Achtung: Der Kenntnisnachweis (alter Drohnen-Führerschein) wurde in der neuen EU-Drohnenverordnung durch den EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis und EU Kompetenznachweis) ersetzt!
- Alle Infos zum neuen EU-Drohnenführerschein gibt es hier
- Und hier eine Liste der zertifizierten Prüfstellen für das EU Fernpilotenzeugnis A2
- Infos, inwiefern der alte Kenntnisnachweis noch gültig ist oder umgeschrieben werden kann hier.
Kenntnisnachweis > Fernpilotenzeugnis A2 für Drohnen: Wann wichtig?
Die neuen Drohnengesetze der EU Drohnenverordnung 2021 teilen den Drohnenführerschein in zwei Klassen: Den EU Kompetenznachweis (Training und Prüfung online beim Luftfahrtbundesamt im LBA-Portal) und das EU Fernpilotenzeugnis A2 (vergleichbar mit dem ehemaligen Kenntnisnachweis der alten Drohnenverordnung 2017). Umgangssprachlich werden diese in Deutschland der große und der kleine EU Drohnenführerschein genannt. Vorteil: beide sind in allen EU-Ländern gültig.
Der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis A1 / A3) ist für alle Bestandsdrohnen ab 250 Gramm erforderlich und für alle zukünftigen klassifizierten Drohnen der Drohnen-Klasse C1, C2, C3 und C4. Die Einsatzform – etwa der private oder gewerbliche Einsatz – spielt für den Kenntnisnachweis keine Rolle.
Will man mit einer Bestandsdrohne mit einem Startgewicht über 500 Gramm und bis maximal 2 kg oder einer klassifizierten Drohne der Drohnen-Klasse C2 anstatt in der Kategorie OPEN A3 (also weit weg von Menschen) in der Kategorie OPEN A2 fliegen (also näher an Menschen), so ist zusätzlich auch der große EU-Drohnenführerschein (das EU Fernpiloten-Zeugnis A2) erforderlich. Der Nachweis ist durch die Bescheinigung einer bestandenen Prüfung bei einer entsprechend genehmigten Stelle zu erbringen. Die Stellen, bei denen ein solches Fernpilotenzeugnis durch Schulung, Training und Prüfung erlangt werden kann, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert. In folgender Übersicht sammeln wir derzeitige und künftige Anbieter, bei denen ein solcher Drohnenführerschein nach EU Drohnenverordnung (ehemals Flugkundenachweis im Sinne des § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO) möglich ist. Die Bescheinigung über die bestandene Drohnen-Prüfung ist nach Ausstellung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) für fünf Jahre gültig. Nach Ablauf muss der Drohnen-Führerschein erneut abgelegt werden.
Änderungen und Hinweise sowie Infos über neue Anbieter und die jeweiligen Registriernummern bitte per Email an redaktion [ at ] drohnen.de!
Stelle | Zulassungsnummer | Weitere Informationen | Standort / Online |
Copteruni *Tipp | DE.PStF.008 DE.AST.032 |
http://www.copteruni.de (15 € Rabatt über diesen Link!) |
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Kopter-Profi GmbH | DE.PStF.001 DE.AST.012 |
https://www.kopter-profi.de |
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DPH Drone Services UG | DE.PStF.003 DE.AST.035 |
https://onlinekurs.dph-drohnenschule.de/ |
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Die folgenden Prüfstellen waren zwar für den veralteten Kompetenznachweis nach der Drohnenverordnung 2017 zertifiziert aber haben aktuell noch keine Zertifizierung / Freigabe für die Schulung und Prüfung des neuen EU Fernpiloten-Zeugnis A2
Stelle | Zulassungsnummer | Weitere Informationen | Standort / Online |
UAVDACH-Services UG | DE.AST.001 | http://www.uavdach.org/ |
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Copting GmbH | DE.AST.001C | http://www.copting.de |
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DIV GmbH | DE.AST.001G | http://www.div-gmbh-drohne.de |
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ArrowTec GmbH | DE.AST.002 | http://www.arrowtec.de |
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Flugausbildungszentrum Dortmund GmbH | DE.AST.003 | http://www.flugschule-dortmund.de |
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CADdy Geomatics GmbH | DE.AST.004 | http://www.wenninger.de |
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Luftprofile GmbH | DE.AST.006 | https://www.luftprofile.de |
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Lars Kietz | DE.AST.007 | http://www.fly-by-it.de/impressum/ |
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RKM-RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH | DE.AST.008 | https://www.rotorkonzept.de |
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U-ROB GmbH | DE.AST.009 | http://www.u-rob.com |
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Franz Bormann | DE.AST.010 | http://www.bormatec.com |
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Airclip Service GmbH & Co KG | DE.AST.011 | http://www.airclip.de |
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Globe Flight GmbH | DE.AST.015 | https://www.globe-flight.de/ |
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A.Scholz-Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik | DE.AST.016 | https://www.kopterzentrale.de |
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TÜV SÜD Digital Service GmbH | DE.AST.017 | https://www.tuev-sued.de/ |
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Copter-Expert | DE.AST.019 | https://www.copter-expert.de/ |
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Flying-Arms | DE.AST.022 | https://www.flyingarms.de/ |
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Kopter-Schulung | DE.AST.023 | https://www.kopter-schulung.de/ |
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Lufthansa Aviation Training Germany GmbH | DE.AST.024 | https://www.lufthansa-aviation-training.com |
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Multikopterschule XMS | DE.AST.025 | https://www.multikopterschule.de |
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Copter-College | DE.AST.026 | http://www.copter-college.de |
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DEKRA Akademie GmbH | DE.AST.030 | https://www.dekra-akademie.de/ |
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R. Eisenschmidt GmbH | DE.AST.038 | https://www.eisenschmidt.aero |
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Beeretz & Rochner GbR | DE.AST.039 | https://www.3ds-scan.de/de/home/ |
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SPECTAIR GmbH & Co. KG | DE.AST.044 | http://www.spectair.com |
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Veraltete Vorgaben nach der Drohnenverordnung 2017
Gemäß neuer Drohnen-Verordnung benötigen alle Personen, die eine Drohne mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm pilotieren möchten, ab Oktober 2017 einen so genannten „Drohnen-Führerschein“. Bei diesem Drohnen-Führerschein handelt es sich um den Nachweis besonderer Kenntnisse beim Umgang mit Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten. Ein solcher Kenntnisnachweis für Drohnen wird entweder durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen alternativ durch einen Luftsportverband (Modellflugverband) ausgestellt. Dieser Kenntnisnachweis hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und muß anschließend erneut beantragt werden. Für das Fliegen auf einem Modellflugplatz wird hingegen kein Kenntnisnachweis o.ä. gefordert. Alternativ kann auch eine Pilotenlizenz (Mindestalter 16 Jahre) beim Pilotieren von mindestens zwei Kilogramm schweren Drohnen herangezogen werden. Handelt es sich lediglich um ein reines Flugmodell, reicht auch eine Bescheinigung über eine entsprechende Einweisung durch einen Luftsportverein aus (Mindestalter 14 Jahre).
Im Artikel klären wir, wo ein Flugkundenachweis für Drohnen erlangt werden kann, worauf man achten sollte und welche Stellen vom Luftfahrt-Bundesamt bereits zertifiziert worden sind.
Für alle Drohnen ab 250 Gramm (und das betrifft dann fast alle Drohnen) gilt im Übrigen eine neue Kennzeichnungspflicht. Dadurch ist das Anbringens eines feuerfesten Drohnen-Kennzeichens mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers gesetzlich vorgeschrieben:
Plakette / Drohnen-Kennzeichen nicht vergessen: Drohnen-Kennzeichen kaufen
Regelungen und Gesetze: Drohnen-Verordnung 2017
„Drohnen-Führerschein“ bei Kopter-Profi.de
Das Unternehmen Kopter-Profi GmbH ist eine der ersten vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stellen in Deutschland, die Prüfungen zum umgangssprachlichen Drohnen-Führerschein durchführen dürfen (nach §21d LuftVO). Bereits seit 2012 ist das Unternehmen bekannt für theoretische als auch praktische Schulungen im Bereich der Drohnen und Multikopter. Als einer der wenigen Anbieter hat die Kopter-Profi GmbH auch ein umfassendes Online-Tutorial im Angebot, das sich aus prüfungsrelevanten Folien zusammensetzt und den Prüfungsstoff des Drohnen-Führerscheins komplett abdeckt. Die praxisnahen Prüfungsfragen gehen vor allen Dingen auf den UAV-Alltag ein und dienen daher als optimale Vorbereitung für den „Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten“. Der Nachweis selbst kann bis dato nicht online erlangt werden – die Flugkunde-Prüfung muss (unabhängig vom Anbieter, da gesetzlich vorgeschrieben) vor Ort erfolgen.
Weitere Informationen: „Drohnen-Führerschein“ bei der Kopter-Profi GmbH
Wie funktioniert der Kenntnisnachweis?
Bis dato handhaben die einzelnen Anbieter sowohl Umfang als auch Wissensvermittlung im Rahmen einer solchen Flugkundeschulung unterschiedlich. Wichtig: Bereits im Vorfeld sollte man sich unbedingt beim Anbieter informieren, ob es sich lediglich um eine Flugkundeschulung, oder um einen Kenntnisnachweis im Sinne der novellierten Drohnen-Verordnung handelt. Letzterer schließt in der Regel eine entsprechende Prüfung ein, die entweder per Online-Formular oder durch eine Präsenzprüfung abgelegt werden kann. Zugleich sollte darauf geachtet werden, ob zur Erlangung des Nachweises lediglich eine Online-Schulung und/oder Online-Prüfung, oder des Weiteren eine Präsenz-Schulung und/oder Präsenz-Prüfung beim Standort des Anbieters notwendig ist. Auch hier können sich die vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizierten Stellen im Detail voneinander unterscheiden. Die zertifizierten Stellen erhalten vom Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Zulassungs- bzw. Registrierungsnummer.
Die Inhalte der Prüfung sollten sich nicht voneinander unterscheiden und werden im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt. Beim Drohnen-Kenntnisnachweis bzw. der entsprechenden Prüfung müssen drei Prüfungsfächer absolviert werden, die jeweils auf Themengebiete wie Luftrecht, Meteorologie sowie Flugbetrieb und Navigation eingehen. Beispiel Kopter-Profi.de: Im Rahmen der 60-minütigen Drohnen-Prüfung müssen insgesamt 51 Fragen zu den verschiedenen Themengebieten beantwortet werden. Meist handelt es sich hierbei um eine Art Multiple-Choice-Test. Um die Prüfung zu bestehen und den Kenntnisnachweis erteilt zu bekommen, müssen in jedem der drei Prüfungsfächer mindestens 75% der maximalen Punktzahl erreicht werden.
Achtung: Bei der Anmeldung zur Schulung und/oder Prüfung ist unter Umständen nicht nur eine Vorauszahlung der Schulungs- oder Prüfungsgebühren, sondern auch die Einsendung von verschiedenen Unterlagen notwendig. Manche Anbieter verlangen Unterlagen wie Anmeldeformular, Personalausweis oder unter Umständen sogar ein polizeiliches Führungszeugnis nach §30 Absatz 1 des Bundeszentralregisters vom Steuerer – je nach Anbieter können die Dokumente auch erst zum konkreten Prüfungstermin mitgebracht werden.
Was kostet ein Drohnen-Führerschein?
Die Kosten des Drohnen-Führerscheins bzw. die Kosten eines solchen Kenntnisnachweises können von Anbieter zu Anbieter stark variieren. Je nachdem, ob die Prüfung auch eine Online-Schulung oder Präsenz-Schulung einschließt, sollten sich die Kosten auf etwa 200,- bis zu 500,- Euro inklusive Prüfungsgebühr belaufen. Wird vom Anbieter ein mehrtätiges, theoretisches als auch praktisches Seminar der Drohnen-Prüfung vorangestellt, können sich die Kosten sogar auf mehrere tausend Euro belaufen. Anfahrtskosten, Verpflegung sowie Übernachtung beim Standort des Anbieters sollten ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. In jedem Falle sollte man sich vor einer Anmeldung über Kosten und andere Verbindlichkeiten informieren.
Darüber sollte ich mich beim Anbieter informieren
- Kosten für Kenntnisnachweis (p.P.) – ist eine Vorauszahlung von Gebühren notwendig?
- schließt der Kenntnisnachweis eine vorhergehende Schulung oder ein Tagesseminar mit ein?
- kann die Schulung auch im Rahmen eines Online-Lehrgangs absolviert werden?
- wird der Kenntnisnachweis durch eine Onlineprüfung oder eine Präsenzprüfung erlangt?
- benötige ich im Vorfeld der Prüfung spezifisches Lehrmaterial?
- werden spezifische Lehrmaterialien durch den Anbieter gestellt?
- muss ich mein eigenes Fluggerät für praktische Schulungen mitbringen?
- wird auch ein individuelles, praktisches Flugtraining absolviert?
- an welchen Standorten finden Schulungen als auch Prüfungen statt?
- welche Dokumente benötige ich zur Anmeldung beim Anbieter?
- wie läuft die Prüfung im Allgemeinen ab?
Lohnt sich der Kenntnisnachweis auch unabhängig vom Startgewicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Kenntnisnachweis nur für Steuerer von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einem Abfluggewicht von mehr als zwei Kilogramm (2 Kg). Doch auch Pilotinnen und Piloten mit Drohnen und einem geringeren Abfluggewicht könnten vom Kenntnisnachweis profitieren, sofern der Nachweis mit einer praktischen als auch theoretischen Schulung einhergeht und entsprechendes Know-how zum Umgang mit derlei Fluggeräten vermittelt wird. Darüber hinaus sorgt der Kenntnisnachweis im Bereich der gewerblichen Nutzung (z.B. Luftbild-Inspektionen, Luftbild-Fotografie, Luftbild-Cinematografie) für einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Potenzielle Kunden dürften auf kurz oder lang nur noch auf solche Anbieter zurückgreifen, die über einen entsprechenden Kenntnisnachweis verfügen. Aber auch zur Erlangung von Sondergenehmigungen sowie zur Erteilung von Ausnahmeregelungen im Rahmen eines Betriebsverbots – zum Beispiel in Bereichen wie Naturschutzgebieten – wird ein Kenntnisnachweis sicherlich von Vorteil sein.