Kompakte, faltbare Kameradrohnen wie der DJI Mavic Air erlauben Luftbild-Fotos an jedem Ort der Welt. Um im Falle eines Crashs oder einer Kollision mit Personen oder Fahrzeugen ausreichend geschützt zu sein, sollte man unbedingt über eine Haftpflichtversicherung für Drohnen und Flugmodelle verfügen. Eine solche Haftpflichtversicherung gibt es auch für Kameradrohnen wie den DJI Mavic Air. Zudem ist eine spezielle Flugmodell-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Doch wo gibt es eine solche Haftpflichtversicherung für Drohnen wie den DJI Mavic Air – welche Leistungsumfänge sollte die Drohnen-Haftpflicht beinhalten?
Drohnen-Haftpflichtversicherung:
Haftpflichtversicherung für den DJI Mavic Air
Seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für unbemannte Flugmodelle gesetzlich Pflicht. So haftet der Halter einer Drohne im Falle von Personen- oder Sachschäden. Damit Piloten im Fall der Fälle für die entstandenen Kosten aufkommen können, sieht der Gesetzgeber einen Haftpflichtversicherung für Drohnen vor. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit saftigen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Private Haftpflichtversicherungen kommen nur im seltensten Fall für Schäden durch Drohnen auf. Im Regelfall muss daher eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die den optimalen Leistungsumfang und die entsprechend gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme aufweist. Spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen gibt es sowohl für private als auch für gewerbliche Anwender.
Achtung bei der regionalen Deckung
Bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen sollte man sich bereits um Vorfeld über die spezifischen Leistungen informieren. Wichtig ist beispielsweise, ob der Haftpflichtschutz auch im Urlaub – also im Ausland – besteht. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten einen weltweiten Deckungsschutz. So ist man auch dann durch den Haftpflichtschutz geschützt, wenn man mit dem DJI Mavic Air im Ausland unterwegs ist. Vom Haftpflichtschutz ausgeschlossen sind in der Regel US-amerikanische Staaten sowie Kanada.
Mindestens 1 Million Euro Deckungssumme
Bei der Deckungssumme gibt es ebenfalls etwas zu beachten. Denn die Pflichtversicherungssumme für Sach- und Personenschäden wird durch den Gesetzgeber ebenfalls geregelt. Demnach liegt bei Mindest-Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einer Million Euro. Je nach Tarif ist es natürlich besser, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, um im Fall der Fälle entsprechend abgesichert zu sein. Je nach gewähltem Versicherer und Versicherungstarif können die möglichen Deckungssummen für Drohnen-Haftpflichtversicherungen zwischen einer Million Euro bis hin zu 10 Millionen Euro variieren. Spezialisierte Drohnen-Versicherungen erfüllen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Eigenschaften in der Regel.
Mehr dazu: Ratgeber für Drohnen-Haftpflichtversicherung
Der Teufel steckt im Detail
Neben der Deckungssumme sollte natürlich der Leistungsumfang beachtet werden. Beispielsweise sollten auch solche Drohnen-Einsätze versichert sein, die sowohl im In- als auch Ausland sowie Indoor als auch Outdoor stattfinden. Zwar bieten auch Modellflugverbände verschiedene Versicherungsmodelle an, jedoch besteht der Haftpflichtschutz oftmals nur im Rahmen eines Modellflugplatzes. Das umgangssprachliche „freie Fliegen“ sollte daher im Versicherungstarif inkludiert sein. Selbiges gilt auch dann, wenn man an FPV-Racing-Veranstaltungen teilnimmt – dann sollte die Teilnahme an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen ebenfalls im Versicherungstarif enthalten sein. Bei modernen Kameradrohnen wie dem DJI Mavic Air ist des Weiteren darauf zu achten, dass der Versicherer auch intelligente Flugfunktionen sowie das FPV-Fliegen abdeckt. Nur so kann auch der volle Funktionsumfang der Drohne genutzt werden und man sichert sich zuverlässig ab.
Drohnen-Haftpflichtversicherung: Leistungen im Überblick
Abseits von den enthaltenen Leistungsumfängen spielen natürlich auch Preis, Laufzeit, Selbstbehalt oder Kündigungsfrist eine wichtige Rolle. Hier sollte man beim Versicherer lieber zweimal nachfragen, sofern man sich über die Vertragsbedingungen und Vertragsinhalte unsicher ist. Wichtig ist, die Versicherungspolice möglichst schnell in den Händen zu halten. Viele Versicherer bieten daher die Möglichkeit, die Versicherungspolice direkt nach Vertragsabschluss per Email zu versenden.