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Drohnen-Kenntnisnachweis: Prüfungsfragen

Wer eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als zwei Kilogramm in Betrieb nehmen oder Ausnahmegenehmigungen beantragen möchte, benötigt den so genannten Drohnen-Führerschein. Der umgangssprachliche Drohnen-Führerschein ist daher ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse zum Steuern und Pilotieren eines unbemannten Fluggeräts. Ein solcher Kenntnisnachweis für Drohnen wird entweder durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) ausgestellt. Mittlerweile gibt es zahlreiche Anbieter und anerkannte Stellen, bei denen der Flugkundenachweis im Sinne des § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO erbracht werden kann. Doch wie lauten eigentlich die Prüfungsfragen beim Drohnen-Führerschein? Und welche Themengebiete gibt es beim Drohnen-Führerschein?


Drohnen-Führerschein: Prüfungsfragen und Themengebiete

Der Kenntnisnachweis bzw. umgangssprachliche Drohnen-Führerschein wird beispielsweise benötigt, wenn man gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen bzw. Ausnahmegenehmigungen beantragen oder man eine Drohne mit einem Startgewicht von mehr als zwei Kilogramm starten möchte. Dieser Kenntnisnachweis ist in Form einer bestandenen Prüfung zu erbringen. Neben einer gültigen Piloten-Lizenz oder einer Bescheinigung durch einen beauftragten Luftsportverband wie dem DMFV oder dem Deutschen Aero Club (Achtung: nicht für gewerblich genutzte Drohnen!) bietet sich der Kenntnisnachweis durch eine bestandene Prüfung bei einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle an. In folgendem Artikel haben wir die anerkannten Stellen sowie die dazugehörigen Zulassungsnummern und entsprechende Informationen übersichtlich aufbereitet:


Kenntnisnachweis & Flugkundenachweis – Drohnen-Führerschein

Drohnen-Führerschein: Prüfungsfragen und Themengebiete

Die Kursinhalte – egal ob online oder offline – zielen in aller Regel auf die spezifischen Prüfungsthemen und Prüfungsfragen des Drohnen-Führerscheins ab und können sich daher von Anbieter zu Anbieter stark unterschieden. Viele Anbieter und anerkannte Stellen bieten beispielsweise Lernkarten und Lückentexte für die Prüfungsvorbereitung an. Beliebt sind aber auch Online-Tutorials, mit deren Hilfe bereits im Vorfeld auf die Fragen der Drohnen-Prüfung eingegangen wird. Die meisten Anbieter fragen die Lerninhalte in Form von eines Multiple Choice-Tests ab. Selbstverständlich geben die Anbieter des Drohnen-Führerscheins keine konkreten Einblicke in die Prüfungsfragen – und auch eine Veröffentlichung der Prüfungsfragen würde nicht dem Sinn und Zweck des Kenntnisnachweises entsprechen. Wichtig: Die Prüfungsfragen für den Drohnen-Führerschein werden von der anerkannten Stelle zusammen mit dem Luftfahrt-Bundesamt abgestimmt und können sich von Prüfungsstelle zu Prüfungsstelle stark unterschieden. Da die Schulungsinhalte auf die Prüfungsinhalte abgestimmt sind, bietet es sich natürlich an, sowohl Lerninhalte als auch Prüfung bei ein und derselben Stelle zu absolvieren. Die Themengebiete und Prüfungsfächer für den Drohnen-Führerschein werden vom Luftfahrt-Bundesamt vorgegeben. Meist handelt es sich um folgende Prüfungsfächer:

  • Flugbetrieb und Navigation (Flugvorbereitung, Risikoabschätzung…)
  • Meteorologie (Rahmenbedingungen beim Flug, Sichtflug-Regeln, Witterung…)
  • Luftrecht (Begriffe, luftrechtliche Grundlagen, Flugverbotszonen, Erlaubnispflicht…)
Kategorie Drohnen Wissen | 29.603 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnen und Recht, Drohnen Vorschriften, Drohnen-Führerschein, Drohnen-Kennzeichen, Drohnen-Prüfung, Drohnen-Verordnung, Flugkundenachweis, Flugkundenachweis für Drohnen, Flugrecht, Kenntnisnachweis, Kenntnisnachweis für Drohnen, Luftrecht, Recht, Rechtstipps

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