Mit dem neuen DJI Phantom 4 erleben Consumer-Quadrocopter und Luftbild-Drohnen eine kleine Revolution. Erstmals baut DJI in ein flugfertiges Phantom-Modell ein Anti-Kollisionssystem ein, das nicht nur für einen sicheren Flug sorgt, sondern auch vielerlei neue Sonderfunktionen und Flugmodi mitbringt. Erwähnenswert sind insbesondere die neue TapFly-Funktion und die neue ActiveTrack-Funktion, die ohne eine zuverlässige Hinderniserkennung undenkbar wären.
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TapFly-Funktion: Wegvorgabe ohne Wegpunkte
Manuelle Flugrouten als auch automatische Flüge waren bis dato durch spezielle Wegpunkt-Vorgaben vergleichsweise eingeschränkt. Je nach System konnten Piloten mittels virtueller Karte mehrere Wegpunkte definieren, die im Anschluss automatisch vom Quadrocopter abgeflogen werden. DJI treibt die Automatisierung im Rahmen von Quadrocoptern mit der neuen TapFly-Funktion auf die Spitze: Per Fingertipp und Wischgeste kann der DJI Phantom 4 durch das Smartphone- oder Tablet-Display gesteuert werden. Die Vorgabe des Fluges erfolgt damit nicht mehr durch eine herkömmliche Funkfernbedienung, sondern einzig und allein mittels Live View-Bild im mobilen Endgerät. Damit das System bei dem automatisch absolvierten Flug zum entsprechend definierten Zielort nicht mit Hindernissen zusammenstößt, kommen die integrierten „Sense and Avoid“-Sensoren zum Einsatz. Die neue Hinderniserkennung des DJI Phantom 4 soll dafür Sorge tragen, dass der DJI Phantom 4 sicher und ohne Kollision mit Bäumen, Steinen oder Wänden zum Zielort gelangt. Voraussetzung dafür ist, dass die Umgebung einerseits nicht zu hell und andererseits nicht zu dunkel ist. DJI empfiehlt Beleuchtungsstärken von 300 lux bis maximal 10.000 lux. Für den Anwender heißt das: Die TapFly-Funktion ist vorerst mit Vorsicht zu genießen und sollte nur dann zur Anwendung kommen, wenn die aktuelle Umgebungshelligkeit möglichst im natürlichen Durchschnitt liegt. Flugversuche bei direkter Sonneneinstrahlung sowie Flugversuche bei Dämmerung sollte man im Rahmen der automatischen Hinderniserkennung möglichst vermeiden.
ActiveTrack-Funktion: FollowMe ohne Smart Tracker
Die Hinderniserkennung als auch Kamera des DJI Phantom 4 ermöglicht abseits der TapFly-Funktion näherhin die neue ActiveTrack-Funktion. ActiveTrack ermöglicht, dass der DJI Phantom 4 bewegten Objekten folgen kann, ohne dass ein separater Smart Tracker (z.B. ein Armband) oder sonstige Hardware zum Einsatz kommt. DJI setzt zur Auswahl des gewünschten Objektes auf den Bildschirm des Mobilgeräts als auch Kamera und Sensoren der Hinderniserkennung. Innerhalb des Live View-Bildes wird das gewünschte Objekt durch Auf- und Zuziehen eines Bereiches ausgewählt und fixiert. Der DJI Phantom 4 nutzt anschließend Kamera und die entsprechenden Sensoren des Anti-Kollisionssystems, um sich fest auf das bewegte Objekt zu fixieren und in sicherer Distanz entsprechend zu folgen. Wichtige Faktoren für die Zuverlässigkeit des Systems sind sowohl Umgebungsbeleuchtung als auch Kontrast zwischen bewegtem Objekt und Umgebung. Abseits davon funktioniert ActiveTrack nur bis zu einer Höhe von drei Metern. Zudem muss die minimale Pixelgröße des Objekts mindestens 500 Pixel betragen, damit die ActiveTrack zuverlässig arbeitet. Verliert ActiveTrack ein Objekt „aus den Augen“, schwebt der DJI Phantom 4 auf der Stelle. Um ActiveTrack zu deaktivieren genügt es, die Steuerungsknüppel für etwa drei Sekunden nach unten zu ziehen.
Ob das System während der Fixierung auf das Objekt weiterhin andere Hindernisse zuverlässig erkennt und mit entsprechenden Ausweichmanövern reagieren kann, wird sich in der Zukunft und innerhalb von ersten Praxistests zeigen. Laut DJI werden sowohl für ActiveTrack als auch TapFly nicht die Sensoren der Hinderniserkennung, sondern vorwiegend die Kamerabilder und Kameradaten herangezogen.
TapFly und ActiveTrack werden für Diskussionen sorgen
Funktionen wie TapFly oder ActiveTrack sind insbesondere innerhalb Deutschlands aus rechtlicher als auch versicherungstechnischer Perspektive fragwürdig. Beispielsweise kann ein Schutz durch Haftpflichtversicherungen in der Regel nur dann gewährleistet werden, wenn zur Steuerung des Systems eine herkömmliche Funkfernbedienung zum Einsatz kommt und der Flug manuell sofort gestoppt werden kann. Smart Tracker, Smart Devices oder mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets gelten nach allgemeiner und besonderer Auffassung nicht als herkömmliche Bedienelemente, wie sie im Rahmen der Gesetzgebung zur Steuerung unbemannter Flugsysteme wie Quadrocopter erforderlich sind. Selbiges gilt für automatisch absolvierte Flüge, Flüge via Autopilot oder Waypoint-Missionen, die jedoch mittlerweile durch verschiedene Haftpflichtversicherungen für Drohnen und Quadrocopter (z.B. hier) abgedeckt werden. Das gilt natürlich nur dann, wenn automatische / autonome Flüge stets im Sichtweitenbereich des Piloten absolviert werden. Es ist deshalb empfehlenswert, sich im Vorfeld über die genauen Bedingungen der Versicherungen als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
Eigenverantwortung beim Umfang mit Consumer-Drohnen zunehmend gefragt
DJIs Neuerungen und Verbesserungen sind löblich und dürften bei zuverlässiger Funktionsweise für einen sicheren Flug sorgen. Der neue DJI Phantom 4 zeigt in Anbetracht seiner Funktionen oder Reichweite aber auch, dass beim Umgang mit Quadrocoptern nicht allein die Technik, sondern auch die Verantwortung des Piloten zunehmend gefragt ist. Dazu zählt auch die Kenntnis über rechtliche Regelungen über den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen wie Drohnen und Multikopter.
Mehr zu den rechtlichen Regelungen auf www.Drohnen-Forum.de