Mit der neuen DJI Mavic Mini hat DJI im Oktober 2019 eine neue Falt-Drohne vorgestellt. Eine Besonderheit der DJI Mavic Mini ist das geringe Gewicht von nur 249 Gramm – daher benötigt man für die DJI Mavic Mini kein Drohnen-Kennzeichen. Jedoch entbindet das geringe Gewicht der DJI Mavic Mini nicht von der Versicherungspflicht: Auch für die neueste Mavic-Drohne benötigt man zwingend eine Haftpflichtversicherung, wenn man die DJI Mavic Mini legal in Deutschland einsetzen möchte.
Drohnen-Haftpflichtversicherung:
DJI Mavic Mini: Versicherung
Drohnen und Multikopter, also auch die neue DJI Mavic Mini, unterliegen in Deutschland gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) einer Versicherungspflicht. Die Versicherungspflicht für Drohnen gilt dabei unabhängig vom Startgewicht für den Betrieb im Freien. Somit ist auch für die DJI Mavic Mini eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, auch wenn die DJI-Drohne nur 249 Gramm wiegt und keine Drohnen-Plakette notwendig ist.
Schon seit 2005 sind Haftpflichtversicherungen für unbemannte Flugmodelle wie die DJI Mavic Mini gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls haftet stets der Halter der Drohne – dies gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden. Entsprechend weitreichend könne die Schäden durch eine Drohne sein – es ist sowohl mit hohen Sachschäden als auch Verletzungen an Menschen zu rechnen. Damit der Pilot im Schadensfall für die Kosten aufkommen kann, sieht der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor. Ohne Versicherung zu fliegen ist verboten und somit strafbar. Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss unter Umständen mit saftigen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Deckt meine Privat-Haftpflichtversicherung eine Drohne ab?
Nur die wenigsten Privat-Haftpflichtversicherungen decken auch Drohnen ab. In den meisten Fällen muss man daher auf eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder eine entsprechend angepasste Privat-Haftpflicht zurückgreifen. Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen bieten natürlich den optimalen Leistungsumfang und von vornherein die Gewissheit, beim Einsatz einer Drohne richtig abgesichert zu sein. Zudem weisen Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen im Regelfall die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Drohnen auf. Demnach liegt bei Mindest-Deckungssumme einer Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einer Million Euro. Je nach Tarif ist es natürlich besser, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, um im Fall der Fälle entsprechend abgesichert zu sein.
Spezifische Leistungen genau überprüfen
Haftpflichtversicherungen für Drohnen können sich im Detail voneinander unterscheiden – die spezifischen Leistungsumfänge sind nicht immer 100-prozentig identisch. Daher sollte man sich bereits vor dem Abschluss über die Leistungen der Drohnen-Haftpflicht informieren. Zum Beispiel ist auf die regionale Deckung zu achten. Prinzipiell versichern die meisten Versicherer innerhalb von Europa oder auch weltweit ab. Nur die wenigsten deutschen Haftpflichtversicherer schließen aber auch Einsätze in den Vereinigten Staaten (USA) oder Kanada ab. Daher entscheidet der Einzelfall, für welche Drohnen-Haftpflichtversicherung man sich entscheidet. Wer auch im Ausland – beispielsweise auf einer Urlaubsreise – abgesichert sein möchte, sollte daher unbedingt darauf achten, in welchen Regionen der Drohnen-Haftpflichtschutz gültig ist.
Mehr dazu: Ratgeber für Drohnen-Haftpflichtversicherung
Zudem können sich die Leistungsumfänge und die Vorgaben des Haftpflichtschutzes noch weiter voneinander unterscheiden. Beispielsweise sollten auch solche Drohnen-Einsätze versichert sein, die sowohl im Indoor-Bereich als auch Outdoor-Bereich – also im Freien – stattfinden. Zwar bieten auch Modellflugverbände verschiedene Versicherungsmodelle an, jedoch besteht der Haftpflichtschutz oftmals nur im Rahmen eines Modellflugplatzes. Das umgangssprachliche „freie Fliegen“ sollte daher im Versicherungstarif inkludiert und in den Versicherungsbedingungen konkret benannt werden. Ähnlich verhält es sich mit FPV-Veranstaltungen oder anderen Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen, sofern man daran teilnehmen möchte. Bei modernen Kameradrohnen wie der DJI Mavic Mini sollte auch darauf geachtet werden, dass der Leistungsumfang auch intelligente Flugfunktionen sowie das FPV-Fliegen umfasst. Nur so kann auch der volle Funktionsumfang der Drohne genutzt werden und man sichert sich zuverlässig ab. Abgesehen von den bereits genannten Leistungsumfängen spielen natürlich auch Preis, Laufzeit, Selbstbehalt oder Kündigungsfrist der Drohnen-Haftpflicht eine wichtige Rolle. Hier sollte man beim Versicherer lieber zweimal nachfragen, sofern man sich über die Vertragsbedingungen und Vertragsinhalte unsicher ist. Wichtig ist, die Versicherungspolice möglichst schnell in den Händen zu halten. Viele Versicherer bieten daher die Möglichkeit, die Versicherungspolice direkt nach Vertragsabschluss per Email zu versenden.