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Bayern verschärft Drohnenabwehr: Neues Gesetz, Kompetenzzentrum und Technik für die Polizei

Drohnenabwehr in Bayern: Gesetzeslage, technische Maßnahmen und parlamentarische Debatte 2025

Ausgangslage: Wachsende Bedrohung durch Drohnen

In Bayern haben die Vorfälle mit Drohnen unbekannter Herkunft zuletzt deutlich zugenommen. Betroffen sind insbesondere Flughäfen, kritische Infrastrukturen sowie Großveranstaltungen. Mehrfach kam es am Münchner Flughafen zu Einstellung des Flugbetriebs. Die bayerische Staatsregierung sieht darin ein „ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko“. Deshalb plant Bayern ein Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum (DKAZ) in Erding und eine gesetzliche Erweiterung der Befugnisse der Polizei – einschließlich des Einsatzes bewaffneter Abwehrdrohnen.

Laut Innenminister Herrmann sind umfangreiche Investitionen in Technik, Personal und Ausbildung nötig, um die Einsatzfähigkeit der Polizei zur Drohnenabwehr rund um die Uhr zu gewährleisten. Bereits für den Betrieb des DKAZ wird Personal im niedrigen dreistelligen Bereich benötigt. Ziel ist, eine flächendeckende Überwachung und schnelle Reaktionsfähigkeit – bis hin zu einfachen Abwehrmaßnahmen aus dem Streifenwagen heraus.

Im Zentrum steht dabei die Früherkennung und Verifizierung von Drohnenflügen in Flugverbotszonen. Die Präsidentin des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, Kerstin Schaller, betont: Viele Sichtungen sind Fehlalarme – aber jeder Vorfall muss überprüft werden, weil potenziell auch Sabotage- oder Spionagedrohnen im Spiel sein könnten.

Symbolbild – Polizei-Drohne mit montiertem Abwehrsystem, modernes Einsatzgerät vor blauem Himmel
Realistische, computergenerierte Darstellung einer modernen Polizei-Drohne mit taktischem Abwehrsystem und „POLIZEI“-Beschriftung, schwebend vor klarem Himmel. Das Motiv steht symbolisch für die neuen Befugnisse, die technische Aufrüstung und die gesetzliche Neuausrichtung der Drohnenabwehr in Bayern. (KI-generiertes Symbolbild)
Rechtlicher Rahmen: Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen

Der neue Gesetzentwurf ergänzt das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) um Art. 29a. Damit erhält die Polizei die ausdrückliche Befugnis, technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrtsysteme oder deren Steuerungseinheit einzusetzen, wenn eine Gefahr oder ein bedeutendes Rechtsgut bedroht ist. Dazu gehören insbesondere Störsender, elektromagnetische Impulse oder Abfangdrohnen. Die Maßnahmen müssen stets verhältnismäßig bleiben.

Die Pflicht zur Sicherstellung des bemannten Luftverkehrs bleibt unberührt. Eine vorherige Androhung ist im Einzelfall entbehrlich, wenn der Schaden durch die Drohne bereits eingetreten ist oder durch die Androhung vereitelt würde. Die Polizei kann zur Identifizierung auch Radar, Funk, Akustik oder Kamerasensoren nutzen. Ein Novum: Künftig dürfen auch Drohnen der Polizei bewaffnet werden, um andere Drohnen effektiv abwehren zu können.

Neu ist, dass ausdrücklich auf die Spezialsituation bei Drohnenüberflügen kritischer Infrastruktur eingegangen wird. Das Gesetz begründet die Eingriffsbefugnisse der Polizei auch ohne vorherige Androhung – etwa wenn bei einem Überflug innerhalb kürzester Zeit ein nicht wiedergutzumachender Abfluss sensibler Informationen droht. Auch Schäden an Anlagen können schnell eintreten, wenn eine Drohne kurzzeitig unautorisiert einfliegt. Die bayerische Polizei soll daher schon bei Gefahr in Verzug technische Zwangsmittel anwenden dürfen – etwa Störsender oder Fangnetze.

Mit dem neuen Artikel 29a PAG wird es zudem ermöglicht, dass Polizeikräfte unbemannte Luftfahrzeuge der Polizei mit Waffen ausstatten dürfen, sofern dies zur effektiven Drohnenabwehr erforderlich ist. Das bisherige Bewaffnungsverbot wird dafür explizit aufgehoben. Zusätzlich wird die rechtliche Definition von Waffen und Hilfsmitteln für den Einsatz gegen Drohnen klarer gefasst und um moderne technische Geräte wie elektronische Impulsgeber erweitert.

Auch die Verhältnismäßigkeit und Flexibilität im Einsatz sind im Gesetzesentwurf hervorgehoben: So können die Maßnahmen je nach Gefährdungsprofil situativ angepasst werden – sei es das Aussetzen des Betriebs, die Identitätsfeststellung nach weiteren Paragrafen des PAG oder technische Detektion durch spezialisierte Sensoren. Maßnahmen gegen Personen, die unbemannte Luftfahrzeuge steuern, werden ebenfalls im Kontext anderer polizeilicher Befugnisse geregelt.

Abschließend legt der Gesetzentwurf fest, dass für eine effektive Drohnenabwehr keine zusätzlichen Kosten für Staat und Kommunen anfallen sollen – die Umsetzung erfolgt im Rahmen bestehender Ressourcen, wobei zukünftige Haushaltsplanungen möglichen Mehrbedarf berücksichtigen können. Die Vorschrift regelt zudem das Inkrafttreten des Gesetzes sowie die Angleichung der bayerischen Regelungen an Bundesrecht.

Bayerische Staatskanzlei – Landesverteidigung & Drohnenabwehr: Neues Maßnahmenpaket

Die Bayerische Staatsregierung setzt 2025 gezielt auf eine Stärkung der Landesverteidigung und Innovationskraft im Verteidigungssektor. Ein zentrales Ergebnis der aktuellen Kabinettssitzung: Der Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen. Damit erhält die Bayerische Polizei eine klare Befugnisnorm für die Drohnenabwehr – flankiert von Investitionen in Technik und das neue Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum in Erding, das künftig eng mit Bundeswehr und Bundespolizei kooperieren soll.

Das Maßnahmenpaket umfasst außerdem einen Gesetzentwurf zur Förderung der Verteidigungsindustrie. Ziel ist, regulatorische Hürden abzubauen und Bayern als Innovationsstandort im Defence-Bereich zu etablieren. Dafür werden Erleichterungen beim Baurecht, dem Denkmalschutz und der Landesplanung geschaffen sowie die Kapitalbeschaffung für Unternehmen erleichtert. Am Standort des geplanten Defense Lab Erding sollen zudem befristete Ausnahmen für Forschung und Erprobung ermöglicht werden.

Ein weiteres Element ist die neue Verordnung zur Erleichterung des Reservedienstes in der Bundeswehr: Für Beamte, Richter und Dienstanfänger wird die Befreiungsmöglichkeit für Zwecke der Landesverteidigung verdoppelt. Dies soll ein Zeichen an alle Arbeitgeber setzen, das Engagement ihrer Mitarbeitenden im Reservedienst zu unterstützen.

Das Paket steht damit für den Anspruch, Sicherheit und Verteidigung als zentrale Zukunftsaufgabe zu begreifen – und sendet anlässlich des 70. Geburtstags der Bundeswehr ein deutliches Signal der Unterstützung und Wertschätzung an die Soldatinnen und Soldaten.

Quelle: Bayerische Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung Nr: 302;

Technische und operative Herausforderungen

Einfache Lösungen wie das Abschießen von Drohnen stoßen laut Polizei an enge Grenzen: Wegen des Risikos für Dritte ist der Abschuss insbesondere über besiedelten Gebieten nur Ultima Ratio. Effektiver gelten abgestufte Methoden wie elektronische Störmittel oder gezielte Übernahme („Takeover“) feindlicher Drohnen. Notwendig ist außerdem ein hoher Ausbildungsstand, mobile Einsatzfähigkeit und das Zusammenspiel verschiedener Spezialkräfte.

Die Kosten für Technik, Personal und laufenden Betrieb werden als erheblich eingeschätzt. Dennoch betont die Staatsregierung, dass durch die Gesetzesänderung für den Staat und die Kommunen zunächst keine Mehrkosten entstehen – der Vollzug erfolgt im Rahmen bestehender Stellen und Mittel, bleibt jedoch künftigen Haushaltsentscheidungen vorbehalten.

Beteiligung der Bundeswehr und rechtliche Hürden

Die Bundeswehr kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen, etwa bei Katastrophen oder auf Anfrage der Polizei. Allerdings sind dauerhafte, eigenverantwortliche Einsätze im Innern rechtlich nicht möglich, solange das Grundgesetz nicht angepasst wird. Damit liegt die Hauptverantwortung für die Drohnenabwehr weiterhin bei den Ländern und ihrer Polizei.

Kritische Stimmen und Forderungen nach Rechtssicherheit

Experten wie Verena Jackson (Universität der Bundeswehr) fordern, die klassischen Trennlinien zwischen äußerer und innerer Gefahr im Grundgesetz zu überdenken – hybride Bedrohungslagen machen moderne, flexible Regeln notwendig. Auch Sabine Hornig (DFS) sieht Anpassungsbedarf: Unbemannte und bemannte Flugobjekte müssten rechtlich differenzierter behandelt werden, um eine zügige und rechtssichere Drohnenabwehr zu ermöglichen.

Parlamentarische Debatte: Anträge, Tagesordnung, Umsetzung

Die Drohnenabwehr steht prominent auf der Tagesordnung des Innenausschusses. Neben dem Bericht des Staatsministers wurden Fachgespräche mit Expert:innen aus Polizei, Bundeswehr, DFS und Wissenschaft geführt. Im Landtag liegen unterschiedliche Anträge zur Verbesserung der polizeilichen Ausrüstung und Statistik vor. Die weitere parlamentarische Umsetzung wird von der Mehrheit im Landtag getragen. Alternativen zur Gesetzesinitiative sieht die Staatsregierung nicht, da bestehende Vorschriften für neue Risiken durch Drohnen nicht ausreichen.

Fazit

Die bayerische Drohnenabwehr wird umfassend ausgebaut – technisch, personell und rechtlich. Zentral bleibt das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Verhältnismäßigkeit: Die Polizei erhält erweiterte Befugnisse, trifft aber weiterhin auf technische und rechtliche Grenzen. Die politische und fachliche Debatte setzt bundesweit Maßstäbe für den Umgang mit der Drohnenbedrohung im Alltag wie in Krisenzeiten.

  • Bericht des Staatsministers & Fachgespräch – Drohnenabwehr in Bayern
  • Gesetzentwurf Initiativdrucksache Nr. 19/8567 vom 22.10.2025
  • Startseite Bayerischer Landtag

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Kategorie Abwehr & Sicherheit / Politik & Wirtschaft, Drohnen-News | 141 Aufrufe | Tags Bayern, Bundespolizei, Bundeswehr, digitale sicherheit, Drohnenabwehr, drohnenkompetenzzentrum, drohnenüberflug, Forschung, gesetzentwurf, gesetzgebung, kritische Infrastruktur, Luftfahrtstandort Bayern, noAds, Polizei, SICHERHEIT, Sicherheitspolitik, technik, Verteidigung, Verteidigungsindustrie

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