Die Rettung von Rehkitzen aus den Gefahren der landwirtschaftlichen Mahd hat sich in den letzten Jahren zu einem bedeutsamen Thema entwickelt. Die Technologie, insbesondere der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras, hat sich als revolutionäre Methode zur Lokalisierung der Tiere erwiesen, bevor die Mäharbeiten beginnen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dieses Potenzial erkannt und bietet auch für das Jahr 2024 eine Förderung für die Anschaffung solcher Drohnen an. Dies stellt eine wertvolle Chance für eingetragene Vereine dar, sich an der Rettung dieser gefährdeten Tierbabys aktiv zu beteiligen.
Wo finde ich den Antrag zur Drohnen-Rehkitz-Förderung 2024?
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online!
Für die Antragstellung steht auf der Internetseite der BLE www.ble.de/rehkitzrettung ein elektronisches Antragssystem zur Verfügung.
Wichtig: Die Antragsfrist für die 1. Stufe endet am 14. Juni 2024!
Die Antragsfrist für die 2. Stufe (Auszahlungsantrag) endet am 30. August 2024.
Die Bedeutung der Förderung
Mit einem Fördervolumen von insgesamt 1,5 Millionen Euro unterstreicht das BMEL die Wichtigkeit der Thematik und bietet finanzielle Unterstützung für die Anschaffung der notwendigen Ausrüstung. Eingetragene Vereine, die sich der Pflege und Förderung des Jagdwesens widmen oder deren Satzungsaufgaben die Rettung von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen, umfassen, können von dieser Förderung profitieren.
Bis zum 14. Juni 2024 besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn zu stellen. Dies ermöglicht den Vereinen, nach Erhalt der Eingangsbestätigung umgehend mit der Beschaffung der Drohnen zu beginnen. Bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4.000 Euro pro Verein, werden durch das BMEL übernommen. Ein zweistufiges Verfahren regelt die Antragsstellung und Auszahlung der Fördermittel, wobei der zweite Stichtag am 30. August 2024 liegt.
Wer darf den Antrag stellen?
Antragsberechtigt für die Förderung sind Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene als eingetragene Vereine sowie andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, deren primäre Aufgabe laut Satzung in der Pflege und Förderung des Jagdwesens oder in der Rettung von Wildtieren, vorrangig Rehkitzen, während der Wiesenmahd besteht.
Nicht förderfähig sind Jagdgenossenschaften, Vereine in Gründung, Einrichtungen der öffentlichen Hand und Vereine, deren Aktivitäten sich außerhalb des Bundesgebiets befinden. Zudem ist eine Antragsstellung ausgeschlossen, falls der Verein in ein Insolvenzverfahren involviert ist oder ein solches Verfahren auf Antrag der Gläubiger eröffnet werden soll.
Voraussetzungen der Drohne
Die förderfähigen Drohnen müssen vier essenzielle Anforderungen erfüllen: Sie müssen über eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera verfügen, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten, eine Home-Return-Funktion besitzen und die CE-Klassenkennzeichnung gemäß den EU-Drohnenverordnungen nachweisen können. Diese Kriterien gewährleisten, dass die Drohnen für den Zweck der Rehkitzrettung optimal geeignet sind und einen effizienten sowie sicheren Einsatz ermöglichen.
- mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,
- eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,
- eine Home-Return-Funktion besitzen sowie
- die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können.
Tipp: Förderfähig sind auch Zusatzkosten für die Anschaffung von zusätzlichem Equipment wie weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.
Zweistufiges Antragsverfahren
Erste Stufe: Antrag auf vorzeitigen Beginn
Der erste Schritt im Förderprozess erlaubt es den Vereinen, einen Antrag auf den vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn zu stellen. Dieser Schritt muss bis spätestens 14. Juni 2024 vollzogen sein. Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass die Vereine direkt nach Erhalt der Eingangsbestätigung mit der Anschaffung der Drohnen beginnen können, ohne die endgültige Entscheidung über die Förderung abwarten zu müssen. Dieses Vorgehen zeigt das Vertrauen in die antragstellenden Organisationen und ermöglicht eine schnellere Umsetzung der Schutzmaßnahmen für Rehkitze.
Zweite Stufe: Antrag auf Auszahlung der Förderung
Nach dem vorzeitigen Beginn des Vorhabens folgt als zweiter wesentlicher Schritt die Antragstellung auf Auszahlung der Fördermittel. Diese kann bis zum 30. August 2024 erfolgen. Für die erfolgreiche Antragstellung müssen neben dem Antrag selbst verschiedene Dokumente im Antragssystem hinterlegt werden. Dazu gehören die Eingangsbestätigung des ersten Schrittes, ein aktueller Vereinsregisterauszug sowie die Satzung des Vereins. Ebenfalls erforderlich sind der Nachweis über den Erwerb der Drohne und ein Nachweis, der die Eignung der Drohne gemäß den spezifizierten Anforderungen bestätigt.
Diese umfassende Dokumentation stellt sicher, dass nur förderfähige Vorhaben unterstützt werden und die Fördermittel effektiv im Sinne des Tierschutzes eingesetzt werden.
Bedeutung für die lokale Flora und Fauna
Durch den Einsatz moderner Technologien zur Rettung von Rehkitzen leisten die Vereine einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der lokalen Flora und Fauna. Die verringerte Gefahr für die Rehkitze durch die landwirtschaftliche Mahd trägt zur Erhaltung der Artenvielfalt bei und stärkt das ökologische Gleichgewicht. Zudem fördert diese Initiative das Bewusstsein und Engagement in der lokalen Gemeinschaft für den Naturschutz und die Bedeutung der nachhaltigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.
Hinweis: Das Luftfahrt-Bundesamt ermöglichte am 20.03.2024 eine Sonderregelung für den Betrieb von Drohnen zu landwirtschaftlichen und Tierschutzzwecken, wie der Rehkitzrettung. Laut dieser Regelung dürfen Drohnen mit einer Startmasse zwischen 250 g und 25 kg in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3, näher als 150 Meter an Wohn- und andere Gebiete heranfliegen, sofern sie seitlich mindestens 10 Meter Abstand halten und dieser größer als die Flughöhe ist. Diese Anpassung reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert Einsätze nahe bebauten Gebieten. Weitere Infos dazu unter diesem Link.