Heute startet das Online-Portal des Luftfahrtbundesamtes (LBA) für Drohnen-Piloten und UAS-Betreiber. Laut EU Drohnenverordnung 2021 müssen sich alle Drohnen-Piloten und Drohnen-Besitzer dort registrieren und ihre elektronische UAS-Betreiber-Nummer – die eID – abrufen.
Doch viele Drohnen-Piloten wundern sich: auch nach der erfolgreichen Registrierung und nach Eingabe aller Daten kann man sich im Portal zwar anmelden – aber die erwartete und gesetzlich auch vorgeschriebene eID ist dort nirgends zu finden:
Muß doch diese neue eID per Gesetz laut EU Drohnenverordnung ab dem 1. Januar 2021 (nun verlängert auf 30. April 2021) auf jeder Drohne sichtbar angebracht werden.
Lediglich per eMail nach der Registrierung wird man informiert, daß die benötigte eID erst später ebenfalls per eMail zugesendet werden wird. Nach einer manueller Prüfung der Ausweisdokumente. Aktuell scheint dies einige Tage in Anspruch zu nehmen. Leider landet diese eMail mit besagter Information bei den meisten Drohnen-Piloten im Spam-Filter und wird somit nur selten entdeckt.
ACHTUNG: Nicht Fernpiloten-ID verwenden!
Ein noch viel größerer Fallstrick verbirgt sich im Registrierungs-Portal:
Absolviert man im Portal beim LBA anschließen nach der Registrierung auch noch den kleinen EU Drohnenführerschein (den sogenannten EU Kompetenznachweis A1 / A3), so erscheint anschließend eine Fernpiloten-ID im Portal (siehe Screenshot unten):
Diese gleiche ID findet sich ebenfalls auf dem im Portal herunterladbaren Führerschein-Dokument wieder. Dort mit der Bezeichnung „Identifikationsnummer“:
Doch Achtung!
Anders als von den meisten vermutet, handelt es sich bei dieser Fernpiloten-ID keinesfalls um die eID (Operator-ID – also Betreiber-ID), welche per Gesetz auf der Drohne angebracht werden muß. Leider wird dies im LBA-Portal nirgends sinnvoll beschrieben. Viele neu registrierte Piloten haben sich daher bereits diese falsche Nummer auf ihr EU-Drohnenkennzeichen drucken lassen! Zumindest hat das LBA mittlerweile nachgebessert und zeigt die UAS-Betreiber-Nummer mit einem leeren Feld oben im Portal zusätzlich mit an.
Die korrekte eID (UAS-Betreiber-Nummer) wird erst einige Tage nach der Registrierung (nach manueller Prüfung der Ausweisdokumente) an jeden Drohnen-Betreiber per eMail gesendet und dann auch im Portal angezeigt.
Leider wird dieser Umstand nirgends im Portal des LBA oder in den FAQs sinnvoll beschrieben oder erwähnt.
Erst nach erhalt der richtigen e-ID via eMail kann diese dann auf ein EU Drohnen-Kennzeichen graviert werden und anschließend an der Drohne angebracht werden.
Wir hatten dies Problematik bereits in den ersten Stunden nach der Freischaltung der Registrierung an das LBA gemeldet und telefonischen Kontakt gesucht – leider blieb dies bisher unbeachtet. Auch der versprochene Rückruf blieb aus. Es bleibt zu hoffen, daß diese Informationen zeitnah angepasst werden und der Sachverhalt klarer beschrieben wird.
Wichtiger Hinweis: mit der neuen EU-Drohnenverordnung müssen nun alle Drohnen-Piloten (auch mit Drohnen unter 250g mit einer Kamera) ein Registrierung durchführen und anschließend ihre neue eID sichtbar an ihrer Drohne anbringen.
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- EU Drohnenverordnung 2021
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom