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SORA 2.5: Neue EU-Regeln für Drohnen-Risikobewertung jetzt gültig

SORA 2.5: Neue EU-Risikomethodik für Drohnenflüge jetzt verbindlich

Die Specific Operations Risk Assessment (SORA) ist das zentrale Verfahren, um in Europa Drohnenflüge jenseits der offenen Kategorie sicher zu bewerten und genehmigen zu können. Mit der neuen Version SORA 2.5 hat JARUS das System grundlegend modernisiert – und die EASA hat es mit der ED Decision 2025/018/R offiziell in das europäische Regelwerk aufgenommen. Für Betreiber bedeutet das: klarere Abläufe, objektivere Bewertungen und weniger Interpretationsspielraum bei Genehmigungen.

Was sich mit SORA 2.5 ändert

SORA 2.5 ist seit Mai 2024 das aktuelle, europaweit anerkannte Verfahren zur Risikoanalyse in der Specific Kategorie. Sie ersetzt Schritt für Schritt die bisherige Version 2.0 und ist künftig die Grundlage für jede behördliche Betriebsgenehmigung. Neu ist vor allem ein quantitatives Bodenrisikomodell, präzisere Containment-Regeln und ein gestraffter Ablauf mit nur noch zehn statt elf Schritten. Zudem wurden die Operational Safety Objectives (OSOs) von 24 auf 17 reduziert und klar den zuständigen Parteien (Betreiber, Hersteller, Trainingsanbieter) zugeordnet.

Von elf auf zehn Schritte – mehr Klarheit, weniger Bürokratie

Der gesamte Genehmigungsprozess wurde verschlankt: Statt elf gibt es nun zehn logisch geordnete Schritte. Ein zentrales Detail ist die neue Reihenfolge – das Thema Containment (Eindämmung möglicher Abweichungen der Drohne vom geplanten Gebiet) wird jetzt vor den OSOs bewertet. Damit stehen Flugsicherheit und Flächenabgrenzung früher im Fokus, bevor die operativen Sicherheitsmaßnahmen bewertet werden. Gleichzeitig wurde die Struktur der Dokumente modernisiert: Pflichtelemente, Empfehlungen und erläuternde Guidance sind nun klar getrennt.


Das neue Bodenrisiko-Modell (GRC)

Ein großer Fortschritt ist das neue quantitative Bodenrisikomodell. Während frühere Versionen grobe Schätzwerte nutzten, berechnet SORA 2.5 das Risiko jetzt auf Basis konkreter Daten wie Bevölkerungsdichte, Flugparameter, Flughöhe oder erwarteter Flugpfad. Dadurch entsteht eine objektivere und einheitlichere Bewertung – die sogenannte initial GRC und final GRC (Ground Risk Class). Annex F des Dokuments beschreibt das mathematische Verfahren, das die bisherige qualitative Einschätzung ersetzt. In der Praxis wird so nachvollziehbar, wie stark Mitigationsmaßnahmen das Bodenrisiko tatsächlich senken.

Offizielle Übergangsregeln laut LBA

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die Übergangsfristen für die Umstellung von SORA 2.0 auf SORA 2.5 offiziell festgelegt:

  • Erstanträge mit Eingang bis 31. Dezember 2025 dürfen nach SORA 2.0 oder 2.5 eingereicht werden.
  • Ab 1. Januar 2026 sind Erstanträge verpflichtend nach SORA 2.5 einzureichen.
  • Bestehende SORA 2.0-Genehmigungen werden längstens bis 31. Dezember 2027 verlängert.
  • Verlängerungen nach diesem Datum sind nur mit einer Umstellung auf SORA 2.5 möglich.

Die vollständigen Informationen, Formulare und Antragswege finden sich auf der offiziellen Seite des LBA unter: www.lba.de – Betriebsgenehmigungen für Drohnen

Stand: 15. Oktober 2025 | Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Containment und angrenzender Bereich

Das Containment-Prinzip wurde vollständig neu gefasst. Der angrenzende Bereich – also die Zone um das eigentliche Einsatzgebiet – wird nun risikoproportional über Bevölkerungsdichte und SAIL-Stufe bestimmt. Dabei gibt es drei Kategorien: Low, Medium und High Containment. Dieses System ist realistischer und praxisnäher als die frühere Betrachtung des angrenzenden Luftraums. Für Betreiber bedeutet das: Die erforderlichen Sicherheitsabstände und Maßnahmen sind besser begründet und lassen sich früh im Antrag festlegen.

Kernvorteile für Betreiber

  • Einheitlichere Bewertung durch quantitative Bodenrisiko-Modelle
  • Weniger Interpretationsspielräume für Behörden
  • Klare Verantwortlichkeiten pro OSO (Operator, Hersteller etc.)
  • Containment früh im Prozess – erleichtert Planung und Nachweise
  • Überarbeitete Formulare und Compliance-Matrix sorgen für Transparenz

OSOs und Verantwortlichkeiten

Die Operational Safety Objectives – also die einzelnen Sicherheitsanforderungen – sind nun kompakter und klarer formuliert. 17 OSOs decken sämtliche Risikobereiche ab. Neu ist die Spalte „Verantwortliche Partei“, die eindeutig festlegt, ob ein Nachweis vom Hersteller, vom Operator oder von einem Dienstleister zu erbringen ist. Auch das bisherige „Optional“ entfällt – stattdessen steht „Not Required (NR)“ für Anforderungen, die nachweislich nicht relevant sind. Das schafft mehr Rechtssicherheit und weniger Diskussionsbedarf in Genehmigungsverfahren.

Notfallplanung (ERP) und Safety Portfolio

Der Emergency Response Plan (ERP) zählt in SORA 2.5 nicht mehr als eigenständige Risikominderung, sondern ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Das sogenannte Safety Portfolio muss alle externen Mitwirkenden – etwa U-Space- oder Traffic-Service-Provider – mit klaren Servicevereinbarungen (SLA) dokumentieren. So soll nachvollziehbar bleiben, welche Sicherheitsfunktionen von Dritten übernommen werden.

Anwendung in der EU und Deutschland

Mit der EASA-Entscheidung ED 2025/018/R wurde SORA 2.5 offiziell in das EU-AMC/GM-Rahmenwerk integriert. In Deutschland regelt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Übergang: Bis Ende 2025 dürfen Erstanträge noch nach SORA 2.0 gestellt werden, ab 1. Januar 2026 gilt 2.5 verpflichtend. Bestehende Genehmigungen nach 2.0 laufen spätestens zum 31. Dezember 2027 aus, sofern sie nicht umgestellt werden. Das LBA hat neue Formulare (0106 bis 0108) und eine überarbeitete Compliance-Matrix veröffentlicht, um den Umstieg zu erleichtern.

LBA-To-do-Liste für Betreiber

  • SORA 2.0 nur noch bis 31.12.2025 für Erstanträge verwenden
  • Neue Formulare 0106 (Neuantrag), 0107 (Compliance) und 0108 (Änderungsantrag) nutzen
  • Quantitative GRC-Daten in Dossiers integrieren (Bevölkerungsdichte, Gelände)
  • Containment-Bewertung frühzeitig durchführen und dokumentieren
  • ERP als festen Bestandteil des Sicherheitsfalls belegen

Branchenstimmen und Auswirkungen

Fachverbände wie UAV DACH und BVCP begrüßen die Einführung als wichtigen Schritt zu einer harmonisierten Genehmigungspraxis in der EU. Besonders kleinere Betreiber profitieren von klareren Anforderungen und weniger Interpretationsrisiken. Kritisch sehen manche allerdings den gestiegenen Dokumentationsaufwand, vor allem bei der Ermittlung quantitativer Risikodaten. Unterm Strich wird SORA 2.5 aber als deutlicher Fortschritt gesehen, der Verfahren beschleunigt und Transparenz in der Risikoanalyse erhöht.

Fazit

Mit SORA 2.5 beginnt eine neue Phase der europäischen Drohnensicherheit: objektiver, strukturierter und klarer als je zuvor. Die Methodik verbindet wissenschaftliche Präzision mit praktischer Anwendbarkeit und sorgt dafür, dass Genehmigungen in der EU vergleichbarer werden. Für Betreiber heißt das: mehr Planbarkeit, klar definierte Pflichten – und eine solide Grundlage für komplexe Einsätze in der Specific-Kategorie.

Kategorie Drohnen-Gesetz | 69 Aufrufe | Tags AMC GM EASA, Bodenrisiko GRC, BVCP Drohnenverband, Containment Regeln, Drohnen Genehmigung, Drohnen Richtlinien Europa, Drohnen Risikobewertung, Drohnen Sicherheit, EASA Drohnen, ED Decision 2025 018 R, EU Drohnenpolitik 2025, EU Regulierung Drohnen, JAR-doc-25, JARUS, LBA Deutschland, Luftfahrt-Bundesamt Drohnen, Operational Safety Objectives OSO, SORA 2.5, Specific Kategorie, UAV DACH

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