Nach Einführung der neuen EU Drohnenverordnung im Januar 2021 stellen sich viele Besitzer und Inhaber des „alten“ Kenntnisnachweises (alter Drohnenführerschein) die Fragen:
- ist mein nationaler Kenntnisnachweis für Drohnen weiterhin gültig?
- kann ich den Kenntnisnachweis in einen der neuen EU Drohnenführerscheine (EU Kompetenznachweis A1 / A3 oder EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) umschreiben?
Leider sind die Antworten auf diese Fragen ähnlich komplex wie alles andere der neuen EU-Drohnenverordnung auch. Bevor wir zur weiteren Gültigkeit des nationalen Kenntnisnachweises (alter Drohnenführerschein nach der Drohnenverordnung 2017 – gem. §21a Abs. 4 S. 3 Nr. 2 LuftVO) kommen, das einfachste zuerst:
Umschreibung Kenntnisnachweis
Ein Umschreiben des Drohnen-Kenntnisnachweises ist möglich, aber nicht sinnvoll. Denn der Kenntnisnachweis kann maximal in den neuen kleinen EU-Drohnenführerschein – also in den EU Kompetenznachweis – erfolgen. Und auch nur dann, wenn es sich um den echten Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle (DE.AST) handelt, nicht um einen Kenntnisnachweis von einem der Flugverbände (DMO, DMFV). Diese sind laut Luftfahrtbundesamt (LBA) wertlos / ungültig.
Warum ist aber das Umschreiben eines echten, noch gültigen Kenntnisnachweises nicht sinnvoll? Weil dieses Umschreiben wie beschrieben nur in den kleinen EU Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) möglich ist. Das Umschreiben eines Kenntnisnachweises in das neue EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (also in den neuen großen Drohnenführerschein) ist nicht möglich.
Das Umschreiben ist außerdem frühestens im 4. Quartal 2021 (also Ende 2021) möglich und maximal bis zum 31.12.2021. Und ein Umschreiben in den Kompetenznachweis hätte außerdem den Nachteil, dass die alte Gültigkeit des Kenntnisnachweises nach dem Umschreiben weiter laufen würde. Außerdem wäre das Umschreiben kostenpflichtig und relativ teuer. Daher wird empfohlen, den neuen EU Kompetenznachweis einfach gleich neu online beim Luftfahrtbundesamt abzuschließen (aktuell in der Anfangsphase sogar noch komplett kostenlos). Dies birgt geringere Kosten und gleichzeitig erhält man so wieder eine neue volle Gültigkeit für 5 Jahren.
Alle Infos, wo und wie man den neuen EU Kompetenznachweis online abschließen kann und die Prüfung absolvieren kann, hier im Beitrag:
– alle Infos zum neuen EU Drohnenführerschein –
Das Umschreiben (wie gesagt nicht empfohlen) wäre bis maximal zum 31.12.2021 möglich. Und wie gesagt frühestens Ende 2021.
Gültigkeit Kenntnisnachweis
Kommen wir zur Gültigkeit des alten Kenntnisnachweises in der Übergangszeit auch unter der neuen EU Drohnenverordnung ab 2021:
Die alten Kenntnisnachweise bleiben bis zum 1.1.2022 gültig. Ab dann ist der alte Kenntnisnachweis ungültig / wertlos. In der Übergangsphase bis Ende 2021 liegt er in seiner Wertigkeit und Gültigkeit irgendwo zwischen dem neuen EU Kenntnisnachweis A1/A3 und dem neuen Fernpiloten-Zeugnis-A2:
Bestandsdrohnen
Hierbei handelt es sich um alle aktuellen Drohnen, die noch nicht nach den neuen Drohnen-Klassen zertifiziert und geprüft wurden.
Dauerhafte Regelung:
Bestandsdrohnen unter 250 Gramm Startmasse dürfen ohnehin ohne Drohnenführerschein in der Kategorie Open A1 (in unmittelbarer Nähe zu Menschen) geflogen werden. Drohnen über 250 Gramm Startmasse und bis zu 25 kg dürfen mit dem alten Kenntnisnachweis bis Ende 2021 in der Kategorie OPEN A3 (also weit weg von Menschen) geflogen werden. Alternativ ist dazu der neue EU Kompetenznachweis A1 / A3 erforderlich. Ab 2022 gilt dafür nur noch der neue EU Kompetenznachweis.
Sonderregelung / Übergangsregelungen:
Mit einer Drohne zwischen 250g bis 500g Startmasse kann man ebenfalls ohne Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 (in unmittelbarer Nähe zu Menschen) fliegen. Will man mit Bestandsdrohnen über 500g und unter 2 kg auch näher an Menschen (also in der Kategorie OPEN A2 – bis zu 50 Meter an Menschen) fliegen, so ist der große, neue EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Alternativ ist dies auch mit dem alten Kenntnisnachweis möglich, doch muss dann auch der neue EU Kompetenznachweis vorliegen und die Selbsterklärung / Eigenerklärung der praktischen Kenntnisse.
Diese Sonderregelungen gelten nur bis zum 31.12.2022. Danach fallen alle Bestandsdrohnen über 250g automatisch in OPEN A3.
Klassifizierte Drohnen
Für alle Drohnen, die bereits nach den neuen Drohnen-Klassen klassifiziert und zertifiziert wurden und mit einem Prüfzeichen versehen wurden, gelten nochmals andere Regelungen.
Drohnen der Drohnen-Klasse C0 können gänzlich ohne Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 (sehr nahe an Menschen) geflogen werden.
Drohnen der Drohnen Klasse C1 können mit EU-Kompetenznachweis oder bis Ende 2021 auch mit dem alten Kenntnisnachweis ebenfalls in OPEN A1 geflogen werden.
Drohnen der Drohnen Klasse C2, C3 oder C4 können mit dem EU-Kompetenznachweis oder bis Ende 2021 auch mit dem alten Kenntnisnachweis in der Kategorie OPEN A3 (weit weg von Menschen) geflogen werden.
Drohnen der Drohnenklasse C2 können außerdem auch in der Kategorie OPEN A2 geflogen werden (bis zu 30 Meter an Menschen oder bis zu 5 Meter im Langsam-Modus), wenn das neue EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 vorliegt (also der große EU Drohnenführerschein).
Alle Infos zu den neuen Drohnen-Klassen hier.
EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Der neue große EU-Drohnenführerschein – das Fernpilotenzeugnis A2 – kann nur bei anerkannten und benannten Prüfstellen absolviert werden . Diese Zertifizierung als Prüfstelle (DE.PStF) ist unabhängig von den alten anerkannten Stellen für den Kenntnisnachweis (DE.AST).
Hier eine Liste aller zertifizierter und benannter Prüfstellen für das Fernpilotenzeugnis A2: