Wildschaden-Gutachten und Wildeinfluss-Monitoring mit Drohnen und Multikoptern
Wild kann in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei-Industrie erhebliche Schäden anrichten. In der Vergangenheit haben Agrarwirte als auch Jagdpächter zur Bekämpfung von Wildschäden viel Zeit und Geld investiert. Oft lässt sich das Problem aber nur sehr geringfügig eindämmen: von Elektrozäunen bis hin zu hohen Abschuss-Vorgaben sind die Maßnahmenpläne zur Bestandsentwicklung des Schwarzwilds recht breit gefächert. Die dennoch sehr hohe Intelligenz und Anpassungsfähigkeit der Tiere belastet nicht nur die Landwirte, sondern auch die Pachtbereitschaft der Jäger. Umso gefragter sind zukunftsweisende Technologien, die bei bereits etablierten Maßnahmen zur Schadensverhütung helfen können und die Kosten von Schadensgutachten im Rahmen einer professionellen Schadensabwicklung möglichst gering halten.
Hinzu kommt, dass die anschließende Schadensaufnahme und die Schätzung des Wildschadens durch Wildschaden-Gutachter in der Regel ebenso umfangreich wie auch ungenau ist. Gutachter können den entstandenen Schaden oft nur grob überschlagen bzw. schätzen und müssen sich dafür teilweise sogar in Gefahr begeben.
Drohnen.de arbeitet mit verschiedenen Landwirten, Wildschaden-Gutachtern und Jagdpächtern als auch auch Umweltwissenschaftlern aus Natur- und Umweltschutzvereinigungen an Möglichkeiten, diese Situation mittels Einsatz von Drohnen, Multikoptern und Quadrocoptern zu verbessern.
Am Beispiel des von Wildschweinen verursachten Schadens innerhalb von Agrarfeldern wird deutlich, wie unbemannte Luftsysteme (so genannte UAVs – kurz Drohnen / Quadrocopter) effektiv eingesetzt werden können. Drohnen und Multikopter helfen beim effektiven Wildschaden-Monitoring, der Prävention sowie bei der anschließenden Aufnahme des Wildschadens. Letztlich wird eine objektive Begutachtung des Schadens mit anschließender Kostenaufteilung zwischen Landwirt und Jagdpächter möglich. Wichtig ist hier eine förderfähige Lösung, die von Bund oder Ländern entsprechend subventioniert und finanziert wird.
Warum gerade Drohnen und Multikopter
Bislang wurde die konventionelle Wildschadensbegutachtung in der Regel zu Fuß im Rahmen einer Begehung durchgeführt. Die foto- und videografische Aufzeichnung von Wildschäden sowie die systematische Lokalisierung von Wildtieren innerhalb von Agrarbeständen wurde außerdem mittels Hubschraubern realisiert. Ein solcher Einsatz ist jedoch extrem kostspielig und nur in vereinzelten Fällen sowie bei sehr großen Flächen sinnvoll. Teilweise werden zur Analyse von Wildschäden sogar Satelliten-Aufnahmen zu Rate gezogen. Gegenüber diesen konventionellen Lokalisierungsmöglichkeiten bieten Multikopter zahlreiche Vorteile, die letzten Endes zu einer effektiveren Protokollierung, Beobachtung und Erfassung von Wildschäden beitragen könnten. Und dies zu einem wesentlich günstigeren Preis bei deutlich höherer Effektivität.
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Die Vorteile von Multikoptern bei der systematischen Wildschadensverhütung und Wildschadensbegutachtung in der Land- sowie Forstwirtschaft
- niedrige Kosten: Im Gegensatz zum konventionellen Wildschaden-Monitoring mittels Luftunterstützung durch Hubschrauber können die Kosten beim Drohnen- und Multikopter-Einsatz niedrig und günstig gehalten werden. Die Einsatzkosten können durch den Wegfall von Personal (Piloten, Wartungsarbeiter) nochmals niedrig gehalten werden. Im Rahmen einer professionellen Schadensabwicklung fallen mit Hilfe von unbemannten Luftsystemen wesentlich geringere Gutachterkosten an.
- Möglichkeit zur Amortisierung: Beim Kauf bzw. Kostenübernahme durch Agrarwirte, Jagdpächter und Jagdgenossenschaften können sich die Investitionskosten für einen Multikopter bereits nach kürzester Zeit amortisieren. Mietkosten und Pauschalbeiträge entfallen. Der Kauf eines Multikopters im Rahmen einer professionellen Schadensabwicklung entschärft Konflikte zwischen Jagdpächtern und Agrarwirten.
- schnelle und variable Einsatzbereitschaft: So genannte RTF-Systeme (Abkürzung für Ready to Fly) können kompakt und komfortabel in Transport-Koffern transportiert werden und sind in wenigen Minuten einsatzbereit. Bis auf das Laden des Akkus sind bei elektronisch betriebenen Multikoptern keinerlei Wartungsarbeiten notwendig. Bei sachgemäßem Umgang müssen lediglich Verschleißteile wie Akkumulatoren nach einiger Zeit ausgetauscht werden. Durch die schnelle Einsatzbereitschaft können gesetzlich vorgeschriebene Fristen im Rahmen einer Schadensabwicklung (fristgerechte Meldung bei der zuständigen Gemeinde – Anmeldefrist innerhalb von einer Woche) eingehalten werden.
- steuerbar durch Jedermann: Zur Steuerung eines Multikopters braucht es weder tiefgreifendes Fachwissen noch einen speziellen Führerschein. Moderne Mittelklasse-Systeme werden in der Regel mit einem integrierten GPS-System und diversen Sensoren (z.B. Gyroskop, Magnetometer, Beschleunigungsmesser, Barometer und seltener auch Ultraschallsensoren – mehr dazu hier: Alles über RC-Quadrocopter) ausgeliefert. Durch all diese Sensoren sind flugfertige Multikopter in der Lage, ihre Position auch ohne Steuerungseingriffe zu halten. Die ersten Start- und Landevorgänge können bei modernen Systemen sogar per Knopfdruck ausgelöst werden. Zur umfänglichen Steuerung eines Multikopters braucht es lediglich eine kurze theoretische wie praktische Trainings- und Einarbeitungszeit – spezielles Fachwissen ist nicht notwendig. Durch die einfache und intuitive Steuerung werden Gutachterkosten im Rahmen einer Schadensabwicklung gering gehalten.
- Datenerfassung und Datenanalyse in Echtzeit oder im Nachgang: Die Datenerfassung beim Wildschaden-Monitoring mit Multikoptern kann in Echtzeit oder im Nachgang realisiert werden. Mittelklasse-Systeme für wenige tausend Euro – z.B. DJI Phantom 3, DJI Inspire 1 – sind bereits ab Kauf dazu befähigt, das Kamerabild via Funkverbindung auf ein Smartphone oder ein Tablet zu übertragen (so genannte FPV-Ansicht = First Person View). Zudem können Videos und Bilder zur nachträglichen Analyse auf einer Speicherkarte aufgezeichnet bzw. zur Befundaufnahme und Schadensabwicklung abgespeichert werden.
- höchste Sicherheit für Einsatzkräfte: Bei ordnungsgemäßer Nutzung und Steuerung werden Risiken mit dem Einsatz von Multikoptern deutlich reduziert. Einsatzkräfte werden beim Monitoring oder der Dokumentation nicht in Gefahr gebracht. Multikopter können selbst bei engen bzw. schwer erreichbaren Arealen und Einsatzgebieten zu Monitoring- und Dokumentationszwecken eingesetzt werden.
- erweitertes Monitoring durch GPS- und Telemetrie-Daten: Telemetriedaten – also die Übertragung von diversen Messwerten an eine mobile Bodenstation – können im Rahmen einer Datenanalyse zu wichtigen Erkenntnissen führen. Neben Telemetrie-Daten wie Distanz, Höhe oder Geschwindigkeit kann auch die Übermittlung von GPS-Daten beim Wildschaden-Monitoring eine umfangreichere Datenerfassung ermöglichen. Die GPS-Position des Multikopters wird zur Fernsteuerung übertragen und direkt im Kamerabild angezeigt. Genaue Messwerte erleichtern eine professionelle Schadensabwicklung und helfen bei der berechtigten Schätzung von Schadensersatzforderungen.
- beliebig erweiterbare Systeme: Drohnen und Multikopter zum Wildschaden-Monitoring und zur Wildschaden-Dokumentation können im Detail erweitert und auf den entsprechenden Einsatzzweck angepasst werden. Statt herkömmlichen optischen Kameras könnten auch so genannte Thermografie-, Thermal- und Infrarotkameras eingesetzt werden, die die für das menschliche Auge unsichtbare Wärmestrahlung – beispielsweise von Schwarzwildrotten – sichtbar machen. Marktübliche Infrarotkameras können Thermalbilder (TIR) in bis zu 256 (8 bit) Graustufen auflösen und Bilder im Nachgang als so genannte Falschfarben-Darstellung umwandeln. So können feinste Nuancen innerhalb des Graustufen-Bildes unterscheidbar gemacht werden. Luftbildaufnahmen als auch Satellitenaufnahmen sind klassische Beispiele für die Falschfarbendarstellung.
Unsere Empfehlung für den Einsatz
Wildschadensprävention und Wildschadensbegutachtung
In der Regel ist die Dokumentation des Schadens mittels hochauflösender Foto- und Videoaufnahmen die beste Lösung. Auch in der Prävention sowie zur Lokalisierung von Wildansammlungen / Wildschwein-Rotten im Feld sowie Getreidebestand können Luftaufnahmen als hilfreiches Mittel eingesetzt werden. Nie wieder komplexe und teure Systeme: Gleichzeitig macht hier der Einsatz komplexer und teurer Spezialsysteme keinen Sinn. Diese wurden in der Vergangenheit oft innerhalb des Forstbestands – zum Beispiel für Vermessungszwecke – eingesetzt. Derartige Spezialentwicklungen sind oft schwer zu bedienen und müssen durch geschultes Personal betrieben sowie gewartet werden. Wie bei einem Hubschraubereinsatz müssen in der Regel kostenintensive Dienstleister in Anspruch genommen werden.
Unser Ansatz: der Gebrauch von marktführenden Drohnen-Modellen aus dem kommerziellen Bereich. So hat sich der Hobby- und Consumer-Bereich der verschiedensten Quadrocopter in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Es gibt extrem verlässliche und durchdachte „Out of the Box“-Lösungen, die sicher und gleichzeitig extrem einfach in ihrer Bedienbarkeit sind. Zudem sind die Systeme extrem kompakt und transportabel. Ersatzteile sind jederzeit verfügbar. Beispielhaft empfehlen wir das aktuellste Modell des Marktführers DJI Innovations – den DJI Phantom 3 Professional. Die Vorteile des Systems liegen im günstigen Preis, der hohen Verfügbarkeit von Zubehör- und Ersatzteilen sowie der extrem hohen Reichweite. Das Videobild kann in einer Entfernung von bis zu zwei Kilometern auf ein Smartphone oder Tablet übertragen werden. Die Flugzeit ist mit etwa 25 Minuten durchschnittlich dimensioniert und kann durch den Kauf von zusätzlichen Akkus beliebig erweitert werden. Vorteile bietet das System außerdem durch seine einfache Bedienbarkeit, seinen allumfassenden Lieferumfang (Kamera, Akku, Fernsteuerung) und letztlich seinen günstigen Preis.
Auch teurere Systeme wie der DJI Inspire 1 machen hier wenig Sinn. Die Aufnahmen bieten keinen nennenswerten Vorteil bei diesem Anwendungsszenario. Modelle wie der DJI Inspire 1 wären indes aufwändiger zu transportieren und hätten eine wesentlich längere Vorbereitungszeit bis zu einem möglichen Start (Zusammenbau nach dem Transport). Auch die Fehleranfälligkeit ist im Vergleich zum DJI Phantom 3 größer.
Sonder-Einsatzbereiche
Lediglich in speziellen Anwendungsszenarien (z.B. im Bereich des Naturschutzes in speziellen Naturschutzgebieten) kann der Einsatz von besonderen Technologien erforderlich sein. Zum Beispiel der Einsatz von Thermal-, Infrarot- und Wärmebild-Kameras. Hier empfehlen wir den Einsatz von professionellen Trägerplattformen aus dem Consumer-Bereich, etwa den DJI Spreading Wings S900 oder den DJI Spreading Wings S1000.
Rechtlicher Hintergrund
Der rechtliche Hintergrund zur Schadensersatzpflicht und Schadensabwicklung von Wildschäden wurde bereits vor mehreren hundert Jahren maßgebend beeinflusst. Die Wildschadensersatzpflicht ist eine juristische Besonderheit und hat sich – historisch bedingt – als gängige Praxis etabliert. Während vor mehr als hundert Jahren noch die unmittelbare Bedrohung der Nahrungsgrundlage durch Wildschäden eine Rolle spielte, steht heute insbesondere das monetäre Risiko der Agrarwirte und Jagdgenossenschaften im Vordergrund.
Ausschluss und Versäumung der Anmeldefrist: Jede Minute zählt
Die gesetzlichen Normen zur Wildschadensersatzpflicht schließen den Schadensersatz zum einen bei Sonderkulturen ohne geeignete Umzäunung oder zum anderen bei Zerstörung von entsprechenden Schutzvorrichtungen und Schutzmaßnahmen durch den Geschädigten aus. Durch ein Mitverschulden des Geschädigten – etwa durch verspätete Ernte oder falsch angelegte Schutzmaßnahmen – kann der Ersatzanspruch reduziert werden. Maßgebend für eine juristische Beurteilung ist der genaue Einzelfall. Ausschlüsse des Ersatzanspruches sind in § 32 BJagdG sowie in den zivilrechtlichen Regelungen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB geregelt. Der Schadensersatz kann aber auch in solchen Fällen ausgeschlossen werden, in denen Wildschäden zu spät bei der Verwaltung gemeldet werden. Eine sachgerechte Schadensabwicklung sieht eine fristgerechte Anmeldung bei der jeweils zuständigen Gemeindebehörde vor. So müssen Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken innerhalb von einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift gemeldet werden. Ohne eine fristgerechte Meldung und ohne Einhaltung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens werden Schadensersatzansprüche verwirkt, so dass der Landbewirtschafter auf den teils immensen Kosten des Wildschadens sitzen bleiben. Drohnen und Multikopter könnten im Rahmen einer professionellen Schadensabwicklung komfortabel, flexibel sowie innerhalb weniger Stunden eingesetzt werden und in Folge tiefgreifende Konflikte zwischen Agrarwirten und Jagdpächtern entschärfen.
Drohnen als hilfreiches Instrument im Rahmen der Schadensabwicklung
Im Schadensfall könnten nicht nur qualifizierte Wildschadensschätzer, sondern auch qualitativ hochwertige Luftaufnahmen zur Einschätzung von Wildschäden zu Rate gezogen werden. So können einvernehmliche Lösungen erleichtert und unberechtigte bzw. überhöhte Schadensersatzansprüche vermieden werden. Im Rahmen einer professionellen Schadensabwicklung sind Drohnen und Multikopter ein wichtiges Instrument, um Konflikte zwischen Landwirten und Jägern zu entschärfen und für eine sachgerechte, professionelle sowie schnelle Schadensabwicklung zu sorgen. Horrende Gutachterkosten und kostenintensive Schätzgutachten – etwa durch Hubschraubereinsätze – werden mit Hilfe von unbemannten Luftsystemen wesentlich geringer gehalten. Die Kosten für einen Multikopter können sich auf diese Weise innerhalb kürzester Zeit amortisieren und dank Beweismitteln (hochauflösende Luftaufnahmen sowie genaue Messwerte) bei einer berechtigten und qualifizierten Wildschaden-Analyse (Schätzgutachten) helfen.
Rechtsgrundlagen zur Wildschadensersatzpflicht
Die heute geltenden Rechtsgrundlagen zum Wildschadensersatz sind insbesondere im Bundesjagdgesetz (BJagdG), Landesjagdgesetz (LJagdG), der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz (LJagdGDVO) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 29 BJagdG heißt es:
(1) Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört oder einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk angegliedert ist (§ 5 Abs. 1), durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen. Der aus der Genossenschaftskasse geleistete Ersatz ist von den einzelnen Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhalts ihrer beteiligten Grundstücke zu tragen. Hat der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens ganz oder teilweise übernommen, so trifft die Ersatzpflicht den Jagdpächter. Die Ersatzpflicht der Jagdgenossenschaft bleibt bestehen, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(2) Wildschaden an Grundstücken, die einem Eigenjagdbezirk angegliedert sind (§ 5 Abs. 1), hat der Eigentümer oder der Nutznießer des Eigenjagdbezirks zu ersetzen. Im Falle der Verpachtung haftet der Jagdpächter, wenn er sich im Pachtvertrag zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet hat. In diesem Falle haftet der Eigentümer oder der Nutznießer nur, soweit der Geschädigte Ersatz von dem Pächter nicht erlangen kann.
(3) Bei Grundstücken, die zu einem Eigenjagdbezirk gehören, richtet sich, abgesehen von den Fällen des Absatzes 2, die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschaden (Absatz 1) nach dem zwischen dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnis. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist der Jagdausübungsberechtigte ersatzpflichtig, wenn er durch unzulänglichen Abschuß den Schaden verschuldet hat.
(4) Die Länder können bestimmen, daß die Wildschadensersatzpflicht auch auf anderes Wild ausgedehnt wird und daß der Wildschadensbetrag für bestimmtes Wild durch Schaffung eines Wildschadensausgleichs auf eine Mehrheit von Beteiligten zu verteilen ist (Wildschadensausgleichskasse).
Die gesetzliche verankerte Norm zum Wildschadensersatz sieht also vor, dass Wildschäden von der Jagdgenossenschaft innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks ersetzt werden müssen. Möglich ist zudem eine gänzliche oder teilweise Übertragung der Wildschadensersatzpflicht auf den Jagdpächter, wobei entsprechende Vereinbarungen im Pachtvertrag niedergelegt werden müssen. Die Wildschadensersatzpflicht führt aufgrund nur schwer beeinflussbarer Faktoren (z.B. Klimawandel oder eine geänderte Landbewirtschaftung) sowie dem finanziellen Risiko seit eh und je zu Diskrepanzen zwischen Agrarwirten und Jägern. Jagdliche Maßnahmen zur Beeinflussung der Bestandsentwicklung (z.B. höhere Abschuss-Effizienz, koordinierte Ansitz-, Pirsch- und Bewegungsjagden im Feld, Vergrämung und Raumlenkung bei gleichzeitiger Schonung im Wald) sowie aktive und passive Maßnahmen der Wildschadensverhütung müssen sowohl von Grundeigentümern bzw. Agrarwirten als auch Jagdgenossenschaften gemeinsam geplant und koordiniert werden.