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DJI AIR 2S Drohnen-Klasse Zertifizierung EU Drohnenverordnung

DJI AIR 2S – Drohnen Klasse und nachträgliche EU Zertifizierung?

Mit der neuen EU Drohnenverordnung 2021 wurden die neuen EU Drohnen-Klassen eingeführt. Neue und zukünftige Drohnen müssen seit 2024 bereits vor Markteinführung vom Hersteller bei den Prüforganisationen der Länder / der EU zertifiziert werden. Diese Drohnen-Zertifizierung übernimmt in Deutschland zum Beispiel der TÜV.

Die Einteilung in eine der möglichen Risikoklassen C0, C1, C2, C3 oder C4 bestimmt dann, welche Auflagen die Drohne bzw. der Drohnen-Pilot und UAS-Betreiber beachten muß.


Unter anderem zum Beispiel, wie nahe man an Menschen oder Wohngebieten fliegen darf und welcher EU Drohnenführerschein erforderlich ist.

Die schon seit längerem erschienene DJI AIR 2S besaß bei ihrer Markteinführung noch keine Drohnen-Klasse oder Drohnen-Zertifizierung. Interessant ist hier daher eine nachträgliche Klassifizierung und Einteilung für die Drohnen-Klasse C1. Dies hätte nur geringe Auflagen für die Drohnen-Piloten bedeutet. Die noch kleinere Klasse C0 wäre nicht in Frage gekommen, da diese nur für Drohnen mit einer Startmasse unterhalb von 250 Gramm vorgesehen ist.
Ohne Drohnen-Klasse dürfte die DJI AIR2S nämlich sonst ab 2024 nach Ende der Übergangsregelung nur noch ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden – also in der schlechtesten Drohnen-Kategorie weit weg von Menschen.

Doch das Problem der fehlenden EU Zertifizierung der DJI AIR 2S bei Markteinführung oder auch der vorherigen Drohnen wie der DJI MINI 2 oder DJI Mavic AIR 2 liegt nicht bei DJI. DJI selbst versucht bereits seit geraumer Zeit, die Drohnen bei Markteinführung in der EU nach den neuen EU Drohnengesetzen zertifizieren und klassifizieren zu lassen und die Drohnen technisch auf die entsprechenden Anforderungen abzustimmen.

Für die DJI AIR 2S wie auch für alle anderen am Markt befindlichen Drohnen bedeutet dies, daß diese Drohnen nur unter der Bestandsregelung für Bestandsdrohnen betrieben werden dürfen.

Doch eine nachträgliche Klassifizierung der Drohnen soll nun möglich sein: Nachträgliche Klassifizierung von Drohnen

Ohne Drohnen-Klasse: nach der Bestandsregelung dürfen alle Drohnen zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden in der Kategorie OPEN A3. Diese Regel gilt dauerhaft und uneingeschränkt – es muß somit niemand befürchten, seine Drohne irgendwann nicht mehr fliegen zu dürfen. Drohnen unterhalb von 250 Gramm (wie die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2) dürfen sogar dauerhaft und uneingeschränkt in OPEN A1 betrieben werden.

Kategorie OPEN A3 bedeutet aber weit weg von Menschen und in einer Entfernung von 150 Metern zu Wohngebieten, Industriegebieten, Erholungsgebieten etc.

Mit der Drohnenklasse C1 jedoch dürfte die DJI AIR 2S in der besten und günstigsten Kategorie OPEN A1 geflogen werden – also auch nahe an Menschen und in Wohngebieten etc. – ohne Mindestabstand zu Wohngebieten und Städten.

DJI AIR 2S Drohnen-Klasse Zertifizierung EU Drohnenverordnung
DJI AIR 2S Drohnen-Klasse Zertifizierung EU Drohnenverordnung

Weitere interessante Themen Dazu:

  • EU Drohnenverordnung und Drohnenführerschein für DJI AIR 2S
  • EU Drohnenverordnung je Drohnen-Modell
  • Testbericht DJI AIR 2S

 

 

 

Kategorie Drohnen-Gesetz | 21.276 Aufrufe | Tags DJI AIR 2S, Drohnen Klasse, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Luftrecht

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