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Drohnen-Flugbuch 2026: Pflicht, Inhalt & PDF-Vorlage [Logbuch]

Drohnen-Flugbuch führen 2026: Pflicht, Inhalt, Aufbewahrung und PDF-Vorlage

Drohnenrecht · Dokumentation · kostenlose PDF-Vorlage

Ein Drohnen-Flugbuch ist nicht für jeden Flug pauschal gesetzlich vorgeschrieben – kann aber durch Betriebskategorie, Genehmigung, Betriebshandbuch, Standardszenario, Förderung oder Vertrag verbindlich werden. Genau diese Unterscheidung wird in vielen Ratgebern unsauber oder mit veralteten Aussagen vermischt.

In OPEN A1, A2 und A3 gibt es keine allgemeine EU-Pflicht, jeden einzelnen Flug zu protokollieren. In SPECIFIC, bei STS-01 oder STS-02, im LUC-Betrieb und bei individuellen Betriebsgenehmigungen werden Aufzeichnungen dagegen Teil des nachweisbaren Betriebssystems. Zusätzlich können Auftraggeber, Versicherer, Qualitätsmanagement oder Förderstellen konkrete Einträge verlangen.

Dieser Beitrag erklärt, wann ein Flug- oder Logbuch wirklich Pflicht ist, welche Daten hineingehören, wie lange Unterlagen aufzubewahren sind, worin sich personenbezogenes Flugbuch und gerätebezogenes UAS-Logbuch unterscheiden und wie die kostenlose PDF-Vorlage für private, gewerbliche und BG-BAU-relevante Einsätze genutzt wird.

  • Kostenlose PDF-Vorlage
  • OPEN ohne allgemeine Flugbuchpflicht
  • SPECIFIC & STS dokumentieren
  • BG-BAU-Nachweis
Pflicht oder freiwillig?
SPECIFIC & STS
BG BAU
Pflichtangaben
FAQ

Kostenlose PDF-Vorlage für das UAS-Flugbuch und Drohnen-Logbuch

Mit der folgenden kostenlosen Vorlage erhältst du ein übersichtliches UAS-Flugbuch beziehungsweise Drohnen-Logbuch zur Dokumentation von Flügen, Vorflugkontrollen, Wartungen, Akkus und besonderen Ereignissen. Die Vorlage eignet sich als praktische Dokumentationshilfe für private und gewerbliche Einsätze und kann individuell an betriebliche Anforderungen angepasst werden.

Kostenloser Download: UAS-Flugbuch & Drohnen-Logbuch

  • Flug- und Einsatzprotokoll für private und gewerbliche Flüge
  • Checkliste für die Vorflug- und Nachflugkontrolle
  • Felder für UAS, Fernpilot, Seriennummer, Akku und Flugzeiten
  • Wartungs-, Technik- und Akkujournal
  • Protokoll für Störungen und besondere Ereignisse
  • Geeignet als Grundlage für individuelle Betriebsunterlagen

📄 Drohnen-Flugbuch als PDF herunterladen

Unsere Drohnen.de-Vorlage dient als allgemeine Dokumentationshilfe. Je nach Einsatzart, Betriebskategorie, behördlicher Genehmigung, Betriebshandbuch, Förderbedingung oder interner Unternehmensvorgabe können zusätzliche Aufzeichnungen und Nachweise erforderlich sein.

UAS-Flugbuch und Drohnen-Logbuch von drohnen.de

Vor der Verwendung beachten

Die PDF-Vorlage ersetzt keine behördliche Genehmigung, kein Betriebshandbuch und keine einzelfallbezogene Prüfung. Wer in SPECIFIC, nach einem Standardszenario oder auf Grundlage einer individuellen Betriebsgenehmigung fliegt, muss sämtliche zusätzlichen Pflichtfelder, Verfahren und Aufbewahrungsvorgaben aus den eigenen Betriebsunterlagen übernehmen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

 

  • In OPEN A1, A2 und A3 gibt es keine allgemeine EU-Vorschrift, nach der jeder einzelne Drohnenflug in einem Flugbuch eingetragen werden muss.
  • In der speziellen Kategorie muss der UAS-Betreiber Aufzeichnungen führen und aktuell halten. Umfang und Aufbewahrung ergeben sich aus der EU-Verordnung, dem Betriebshandbuch, der Erklärung, der Betriebsgenehmigung und den zugehörigen AMC/GM.
  • Bei STS-01 und STS-02 gehören dokumentierte Verfahren, Personalqualifikationen, UAS-Daten und Betriebsaufzeichnungen zum regelkonformen Organisations- und Betriebssystem.
  • Die BG-BAU-Förderung 2026 verlangt für jede geförderte Drohne den Nachweis gewerblicher Einsätze über ein Flug- oder Logbuch. Eine Förderauflage ist aber nicht dasselbe wie eine allgemeine luftrechtliche Flugbuchpflicht.
  • Eine pauschale Aussage wie „Jedes Drohnen-Flugbuch muss immer zwei Jahre aufbewahrt werden“ ist für Deutschland und die offene Kategorie nicht haltbar. Maßgeblich ist die jeweils konkrete Rechts-, Genehmigungs-, Vertrags-, Förder- oder Steuergrundlage.
  • Ein gutes Flugbuch dokumentiert mindestens Datum, Zeit, Ort, Fernpilot, UAS, Seriennummer, Zweck, Flugdauer und besondere Vorkommnisse.

Drei Aussagen, die so nicht unbedingt richtig sind

  • „Jeder gewerbliche Drohnenpilot muss ein Flugbuch führen“: zu pauschal und seit der EU-Systematik nicht korrekt.
  • „Jedes Drohnen-Logbuch muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden“: keine allgemeine OPEN-Regel für Deutschland.
  • „Ein App-PDF erfüllt automatisch jede Behörden- oder Förderauflage“: entscheidend sind die konkret verlangten Felder und Nachweise.

Inhaltsverzeichnis

  1. Kostenlose PDF-Vorlage herunterladen
  2. Flugbuch, Logbuch oder Einsatzprotokoll?
  3. Wann ist ein Drohnen-Flugbuch Pflicht?
  4. Offene Kategorie: Was freiwillig bleibt
  5. Spezielle Kategorie und Betriebsgenehmigung
  6. STS-01 und STS-02
  7. BG-BAU-Förderung und drei Einsätze
  8. Welche Angaben gehören hinein?
  9. Wie lange aufbewahren?
  10. Papier, Excel, App oder Cloud?
  11. SkyCompanion als digitale Dokumentation
  12. PDF-Vorlage richtig ausfüllen
  13. Praxisbeispiele und typische Fehler
  14. FAQ

Drohnen-Flugbuch, UAS-Logbuch oder Einsatzprotokoll: Was ist gemeint?

Im Alltag werden die Begriffe Flugbuch, Logbuch, Betriebsaufzeichnung, Missionsprotokoll und Einsatznachweis oft synonym verwendet. Eine starre, für alle Drohnenbetriebe verbindliche deutsche Legaldefinition dieser Begriffe gibt es nicht. Entscheidend ist deshalb weniger die Überschrift des Dokuments als die Frage, welcher Gegenstand nachvollziehbar dokumentiert wird.


Praktische Unterscheidung

Personenbezogenes Flugbuch: Es zeigt, welcher Fernpilot wann welche Flüge durchgeführt, welche Erfahrung gesammelt oder welche Qualifikation genutzt hat.

Gerätebezogenes UAS-Logbuch: Es folgt einer bestimmten Drohne beziehungsweise Seriennummer und enthält Einsätze, Flugstunden, Wartung, Akkus, Schäden und technische Ereignisse.

Missions- oder Einsatzprotokoll: Es dokumentiert einen konkreten Auftrag einschließlich Ort, Zeit, Zweck, Freigaben, Wetter, Crew, UAS und Ergebnis.

Für Einzelunternehmer reicht häufig ein kombiniertes Dokument. Größere Betreiber sollten dagegen drei Ebenen trennen: Personalakte des Fernpiloten, technische Lebenslaufakte des UAS und einsatzbezogene Missionsakte. Dadurch lassen sich Qualifikationen, Wartung und einzelne Aufträge auch dann sauber zuordnen, wenn mehrere Piloten und mehrere Drohnen eingesetzt werden.

Wann ist ein Drohnen-Flugbuch wirklich Pflicht?

Die häufige Aussage „Gewerbliche Drohnenpiloten müssen immer ein Flugbuch führen“ stammt vielfach aus der Zeit nationaler Aufstiegserlaubnisse oder aus Genehmigungsauflagen einzelner Behörden. Seit der europäischen Neuordnung des Drohnenrechts muss genauer unterschieden werden.

Betriebsfall Allgemeine Flugbuchpflicht? Woher kann eine Dokumentationspflicht kommen?
OPEN A1, A2 oder A3 Nein, nicht pauschal Interne Verfahren, Auftrag, Versicherung, Förderung, Datenschutz- oder Nachweiserfordernisse
SPECIFIC mit Betriebsgenehmigung Regelmäßig ja UAS.SPEC.050, Betriebshandbuch, SORA, Genehmigungsbescheid und Nebenbestimmungen
STS-01 / STS-02 Dokumentierte Betriebsorganisation erforderlich Erklärung, Betriebshandbuch, Standardverfahren, Personal- und Betriebsaufzeichnungen
LUC-Betrieb Ja, als Teil des Managementsystems LUC-Handbuch, Safety Management System, Audit- und Compliance-Aufzeichnungen
BG-BAU-geförderte Drohne Ja, als Fördervoraussetzung Aktuelle Förderbedingungen und einzureichende Nachweise
Vertraglich dokumentationspflichtiger Auftrag Ja, vertraglich Leistungsbeschreibung, Qualitätsvereinbarung, Auftraggebervorgaben

Offene Kategorie OPEN: Keine allgemeine Pflicht für jeden Flug

Die offene Kategorie umfasst die Unterkategorien A1, A2 und A3. Die unmittelbar geltenden Betreiber- und Pilotenpflichten stehen insbesondere in UAS.OPEN.050 und UAS.OPEN.060 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Dort findet sich keine generelle Anordnung, jeden einzelnen Flug in einem persönlichen Flugbuch oder Geräte-Logbuch zu erfassen.

Das gilt unabhängig davon, ob ein Flug privat oder gegen Bezahlung durchgeführt wird. Das EU-System unterscheidet bei der Betriebskategorie primär nach dem Risiko des Betriebs, nicht nach „Hobby“ oder „Gewerbe“. Eine gewerbliche Dachaufnahme kann in OPEN stattfinden, während ein nicht kommerzielles Forschungsprojekt wegen seines Risikoprofils in SPECIFIC fallen kann.

Freiwillig bedeutet nicht nutzlos

Auch in OPEN ist ein Flugbuch häufig der einfachste Nachweis dafür, dass der Betreiber systematisch gearbeitet hat. Es kann dokumentieren, dass vor dem Start die geografischen UAS-Gebiete, die Wetterlage, die Qualifikation, die Versicherung und die Einsatzbedingungen geprüft wurden. Es beweist nicht automatisch, dass ein Flug legal war, verbessert aber die Nachvollziehbarkeit.

Die rechtlichen Grundlagen für A1, A2 und A3 werden im großen Überblick zu den EU-Drohnengesetzen sowie im Beitrag zur Luftverkehrs-Ordnung und den deutschen geografischen UAS-Gebieten erklärt. Für die Betreiberregistrierung und e-ID sind außerdem die Artikel zur EU-Registrierung und zur LBA-Anmeldung relevant.

Spezielle Kategorie SPECIFIC: Aufzeichnungen werden Teil des Betriebs

In der speziellen Kategorie ist die Dokumentation nicht bloß eine Komfortfunktion. UAS.SPEC.050 verpflichtet den Betreiber, die für den Betrieb erforderlichen Verfahren einzurichten und Aufzeichnungen über UAS-Betrieb, ungewöhnliche technische oder betriebliche Ereignisse sowie weitere durch Erklärung oder Genehmigung verlangte Daten aktuell zu halten.

Der genaue Umfang hängt vom genehmigten Betrieb ab. Maßgeblich sind insbesondere:

  • die eingereichte Risikobewertung, etwa nach SORA,
  • das Betriebshandbuch oder Operations Manual,
  • die von der Behörde erteilte Betriebsgenehmigung,
  • Nebenbestimmungen und besondere Auflagen,
  • die eingesetzten technischen und betrieblichen Risikominderungen,
  • Vorgaben zu Personal, Wartung, Notverfahren und Meldungen.

Die EASA nennt in ihren aktuellen AMC und GM ausdrücklich Record-keeping procedures, also Verfahren für Protokolle und Aufzeichnungen von Piloten sowie weitere Daten, die zur Verfolgung und Überwachung der Tätigkeit zweckmäßig sind. Das Betriebshandbuch soll nicht nur erklären, wie geflogen wird, sondern auch, wie die Einhaltung des genehmigten Systems später nachgewiesen werden kann.

Der Genehmigungsbescheid schlägt die Standardvorlage

Wer in SPECIFIC fliegt, darf sich nicht allein auf eine allgemeine Internetvorlage verlassen. Enthält die Genehmigung zusätzliche Pflichtfelder, kürzere Meldefristen oder eine bestimmte Aufbewahrungsdauer, müssen diese Vorgaben in das eigene Logbuch übernommen werden.

Typische SPECIFIC-Aufzeichnungen

  • eindeutige Missions- oder Vorgangsnummer,
  • Datum, Start- und Endzeit, Einsatzort und Betriebsvolumen,
  • verantwortlicher UAS-Betreiber und eingesetzter Fernpilot,
  • weitere Crewmitglieder, Beobachter und Rollen,
  • UAS-Typ, Seriennummer, Konfiguration und Nutzlast,
  • verwendete Genehmigung, PDRA, SORA oder Standardszenario,
  • Wetter, Sicht, Wind und relevante Umgebungsbedingungen,
  • technische Vorflugkontrolle und Wartungsstatus,
  • Abweichungen vom Plan, Störungen, Notverfahren und besondere Ereignisse,
  • tatsächliche Flugdauer, Anzahl Starts und Landungen,
  • Nachbereitung, Schäden, Datenübergabe und Folgemaßnahmen.

STS-01 und STS-02: Standardisiert heißt nicht dokumentationsfrei

Die europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02 gehören zur speziellen Kategorie. Sie erlauben bestimmte Einsätze auf Grundlage einer Betreibererklärung, sofern alle Voraussetzungen des jeweiligen Szenarios eingehalten werden. STS-01 betrifft VLOS-Betrieb über einem kontrollierten Bodenbereich in besiedelter Umgebung; STS-02 betrifft BVLOS-Betrieb mit Luftraumbeobachtern über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedelter Umgebung.

Für beide Szenarien ist ein Betriebshandbuch vorgesehen. Der Betreiber muss Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, Standardverfahren, Notverfahren, Instandhaltung und die Kontrolle des Betriebs organisieren. Ein fortlaufendes Logbuch ist deshalb das praktische Bindeglied zwischen dem beschriebenen Verfahren und dem tatsächlich durchgeführten Einsatz.

Was das Logbuch bei STS zusätzlich abbilden sollte

  • Nummer und Gültigkeit der abgegebenen STS-Erklärung,
  • verwendetes Szenario STS-01 oder STS-02,
  • C5- beziehungsweise C6-Klassifizierung des UAS,
  • Einrichtung und Kontrolle des kontrollierten Bodenbereichs,
  • bei STS-02: Luftraumbeobachter, Positionen und Kommunikationsmittel,
  • Prüfung des Betriebsvolumens und des Bodensicherheitsbereichs,
  • Einweisung der beteiligten Personen,
  • Abweichungen, Unterbrechungen und ausgelöste Notverfahren.

BG-BAU-Förderung 2026: Warum das Flugbuch plötzlich bares Geld wert ist

Seit Juli 2026 fördert die BG BAU Drohnen als Arbeitsschutzmaßnahme. Der Hintergrund: Drohnen können gefährliche Kontrollen und Inspektionen an Dächern, Fassaden, Schächten, Kanälen oder belasteten Bereichen übernehmen und dadurch Aufenthalte von Beschäftigten in Gefahrenzonen reduzieren.

Für die Förderung genügt nicht allein der Kauf. Nach den aktuellen Förderinformationen müssen mit jeder geförderten Drohne mindestens drei gewerbliche Einsätze über ein Flug- oder Logbuch nachgewiesen werden. Damit wird das Logbuch zur konkreten Förderunterlage. Die vollständigen Fördervoraussetzungen, Förderhöhe, C-Klassen, A2-Nachweis und Versicherungsanforderungen stehen im Beitrag zur BG-BAU-Drohnenförderung 2026.

Für den BG-BAU-Nachweis mindestens erfassen

  • Datum und eindeutiger Zeitraum des Einsatzes,
  • Einsatzort, Baustelle, Objekt oder Betriebsstätte,
  • geförderte Drohne mit Modell und Seriennummer,
  • gewerblicher Zweck beziehungsweise konkrete Arbeitsschutzanwendung,
  • Name des eingesetzten Fernpiloten,
  • Zuordnung des gültigen A2-Nachweises, soweit von den Förderbedingungen verlangt,
  • Unterschrift oder nachvollziehbare digitale Freigabe.

Wichtig ist die sprachliche Trennung: Die BG BAU schafft keine allgemeine luftrechtliche Flugbuchpflicht für alle Drohnenpiloten. Sie macht den Nachweis dokumentierter Einsätze zur Voraussetzung einer freiwillig beantragten Förderung. Wer die Förderung nutzen will, muss die Förderbedingungen einhalten; wer sie nicht beantragt, wird dadurch nicht automatisch flugbuchpflichtig.

Was als „gewerblicher Einsatz“ dokumentiert werden sollte

Ein bloßer Testflug auf dem Betriebshof ist als Nachweis schwächer als ein klar benannter betrieblicher Einsatz. Sinnvoll sind konkrete Angaben wie „Dachinspektion zur Vermeidung eines Leiteraufstiegs“, „Fassadenkontrolle“, „Dokumentation eines schwer zugänglichen Bauabschnitts“ oder „Sichtprüfung eines Schachts“. Der Eintrag sollte zeigen, welche betriebliche Tätigkeit durch die Drohne sicherer durchgeführt wurde.

Welche Angaben gehören in ein vollständiges Drohnen-Flugbuch?

Es gibt keine universelle Pflichtfeldliste, die für jeden denkbaren Betrieb gleich ist. Eine belastbare Vorlage sollte deshalb aus einem Kernbereich und optionalen Modulen bestehen.

Bereich Empfohlene Angaben Warum wichtig?
Identifikation Eintragsnummer, Datum, Betreiber, Fernpilot Eindeutige Zuordnung des Verantwortlichen
UAS Hersteller, Modell, Seriennummer, C-Klasse, Konfiguration Gerätebezogener Nachweis und Wartungshistorie
Ort und Zeit Adresse oder Koordinaten, Start, Landung, Dauer Zeitlich-räumliche Nachvollziehbarkeit
Auftrag Kunde, Projekt, Auftragsnummer, Zweck Gewerbliche und steuerliche Zuordnung
Rechtsrahmen OPEN A1/A2/A3, STS, Genehmigungsnummer, geografische UAS-Gebiete Zeigt, auf welcher Betriebsgrundlage geflogen wurde
Crew Pilot, Beobachter, Luftraumbeobachter, verantwortliche Person Rollen und Verantwortlichkeiten
Technik Firmware, Nutzlast, Akku-ID, Akkuzyklen, Start-/Ladestand Technische Rückverfolgbarkeit
Wetter Wind, Böen, Temperatur, Sicht, Niederschlag Bewertung der Betriebsbedingungen
Vorbereitung DIPUL, Luftraum, NOTAM, Freigaben, Grundstück, Versicherung Nachweis des systematischen Preflight-Prozesses
Flug Starts, Landungen, Flugzeit, maximale Höhe und Entfernung Betriebliche Kennzahlen und Erfahrung
Ereignisse Störungen, Abweichungen, Notverfahren, Schäden Sicherheitsmanagement und Folgemaßnahmen
Ergebnis Aufnahmen, Datenübergabe, Datensicherung, Abnahme Projekt- und Datenschutzdokumentation

Muss die e-ID in jedes Flugbuch?

Die Betreiberregistrierungsnummer ist nicht in jeder Konstellation ein ausdrücklich vorgeschriebenes Flugbuchfeld. Sie ist trotzdem sinnvoll, weil sie den Einsatz dem registrierten Betreiber zuordnet. Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen sollte allerdings nicht unkontrolliert die vollständige, geheime Zeichenfolge in öffentlich zugängliche Dokumente übernommen werden. Für interne Akten kann die vollständige Zuordnung erfolgen; für Kundenkopien reicht häufig eine gekürzte oder interne Betreiberkennung.

Seriennummer statt nur Modellname

„DJI Mavic 3“ ist bei mehreren baugleichen Geräten nicht eindeutig. Für Förderungen, Wartung, Versicherungsfälle und technische Ereignisse sollte deshalb immer die Seriennummer der tatsächlich eingesetzten Drohne dokumentiert werden. Bei austauschbaren Kameras, Gimbals oder Nutzlasten kann zusätzlich deren Seriennummer erforderlich sein.

Akkus einzeln kennzeichnen

Professionelle Betreiber sollten jeden Flugakku mit einer internen Akku-ID versehen. Dadurch lässt sich erkennen, welcher Akku bei einer Spannungswarnung, einem Leistungseinbruch oder einem Zwischenfall eingesetzt war. Zyklenzahl, Auffälligkeiten und Austauschdatum gehören eher in die technische Lebenslaufakte; die Akku-ID gehört in den einzelnen Flugeintrag.

Wie lange muss ein Drohnen-Flugbuch aufbewahrt werden?

Hier kursiert besonders viel Halbwissen. Eine allgemeine Aussage, nach der jedes Drohnen-Flugbuch in Deutschland immer genau zwei Jahre aufzubewahren sei, lässt sich aus der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung nicht ableiten.

UAS-Flugbuch und Drohnen-Logbuch von drohnen.de [ PDF ]

📄 UAS-Flugbuch und Drohnen-Logbuch als PDF öffnen

Die richtige Reihenfolge

  1. Genehmigungsbescheid und Nebenbestimmungen prüfen.
  2. Betriebshandbuch, STS-Verfahren oder LUC-Handbuch prüfen.
  3. Förderbedingungen und Vertragsvorgaben prüfen.
  4. Versicherungsbedingungen und Schadenmeldefristen prüfen.
  5. Steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrung der zugehörigen Geschäftsunterlagen prüfen.

Für SPECIFIC-Betriebe muss die Aufbewahrungsdauer so festgelegt werden, dass die zuständige Behörde und das interne Sicherheitsmanagement den Betrieb nachvollziehen können. Enthält der Bescheid eine konkrete Frist, ist diese bindend. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, sollte der Betreiber die Frist im dokumentierten Verfahren festlegen und mit den übrigen Unternehmenspflichten abstimmen.

Steuerliche Aufbewahrung ist nicht automatisch Luftrecht

Ein Flugbuch kann Bestandteil einer Rechnung, Leistungsdokumentation, Projektakte oder eines Nachweises für betriebliche Nutzung sein. Dann können für das Dokument oder seinen Zusammenhang steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen relevant werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Luftfahrtverordnung selbst pauschal dieselbe Frist vorgibt. Entscheidend sind Dokumentart, Buchführungsstatus, Geschäftsvorfall und der konkrete Verwendungszweck.

Praktische Empfehlung

Für gewerbliche OPEN-Einsätze ist eine mehrjährige, unveränderbare Archivierung sinnvoll. Betreiber sollten Aufzeichnungen mindestens so lange behalten, wie Gewährleistungs-, Haftungs-, Versicherungs-, Vertrags- oder Steuerfragen realistisch entstehen können. Für genehmigte Einsätze gilt stets die längere oder strengere konkrete Vorgabe.

Papier, Excel, App oder Cloud: Welche Form ist zulässig?

Die EU-Regeln schreiben kein einheitliches gebundenes Papierbuch vor. Aufzeichnungen können grundsätzlich auf Papier oder elektronisch geführt werden, sofern sie für den jeweiligen Zweck vollständig, lesbar, verfügbar und nachvollziehbar sind.

Form Vorteile Risiken
Papierformular Einfach, offline, unmittelbar unterschreibbar Verlust, schlechte Lesbarkeit, keine automatische Suche
Excel / Numbers / Sheets Filterbar, günstig, gut für Flottenlisten Änderungen oft nicht revisionssicher; Zugriffsrechte beachten
Ausfüllbares PDF Einheitliches Layout, leicht teilbar und archivierbar Versionen und nachträgliche Änderungen müssen beherrscht werden
Flugbuch-App Automatisierung, Telemetrieimport, Team- und Flottenverwaltung Datenexport, Herstellerbindung, Cloud-Standort und Kündigung prüfen
Enterprise-Plattform Rollen, Audits, Wartung, Compliance und Genehmigungen integriert Kosten, Schulungsaufwand, Datenschutz und Anbieterabhängigkeit

Was „nachvollziehbar“ praktisch bedeutet

  • Jeder Eintrag erhält eine eindeutige Nummer oder Zeitkennung.
  • Nachträgliche Änderungen werden kenntlich gemacht.
  • Verantwortliche Personen und Freigaben sind zuordenbar.
  • Backups werden getrennt vom Arbeitsgerät gespeichert.
  • PDF- oder CSV-Exporte bleiben auch ohne laufendes Abo verfügbar.
  • Aufbewahrungs- und Löschkonzept berücksichtigt personenbezogene Daten.

DJI-Fluglogs ersetzen nicht automatisch das Betriebsflugbuch

Automatisch erzeugte Telemetrie kann Startzeit, Flugweg, Höhe, Entfernung, Akkudaten und Warnmeldungen enthalten. Sie weiß aber häufig nicht, warum geflogen wurde, welcher Auftrag zugrunde lag, welche Freigabe vorlag, welche Crew beteiligt war oder weshalb eine Mission abgebrochen wurde. Telemetrie ist deshalb ein starker technischer Anhang, aber nicht automatisch ein vollständiges rechtliches oder betriebliches Einsatzprotokoll.

Digitales Flugprotokoll mit SkyCompanion

SkyCompanion verfolgt einen missionsbezogenen Ansatz. Der Pilot legt einen Einsatzbereich und einen Zeitraum fest, prüft Geozonen, NOTAMs, Wetter, Live-Verkehr und die Betriebskategorie und kann anschließend ein PDF-Nachweisprotokoll exportieren. Das vorhandene Briefing Pack bildet die Vorbereitung ab; das Missionsprotokoll dokumentiert den abgeschlossenen Einsatz.

Im ausführlichen SkyCompanion-Test werden unter anderem Missionsdetails, Betriebskategorie, betroffene Geozonen, regionale NOTAMs, Wetterdaten mit Min-/Max-Werten sowie Pilot-Compliance-Daten beschrieben. Der separate SkyCompanion-Rabattartikel erklärt Testphase und Rabattcode.

Reicht ein SkyCompanion-PDF immer als vollständiges Flugbuch?

Als Missionsnachweis ist es sehr stark, aber die Antwort hängt vom Zweck ab. Für einen BG-BAU-Nachweis müssen insbesondere die geförderte Drohne, der eindeutige gewerbliche Einsatz, Datum, Zeit, Ort und Pilot zweifelsfrei zugeordnet sein. Für eine SPECIFIC-Genehmigung müssen zusätzlich sämtliche Felder und Verfahren des Betriebshandbuchs und Bescheids erfüllt werden. Fehlt beispielsweise ein ausdrücklich gefordertes Freitextfeld für besondere Vorkommnisse, muss der Betreiber es ergänzen.

Direct Remote ID und die Anzeige fremder Remote-ID-Signale sind sicherheitsrelevante Funktionen, ersetzen aber nicht automatisch die dokumentierte Seriennummer der eigenen Drohne. Betreiber sollten deshalb prüfen, welche Identifikationsdaten tatsächlich im exportierten PDF stehen und bei Bedarf einen ergänzenden Eintrag anlegen.

So wird die kostenlose PDF-Vorlage richtig ausgefüllt

  1. Vor dem Flug: Betreiber, Pilot, UAS, Auftrag, Ort, Kategorie und Prüfungen eintragen.
  2. Unmittelbar nach dem Flug: tatsächliche Zeiten, Flugdauer, Akku, Abweichungen und Ergebnis ergänzen.
  3. Bei Störungen: nicht nur „Problem“ notieren, sondern Auslöser, Reaktion, Folgen und Folgemaßnahmen beschreiben.
  4. Bei mehreren Akkus: jeden Akku eindeutig kennzeichnen und zuordnen.
  5. Bei mehreren Flügen am selben Objekt: entweder jeden Start einzeln oder als klar abgegrenzte Missionsserie dokumentieren.
  6. Archivierung: Die PDF-Datei mit eindeutiger Benennung ablegen, beispielsweise „2026-07-17_Projekt_UAS-SN_Pilot.pdf“.
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Praxisbeispiele: So sieht ein guter Eintrag aus

Beispiel 1: Gewerbliche Dachinspektion in OPEN A1

Zweck: Sichtprüfung von Sturmschäden, damit kein Beschäftigter das Dach betreten muss. Ort: vollständige Objektadresse. UAS: C1-Drohne mit Seriennummer. Pilot: Name und Kompetenznachweis. Zeit: 09:42 bis 10:03 Uhr. Vorbereitung: DIPUL, Kontrollzone, Wetter, Grundstückszustimmung und Versicherung geprüft. Ergebnis: 63 Fotos, keine Störung, Daten verschlüsselt an Auftraggeber übertragen.

Beispiel 2: BG-BAU-relevanter Baustelleneinsatz

Gewerblicher Zweck: Kontrolle einer Fassadenfläche in 18 Metern Höhe zur Vermeidung einer Hubsteigerfahrt. Geförderte Drohne: Modell und Seriennummer. Pilot: Name, A2-Nachweis und Gültigkeit. Ort und Zeit: Baustellenadresse, Beginn und Ende. Arbeitsschutzwirkung: kein Aufenthalt einer Person im absturzgefährdeten Bereich erforderlich.

Beispiel 3: SPECIFIC-Mission mit Abweichung

Zusätzlich zu den Standarddaten werden Genehmigungsnummer, Operations Manual Revision, Betriebsvolumen, Crewrollen und technische Konfiguration erfasst. Während des Flugs steigt der Wind über den internen Abbruchwert. Der Pilot beendet die Mission nach dem vorgesehenen Verfahren. Das Logbuch dokumentiert Messwert, Zeitpunkt, Entscheidung, sichere Landung und erneute Einsatzfreigabe.

Die häufigsten Fehler bei Drohnen-Flugbüchern

  • Nur Modell, keine Seriennummer: Bei mehreren baugleichen Geräten ist der Nachweis nicht eindeutig.
  • Nur „Baustelle“ als Ort: Adresse, Objekt oder Koordinaten fehlen.
  • Geplante statt tatsächliche Zeiten: Ein Briefing ist kein vollständiges Nachflugprotokoll.
  • Keine besonderen Vorkommnisse: Leere Felder lassen offen, ob nichts passiert ist oder niemand geprüft hat. Besser: „Keine“.
  • Telemetrie ohne Kontext: Flugweg vorhanden, aber Kunde, Zweck, Genehmigung und Pilot fehlen.
  • Änderbare Tabelle ohne Historie: Nachträgliche Korrekturen sind nicht nachvollziehbar.
  • Förderantrag ohne Gerätebezug: Die drei Einsätze lassen sich nicht sicher der geförderten Seriennummer zuordnen.
  • Pauschale Zweijahresfrist: Die konkrete Aufbewahrungsgrundlage wird nicht geprüft.
  • Zu viele personenbezogene Daten: Ausweiskopien oder geheime e-ID-Bestandteile werden unnötig im Kunden-PDF verbreitet.

FAQ zum Drohnen-Flugbuch

Muss jeder private Drohnenpilot ein Flugbuch führen?

Nein. Für normale Flüge in OPEN A1, A2 oder A3 gibt es keine allgemeine EU-Pflicht, jeden Flug in einem Flugbuch einzutragen. Freiwillige Aufzeichnungen sind dennoch sinnvoll.

Müssen gewerbliche Drohnenpiloten immer ein Flugbuch führen?

Nicht allein wegen der Gewerblichkeit. Eine Pflicht kann sich aber aus SPECIFIC, STS, einer Genehmigung, dem Betriebshandbuch, einem Auftrag, einer Versicherung oder einer Förderung ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Flugbuch und Logbuch?

Praktisch wird ein Flugbuch häufig dem Fernpiloten und ein Logbuch eher dem einzelnen UAS zugeordnet. Rechtlich entscheidend ist aber der geforderte Inhalt, nicht die Bezeichnung.

Ist ein Flugbuch in der speziellen Kategorie Pflicht?

Der Betreiber muss dort Betriebsaufzeichnungen führen und aktuell halten. Welche konkrete Form und welche Felder erforderlich sind, ergibt sich aus Verordnung, AMC/GM, Betriebshandbuch, Erklärung und Genehmigung.

Brauche ich für STS-01 oder STS-02 ein Logbuch?

Die Standardszenarien verlangen eine dokumentierte Betriebsorganisation mit Betriebshandbuch und nachweisbaren Verfahren. Ein Logbuch ist das übliche Mittel, den tatsächlich durchgeführten Betrieb zu dokumentieren.

Welche Angaben sind mindestens sinnvoll?

Datum, Zeit, Ort, Fernpilot, Betreiber, Drohnenmodell, Seriennummer, Zweck, Flugdauer, Betriebskategorie und besondere Vorkommnisse.

Muss die e-ID in das Flugbuch?

Nicht in jedem Fall als ausdrücklich gesetzliches Pflichtfeld. Für die interne Betreiberzuordnung ist sie sinnvoll. Geheime Bestandteile sollten nicht unnötig veröffentlicht werden.

Wie viele Einsätze verlangt die BG BAU?

Nach den aktuellen Förderinformationen müssen pro geförderter Drohne mindestens drei gewerbliche Einsätze im Flug- oder Logbuch nachgewiesen werden. Maßgeblich bleiben die jeweils aktuellen Original-Förderbedingungen.

Reicht ein DJI-Fluglog?

Meist nicht allein. Es liefert technische Telemetrie, enthält aber häufig keinen vollständigen Auftrag, keine Genehmigungsgrundlage, keine Grundstückszustimmung und keine nachvollziehbare Ereignisbeschreibung.

Darf das Flugbuch digital geführt werden?

Ja, sofern es vollständig, verfügbar, lesbar und nachvollziehbar geführt wird und keine konkrete Auflage eine andere Form verlangt.

Muss ein digitales Flugbuch revisionssicher sein?

Der Begriff ist nicht für jeden OPEN-Flug als eigene luftrechtliche Pflicht vorgeschrieben. Für behördliche, vertragliche, steuerliche oder auditrelevante Nachweise sollten Änderungen jedoch erkennbar und Versionen nachvollziehbar sein.

Wie lange muss das Flugbuch aufbewahrt werden?

Es gibt keine allgemeine, für jedes Drohnen-Flugbuch geltende Zweijahresfrist in OPEN. Maßgeblich sind Genehmigung, Betriebshandbuch, Förderbedingungen, Verträge, Versicherung sowie gegebenenfalls Steuer- und Handelsrecht.

Ist SkyCompanion ein vollständiges Flugbuch?

Die App erstellt umfangreiche Missions- und PDF-Protokolle. Ob diese im Einzelfall vollständig ausreichen, hängt von der Förder-, Genehmigungs- oder Vertragsvorgabe ab. Fehlende Pflichtfelder müssen ergänzt werden.

Muss jeder Akku dokumentiert werden?

Nicht bei jedem OPEN-Flug gesetzlich. Im professionellen Betrieb ist eine Akku-ID sinnvoll, weil technische Auffälligkeiten und Wartung einem konkreten Akku zugeordnet werden können.

Muss ich Flugabbrüche und Störungen eintragen?

In SPECIFIC und bei sicherheitsrelevanten internen Verfahren regelmäßig ja. Auch in OPEN ist die Dokumentation sinnvoll, damit Ursachen und Folgemaßnahmen nachvollziehbar bleiben.

Fazit: Kein Formularzwang für alle – aber ein starkes Sicherheits- und Nachweisinstrument

 

Das Drohnen-Flugbuch ist kein pauschal vorgeschriebenes Pflichtheft für jeden Piloten. In OPEN bleibt es grundsätzlich freiwillig. In SPECIFIC, STS, genehmigten Betriebsmodellen, LUC-Systemen und bei konkreten Förder- oder Vertragsauflagen wird die Dokumentation dagegen Teil des regelkonformen Betriebs.

Gerade die BG-BAU-Förderung zeigt den praktischen Wert: Eine Drohne kann technisch perfekt eingesetzt worden sein – ohne nachvollziehbare Einträge fehlen dennoch die geforderten Nachweise. Wer Datum, Ort, Pilot, Seriennummer, Zweck, Flugdauer und besondere Ereignisse systematisch erfasst, schafft deshalb nicht nur Bürokratie, sondern belastbare Belege für Arbeitsschutz, Auftraggeber, Versicherung, Wartung und Behörden.

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Zur Kurzfassung

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine Einzelfallprüfung, Rechtsberatung oder behördliche Genehmigung. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der einschlägigen EU- und Bundesvorschriften, die konkrete Betriebsgenehmigung, das Betriebshandbuch sowie die jeweils aktuellen Förder- und Versicherungsbedingungen.

Weitere Quellen, Infos und offizielle Dokumente

  • Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 auf EUR-Lex
  • EASA Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems
  • EASA AMC und GM zu Part-UAS
  • LBA-Leitfaden zum Ausfüllen des SORA-Dokuments
  • LBA: Betriebsgenehmigungen für die spezielle Kategorie
  • BG BAU: Offizielle Übersicht der Arbeitsschutzprämien
  • DIPUL: Offizielle Plattform für digitale UAS-Gebiete und Drohneninformationen
Kategorie Drohnen Wissen | Tags BG BAU, Drohnen-Dokumentation, Drohnen-Flugbuch, Drohnen-Logbuch, Drohnenrecht, Einsatzprotokoll, Fernpilot, Flugprotokoll, OPEN, PDF-Vorlage, SPECIFIC, STS-01, STS-02, UAS-Logbuch, Wartungslogbuch

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