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Anti-Drohnen-Plan 2025/2026: Bundesregierung will Zuständigkeiten und Abwehrstrategie neu ordnen

Anti-Drohnen-Plan 2025: Wie Regierung, Bundespolizei und Bundeswehr die Abwehr neu ordnen

Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 den Entwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG-neu) im Kabinett beschlossen – Kernstück eines ressortübergreifenden Anti-Drohnen-Plans, der Zuständigkeiten schärft, Technologie schneller verfügbar machen soll und die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden präzisiert. Im Mittelpunkt stehen zeitgemäße Befugnisse der Bundespolizei, u. a. zur Detektion und Abwehr von Drohnen, zum Einsatz eigener Drohnen als Sensorträger, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung (inkl. Quellen-TKÜ), zu Waffen- und Messerverbotszonen im Bahnbereich sowie zu Zuverlässigkeitsprüfungen bei Neueinstellungen. Der Regierungsentwurf wurde am 8.10. verabschiedet, das Gesetz ist noch nicht verkündet.

  • Drohnenkompetenzen: Befugnisse zur Detektion und Abwehr gefährlicher Drohnen sowie zum Einsatz von Drohnen als Sensorträger für Lagebilder
  • Telekommunikationsüberwachung: Präventive TKÜ inkl. Quellen-TKÜ als neue Befugnis, flankiert durch datenschutz- und grundrechtliche Vorgaben im Entwurf.
  • Ordnungspolizeiliche Maßnahmen: Waffen- und Messerverbotszonen mit verdachtsunabhängigen Kontrollen im Bahnbereich; außerdem Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote.
  • Rückführungen: Die Bundespolizei kann künftig in definierten Konstellationen Abschiebungshaft beim Gericht beantragen, wenn sie Betroffene im eigenen Zuständigkeitsbereich feststellt.
  • Integrität der Behörde: Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Neueinstellungen sowie Legitimations-/Kennzeichnungspflichten für uniformierte Kräfte.
Eine Drohne fliegt über einem Flughafen, während ein mobiles Radar- und Störsystem der Polizei im Vordergrund steht – Symbolfoto für den Anti-Drohnen-Plan 2025 und die neue Abwehrstrategie der Bundesregierung.
Ein mobiles Anti-Drohnen-Radar der Polizei überwacht den Luftraum über einem Flughafen – Symbolbild für die geplante Neuordnung der Drohnenabwehr durch Bundesregierung, Bundespolizei und Bundeswehr. (KI-Symbolfoto)

Quellen: Bundesregierung · BMI

Konkret zur Drohnenabwehr: Der Regierungsentwurf regelt die Thematik in zwei neuen Vorschriften. Erstens: § 38 „Mobile Sensorträger“ erlaubt der Bundespolizei den Einsatz eigener Drohnen als Plattformen für Bild-/Tonaufnahme und -aufzeichnung – jedoch ausschließlich im Rahmen ausdrücklich geregelter Maßnahmen (u. a. Datenerhebungen bei öffentlichen Veranstaltungen/Ansammlungen, Einsatz selbsttätiger Bildaufnahmen, besondere Mittel der Datenerhebung). Bei Veranstaltungen gilt ein Offenheitsgebot (Hinweis an die Öffentlichkeit). Soweit eine Maßnahme richterlich anzuordnen ist, muss die Anordnung den Einsatz des mobilen Sensorträgers ausdrücklich umfassen; erhobene Daten dürfen zur Lagebeurteilung an beteiligte Stellen übermittelt werden. Zweitens: § 39 „Technische Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ schafft eine Rechtsgrundlage, um zur Abwehr einer Gefahr geeignete technische Mittel gegen das System selbst, dessen Steuerungseinheit oder die Steuerungsverbindung einzusetzen; ergänzend können technische Mittel zur Gefahrenerkennung genutzt werden. Der Entwurf betont einen Verbundansatz aus Sensorik, Wirkmitteln und Führungs-/C2-Anbindung sowie eine stufenweise Einführung behördlicher Drohnen. In der Begründung werden hierfür jährliche Sachmittel von ca. 25 Mio. € genannt. (Details: Kabinettsfassung BPolG-neu, Abschnitt zu §§ 38/39 und Begründung; BMI – Kabinettsfassung (PDF))

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Schutzobjekte & Einsatzkontext: Die neuen Befugnisse sind auf die Kernaufgaben der Bundespolizei zugeschnitten und adressieren insbesondere Lagen an Verkehrsflughäfen (Luftsicherheit), im Bahnverkehr (Bahnanlagen und -bereiche), an den Grenzen sowie zur See. Ziel ist ein zeitnahes Lagebild (Detektion/Identifikation) und – falls erforderlich – rechtssichere Gegenmaßnahmen im zivilen Luftraum, abgestimmt mit Flugsicherung und Landesbehörden. Operativ folgt das Vorgehen einer Drei-Stufen-Logik: Erkennen (Sensorik), Einordnen (Lagebild, Verhältnismäßigkeit) und Wirken (technische Mittel nach § 39).

Ein Bundespolizist zielt mit einem modernen Anti-Drohnen-Störsystem auf eine kleine Drohne am Himmel – Symbolbild für Deutschlands neuen Anti-Drohnen-Plan 2025 und die Neuregelung der Bundespolizei-Befugnisse.
Ein Bundespolizist testet ein Anti-Drohnen-System zur Abwehr unbemannter Fluggeräte – Teil der geplanten Neuausrichtung von Bundespolizei und Bundeswehr im Rahmen des Anti-Drohnen-Plans 2025. (KI-Symbolfoto)

Organisation & Zuständigkeit: Parallel modernisiert der Entwurf die Aufbauorganisation (Bundespolizeipräsidium, -direktionen, -akademie) und ermöglicht, örtliche und sachliche Zuständigkeiten per Rechtsverordnung präzise festzulegen – damit Zuständigkeiten an Flughäfen, im Bahnnetz, im Grenzraum oder zur See ohne Reibungsverluste greifen. Schnittstellen zu anderen Bundesbehörden (z. B. Zoll an Grenzübergangs-/Grenzzollstellen) werden klarer gefasst, um abgestimmte, schnelle Amtshandlungen in grenznahen Lagen zu ermöglichen.

Rechtsstaatliche Leitplanken: Für eingriffsintensive Maßnahmen bleiben richterliche Anordnungen maßgeblich. Der Entwurf sieht Dokumentations-, Benachrichtigungs- und Berichtspflichten vor; Aufzeichnungen sind nach Zweckerreichung bzw. Verfahrensabschluss unverzüglich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine Grundrechtsklausel und Evaluationsvorgaben sollen Transparenz, Verhältnismäßigkeit und parlamentarische Kontrolle sichern.

Warum jetzt? Aktuelle Lage und politische Koordination

Auslöser der Neuordnung ist eine auffällige Häufung von Drohnensichtungen und temporären Luftraumsperrungen – insbesondere rund um große Flughäfen. So wurde am 2. und 3. Oktober 2025 der Flugbetrieb in München zeitweise eingestellt; laut Berichterstattung waren zahlreiche Passagiere betroffen und Flüge mussten umgeleitet oder gestrichen werden. Parallel wurden Sichtungen aus dem Umfeld des Flughafens Frankfurt sowie einer Bundeswehr-Liegenschaft bei München gemeldet. In der Folge rückte die Forderung nach einem einheitlichen, rund um die Uhr verfügbaren Lagebild und nach klaren Zuständigkeiten zwischen Bundespolizei, Landesbehörden, Flugsicherung und – im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen – Amtshilfe der Bundeswehr in den Mittelpunkt. Medien verweisen zudem auf Pläne, die zentrale Koordination im Kanzleramt zu verankern, um operative Entscheidungen bei „hybriden“ Bedrohungen schneller zu treffen. (Merkur)

Aus der sicherheitspolitischen Debatte wird zugleich auf offene Rollen- und Prozessfragen hingewiesen. Das Handelsblatt berichtet, dass der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer nach den jüngsten Vorfällen eine bundesweite Drohnenabwehrstrategie anmahnt und die bisher heterogene Zuständigkeitslandschaft kritisiert. Diskutiert wird dabei auch die Einbindung eines Nationalen Sicherheitsrats als Ort, an dem Informationen von Nachrichtendiensten, Polizei, Bundeswehr und Ländern zu einem belastbaren Lagebild zusammengeführt werden. Der Tenor der Berichterstattung: Rollenklärung, Verfahren und Technik müssen parallel weiterentwickelt und verbindlich verzahnt werden, damit Maßnahmen im Echtbetrieb funktionieren. (Handelsblatt)

Rolle der Bundeswehr im Inneren: Amtshilfe bleibt der Rahmen

Die Bundeswehr stellt in ihrem Format „Nachgefragt“ klar: Der Schutz eigener Liegenschaften ist der Primärauftrag. Einsätze im Inland finden – außerhalb des Verteidigungsfalls – im Regelfall nur als Amtshilfe für zivile Behörden statt. In drohnenbezogenen Lagen kann das technische Expertise (Sensorik, Funkstörmaßnahmen, Wirkmittelbewertung) einschließen. Beim jüngsten Fall in München unterstützten Fachleute aus einer nahegelegenen militärischen Einrichtung die zivilen Stellen bei der Untersuchung der Vorfälle. Insgesamt setzt die Bundeswehr auf einen fähigkeitsübergreifenden Ansatz („Waffen- und Wirkmix“) vom Nah- über den Nächstbereich bis zu mittleren Reichweiten; parallel werden neue Technologien – etwa elektronische Gegenmaßnahmen und Hochenergie-Laser – erprobt und in die Systemarchitekturen eingeordnet. (Bundeswehr – „Nachgefragt“)

https://www.youtube.com/watch?v=nsBAXJlhEvo
Der „Technikmix“: Von der Detektion bis zur Neutralisierung

Regierung und Ressorts skizzieren für zivile Lagen einen gestuften Dreiklang: Erkennen (Radar, Funkpeiler, EO/IR-Sensorik), Zuordnen (Lagebildfusion, Identifikation, rechtliche Bewertung) und Wirken (elektronische Gegenmaßnahmen wie Jamming/Takeover; in engen Grenzen auch physische Abfangmittel). Diese Kaskade soll die Verhältnismäßigkeit gewährleisten und Fehleinschätzungen vermeiden – etwa bei unkritischen Freizeit- oder Industriefahrten. Begleitend treibt das Innenressort die Vernetzung von Fähigkeiten und Daten voran, inklusive einer zentralen Bündelung von Lageinformationen und Schnittstellen zu Ländern und Flugsicherung; in der Kabinettsklausur wurden hierfür organisatorische und technische Bausteine (u. a. Kompetenzeinheiten, Datenplattformen) benannt. (BMI – Kurzmeldung)

Mobile Luftverteidigung als Beispiel: Skyranger 30 – militärischer Baustein im zivil-militärischen Abwehrverbund

Im Kontext des Anti-Drohnen-Plans ist der Skyranger 30 der militärische Baustein für den Nah- und Nächstbereichsschutz – ergänzend zu den zivilen Befugnissen der Bundespolizei nach BPolG-neu. Während die Bundespolizei künftig im zivilen Luftraum detektieren und – rechtlich geregelt – technische Gegenmaßnahmen ergreifen darf, schützt der Skyranger dort, wo es um bewegliche militärische Kräfte, Kolonnen und exponierte Objekte geht. Die Schnittstelle bleibt verfassungsrechtlich klar: mögliche Unterstützung in zivilen Lagen erfolgt nur als Amtshilfe der Bundeswehr. So entsteht der politisch gewollte „Technikmix“: zivile Drohnenabwehr (BPolG-neu) + militärischer Nahschutz (Skyranger) + europäische Einbettung (ESSI).

https://www.youtube.com/watch?v=QeyXmcK1s40

Die Bundeswehr ordnet den Skyranger als zukunftsfähige, mobile Flugabwehrplattform ein und beschreibt den Zulauf von 19 Systemen als entscheidenden Schritt, um die seit Jahren bestehende Fähigkeitslücke im Nah-/Nächstbereich zu schließen. Ein Nachweissystem dient der Truppenerprobung und Ausbildung; bis 2028 sollen die restlichen Fahrzeuge zulaufen. Grundlage ist der 2024 gebilligte Beschaffungsrahmen (mit Begleitpaketen für Nachladen, Werkstatt und Ausbildung), der eine gestufte Einführung vorsieht. Damit wird die Truppe strukturell, personell und logistisch an das neue System herangeführt – von Radar-/Sensorik-Lehrgängen bis zur vernetzten Einbindung in Führungs- und Lageprozesse.

https://www.youtube.com/watch?v=orbzTpqlBok

Technisch setzt die Skyranger-Familie (Hersteller: Rheinmetall Air Defence) auf eine 30×173-mm-Revolverkanone mit AHEAD®-Airburst zur präzisen Bekämpfung kleiner, agiler Ziele (Klein-UAVs, loiternde Munition) und auf modulare Sensorik (3D-Radar, EO/IR). Das System ist netzwerkfähig (Skymaster-C2) und kann optional VSHORAD-Flugkörper (z. B. Stinger) integrieren; Wachstumsoptionen (z. B. Hochenergie-Laser) sind vorgesehen. In der taktischen Praxis verbindet der Skyranger hohe Beweglichkeit auf Boxer-8×8 mit kurzer Reaktionszeit und 360°-Abdeckung – genau jene Eigenschaften, die der Nahschutz gegen Drohnen im Tiefflug verlangt.

https://www.youtube.com/watch?v=UnV9qoYQJMg

Europäisch wird der Skyranger als untere Wirkschicht in die European Sky Shield Initiative (ESSI) eingeordnet: Kurzstrecken-Abwehr (u. a. Skyranger) wird mit mittleren (z. B. IRIS-T SLM) und langen Reichweiten (z. B. Patriot, Arrow) mehrschichtig vernetzt. Für Deutschland heißt das: Der militärische Nahschutz bildet die „erste Linie“ gegen Kleindrohnen und Tiefflieger, während die zivilen Drohnenbefugnisse (BPolG-neu) den Schutz kritischer Infrastrukturen im Alltag abdecken – und die ESSI-Architektur den europaweiten Verbund herstellt.

Was leistet er für die Gesamtlage? Er liefert die militärische Antwort auf UAV-Bedrohungen im Bodengefecht und schützt bewegliche Kräfte – komplementär zu den zivilen Abwehrbefugnissen der Bundespolizei. Wo liegt die Nahtstelle? In klar geregelter Amtshilfe und gemeinsamen Lagebildern; politisch wird beides durch BPolG-neu (zivil) und ESSI (europäisch) gerahmt. So entstehen klare Rollen, verzahnte Technik und ein abgestuftes Abwehrnetz von der Drohnendetektion am Flughafen bis zur bodengebundenen Luftverteidigung im Einsatzraum.

Quellen: Bundeswehr (Beschaffung & Einführung) · Rheinmetall (Technik & Architektur) · European Sky Shield Initiative (Layering/Einordnung)

Europaebene: European Sky Shield Initiative (ESSI)

Die European Sky Shield Initiative (ESSI) wurde am 13. Oktober 2022 auf den Weg gebracht und verfolgt das Ziel, ein bodengebundenes, integriertes europäisches Luftverteidigungsnetz aufzubauen – inklusive Abwehr ballistischer Raketen. Der Ansatz ist bewusst mehrschichtig: Auf der Kurzstrecke (u. a. gegen Drohnen und Tiefflieger) stehen mobile Systeme wie Skyranger-30; die mittlere Reichweite wird primär durch IRIS-T SLM abgedeckt; für die lange Reichweite dient Patriot (PAC-3 MSE); die sehr große Höhe/exoatmosphärische Ebene wird durch Arrow 3 (und perspektivisch Arrow 4) adressiert. Damit ergänzt ESSI die NATO-Architektur (NATO Integrated Air and Missile Defence System) um einen europäisch organisierten Beschaffungs-, Ausbildungs- und Integrationsrahmen.

Stand 2025 zählt die Initiative 24 Mitgliedstaaten. Die erste Beitrittswelle umfasste im Oktober 2022 fünfzehn europäische Länder; 2023 folgten u. a. Dänemark und Schweden, später auch die neutralen Staaten Österreich und die Schweiz (mit innenpolitischer Debatte zur Neutralitätspraxis). Anfang 2024 traten Griechenland und Türkei der Initiative bei; Albanien und Portugal schlossen sich im Februar 2025 an. Parallel läuft in Deutschland die langfristige Fähigkeitserweiterung auf der obersten Abfangschicht: Nach der Vertragsunterzeichnung für Arrow 3 (November 2023) begann im Februar 2025 der Aufbau, mit dem Ziel, die volle Einsatzreife bis 2030 zu erreichen; zusätzlich wurde 2025 die Absicht zur Beschaffung von Arrow 4 als künftiger, höherer Abfangbaustein kommuniziert.

Politisch ist ESSI mehr als Technik: Die Initiative bündelt gemeinsame Beschaffung, Ausbildung und Vernetzung – und zwingt damit zu Standardisierung, Interoperabilität und verlässlichen Lieferketten. Gleichzeitig gibt es Debatten um die Systemauswahl und die Rolle nicht-europäischer Technologien. Kritiker – allen voran aus Frankreich – mahnen, europäische Lösungen (etwa SAMP/T) müssten mindestens gleichrangig berücksichtigt werden; Befürworter verweisen auf den zeitkritischen Fähigkeitsaufbau und die Mehrschichtlogik, in der unterschiedliche Systeme komplementär wirken. Für Deutschland ist ESSI der Rahmen, in dem der nationale „Technikmix“ – von der Drohnenabwehr im Nahbereich bis zur ballistischen Hochlagenabwehr – europäisch eingebettet und mit Partnern vernetzt wird. (Wikipedia – ESSI)

Offene Flanken: Verfahren, Zuständigkeiten, Tempo

Die jüngsten Drohnenereignisse – darunter die nächtlichen Betriebsunterbrechungen am Flughafen München am 2./3. Oktober 2025 – haben weniger ein Technik-, sondern vor allem ein Prozessproblem offengelegt: Wer führt im zivilen Luftraum, wer entscheidet wann, und mit welchen Mitteln? Fachbeiträge und Berichte zeichnen ein einheitliches Bild: Ohne klare Führungswege, durchgängig verfügbare Lagebilder (24/7) und abgestimmte Einsatzregeln zwischen Bundespolizei, Landespolizeien, Flugsicherung und – im Rahmen der Verfassung – der Amtshilfe der Bundeswehr bleibt die Reaktionszeit das Nadelöhr. Hinzu kommen heterogene Landeszuständigkeiten und unterschiedliche technische Reifegrade bei Detektion, Störung und Abfangmitteln. Die Folge sind Koordinations- und Kommunikationsbrüche, die in dynamischen Lagen – insbesondere nachts und in Ballungsräumen – zu spürbaren Verzögerungen führen können. (Merkur)

Sicherheitsexperten fordern deshalb zweierlei: erstens eine bundesweite Drohnenabwehrstrategie mit eindeutiger Rollen- und Ressourcenverteilung, zweitens eine operativ nutzbare Zentralstelle, die Informationen aus Polizei, Nachrichtendiensten, Bundeswehr und Ländern bündelt und Entscheidungswege vor der Krise festlegt. In der Debatte wird der Nationale Sicherheitsrat als möglicher Knotenpunkt genannt; zugleich wird betont, dass rechtliche Zuständigkeiten im Nicht-Verteidigungsfall weiterhin eindeutig zivil bleiben müssen. Kritisiert wird weniger das „Ob“ moderner Technik, sondern das „Wie schnell“ ihrer rechtssicheren Anwendung – von Störsendern über Takeover-Lösungen bis zu physischen Abfangmitteln. (Handelsblatt)

Die Geschwindigkeit der Umsetzung gilt als dritte offene Flanke. Während neue Rechtsgrundlagen (u. a. Anpassungen von Luftsicherheits- und Bundespolizeigesetz) den Weg für Detektion und Gegenmaßnahmen im zivilen Luftraum ebnen sollen, bleibt der Aufbau von Personal, Ausbildung und Logistik die Langläufer-Komponente. Auf militärischer Seite schließen Systeme wie der Skyranger 30 zwar eine Fähigkeitslücke im Nah- und Nächstbereich, doch die bislang geringe Stückzahl wirkt kurzfristig begrenzend. Zugleich deuten aktuelle Berichte auf einen möglichen Kurswechsel hin: Demnach plant die Bundesregierung, über 600 Skyranger zu beschaffen – mit einem Volumen im Milliardenbereich, Fertigungsbeteiligung der Industrie (u. a. KNDS) und Lieferzielen bis 2030 (Tagesspiegel, n-tv). Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, würde es die heutige Engpasslage bei den Stückzahlen perspektivisch entschärfen – allerdings bleibt die Integrationsarbeit (Besatzungsausbildung, Ersatzteil-/Munitionslogistik, C2-Einbindung) der eigentliche Taktgeber.

Parallel zeigt sich die Industrielinie in Europa in Bewegung: Berichten zufolge wird der Skyranger 35 (35×228 mm) auf Plattformen wie dem Leopard-1 an die Ukraine geliefert – ein Praxisbeleg für die Relevanz kanonenbasierter C-UAS-Abwehr gegen tief fliegende UAVs. Zugleich ist in den Analysen von einer deutschen Skalierung auf >600 Systeme die Rede; als Wachstumsoption wird u. a. die Integration einer „Small Anti-Drone Missile“ (SADM) genannt (Defence-Network). Vor diesem Hintergrund braucht es skalierbare zivile C-UAS-Kapazitäten an Flughäfen und kritischer Infrastruktur – interoperabel, rechtssicher und 24/7 bedienbar – sowie ein konsequent abgestimmtes Roll-out-Tempo zwischen Bund, Ländern, Flugsicherung und Industrie. Die Quintessenz: Der Erfolg des Anti-Drohnen-Plans hängt an der Verzahnung von Recht, Einsatzführung und Industrie – nicht an einem Einzelbaustein (FW-MAG).

Fazit – Von der Vorlage zur belastbaren Abwehrpraxis

Der Kabinettsentwurf zum BPolG-neu setzt den längst fälligen Rechtsrahmen für Drohnenabwehr im zivilen Luftraum: Detektion, Einsatz eigener Sensorträger und rechtssichere Gegenmaßnahmen werden erstmals kohärent adressiert. Doch das Papier ist Startsignal, kein Endpunkt. Wirkung entfaltet es erst, wenn Führungswege, Technikverbund und Personal real betrieben werden – 24/7, interoperabel und mit klaren Entscheidungsregeln. Parallel wächst auf militärischer Seite mit mobiler Luftverteidigung der Schutz im Nah- und Nächstbereich; europäisch bindet ESSI die deutschen Anstrengungen in ein mehrschichtiges Abwehrnetz ein. Zwischen Anspruch und Alltag bleibt damit eine Lücke, die nur konsequente Umsetzung schließt.

Was jetzt zählt

Erstens: Rollen klären und verproben. Bundespolizei, Länder, Flugsicherung – und, wo zulässig, Amtshilfe der Bundeswehr – brauchen gemeinsame SOPs, definierte Eingriffsschwellen und eine ständig verfügbare Lageplattform. Zweitens: Technik als Verbund denken. Sensorik, elektronische Gegenmaßnahmen und Führungs-/C2-Integration müssen standardisiert zusammenspielen – von Flughäfen über Bahn-Infrastruktur bis an die Grenze und zur See. Drittens: Personal und Übung vor Produkt. Ausbildung, rechtliche Schulung und regelmäßige, realitätsnahe Übungen entscheiden, ob Maßnahmen im Minutenfenster funktionieren.

Kurz: Der Anti-Drohnen-Plan liefert den Werkzeugkasten, die Truppe und Behörden den Praxistest. Gelingt die Verzahnung aus Recht, Organisation und Technik – national wie europäisch –, entsteht aus vielen Einzelbausteinen ein belastbares Schutzsystem. Misslingt sie, bleiben teure Fähigkeiten Stückwerk. Jetzt ist Umsetzungsgeschwindigkeit die sicherheitspolitische Kernressource.

Quellen
  • Bundesregierung – „Zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei“
  • BMI – Kurzmeldung zur Kabinettsklausur Drohnen
  • Merkur – Anti-Drohnen-Plan (Hintergrund/Termine)
  • BMI – Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (Verfahrensseite)
  • BMI – Kabinettsfassung BPolG-neu (PDF)
  • Handelsblatt – Debatte Zuständigkeiten/Strategie
  • Rheinmetall – Skyranger (Produktseite)
  • Bundeswehr – Skyranger 30 (Beschaffung)
  • Bundeswehr – „Nachgefragt“ (Rolle/Amtshilfe)
  • Future Warfare Magazine – Analyse rechtlicher Hürden
  • Wikipedia – European Sky Shield Initiative (Überblick)
  • Tagesspiegel – >600 Skyranger für die Bundeswehr (Bericht)
  • n-tv – Rheinmetall: Lieferung von >600 Skyranger (Bericht)
  • Defence-Network – Skyranger 35, Branchen- und Einsatzkontext
Kategorie Drohnen-News, Abwehr & Sicherheit / Politik & Wirtschaft | 194 Aufrufe | Tags Anti-Drohnen-Plan, Arrow 3, Arrow 4, Bahn-Infrastruktur, Bundesministerium des Innern, Bundespolizei, Bundespolizeigesetz, Bundesregierung, Bundeswehr, C-UAS, Counter-UAS, Drohnenabwehr, ESSI, European Sky Shield Initiative, Flughafensicherheit, Grenzsicherung, IRIS-T SLM, Nah- und Nächstbereichsschutz, noAds, Patriot PAC-3, Rheinmetall, Skyranger 30, Telekommunikationsüberwachung

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