Gewicht über 250 Gramm und zu hoch?
Laut diverser Kundenberichte und Aussagen im Web soll die DJI Mini 5 Pro ein zu hohes Gewicht haben von über 250 Gramm. Laut eigenen Angaben von DJI seit das Gewicht aber unter 250 Gramm – genauer gesagt 249,9 Gramm.
Wir haben für euch nachgemessen und kamen in der Tag auf ein Gewicht von 251 Gramm oder gar 252 Gramm je nach Messung und ohne angebrachtes Drohnen-Kennzeichen. Auch der mitgelieferte ND-Filter war noch nicht montiert.

Was bedeutet dies lauf EU-Drohnenverordnung und für die Zulassung in der Drohnenklasse C0, die ja eigentlich auf Drohnen unter 250 Gramm beschränkt ist? Wie hat die DJI Mini 5 Pro eine Zulassung für diese Klasse bekommen?
Aussage DJI
Laut DJI sei eine Fertigungstoleranz von +- 4 Gramm normal und auch unproblematisch. Laut DJI sei die Zulassung der Drohne in der Drohnenklasse C0 davon nicht beeinträchtigt.
Schaut man in die offiziellen Dokumente der EASA zur Zulassung von Drohnen, so findet man dort in der Tat die Information, daß das zulässige Gesamtgewicht der Drohne im Sinne der Fertigungstolerant um einige Prozent abweichen darf.
Daher stellen die Abweichungen des Gewichts der DJI Mini 5 pro kein Problem dar und bieten sogar noch genügend Spielraum, um die Drohnen-Plakette und zum Beispiel den ND-Filter problemlos montieren zu können.. allerdings räumt DJI ein, man solle ich im Ausland trotzdem selbst über die geltenden Gesetze und Vorgaben informieren..
Empfehlung
Die DJI Mini 5 Pro bietet – wie auch schon die DJI Mini 4 Pro – wieder die Möglichkeit, optional und nachträglich auch für die Drohnenklasse C1 um-klassifiziert zu werden. Dieser Wechsel der Drohnenklasse von C0 auf C1 kann ganz einfach in der DJI Fly App (auch über den Display Controller) in 2 Minuten beantragt werden. Hierfür gibt es einen extra Menüpunkt.
Die Gewichtsabweichungen wären somit (zumindest für Europa / die EU, in der ja die EU-Drohnenverordnung überall gilt) obsolet. Aber auch ohne diesen Wechsel sollten die vorkommenden geringen Gewichtsabweichungen laut DJI keine Probleme machen und innerhalb der akzeptierten Toleranz liegen.
Doch macht ein freiwilliger Wechsel der Drohnenklasse nicht ohnehin Sinn für die DJI Mini 5 Pro?

Wie erklären hier in unserem Artikel im Detail, was die Vor- und Nachteile des Wechsels von C0 auf C1 sind:

Außerdem haben wir hier für euch eine detaillierte Anleitung, die den Prozess und die Schritte im Detail beschreiben:
Zusammengefasst bietet die Drohnenklasse C1 diverse Vorteile:
- keine Beschränkung mehr auf 250 Gramm
- kein festes Höhenlimit von 120 Metern mehr in der DJI Fly App. Die maximale Flughöhe kann dann auf bis zu 500 Meter gesetzt werden. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (maximale Flughöhe 120 Meter über Grund) ist weiterhin der Pilot verantwortlich
- zusätzliches Zubehör (ND-Filter, Größere Akkus wie die DJI Battery Plus mit über 50 Minuten Flugzeit) können problemlos legal benutzt werden – da es die Gewichtsgrenze von 250 Gramm nicht mehr gibt
- trotzdem ist das Fliegen in OPEN A1 weiterhin möglich – also nahe an Menschen und auch in Wohngebieten – identisch wie auch mit der vorherigen Klasse C1
Nachteil:
- der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1/A3) ist erforderlich (kann online absolviert werden und dauert nur wenige Minuten)
- die e-ID muss zusätzlich zur Aufbringeng auf der Drohne auch in der Software (DJI Fly App) einmalig eingetragen werden (Remote-IF Fernidentifikation)
Fazit:
Wir empfehlen einfach den Wechsel der Drohnenklasse von C0 auf C1 für die DJI Mini 5 Pro. Die Vorteile überwiegen eindeutig und die meisten Piloten besitzen ohnehin den kleinen Drohnenführerschein A1/A3. Außerdem empfehlen wir ohnehin, diesen Drohnenführerschein zu absolvieren – auch für Piloten von Drohnen der Drohnenklasse C0 unter 249 Gramm – da diese Drohnenführerschein wichtiges Wissen vermittelt und in kurzer Zeit (wenigen Minuten) online absolviert werden kann (Infos zum Drohnenführerschein).
Alle Gewichtsprobleme der DJI Mini 5 Pro sind somit dann irrelevant und man genießt weitere zusätzliche Vorteile wie oben beschrieben.


