BG-BAU-Förderung 2026: bis zu 2.000 Euro für Drohne, A2-Führerschein und LBA-Registrierung
Die BG BAU fördert seit dem 1. Juli 2026 den professionellen Einsatz von Drohnen als Arbeitsschutzmaßnahme. Mitgliedsbetriebe können für eine neue C1- oder C2-Drohne, den EU-Drohnenführerschein A2 und die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt einen Zuschuss erhalten. Die beitragsunabhängige Förderung deckt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Netto-Gesamtkosten ab, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr und Mitgliedsbetrieb.
Die Förderung richtet sich vor allem an Betriebe, die gefährliche Arbeiten in großer Höhe, an schwer zugänglichen Bauwerken oder in technisch anspruchsvollen Bereichen durch einen Drohneneinsatz vermeiden oder reduzieren können. Dazu zählen Dach- und Fassadenkontrollen, Photovoltaik-Inspektionen, Vermessungsflüge, Baustellendokumentationen sowie Kontrollen an Hallen, Türmen, Schächten, Kanälen und Industrieanlagen.
Der Zuschuss wird jedoch nicht allein für den Kauf irgendeiner Kameradrohne gezahlt. Die BG BAU verbindet die Prämie mit klaren Anforderungen an C-Klasse, gewerbliche Nutzung, Pilotenqualifikation, Versicherung, Flugbuch und Nachweise. Gerade die Verpflichtung zum A2-Fernpilotenzeugnis für jeden eingesetzten Piloten geht teilweise über die luftrechtliche Mindestanforderung eines konkreten Flugs hinaus.
- bis zu 50 % Zuschuss
- maximal 2.000 Euro jährlich
- nur neue C1- und C2-Drohnen
- A2 für jeden eingesetzten Piloten
- mindestens drei gewerbliche Einsätze
- LBA-Registrierung förderfähig
- Kaufdatum ab 1. Januar 2026
Das Wichtigste zur BG-BAU-Drohnenförderung in 30 Sekunden
- Start: Die neue Drohnenprämie gilt seit dem 1. Juli 2026.
- Förderhöhe: Bis zu 50 Prozent der Netto-Gesamtkosten, maximal 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
- Fördermodell: Die spezielle Drohnenprämie ist nach den BG-BAU-Unterlagen beitragsunabhängig ausgestaltet.
- Drohnen: Förderfähig sind ausschließlich neue, EU-zertifizierte und gekennzeichnete Drohnen der Klassen C1 oder C2.
- Kaufdatum: Die Rechnung beziehungsweise das Kaufdatum muss ab dem 1. Januar 2026 liegen.
- A2-Pflicht: Jeder eingesetzte Pilot muss ein gültiges EU-Fernpilotenzeugnis A2 besitzen – auch dann, wenn für den konkreten Flug A1/A3 genügen würde.
- Gewerbliche Nutzung: Für jede geförderte Drohne müssen mindestens drei gewerbliche Einsätze im Flug- oder Logbuch nachgewiesen werden.
- Versicherung: Erforderlich ist eine gültige Drohnenhaftpflicht oder der ausdrückliche Einschluss in die Betriebshaftpflicht.
- LBA: Auch die Kosten der Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt sind im Förderrahmen berücksichtigungsfähig.
- Nicht förderfähig: Gebrauchte Drohnen, C0 sowie C3 bis C6, reine A1/A3-Kurse, Software, Zusatzsensoren, Akkus und sonstiges Zubehör.
Warum die BG BAU Drohnen als Arbeitsschutzmaßnahme fördert
Arbeiten auf Dächern, an Fassaden, Türmen, Industrieanlagen oder schwer zugänglichen Bauteilen gehören zu den Tätigkeiten mit besonders hohem Absturzrisiko. Bereits eine erste Bestandsaufnahme kann den Einsatz von Leitern, Gerüsten, Hubarbeitsbühnen oder persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich machen. Eine Drohne kann viele dieser vorbereitenden Sicht-, Dokumentations- und Vermessungsaufgaben vom Boden aus übernehmen.
Das bedeutet nicht, dass Drohnen alle Arbeiten in der Höhe ersetzen. Reparaturen, Materialproben, elektrische Messungen, Nahprüfungen und handwerkliche Eingriffe erfordern weiterhin einen sicheren physischen Zugang. Die Drohne kann jedoch helfen, den tatsächlichen Bedarf vorab einzugrenzen. Dadurch lassen sich unnötige Höhenzugänge vermeiden, Gefahrenstellen lokalisieren und geeignete Schutzmaßnahmen zielgerichteter planen.
Inhaltsverzeichnis
- Förderhöhe und Förderrahmen
- Was konkret gefördert wird
- Alle Voraussetzungen im Überblick
- Warum A2 immer Pflicht ist
- Drei gewerbliche Einsätze und Flugbuch
- Drohnenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht
- LBA-Registrierung und Betreiber-ID
- Welche Drohnen förderfähig sind
- C1-Modelle laut BG-BAU-Liste
- C2-Modelle laut BG-BAU-Liste
- Was nicht gefördert wird
- Antrag Schritt für Schritt
- Rechnung und Modellbezeichnung
- Rechenbeispiele zur Förderhöhe
- Typische Einsatzfelder
- Luftrechtliche Einordnung
- SORA 2.5 und spezielle Kategorie
- Photovoltaik- und Dachinspektion
- Markthintergrund Photovoltaik
- Abgrenzung zu anderer Absturzförderung
- Häufige Fehler
- Checkliste vor dem Kauf
- FAQ
- Quellen
- Fazit
Förderhöhe: bis zu 50 Prozent, maximal 2.000 Euro jährlich
Pro Kalenderjahr und Mitgliedsbetrieb wird eine beitragsunabhängige Förderung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Netto-Gesamtkosten gewährt. Der absolute Höchstbetrag liegt bei 2.000 Euro. Damit wird der maximale Zuschuss erreicht, sobald die anerkannten Netto-Kosten 4.000 Euro oder mehr betragen.
Die 2.000 Euro sind keine Pauschale. Liegen die anerkannten Netto-Kosten beispielsweise bei 2.000 Euro, beträgt die maximale Förderung 1.000 Euro. Bei 3.500 Euro sind höchstens 1.750 Euro möglich. Ab 4.000 Euro greift die Deckelung bei 2.000 Euro.
Was konkret gefördert wird
- Neue C1- oder C2-Drohne: Das Gerät muss nach der EU-Drohnenverordnung zertifiziert und mit einer gültigen C1- oder C2-Klassenkennzeichnung versehen sein.
- A2-Fernpilotenzeugnis: Förderfähig ist der erstmalige Erwerb von A2 einschließlich des vorausgesetzten A1/A3-Kompetenznachweises.
- Verlängerung oder Erneuerung: Auch die Verlängerung beziehungsweise Erneuerung bestehender A2-Nachweise kann berücksichtigt werden.
- LBA-Betreiberregistrierung: Die Gebühren der Registrierung des UAS-Betreibers beim Luftfahrt-Bundesamt können in die Förderung einbezogen werden.
Die einzelnen Bestandteile müssen nicht zwingend gemeinsam beantragt werden. Ein Betrieb kann nur die Drohne, nur die förderfähige Qualifikation in Verbindung mit einer vorhandenen förderfähigen Drohne oder ein Gesamtpaket aus Drohne, A2 und LBA-Anmeldung geltend machen. Der Erwerb des Führerscheins wird jedoch nur gefördert, wenn mindestens eine förderfähige C1- oder C2-Drohne im Unternehmen eingesetzt wird.
Alle Voraussetzungen für die BG-BAU-Drohnenprämie
| Voraussetzung | Nachweis | Besonderheit |
|---|---|---|
| BG-BAU-Mitgliedschaft | gewerbliches Mitgliedsunternehmen | Förderung wird über die BG BAU beantragt |
| Förderfähige Drohne | C1- oder C2-Kennzeichnung | neues Gerät, Kaufdatum ab 01.01.2026 |
| Gewerblicher Einsatz | Flug- oder Logbuch | mindestens drei Einsätze je geförderter Drohne |
| Pilotenqualifikation | gültiger A2-Nachweis | für jeden eingesetzten Piloten |
| Versicherung | Drohnenhaftpflicht oder Betriebshaftpflicht-Bestätigung | gewerblicher Drohnenbetrieb muss ausdrücklich eingeschlossen sein |
| Rechnung | Hersteller, Modellbezeichnung, idealerweise Artikelnummer | genaue Variante und C-Klasse müssen nachvollziehbar sein |
| Antrag | vollständige Unterlagen | kein Rechtsanspruch, Prüfung durch BG BAU |
A2 ist für jeden eingesetzten Piloten verpflichtend
Die auffälligste Förderbedingung betrifft den Drohnenführerschein. Für jeden Piloten, der im Flug- oder Logbuch als Fernpilot eingetragen ist, muss ein gültiges EU-Fernpilotenzeugnis A2 vorliegen. Dies gilt nach den BG-BAU-Anforderungen ausdrücklich unabhängig davon, ob der konkrete Drohneneinsatz luftrechtlich bereits mit A1/A3 möglich wäre.
Förderbedingung und Flugrecht sind nicht identisch
Eine C1-Drohne kann in der offenen Unterkategorie A1 grundsätzlich mit A1/A3 betrieben werden. Für die BG-BAU-Prämie genügt dieser Nachweis trotzdem nicht. Die Berufsgenossenschaft verlangt den A2-Nachweis als zusätzliche Fördervoraussetzung für alle eingesetzten Piloten.
Setzt ein Betrieb mehrere Beschäftigte ein, muss der A2-Nachweis für jede Person separat eingereicht werden. Der alleinige Erwerb von A1/A3 ist nicht förderfähig. Förderfähig ist dagegen ein A2-Lehrgang, der den notwendigen A1/A3-Baustein einschließt, sowie die Verlängerung oder Erneuerung eines bestehenden Nachweises. Das Ausstellungsdatum muss ab dem 1. Januar 2026 liegen.
Mindestens drei gewerbliche Einsätze pro geförderter Drohne
Die Anschaffung allein reicht nicht. Die BG BAU fordert einen Nachweis, dass die geförderte Drohne tatsächlich unternehmerisch eingesetzt wird. Hierzu ist ein Flug- oder Logbuch zu führen. Für jede geförderte Drohne müssen mindestens drei gewerbliche Einsätze dokumentiert werden.
Eine nur vorsorglich gekaufte Drohne oder ein Gerät, das ausschließlich zu Schulungs- und Übungszwecken eingesetzt wurde, erfüllt diese Bedingung nicht. Aus dem Logbuch sollte außerdem der Bezug zum Arbeitsschutz erkennbar sein, etwa die Vermeidung eines Leiteraufstiegs oder die Vorprüfung eines schwer erreichbaren Bereichs.
Drohnenhaftpflicht muss ausdrücklich nachgewiesen werden
Mit dem Antrag ist eine gültige Drohnenhaftpflichtversicherung vorzulegen. Alternativ kann bestätigt werden, dass der Drohnenbetrieb in der bestehenden Betriebshaftpflicht ausdrücklich eingeschlossen ist. Eine gewöhnliche Betriebshaftpflicht deckt Luftfahrtrisiken nicht automatisch ab.
Betriebe sollten schriftlich prüfen lassen, ob der Versicherungsschutz gewerbliche Flüge, die eingesetzten Modelle, das maximale Abfluggewicht, die konkreten Einsatzfelder sowie mögliche Vermögensschäden umfasst. Bei Thermografie, Vermessung und Auswertung können neben klassischen Sach- und Personenschäden auch fehlerhafte Daten oder Berichte wirtschaftliche Folgen haben.
LBA-Registrierung: Betreiber statt einzelner Drohne
Die Betreiberregistrierung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt. Registriert wird der UAS-Betreiber, nicht jedes einzelne Fluggerät. Die dabei vergebene Betreiber-ID muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an der Drohne angebracht und bei Systemen mit Fernidentifikation hinterlegt werden.
Die BG-BAU-Unterlage nennt die Registrierung bei Drohnen ab 250 Gramm als förderfähigen Kostenbestandteil. Unabhängig von der Förderbeschreibung kann die luftrechtliche Registrierungspflicht auch bei leichteren Kameradrohnen greifen. Für die Antragstellung sollte deshalb die aktuelle LBA-Regelung maßgeblich sein.
Welche Drohnen sind 2026 förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich neue Drohnen der Klassen C1 oder C2. Die Klassenkennzeichnung muss für die konkrete Modellvariante gültig sein. Ein ähnlich benanntes Bestandsgerät, ein Importmodell oder eine ältere Version ohne entsprechende Kennzeichnung ist nicht automatisch förderfähig.
Die BG BAU veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Modellübersicht. Sie ist ausdrücklich nicht abschließend. Gleichartige Drohnen anderer Hersteller oder neu veröffentlichte Varianten können ebenfalls infrage kommen, wenn sie alle Anforderungen erfüllen. Die Aufnahme in die Liste ist keine Produktbewertung und keine Herstellerempfehlung.
C1-Drohnen auf der BG-BAU-Liste vom 10. Juli 2026
| Hersteller | Modell | Typische Einsatzrichtung |
|---|---|---|
| DJI | Mavic 3 Classic | visuelle Dach- und Gebäudedokumentation |
| DJI | Mavic 3 V2.0 | Foto, Video und Sichtinspektion |
| DJI | Mavic 3 Cine V2.0 | hochwertige Dokumentation |
| DJI | Air 2S | kompakte Sichtkontrollen |
| DJI | Air 3 | visuelle Inspektion mit Teleoption |
| DJI | Air 3S | visuelle Inspektion und Baustellendokumentation |
| DJI | Mini 4 Pro, Fly More Combo, genannte 342-g-Version | leichte Dokumentationsaufgaben |
| DJI | Mini 5 Pro Fly More Combo Plus | leichte Sichtkontrollen |
| DJI | Avata 2 | spezielle Nah- und Innenraumperspektiven, Einsatz genau prüfen |
| DJI | Avata 360 | spezielle Dokumentationsanwendungen |
| DJI | Lito X1 Fly More Combo Plus | leichte visuelle Anwendungen |
C2-Drohnen auf der BG-BAU-Liste vom 10. Juli 2026
| Hersteller | Modell | Typische Eignung |
|---|---|---|
| AgEagle / senseFly | eBee | Flächenvermessung und Mapping |
| Autel Robotics | EVO II v3 | gewerbliche Sicht- und je nach Variante Spezialanwendungen |
| DJI | Mavic 3E EU | Photogrammetrie, Dachaufmaß, RTK-Workflows |
| DJI | Mavic 3T EU | Thermografie, PV-, Dach- und Fassadeninspektion |
| DJI | Mavic 3M EU | Multispektralaufnahmen und Vegetationsanalyse |
| DJI | Mavic 3 Pro | visuelle Inspektion und Zoomaufnahmen |
| DJI | Mavic 4 Pro | visuelle Inspektion, Dokumentation und Teleaufnahmen |
| DJI | Matrice M30 EU | robuste Industrieinspektionen |
| DJI | Matrice M30T EU | Wärmebild- und Industrieinspektionen |
| DJI | Matrice 4D | Dock- und automatisierte Einsatzkonzepte |
| DJI | Matrice 4E | Vermessung und hochauflösende Dokumentation |
| DJI | Matrice 4T | Thermografie, Zoom und anspruchsvolle Inspektion |
Der exakte Modellname ist entscheidend
„Mavic 3T“ ist nicht automatisch gleich „Mavic 3T EU“ mit gültiger C2-Kennzeichnung. Vor dem Kauf sollten Betriebe das Typenschild, die C-Klassenkennzeichnung, die Herstellerunterlagen und die aktuelle Förderliste prüfen. Auch Händlerrechnung und Angebot sollten die exakte Variante eindeutig ausweisen.
Was ausdrücklich nicht gefördert wird
BG-BAU-Drohnenförderung beantragen: Schritt für Schritt
Rechnung und Fristen: Was beim Kauf stehen muss
Die Rechnung sollte den Hersteller, den vollständigen Modellnamen, die konkrete Variante und möglichst die Artikelnummer ausweisen. Formulierungen wie „Drohnen-Set“, „Kameradrohne“ oder „Enterprise Combo“ reichen allein unter Umständen nicht aus, um C-Klasse und Förderfähigkeit sicher zuzuordnen.
Nach den veröffentlichten BG-BAU-Informationen können Rechnungen förderfähiger Maßnahmen bis zu 365 Tage nach Rechnungsstellung eingereicht werden. Für die spezielle Drohnenprämie gilt zusätzlich das Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026. Da Bedingungen und Formulare aktualisiert werden können, sollte vor Einreichung stets die aktuelle Fassung der BG-BAU-Prämienunterlagen geprüft werden.
Rechenbeispiele: So hoch kann der Zuschuss ausfallen
| Förderfähige Netto-Kosten | 50 % rechnerisch | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| 1.200 Euro | 600 Euro | 600 Euro |
| 2.000 Euro | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
| 3.500 Euro | 1.750 Euro | 1.750 Euro |
| 4.000 Euro | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
| 6.000 Euro | 3.000 Euro | 2.000 Euro wegen Deckelung |
| 10.000 Euro | 5.000 Euro | 2.000 Euro wegen Deckelung |
Beispiele ohne Gewähr; maßgeblich ist die Anerkennung der einzelnen Kostenpositionen durch die BG BAU.
Für welche Arbeiten lohnt sich eine geförderte Drohne?
Die Förderung ersetzt keine luftrechtliche Prüfung
Eine förderfähige Drohne darf nicht automatisch überall eingesetzt werden. Vor jedem Flug muss anhand der EU-Drohnengesetze geprüft werden, ob der Betrieb in der offenen Kategorie möglich ist, welche Unterkategorie gilt, ob geografische UAS-Gebiete betroffen sind und wie unbeteiligte Personen geschützt werden.
| Bereich | Kernaussage | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Offene Kategorie A1 | typisch für C1-Drohnen | kein absichtlicher Überflug Unbeteiligter; Menschenansammlungen tabu |
| Offene Kategorie A2 | typisch für C2-Drohnen | 30 Meter horizontal, im Langsamflug unter Bedingungen 5 Meter |
| Offene Kategorie A3 | großer Abstand zu Personen und Gebieten | für viele innerörtliche Dachaufträge ungeeignet |
| Spezielle Kategorie | wenn Open-Grenzen überschritten werden | Genehmigung, STS oder andere zulässige Grundlage erforderlich |
SORA 2.5: relevant bei komplexen professionellen Einsätzen
Für neue Anträge auf Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie ist 2026 die SORA-2.5-Methodik maßgeblich. Sie bewertet nicht nur Drohnengewicht und Flughöhe, sondern das gesamte Betriebskonzept: Fluggebiet, Contingency Volume, Ground Risk Buffer, angrenzende Bereiche, Boden- und Luftrisiko, Containment, Personal, Technik, Notfallverfahren und Nachweiskraft der Minderungsmaßnahmen.
Für einen einfachen Sichtflug mit einer C1-Drohne über einem kontrollierten Baustellenbereich kann die offene Kategorie ausreichen. Bei BVLOS, weitläufigen Industrieanlagen, automatisierten Dock-Einsätzen, schwieriger urbaner Umgebung oder nicht kontrollierbaren Bodenbereichen kann dagegen eine Betriebsgenehmigung erforderlich sein. Die BG-BAU-Förderfähigkeit ändert an dieser Einordnung nichts.
PV- und Dachinspektion: wirtschaftlich interessant, fachlich anspruchsvoll
Drohnen werden im Bau- und Solarhandwerk häufig für visuelle Kontrollen, Dachaufmaß und Photovoltaik-Inspektionen eingesetzt. Die BG-BAU-Prämie kann die Hardware-Investition reduzieren, deckt aber weder die fachliche Qualifikation für Thermografie noch Auswertungssoftware, Zusatzsensorik und Berichtssysteme vollständig ab.
Wärmebild ist nicht automatisch Diagnose
Eine Wärmebilddrohne zeigt Temperaturmuster und Auffälligkeiten. Für eine belastbare technische Bewertung müssen Wetter, Einstrahlung, Wind, Anlagenzustand, Reflexionen, Aufnahmegeometrie und elektrische Verschaltung berücksichtigt werden. Bei professioneller PV-Thermografie ist die IEC TS 62446-3 eine zentrale technische Referenz.
Warum der Markt für Dach- und PV-Inspektionen wächst
Nach Angaben der Bundesnetzagentur erreichte die installierte Photovoltaikleistung in Deutschland Ende 2025 rund 117 Gigawatt. Im Jahr 2025 wurden 16,4 Gigawatt hinzugebaut. Etwa die Hälfte des Zubaus entfiel auf Gebäudeanlagen, die andere Hälfte auf Freiflächen. Das Ausbauziel für 2030 liegt bei 215 Gigawatt.
Mit jedem neuen Dach und Solarpark wächst nicht nur das Installationsgeschäft, sondern auch der spätere Bedarf an Dokumentation, Wartung, Schadensprüfung und Ertragssicherung. Drohnen können dabei besonders große oder schwer zugängliche Flächen schneller erfassen. Für Handwerksbetriebe ist die Technik vor allem dann wirtschaftlich, wenn sie in bestehende Leistungen integriert wird.
Drohnenprämie nicht mit der allgemeinen Absturzförderung verwechseln
Parallel zur Drohnenprämie fördert die BG BAU weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Absturz- und Durchsturzunfällen. Für temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen gelten je nach Förderweg deutlich höhere Obergrenzen. Diese Summen gelten jedoch nicht automatisch für Drohnen.
| Förderbereich | Förderhöhe | Einordnung |
|---|---|---|
| Drohne, A2 und LBA-Anmeldung | 50 % netto, maximal 2.000 Euro jährlich | eigene spezielle Drohnenprämie |
| Temporäre Absturz-/Durchsturzsicherung, beitragsabhängig | 50 %, maximal 3.000 Euro | separate Maßnahme |
| Beitragsunabhängige Absturzprävention | je nach Stufe bis 10.000 Euro | gilt nicht pauschal für Drohnenkauf |
Verschiedene Fördermodelle können grundsätzlich nebeneinander genutzt werden, wenn unterschiedliche Maßnahmen betroffen sind und keine Kosten doppelt geltend gemacht werden. Die konkrete Kombination sollte vor Antragstellung mit der BG BAU abgestimmt werden.
Die häufigsten Fehler bei Kauf und Antrag
Checkliste vor dem Kauf
- Ist das Unternehmen gewerbliches Mitglied der BG BAU?
- Wird die Drohne nachweisbar als Arbeitsschutzmaßnahme eingesetzt?
- Trägt genau die angebotene Modellvariante eine gültige C1- oder C2-Kennzeichnung?
- Liegt das Kaufdatum am oder nach dem 1. Januar 2026?
- Besitzt jeder vorgesehene Pilot A2 oder kann A2 rechtzeitig erworben werden?
- Ist der gewerbliche Drohnenbetrieb versichert?
- Können mindestens drei gewerbliche Einsätze dokumentiert werden?
- Enthält die Rechnung den vollständigen Modellnamen und die konkrete Variante?
- Sind Software, Akkus und Zusatzausstattung separat kalkuliert?
- Ist der geplante Flug rechtlich in Open möglich oder wird Specific benötigt?
FAQ zur BG-BAU-Drohnenförderung 2026
Wie hoch ist die BG-BAU-Förderung für Drohnen?
Bis zu 50 Prozent der anerkannten Netto-Gesamtkosten, maximal 2.000 Euro pro Kalenderjahr und Mitgliedsbetrieb.
Seit wann gilt die Drohnenprämie?
Die neue Arbeitsschutzprämie gilt seit dem 1. Juli 2026. Förderfähige Drohnen dürfen nach den Unterlagen ein Kaufdatum ab dem 1. Januar 2026 aufweisen.
Welche Drohnenklassen werden gefördert?
Ausschließlich neue Drohnen mit gültiger C1- oder C2-Klassenkennzeichnung.
Werden gebrauchte Drohnen gefördert?
Nein. Gebrauchte Geräte und vorhandene Altgeräte sind ausgeschlossen.
Ist A2 auch bei einer C1-Drohne erforderlich?
Für die Förderung ja. Die BG BAU verlangt A2 für jeden eingesetzten Piloten, selbst wenn der konkrete Flug luftrechtlich mit A1/A3 zulässig wäre.
Wird A1/A3 allein gefördert?
Nein. Förderfähig ist A2 einschließlich A1/A3, nicht jedoch der alleinige Erwerb des Basiskompetenznachweises.
Werden A2-Verlängerungen gefördert?
Ja, die Verlängerung oder Erneuerung bestehender Nachweise ist grundsätzlich Bestandteil der Förderung, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Wie viele Flüge müssen nachgewiesen werden?
Mindestens drei gewerbliche Einsätze mit jeder geförderten Drohne.
Ist ein Flugbuch Pflicht?
Für den Förderantrag ist ein zwingend geführtes Flug- oder Logbuch als Nachweis der gewerblichen Nutzung erforderlich.
Wird die Drohnenversicherung gefördert?
Die Versicherung ist als Nachweis erforderlich. In den vorliegenden Fördergegenständen wird sie jedoch nicht als eigener erstattungsfähiger Kostenblock genannt.
Wird die LBA-Registrierung gefördert?
Ja. Die dabei entstehenden Gebühren können innerhalb der Fördergrenzen berücksichtigt werden.
Wird Software gefördert?
Nein. Zusatzsoftware, Auswertungsprogramme und Cloud-Dienste sind ausgeschlossen.
Werden Zusatzakkus oder Sensoren gefördert?
Nein. Sonder- und Zusatzausstattung ist nach den veröffentlichten Anforderungen nicht förderfähig.
Muss die Drohne auf der Modellliste stehen?
Nicht zwingend. Die Liste ist nicht abschließend. Andere gleichartige Modelle können förderfähig sein, wenn sie alle Kriterien erfüllen.
Kann die Förderung mit anderen BG-BAU-Prämien kombiniert werden?
Grundsätzlich ja, wenn unterschiedliche Maßnahmen betroffen sind und keine Kosten doppelt gefördert werden.
Besteht ein Rechtsanspruch?
Nein. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und der Prüfung der vollständigen Unterlagen.
Darf die geförderte Drohne überall fliegen?
Nein. C-Klasse, Geo-Zonen, Abstände, Sichtflug, Datenschutz und gegebenenfalls Betriebsgenehmigungen müssen für jeden Einsatz separat geprüft werden.
Wo gibt es Hilfe zur Antragstellung?
Die BG BAU nennt für allgemeine Fragen die Telefonnummer 0800 3799100 und die E-Mail-Adresse arbeitsschutzpraemien@bgbau.de.
Quellen und weiterführende Informationen
- BG BAU: Arbeitsschutzprämien und Antragsinformationen
- Luftfahrt-Bundesamt: Anforderungen an Fernpiloten
- Luftfahrt-Bundesamt: EU-Fernpilotenzeugnis A2
- Bundesnetzagentur: Ausbau erneuerbarer Energien 2025
- ZVDH: Neue Förderungen der BG BAU
- Handwerksblatt: Arbeitsschutzprämien ab Juli 2026
- BVCP: EASA Easy Access Rules und SORA 2.5
- Drohnen.de: EU-Drohnengesetze, Versicherung, Registrierung und Kategorien
- Drohnen.de: EU-Drohnenführerschein
- Drohnen.de: A2-Fernpilotenzeugnis
- Drohnen.de: Photovoltaik-Inspektion per Drohne
Fazit: Die BG-BAU-Prämie macht professionelle Drohnen für Handwerksbetriebe deutlich attraktiver
Die neue BG-BAU-Drohnenförderung kann den Einstieg in Dach-, Fassaden-, PV- und Baustelleninspektionen spürbar erleichtern. Mit bis zu 2.000 Euro Zuschuss sinkt die Investitionshürde insbesondere bei professionellen C1- und C2-Systemen. Zugleich setzt die Förderung einen klaren Rahmen: sichere Technik, gültiger A2-Nachweis, gewerbliche Versicherung, dokumentierte Einsätze und eine nachvollziehbare Arbeitsschutzwirkung.
Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Förderfähigkeit und Flugerlaubnis. Eine gelistete Drohne mit bewilligtem Zuschuss darf nicht automatisch in jeder Umgebung eingesetzt werden. Offene oder spezielle Kategorie, geografische Zonen, Abstände, Sichtflug, Datenschutz und betriebliche Verfahren bleiben eigenständig zu prüfen.
Für Dachdecker, Solarteure, Bauunternehmen, Vermesser, Gutachter und Gebäudedienstleister ist die Prämie vor allem dann sinnvoll, wenn die Drohne in einen bestehenden Arbeitsprozess integriert wird. Der größte Nutzen entsteht nicht durch schöne Luftbilder, sondern durch vermiedene Höhenzugänge, schnellere Bestandsaufnahmen, präzisere Planung und belastbare Dokumentation.




