Mit der neuen EU Drohnenverordnung 2021 wurden die neuen EU Drohnen-Klassen eingeführt. Neue uns zukünftige Drohnen sollen bereits vor Markteinführung vom Hersteller bei den Prüforganisationen der Länder / der EU zertifiziert werden. Diese Drohnen-Zertifizierung soll in Deutschland zum Beispiel der TÜV übernehmen.
Die Einteilung in eine der möglichen Risikoklassen C0, C1, C2, C3 oder C4 bestimmt dann, welche Auflagen die Drohne bzw. der Drohnen-Pilot und UAS-Betreiber beachten muß.
Unter anderem zum Beispiel, wie nahe man an Menschen oder Wohngebieten fliegen darf und welcher EU Drohnenführerschein erforderlich ist.
Aber auch die gerade neu erschienene DJI AIR 2S besitzt erneut wieder keine Drohnen-Klasse oder Drohnen-Zertifizierung. Interessant wäre hier eine Klassifizierung und Einteilung für die Drohnen-Klasse C1. Dies hätte nur geringe Auflagen für die Drohnen-Piloten bedeutet. Die noch kleinere Klasse C0 wäre nicht in Frage gekommen, da diese nur für Drohnen mit einer Startmasse unterhalb von 250 Gramm vorgesehen ist.
Doch das Problem der fehlenden EU Zertifizierung der DJI AIR 2S oder auch der vorherigen Drohnen wie der DJI MINI 2 oder DJI Mavic AIR 2 liegt nicht bei DJI. DJI selbst versucht bereits seit geraumer Zeit, die Drohnen bei Markteinführung in der EU nach den neuen EU Drohnengesetzen zertifizieren und klassifizieren zu lassen und die Drohnen technisch auf die entsprechenden Anforderungen abzustimmen.
Doch leider ist auch nach Jahren der Vorbereitung die EU und die entsprechenden Behörden noch immer nicht soweit, diese Drohnen-Prüfungen überhaupt durchzuführen und die Einteilung in eine Drohnen-Klasse mit entsprechendem C-Prüfzeichen vorzunehmen.
Für die DJI AIR 2S wie auch für alle anderen am Markt befindlichen Drohnen bedeutet dies, daß diese Drohnen nur unter der Bestandsregelung für Bestandsdrohnen betrieben werden dürfen. Auch eine nachträgliche Klassifizierung der Drohnen ist aktuell nicht vorgesehen.
Der Vorteil: auch nach der Bestandsregelung dürfen alle Drohnen zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden in der Kategorie OPEN A3. Diese Regel gilt dauerhaft und uneingeschränkt – es muß somit niemand befürchten, seine Drohne irgendwann nicht mehr fliegen zu dürfen. Drohnen unterhalb von 250 Gramm (wie die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2) dürfen sogar dauerhaft und uneingeschränkt in OPEN A1 betrieben werden.
Kategorie OPEN A3 bedeutet weit weg von Menschen und in einer Entfernung von 150 Metern zu Wohngebieten, Industriegebieten, Erholungsgebieten etc.
Anders verhält es sich jedoch mit der Ausnahme, diese Bestandsdrohnen von mehr als 500 Gramm auch in OPEN A2 fliegen zu dürfen – also näher an Menschen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Pilot auch den großen EU Drohnenführerschein A2 besitzt. In diesem Falle darf die Drohne bis zu 50 Metern an unbeteiligten Menschen betrieben werden. Und es entfällt die Einschränkung / der Abstand zu Wohngebieten, Industriegebieten, Erholungsgebieten etc.
Diese Übergangsregelung bzgl. Drohnen-Klasse A2 ist jedoch zeitlich beschränkt und endet am 1.1.2023.
Ab diesem Datum dürfen alle Bestandsdrohnen (außer die unter 250 Gramm) nur noch ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden.
Ob dies für einen selbst eine Einschränkung bedeutet, muß jeder Pilot für sich selbst entscheiden.

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