Viele Versicherer und Versicherungsgesellschaften haben die Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung angepasst und eine Drohnen-Versicherung inkludiert. Auch bei der AXA gibt es eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Form einer Privathaftpflichtversicherung:
AXA Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privathaftpflicht
Bereits seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob die Drohne gewerblich oder rein privat genutzt wird. Bei der Suche nach einer günstigen Drohnen-Versicherung findet man sowohl spezielle Drohnen-Versicherungen als auch Angebote diverser Privat-Haftpflichtversicherungen. Bei Privat-Haftpflichtversicherungen sollte man sich jedoch direkt beim Versicherer informieren, ob Flugmodelle und Fluggeräte wie Drohnen abgedeckt sind. AXA reiht sich unter die Versicherer ein, die Drohnen-Piloten sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich verschiedene Versicherungslösungen anbieten.
Weitere Tarife, Preise, Anbieter und Details in unserem Vergleich für Drohnen-Versicherungen:
AXA: Private Drohnen-Versicherung
Bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es aktuell drei Tarife: S, M und L. des Versicherers AXA sind auch privat genutzte Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm enthalten. Die Versicherungssumme liegt bei bis zu 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Wichtig: Die AXA-Drohnen-Versicherung verfügt über eine weltweite Deckung. AXA bewirbt die Drohnen-Haftpflicht im Rahmen der Privat-Haftpflicht mit sicherem Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnen-Unfalls und als preiswerten Haftpflichtbaustein:
AXA: Gewerbliche Drohnen-Versicherung
Neben der privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Schutz bietet der Versicherer AXA auch eine Drohnen-Versicherung für gewerbliche Piloten an. Die gewerbliche Drohnen-Versicherung wird dabei als preiswerter Baustein im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung beworben. Es besteht hierbei ein Versicherungsschutz für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm. Die Versicherungssumme liegt bei einer Million Euro für Personen- und Sachschäden. Der Geltungsbereich ist lediglich auf den europäischen Raum beschränkt.
(alle Angaben ohne Gewähr)