte nicht aufgrund starrer Regeln ungenutzt bleiben. Diese Anpassung ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Nutzung der Drohnen zur ASP-Bekämpfung, was entscheidend für den Schutz der Schweinehaltungsbetriebe und die Eindämmung der Seuche ist.
Technische Anforderungen an Drohnen zur Rehkitzrettung oder ASP-Bekämpfung
Für den erfolgreichen Einsatz im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) müssen Drohnen bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Diese Spezifikationen stellen sicher, dass die Drohnen effizient und sicher sowohl zur Rehkitzrettung als auch zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingesetzt werden können.
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Wärmebildkameras: Die Drohnen müssen mit einer Echtbildkamera ausgestattet sein, die entweder integriert oder kompatibel mit einer Wärmebildkamera ist. Diese Wärmebildtechnologie ist entscheidend, um Tiere in dichtem Bewuchs oder hohen Grasflächen aufzuspüren. Für die ASP-Bekämpfung ermöglicht sie das Auffinden von verendeten Wildschweinen, was zur Eindämmung der Seuche beiträgt.
- Mindestflugzeit: Die Drohnen müssen eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten. Diese Anforderung ist notwendig, um eine ausreichende Einsatzdauer ohne häufige Unterbrechungen für das Aufladen der Batterien sicherzustellen. Eine längere Flugzeit erhöht die Effizienz der Such- und Rettungsmissionen erheblich.
- Home-Return-Funktion: Eine integrierte Home-Return-Funktion ist ebenfalls erforderlich. Diese Funktion ermöglicht es der Drohne, automatisch zu ihrem Startpunkt zurückzukehren, falls die Verbindung abbricht oder die Batterie zur Neige geht. Dies erhöht die Sicherheit des Einsatzes und reduziert das Risiko, dass Drohnen verloren gehen.
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CE-Klassenkennzeichnung: Die Drohnen müssen die CE-Klassenkennzeichnung gemäß den EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können. Diese Zertifizierung stellt sicher, dass die Drohnen den europäischen Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, was für den sicheren Betrieb unerlässlich ist.
Zusatzkosten und Ausrüstung
Neben den grundlegenden technischen Spezifikationen können auch zusätzliche Kosten und Ausrüstung im Rahmen der BMEL-Förderung berücksichtigt werden. Diese zusätzlichen Ausrüstungen tragen dazu bei, die Einsatzfähigkeit und Effektivität der Drohnen weiter zu verbessern.
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Akkus: Zusätzliche Akkus sind förderfähig, um die Einsatzzeit der Drohnen zu verlängern. Mit mehreren Akkus können die Drohnen nach einem Batteriewechsel sofort wieder in Betrieb genommen werden, was besonders in zeitkritischen Situationen von Vorteil ist.
- Ladegeräte: Die Anschaffung zusätzlicher Ladegeräte wird ebenfalls unterstützt. Diese ermöglichen es, mehrere Akkus gleichzeitig aufzuladen, was die Einsatzbereitschaft der Drohnen erhöht und die Effizienz der Such- und Rettungseinsätze steigert.
- Propeller und Ersatzteile: Ersatzpropeller und andere notwendige Ersatzteile sind förderfähig. Dies stellt sicher, dass die Drohnen im Falle eines Schadens schnell repariert und wieder einsatzbereit gemacht werden können.
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Transportbehälter: Spezielle Transportbehälter für Drohnen und deren Ausrüstung sind ebenfalls förderfähig. Diese Behälter schützen die Drohnen während des Transports und sorgen dafür, dass alle Komponenten sicher und geordnet verstaut werden können.
Diese umfassenden Fördermöglichkeiten ermöglichen es den Vereinen, optimal ausgerüstete Drohnen einzusetzen, die sowohl für die Rehkitzrettung als auch für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geeignet sind. Durch die finanzielle Unterstützung des BMEL können die notwendigen Anschaffungen getätigt werden, um die Drohneneinsätze effizient und erfolgreich durchzuführen.
Zweistufiges Antragsverfahren
Erste Stufe: Antrag auf vorzeitigen Beginn
Das zweistufige Antragsverfahren des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ermöglicht eine schnelle und effiziente Nutzung der Drohnen sowohl zur Rettung von Rehkitzen als auch zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Der erste Schritt im Antragsprozess ist der Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn.
Die Antragstellung erfolgt online über die Webseite der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) unter www.ble.de/rehkitzrettung. Hier steht ein elektronisches Antragssystem zur Verfügung, das eine unkomplizierte und zügige Bearbeitung ermöglicht. Die Frist für die Einreichung des Antrags auf vorzeitigen Beginn endet am 14. Juni 2024. Nach der Einreichung erhalten die Antragsteller eine Eingangsbestätigung, die es ihnen erlaubt, sofort mit der Beschaffung der Drohnen zu beginnen, ohne die endgültige Entscheidung über die Förderung abwarten zu müssen. Dies zeigt das Vertrauen des BMEL in die antragstellenden Organisationen und ermöglicht eine schnelle Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Für die Antragstellung sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter eine detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens, ein aktueller Vereinsregisterauszug und die Satzung des Vereins. Diese Dokumentation ist notwendig, um die Antragsberechtigung und die Zielsetzung des Vorhabens klar darzustellen.
Zweite Stufe: Antrag auf Auszahlung der Förderung
Nach dem vorzeitigen Beginn des Vorhabens folgt die zweite Stufe: der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel. Diese muss bis spätestens 30. August 2024 eingereicht werden. In dieser Phase müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Drohnen gemäß den Förderbedingungen angeschafft und eingesetzt wurden. Erforderliche Dokumente für den Auszahlungsantrag umfassen die Eingangsbestätigung des Antrags auf vorzeitigen Beginn, einen aktuellen Vereinsregisterauszug, die Satzung des Vereins, Rechnungen und Zahlungsbelege für die Drohnen sowie einen Nachweis über die Erfüllung der technischen Anforderungen. Zusätzlich ist eine kurze Beschreibung der durchgeführten Einsätze und der erzielten Ergebnisse erforderlich. Diese umfassende Dokumentation stellt sicher, dass nur förderfähige Vorhaben unterstützt werden und die Fördermittel effektiv im Sinne des Tierschutzes eingesetzt werden.
Freiwillige und ehrenamtliche Drohnen-Piloten retten Rehkitze!
- Info für Landwirte: zum Verzeichnis freiwilliger Drohnen-Piloten
- Infos für Drohnen-Piloten: Freiwillig melden zur Rehkitz-Rettung
- Infos: Die besten Profi-Drohnen mit Wärmebildkamera
Anwendung der Drohnentechnologie bei ASP-Bekämpfung
Praktische Umsetzung vor Ort
Die Anwendung der Drohnentechnologie zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat sich als äußerst effektiv erwiesen. Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, ermöglichen es, verendete Wildschweine schnell und präzise zu lokalisieren, selbst in schwer zugänglichen Gebieten. Diese moderne Technologie unterstützt die lokalen Behörden und Jagdvereine bei der effizienten Seuchenbekämpfung und minimiert das Risiko einer weiteren Virusausbreitung.
Ein exemplarisches Modell, das in der ASP-Bekämpfung verwendet wird, ist die DJI Mavic 3 Thermal (M3T). Diese Drohne, die im September 2022 von DJI vorgestellt wurde, bietet zahlreiche Funktionen, die speziell für behördliche und sicherheitsrelevante Anwendungen konzipiert sind. Mit ihrer leistungsstarken Wärmebildkamera kann die DJI M3T effektiv zur Identifikation von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. Sie ermöglicht punktuelle und flächenmäßige Temperaturmessungen, die besonders bei nächtlichen Einsätzen von Vorteil sind.
In der Praxis arbeiten Drohnenpiloten mit lokalen Behörden zusammen, um systematische Suchflüge durchzuführen. Beispielsweise wurde in Brandenburg die DJI M3T erfolgreich eingesetzt, um verendete Wildschweine in Wäldern und Feldern zu finden. Die Echtzeitübertragung der Wärmebilddaten ermöglicht es den Einsatzkräften vor Ort, schnell zu reagieren und die Kadaver zu entfernen, bevor sie zu einer Infektionsquelle für andere Tiere werden. Die Drohnentechnologie wird hierbei nicht nur zur Wildtiersuche, sondern auch zur Unterstützung anderer Tierseuchenpräventionsmaßnahmen genutzt.
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Effizienz und Vorteile
Der Einsatz von Drohnen wie der DJI Mavic 3 Thermal bietet mehrere entscheidende Vorteile:
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Schnelligkeit und Präzision: Drohnen können große Gebiete in kurzer Zeit abdecken und dabei eine hohe Präzision bei der Identifikation von verendeten Tieren gewährleisten. Dies führt zu einer schnelleren Reaktion und verhindert die weitere Ausbreitung des Virus.
- Erreichbarkeit: Drohnen können auch in dicht bewachsenen oder schwer zugänglichen Gebieten eingesetzt werden, wo der Zugang für menschliche Suchtrupps schwierig wäre. Dies erweitert die Überwachungsmöglichkeiten und stellt sicher, dass keine Bereiche unkontrolliert bleiben.
- Kostenersparnis: Im Vergleich zu traditionellen Suchmethoden sind Drohnen kosteneffizienter. Die Anschaffungskosten und der Betrieb der Drohnen sind geringer als der Einsatz großer Suchtrupps oder schwerer Maschinen, wodurch die Gesamtkosten der Seuchenbekämpfung reduziert werden.
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Sicherheit: Drohnen minimieren das Risiko für die Einsatzkräfte, da der direkte Kontakt mit potenziell infizierten Tieren vermieden wird. Dies schützt die Gesundheit der Menschen und reduziert die Gefahr von Sekundärinfektionen.
Effizienz der Drohnentechnologie in Sachsen
Praktische Beispiele belegen die Effizienz dieser Technologie. In Sachsen wurden Drohnen eingesetzt, um nach einem ASP-Ausbruch schnell und präzise verendete Wildschweine zu finden und zu entfernen. Die schnelle Identifikation und Entsorgung der Kadaver trug wesentlich dazu bei, die Ausbreitung der Seuche zu stoppen und die Schweinebestände zu schützen.
Der Einsatz von Drohnen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist in Sachsen besonders erfolgreich. Drohnen, ausgestattet mit Wärmebildkameras, spüren kranke und verendete Wildschweine auf. Die Fundstellen werden an die zuständigen Stellen gemeldet, die dann die Bergung der Kadaver organisieren und die Fundorte desinfizieren.
Darüber hinaus helfen Drohnenpiloten, geografische Daten und Bilder zu sammeln, um Bewegungen der Tiere auch über Grenzen hinweg zu überwachen.
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite des Landratsamts Pirna.
Beispiel: DJI Mavic 3 Thermal
Die DJI Mavic 3 Thermal (M3T) ist eine Profi-Drohne, die speziell für kommerzielle und behördliche Einsätze entwickelt wurde. Sie zeichnet sich durch folgende Key Features aus:
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Wärmebildkamera: Die M3T ist mit einer Wärmebildkamera ausgestattet, die eine Auflösung von 640 x 512 Pixeln bietet. Diese ermöglicht eine präzise Temperaturmessung und ist ideal für nächtliche Suchmissionen.
- Lange Flugzeit: Mit einer Flugzeit von bis zu 45 Minuten und einem 5.000-mAh-Akku kann die M3T lange Einsätze durchführen, ohne häufige Ladeunterbrechungen.
- Hohe Anwenderfreundlichkeit: Die intuitive Bedienung und das kompakte Design machen die M3T einfach handhabbar, auch für weniger erfahrene Nutzer.
- Hybridzoom und Hinderniserkennung: Der 56x-Hybridzoom und die omnidirektionale Hinderniserkennung sorgen für eine sichere und effiziente Nutzung.
- Robuste Bauweise: Die M3T wird mit einem Hartschalenkoffer geliefert, der eine problemlose Lagerung und Transport ermöglicht.
Mit diesen Eigenschaften ist die DJI Mavic 3 Thermal eine optimale Wahl für die ASP-Bekämpfung und andere sicherheitsrelevante Anwendungen. Sie bietet eine Kombination aus fortschrittlicher Technologie, Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit, die in der modernen Seuchenbekämpfung und Wildtiersuche unverzichtbar ist.
Auch interessant: DJI Mavic 3 Enterprise / Thermal im Testbericht
Entdecke die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten der DJI Mavic 3 Enterprise und DJI Mavic 3 Thermal! Diese Drohnen bieten fortschrittliche Technologie und hohe Benutzerfreundlichkeit für professionelle Anwendungen.
Lies unseren ausführlichen Testbericht zur DJI M3e und DJI M3T und erfahre, warum diese Modelle ideal für kommerzielle und behördliche Einsätze sind.
Auswirkungen der ASP auf Schweinehaltung und Wildschweinpopulation
Betroffene Regionen und Maßnahmen
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat in den letzten Jahren erheblichen Einfluss auf die Schweinehaltung und die Wildschweinpopulation in Deutschland genommen. Die betroffenen Regionen erstrecken sich über mehrere Bundesländer, darunter Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Diese Gebiete haben strenge Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Schweinebestände zu schützen.
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Brandenburg und Sachsen: Diese Bundesländer waren die ersten, die von der ASP betroffen waren. Hier wurden umfangreiche Sperrzonen eingerichtet, um den Transport von Schweinen und Schweineprodukten zu kontrollieren. Jagdverbote und intensive Fallwildsuche wurden verhängt, um die Verbreitung des Virus durch infizierte Wildschweine zu verhindern.
- Mecklenburg-Vorpommern: Im Juni 2024 wurde ein neuer Fall der ASP bei gehaltenen Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Umgehend wurden strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche ergriffen, einschließlich der Einrichtung von Sperrzonen und der Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs in den betroffenen Gebieten.
- Hessen: Im Juli 2024 wurden neue ASP-Fälle bei gehaltenen Schweinen in Hessen bekannt. Auch hier wurden sofortige Maßnahmen zur Seuchenkontrolle implementiert, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Diese Maßnahmen umfassen die Überwachung und Einschränkung der landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie die gezielte Suche nach verendeten Wildschweinen.
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Rheinland-Pfalz: Seit Juli 2024 gibt es auch in Rheinland-Pfalz bestätigte Fälle von ASP bei Wildschweinen. Die Behörden haben ähnlich wie in anderen betroffenen Regionen Jagdverbote erlassen und die Fallwildsuche intensiviert, um infizierte Tiere schnellstmöglich zu identifizieren und zu entfernen.
Präventions- und Aufklärungsarbeit durch das BMEL
Umfangreiche Präventionsmaßnahmen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat umfangreiche Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland zu verhindern. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Schweinebestände zu schützen und die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten, obwohl die ASP für Menschen ungefährlich ist.
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Einrichtung von Sperrzonen und Verbringungsbeschränkungen: Bei Ausbruch der ASP werden sofort Sperrzonen eingerichtet, in denen strikte Verbringungsbeschränkungen für Schweine und Schweineprodukte gelten. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass das Virus durch den Transport von Tieren und Produkten verbreitet wird.
- Jagdverbote und intensive Fallwildsuche: In betroffenen Gebieten werden Jagdverbote erlassen und die Suche nach verendeten Wildschweinen intensiviert. Die Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Kadaver ist entscheidend, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
- Überwachung und Monitoring: Das BMEL hat umfangreiche Überwachungsprogramme eingeführt, um die Verbreitung der ASP in Wild- und Hausschweinebeständen kontinuierlich zu überwachen. Dies beinhaltet regelmäßige Tests und Untersuchungen von erlegten oder verendeten Wildschweinen sowie von gehaltenen Schweinen.
- Einsatz von Drohnen: Drohnen mit Wärmebildkameras, wie die DJI Mavic 3 Thermal, werden eingesetzt, um verendete Wildschweine in schwer zugänglichen Gebieten schnell und präzise zu lokalisieren. Diese Technologie unterstützt die Behörden bei der effizienten Durchführung von Seuchenkontrollen.
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Biosicherheitsmaßnahmen: Landwirte und Schweinehalter werden aufgefordert, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die regelmäßige Desinfektion von Ställen, Fahrzeugen und Geräten sowie die Kontrolle des Zugangs zu den Tierbeständen, um die Einschleppung des Virus zu verhindern.
Bedeutung der Vorsorge
Die kontinuierliche Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und relevanter Berufsgruppen ist von zentraler Bedeutung, um die Präventionsmaßnahmen gegen die ASP effektiv umzusetzen.
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Öffentlichkeitsarbeit: Das BMEL betreibt intensive Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für die Risiken der ASP und die notwendigen Schutzmaßnahmen zu schärfen. Dies umfasst Informationskampagnen in den Medien, Broschüren und Online-Ressourcen, die über die Verbreitung des Virus und Präventionsmaßnahmen informieren.
- Aufklärung der Landwirte und Jäger: Spezielle Schulungen und Informationsveranstaltungen werden für Landwirte, Jäger und andere relevante Berufsgruppen angeboten. Diese Schulungen vermitteln Wissen über die Erkennung von ASP-Symptomen, die richtigen Meldeverfahren und die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen.
- Sensibilisierung von Reisenden: Da das Virus auch durch kontaminierte Lebensmittel und Gegenstände verbreitet werden kann, werden Reisende, insbesondere aus betroffenen Regionen, durch gezielte Kampagnen sensibilisiert. Hinweise und Infografiken an Flughäfen, Bahnhöfen und Grenzübergängen informieren über die Risiken und geben Anweisungen zur sicheren Entsorgung von Lebensmittelabfällen.
- Zusammenarbeit mit internationalen Partnern: Das BMEL arbeitet eng mit internationalen Partnern und Organisationen zusammen, um Informationen und Best Practices zur ASP-Bekämpfung auszutauschen. Diese Zusammenarbeit umfasst gemeinsame Forschungsprojekte, regelmäßige Treffen und die Koordinierung von Maßnahmen in den Grenzregionen.
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Unterstützung durch Forschungseinrichtungen: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und andere Forschungseinrichtungen unterstützen das BMEL bei der Entwicklung und Umsetzung von Präventionsstrategien. Die Forschungsergebnisse fließen direkt in die Gestaltung der Maßnahmen ein und tragen dazu bei, die Effektivität der Seuchenkontrolle kontinuierlich zu verbessern.
Drohneneinsatz in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft
Drohnen bieten viele Vorteile – auch bei der Wildschaden-Analyse und dem Wildeinfluss-Monitoring. Diese Technologien sind kosteneffizient und ermöglichen eine schnelle, präzise und sichere Erfassung von Schäden.
Erfahre, wie Drohnen eingesetzt werden, um Wildschäden zu minimieren und die Arbeit von Landwirten und Förstern zu erleichtern.
Schlussfolgerung und Fazit
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) gefährdet Schweinehaltung und Wildschweinpopulationen in Deutschland erheblich. Die Drohnen-Technologie, insbesondere Modelle wie die DJI Mavic 3 Thermal, hat sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen. Drohnen ermöglichen eine schnelle und präzise Identifikation verendeter Wildschweine und verhindern somit die Ausbreitung des Virus. Wesentliche Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung umfassen den Einsatz von Drohnen, strenge Biosicherheitsmaßnahmen, intensive Fallwildsuche und die Einrichtung von Sperrzonen. Diese Maßnahmen schützen die Schweinebestände und bewahren die ökologische Balance.
Die Zukunft der Drohnentechnologie in der Tierseuchenbekämpfung ist vielversprechend:
- Erweiterte Sensorik und KI: Verbesserte Sensoren und künstliche Intelligenz (KI) werden die Effizienz und Genauigkeit erhöhen.
- Automatisierte Einsätze: Autonome Drohneneinsätze werden Routineüberwachungen erleichtern.
- Integration in Seuchenbekämpfungsprogramme: Drohnen werden in umfassende Programme eingebunden, ergänzt durch Bodenroboter und Satellitenüberwachung.
- Internationale Zusammenarbeit: Gemeinsame Projekte und Best Practices werden die globale Seuchenbekämpfung stärken.
- Erweiterte Einsatzmöglichkeiten: Drohnen werden auch bei der Bekämpfung anderer Tierseuchen und im Umweltschutz eingesetzt.
Drohnen bieten eine moderne, effektive Lösung für die Seuchenbekämpfung und werden durch kontinuierliche Innovationen mit hoher Sicherheit eine Schlüsselrolle im Schutz der Tiergesundheit und landwirtschaftlicher Ressourcen spielen.