Bei besonders gesetzestreuen und mehr oder minder humorlosen Drohnen-Piloten sorgt ein aktuelles Werbe- und PR-Video von „Mehrbio“ derzeit für Aufsehen. Mehrbio versteht sich als Initiative für ökologischen statt konventionellen Landbau. Insofern sind Bio-Kartoffeln bei Mehrbio ein wichtiges Thema, deren Eigenschaften man in einem aktuellen Youtube-Clip untermauern möchte:
Schon kurz nach Veröffentlichung wurde Mehrbio auf einer Facebook-Seite direkt von diversen Quadrokopter-Piloten kritisiert, die sich aufgrund des Videos durch künftige Kartoffel-Angriffe diverser Bauern bedroht sehen. Ganz besonders gesetzestreue Drohnen-Piloten verstehen den Kartoffel-Angriff als Straftat nach § 303 StGB (Sachbeschädigung), manche sogar als öffentliche Aufforderung zu einer Straftat gemäß § 111 StGB.
§ 303 StGB
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Beides ist natürlich höchst fragwürdig und innerhalb der gegebenen Umstände – es handelt sich offensichtlich nur um ein gestelltes Werbevideo ohne unmittelbar realisierbare Handlungsanweisung – wohl kaum anzunehmen. Sollten sich Piloten durch unmittelbare Gefahren für Leib und Drohne – etwa fliegende Kartoffeln oder anderes Wurfgemüse – künftig bedroht fühlen, empfehlen wir den frühzeitigen Dialog mit den zuständigen Landwirten. Unserer Erfahrung nach sind Land- und Agrarwirte durchaus von Drohnen, Quadrokoptern und Multikoptern begeistert und haben sich nicht selten selbst ein entsprechendes Modell zur Inspektion ihrer Felder zugelegt.
Wird es zum Kartoffelaufstand kommen? Diskutieren Sie im unteren Kommentarfeld mit!